Dropshipping: Modell, Margen und Risiken
Kurz gesagt
Ob sich Dropshipping lohnt, entscheidet der Deckungsbeitrag je Bestellung, nicht der Einkaufspreis. Rechnen Sie Warenerlös, Einkaufspreis, Fracht, Zahlungsgebühr, Retouren und Rückerstattungen zusammen; in der Beispielrechnung bleiben von 42,00 Euro Warenwert 17,85 Euro je Bestellung. Bei Direktversand aus einem Drittland kommt in Deutschland und Österreich Zoll hinzu: 3 Euro je Ware in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro, 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2028, wenn die Einfuhr über den IOSS von der Umsatzsteuer befreit ist oder die Ware in einer Postsendung im Sinne von Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 liegt; Waren unter einer Präferenzmaßnahme erfasst dieser Postsendungs-Weg nicht (Art. 2 der Verordnung (EU) 2026/382; Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1022); in der Schweiz sind Industrieerzeugnisse seit 1. Januar 2024 zollfrei, landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden davon nicht erfasst. In Deutschland und Österreich gelten die Widerrufspflichten gegenüber Verbrauchern, in der Schweiz regelt Ihr Shop die Rückgabe.
Das Wichtigste
- Der Deckungsbeitrag je Bestellung entscheidet, nicht der Einkaufspreis; im Beispiel sind es 20,74 Euro vor Retouren.
- Eine Retoure kostet im Beispiel 8,06 Euro, wenn die Kundschaft die Rücksendung zahlt, sonst 12,96 Euro.
- Mit 8 Prozent Retouren und 1 Prozent Rückbuchungen bleiben 17,85 Euro je Bestellung (Beispielrechnung).
- Zoll bei Drittlandsware: In Deutschland und Österreich 3 Euro je Ware in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro, 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2028, wenn die Einfuhr über den IOSS von der Umsatzsteuer befreit ist oder die Ware in einer Postsendung im Sinne von Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 liegt; Waren unter einer Präferenzmaßnahme erfasst dieser Postsendungs-Weg nicht (Art. 2 der Verordnung (EU) 2026/382; Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1022). In der Schweiz sind Industrieerzeugnisse seit 1. Januar 2024 zollfrei (Ansatz 0.00 im Generaltarif).
- Deutschland und Österreich: 14 Tage Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist (Ausnahmen: § 312g Abs. 2 BGB; § 18 FAGG), Erstattung samt Hinsendekosten.
- Schweiz: Widerrufsrecht des OR nur für Haustür-, Werbe- und Telefongeschäfte (Art. 40a und 40b OR).
Dropshipping heißt: Sie verkaufen im eigenen Shop, ein Lieferant versendet die Ware direkt an Ihre Kundschaft, ohne dass Bestand durch Ihr Lager läuft. Was am Ende übrig bleibt, zeigen zwei Rechentabellen: eine für die Bestellung, eine für Retouren und Rückerstattungen. Alle Zahlen dieses Artikels sind erfundene Annahmen einer Beispielrechnung.
Wie das Modell funktioniert
Verkauft wird Ware, die Sie nicht vorrätig haben. Ihre Kundschaft bestellt in Ihrem Shop, der Lieferant versendet die Ware auf Ihre Anweisung und in Ihrem Auftrag. Verkäufer und Ansprechpartner für Lieferzeit, Reklamation und Rückgabe bleiben Sie; was der Lieferant zusagt, steht in Ihrem Vertrag mit ihm (Fulfillment-Vertrag prüfen, Dropshipping rechtlich).
Die drei Lieferwege unterscheiden sich darin, was Ihre Kundschaft erlebt, welche Posten in die Kalkulation kommen und was Sie vorher klären.
| Lieferweg | Was Ihre Kundschaft erlebt | Posten in der Kalkulation | Was Sie vorher klären |
|---|---|---|---|
| Lieferant im Inland | Sendung kommt aus dem Inland | Fracht, Zahlungsgebühr, Retouren | Lieferzeit, Bestandsverfügbarkeit, Rücksendeadresse |
| Lieferant in einem anderen EU-Staat | Sendung kommt über eine Binnengrenze | zusätzlich Fracht und Rücksendekosten über die Grenze | wer die Rücksendekosten trägt, Bearbeitungszeit, Übergabepunkt |
| Lieferant im Drittland | Sendung kommt aus dem Drittland | zusätzlich Einfuhrabgaben: in Deutschland und Österreich Zoll (3 Euro je Ware in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro, wenn die Einfuhr über den IOSS von der Umsatzsteuer befreit ist oder die Ware in einer Postsendung im Sinne von Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 liegt; Waren unter einer Präferenzmaßnahme erfasst der Postsendungs-Weg nicht), in der Schweiz der Ansatz je Tarifnummer (Industrieerzeugnisse 0.00) | Zollanmeldung, Sicherheitsinformationen, Rücksendeadresse |
Die Ware selbst haben Sie nicht in der Hand: Qualität, Verpackung und Kennzeichnung sehen Sie erst an der Sendung, die bei Ihrer Kundschaft ankommt. Deshalb gehören Stichproben, Rückverfolgbarkeit und die Prüfung der Herstellerangaben ausdrücklich in den Lieferantenvertrag.
Die Rechnung je Bestellung
Annahmen für dieses Beispiel: ein Artikel je Bestellung, Nettoverkaufspreis 42,00 Euro, Versandentgelt 4,90 Euro (was Ihre Kundschaft zahlt), Einkaufspreis beim Lieferanten 19,60 Euro, Fracht 4,90 Euro (was Sie dem Versanddienstleister zahlen), Zahlungsgebühr 2,9 Prozent des Nettobetrags plus 0,30 Euro. Alle Beträge sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer bleibt in dieser Rechnung außer Betracht, ihre Behandlung steht unter Dropshipping und Umsatzsteuer. Die Beispielrechnung setzt die Gebühr auf den Gesamtbetrag aus Warenwert und Versandentgelt an (46,90 Euro); welche Bemessungsgrundlage Ihr Zahlungsdienstleister verwendet, steht in Ihrem Vertrag und gehört in die Tarifprüfung.
| Position | Betrag in Euro |
|---|---|
| Warenerlös | +42,00 |
| Versandentgelt der Kundschaft | +4,90 |
| Einkaufspreis beim Lieferanten | −19,60 |
| Fracht | −4,90 |
| Zahlungsgebühr | −1,66 |
| Deckungsbeitrag vor Retouren | +20,74 |
Beträge in Euro, ohne Umsatzsteuer. Zahlungsgebühr: (42,00 + 4,90) × 2,9 Prozent + 0,30 Euro = 1,66 Euro. Der Deckungsbeitrag entspricht 49,4 Prozent des Warenwerts (20,74 ÷ 42,00). Fracht und Versandentgelt heben sich im Beispiel auf; rechnen Sie mit Ihrer eigenen Fracht, sobald Sendungen größer oder schwerer werden (Versandkosten kalkulieren).
Zur Größenordnung: Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 begrenzt das Interbankenentgelt bei Kartenzahlungen mit Verbraucherkarten auf 0,2 Prozent des Transaktionswerts für Debitkarten (Art. 3 Abs. 1) und 0,3 Prozent für Kreditkarten (Art. 4). Anwendbar ist Kapitel II auf kartengebundene Zahlungsvorgänge, die innerhalb der Union abgewickelt werden und bei denen beide Zahlungsdienstleister in der Union niedergelassen sind (Art. 1 Abs. 1); es gilt nicht für Firmenkartentransaktionen (Art. 1 Abs. 3 Buchst. a), nicht für Transaktionen mit Zahlungskarten, die von Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren ausgegeben werden (Art. 1 Abs. 3 Buchst. c), und nicht, wenn ein Zahlungsdienstleister in der Schweiz niedergelassen ist. Ein Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren, das Lizenzen zur Ausgabe oder Annahme und Abrechnung vergibt, Co-Branding betreibt oder Karten über einen Vertreter herausgibt, wird als Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren betrachtet und ist erfasst (Art. 1 Abs. 5). Das Entgelt zwischen den Banken ist nicht das Entgelt Ihres Zahlungsdienstleisters; eine Berechnungsgrundlage für dessen Entgelt bestimmt die Verordnung nicht. Kriterien für die Auswahl stehen unter Zahlungsdienstleister wählen.
Was Retouren und Rückerstattungen kosten
Annahmen für den zweiten Teil: Retourenquote 8 Prozent, Rückbuchungen 1 Prozent der Bestellungen, Rücksendekosten 4,90 Euro, Aufbereitung 1,50 Euro, Bearbeitungsgebühr einer Rückbuchung 12,00 Euro. Die zurückgesandte Ware ist unbeschädigt und wird wieder verkauft. Die Rückerstattung ist keine Ausgabe, sondern eine Minderung des Erlöses: Ware und Geld gehen zurück (Retourenmanagement aufbauen).
| Fall | Was Sie trifft | Betrag in Euro |
|---|---|---|
| Retoure, Kundschaft zahlt die Rücksendung | Fracht (Hinsendung) 4,90 + Zahlungsgebühr 1,66 + Aufbereitung 1,50 | −8,06 |
| Retoure, Ihr Shop zahlt die Rücksendung | zusätzlich 4,90 für die Rücksendung | −12,96 |
| Retoure, Ware nicht wiederverkäuflich | zusätzlich der Einkaufspreis 19,60 | −27,66 |
| Rückbuchung | Einkaufspreis 19,60 + Fracht 4,90 + Zahlungsgebühr 1,66 + Bearbeitung 12,00 | −38,16 |
Beträge in Euro je Fall; bei einer Rückbuchung liegt die Ware bei der Kundschaft und der Erlös der Bestellung entfällt ganz.
Auf 100 Bestellungen gerechnet: 91 Bestellungen laufen ohne Störung und bringen 91 × 20,74 = 1.887,34 Euro, acht Retouren kosten 8 × 8,06 = 64,48 Euro, eine Rückbuchung 38,16 Euro. Es bleiben 1.784,70 Euro oder 17,85 Euro je Bestellung. Trägt Ihr Shop die Rücksendekosten, sind es 17,46 Euro je Bestellung. Rechnen Sie mit drei Retourenquoten: 5 Prozent ergeben 18,71 Euro, 15 Prozent 15,83 Euro, 30 Prozent 11,51 Euro.
Bei einem Lieferanten im Drittland kommt der Zollposten hinzu. In Deutschland und Österreich gilt vom 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2028 ein Zoll von drei Euro je Ware in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro, und zwar nur, wenn die Einfuhr über den IOSS von der Umsatzsteuer befreit ist oder die Ware in einer Postsendung im Sinne von Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 liegt; Waren unter einer Präferenzmaßnahme erfasst dieser zweite Weg nicht (Art. 2 der Verordnung (EU) 2026/382). Mit drei Euro gerechnet sinkt der Deckungsbeitrag vor Retouren auf 17,74 Euro und der Verlust einer Rückbuchung steigt auf 41,16 Euro. In der Schweiz sind Industrieerzeugnisse seit 1. Januar 2024 zollfrei; landwirtschaftliche Erzeugnisse hat der Industriezollabbau nicht erfasst, für die übrige Drittlandsware gilt der Ansatz je Tarifnummer.
Typische Fehler
- Ohne Zahlungsgebühr und Retouren gerechnet: Dann stehen 22,40 Euro in der Zeile (42,00 − 19,60), tatsächlich sind es 17,85 Euro je Bestellung.
- Die Rückerstattung zweimal abgezogen: Wer den Kaufpreis als Kostenzeile führt und zusätzlich den Wareneinsatz abzieht, zählt denselben Vorgang doppelt.
- Nur eine Retourenquote gerechnet: Mit 5, 15 und 30 Prozent sinkt der Deckungsbeitrag im Beispiel von 18,71 auf 11,51 Euro.
- Zoll und Rücksendeadresse im Drittland vergessen: Prüfen Sie vorher, ob eine Rücksendung wirtschaftlich ist und wer die Sendung anmeldet (Rückwaren aus Drittländern).
- Lieferzeit zugesagt, aber nicht abgesichert: Die Kundschaft wendet sich an Sie; vereinbaren Sie Bearbeitungszeit und Übergabepunkt schriftlich.
- Kein Einkaufspreis mit Laufzeit vereinbart: Ohne Preisbindung gilt Ihre Rechnung nur bis zur nächsten Änderung des Lieferanten.
Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt
Die Rechnung oben ist länderneutral, die Pflichten sind es nicht. Die Übersicht nennt die Punkte, in denen sich die drei Länder unterscheiden; Einzelheiten stehen in den verlinkten Artikeln.
| Punkt | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Widerruf oder Rücktritt (Verbraucher im Fernabsatz) | 14 Tage, bei Waren ab Erhalt, frühestens nach der Belehrung (§ 355 Abs. 2 Satz 1, § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und Abs. 3 BGB); Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 BGB; Widerrufsrecht Deutschland | 14 Tage, bei Waren ab Besitzerlangung (§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 lit. a FAGG); Ausnahmen nach § 18 FAGG; Widerrufsrecht Österreich | Widerrufsrecht nur für Verträge nach Art. 40a Abs. 1 und Art. 40b OR (persönlicher Gebrauch, Leistung des Kunden über 100 Franken; Arbeitsplatz, Wohnräume, öffentliche Plätze, Werbefahrt, Telefon); Widerrufsrecht Schweiz |
| Erstattung | Kaufpreis und Kosten der günstigsten Standardlieferung; bei Waren Zurückbehaltungsrecht bis zur Rücksendung (§ 357 Abs. 1, 2 und 4 BGB) | alle Zahlungen einschließlich Lieferkosten, binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung; nicht die Mehrkosten einer ausdrücklich gewählten teureren Lieferung, und bei Waren Zurückbehaltungsrecht bis zur Rücksendung (§ 14 Abs. 1 bis 3 FAGG) | Nach Ihrer eigenen Rückgaberegelung; Art. 40f OR regelt die Rückabwicklung für Verträge nach Art. 40a OR |
| Rücksendekosten | Kundschaft, wenn Sie darüber belehrt haben und die Kosten nicht übernehmen (§ 357 Abs. 5 BGB) | Kundschaft, wenn Sie über die Kostentragungspflicht belehrt haben und die Kosten nicht übernehmen (§ 15 Abs. 2 FAGG) | Ihre eigene Regelung |
| Produktsicherheit (Verbraucherprodukte) | Händler-, Einführer- oder Herstellerpflichten je Rolle (Art. 11 bis 13 GPSR; Anwendung ab 13. Dezember 2024 nach Art. 52 GPSR); Produktsicherheit und GPSR in Deutschland | Verordnung der Europäischen Union, unmittelbar geltendes Recht wie in Deutschland (Art. 52 GPSR); Produktsicherheit und GPSR in Österreich | Die GPSR ist eine Verordnung der Europäischen Union; Schweizer Landesrecht prüfen (Produktsicherheit und GPSR in der Schweiz) |
| Zoll und Einfuhrsteuer | Einfuhr aus einem Drittland: 3 Euro je Ware in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro, 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2028, wenn die Einfuhr über den IOSS von der Umsatzsteuer befreit ist oder die Ware in einer Postsendung im Sinne von Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 liegt; Waren unter einer Präferenzmaßnahme erfasst der Postsendungs-Weg nicht (Art. 2 der Verordnung (EU) 2026/382; Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1022); Importe aus Drittländern und IOSS | dieselbe EU-Regelung wie in Deutschland | Industriezölle seit 1. Januar 2024 aufgehoben (Ansatz 0.00 im Generaltarif; landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden nicht einbezogen, einzelne Positionen im Generaltarif weisen dort ebenfalls 0.00 aus); keine Einfuhrsteuer, wenn der Steuerbetrag 5 Franken nicht übersteigt (Art. 53 Abs. 1 Bst. a MWSTG); Zoll und Ausfuhr Schweiz EU |
Der Zoll von 3 Euro je Ware fällt nur in den beiden in Art. 2 der Verordnung (EU) 2026/382 genannten Fällen an; die frühere Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro ist gestrichen (Art. 1 derselben Verordnung). Präferenzberechtigte Waren nimmt nur der Postsendungs-Weg aus: Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 erfasst sie seit dem 1. Juli 2026 nicht, auch nicht über Abkommen über eine Zollunion (Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1022); im IOSS-Verfahren fällt der Zoll von 3 Euro auch für sie an. Der IOSS erfasst Sendungen bis 150 Euro Sachwert je Sendung, ausgenommen verbrauchsteuerpflichtige Waren (Art. 369l der Richtlinie); die Umsatzsteuer ziehen Sie dann im Bestellvorgang ein. Wer ohne IOSS einführt, klärt Anmeldung und Abgaben mit dem Lieferanten und Ihrer Steuerberatung, denn die Steuerbefreiung nach Art. 143 Abs. 1 Buchst. ca der Richtlinie setzt die rechtzeitige Vorlage der IOSS-Nummer voraus. In der Schweiz entscheidet der Generaltarif; für Industrieerzeugnisse weist er seit 1. Januar 2024 den Ansatz 0.00 aus.
So gehen Sie vor
- Legen Sie den Lieferweg fest und notieren Sie, was Ihre Kundschaft erlebt: Inland, EU-Ausland oder Drittland.
- Holen Sie vom Lieferanten schriftlich: Einkaufspreis mit Laufzeit, Bestandsverfügbarkeit, Bearbeitungszeit, Versandweg, Übergabepunkt, Rücksendeadresse und die Angaben, die Ihre Kundschaft im Angebot sehen muss.
- Tragen Sie Ihre eigenen Werte in die beiden Tabellen ein und rechnen Sie mit 5, 15 und 30 Prozent Retourenquote sowie mit einer nicht wiederverkäuflichen Ware.
- Prüfen Sie die Pflichten Ihres Landes aus der Übersicht und Ihre Angaben im Shop; bei Drittlandsware klären Sie zusätzlich, ob Sie den IOSS verwenden und ob die Ware in einer Postsendung im Sinne von Art. 1 Nr. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 liegt; Waren unter einer Präferenzmaßnahme erfasst der Postsendungs-Weg nicht, für sie fällt der Zoll von 3 Euro nur im IOSS-Verfahren an.
- Starten Sie mit einem kleinen Sortiment, wickeln Sie die ersten Retouren selbst ab und vergleichen Sie die Zahlen nach vier bis acht Wochen mit der Rechnung.