Methodik

Das Webshop-Kompendium erklärt Webshops und Onlinehandel anhand benannter Quellen und praktischer Beispiele. Hier steht, wie ein Artikel entsteht und worauf Sie sich verlassen können.

Primärquellen zuerst

Jeder Artikel wird neu geschrieben, ausgehend von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Merkblättern der Behörden sowie von Normen und Regelwerken der Zahlungsbranche. Anbieterseiten ziehen wir höchstens für datierte Fakten wie Preise heran. Als Beleg für eine Rechtsaussage gelten sie nicht. Alle Quellen stehen am Ende des Artikels, mit Herausgeber und Abrufdatum.

Rechtsstand mit Datum

Rechtliche Artikel nennen das Land, für das sie gelten, und den Stand der Rechtslage, auf den sie sich beziehen. Das Aktualisierungsdatum zeigt, wann ein Artikel zuletzt inhaltlich überarbeitet wurde. Ändert sich die Rechtslage, ändern sich Text und Datum.

Zweite, unabhängige Prüfung

Rechtliche Aussagen prüft eine zweite Person unabhängig von der Autorenschaft gegen die Quellen. Ein rechtlicher Artikel wird erst veröffentlicht, wenn diese Prüfung dokumentiert ist: mit Prüfer, Datum und den geprüften Vorschriften. Die Artikel ersetzen dennoch keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was „Anzeige“ bedeutet

Die mit „Anzeige“ gekennzeichneten Felder sind eigene Platzierungen des Webshop-Kompendiums. Sie verweisen auf Anbieter, die auf kassenvergleicher.de gelistet sind. Kein Anbieter bezahlt für diese Platzierungen, und sie beeinflussen keinen Artikel.

Korrekturen

Fehler oder veraltete Angaben melden Sie bitte der Redaktion unter office@topitc.at. Inhaltliche Korrekturen erhalten ein neues Aktualisierungsdatum.