Widerrufsrecht im Onlineshop in Deutschland: Frist und Ausnahmen
Kurz gesagt
Verbraucher können einen Vertrag, den sie mit einem deutschen Onlineshop im Fernabsatz schließen, binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Bei einem Warenkauf beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware, aber nicht vor der vorgeschriebenen Belehrung. Ausnahmen listet § 312g Abs. 2 BGB; Geschäftskunden fallen nicht darunter.
Das Wichtigste
- Frist: 14 Tage; bei einem Warenkauf ab Erhalt der Ware (§ 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
- Ohne die vorgeschriebene Belehrung beginnt die Frist nicht; das Recht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware beziehungsweise Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB).
- Ausnahmen für Waren stehen in § 312g Abs. 2 Nr. 1 bis 7 BGB, etwa Ware nach Kundenwunsch; sie gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Seit 19. Juni 2026 muss ein Shop, der Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließt, eine Widerrufsfunktion bereithalten (§ 356a BGB).
- Die Muster-Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen in Anlage 1 und Anlage 2 zu Art. 246a § 1 EGBGB.
Was für das Widerrufsrecht im Onlineshop gilt
Verwenden Onlineshop und Verbraucher für Verhandlung und Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel, liegt ein Fernabsatzvertrag vor, sofern der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems erfolgt (§ 312c Abs. 1 BGB). Bei solchen Verträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB). Er kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 355 Abs. 1 und 2 BGB).
Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer, aus der der Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgehen muss. § 355 BGB nennt keine Form. Zur Fristwahrung genügt es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB). Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind (§ 13 BGB). Für Geschäftskunden gewährt § 312g BGB kein Widerrufsrecht.
Wann die Frist beginnt
Die Frist beträgt 14 Tage. Wann sie beginnt, hängt vom Vertragsgegenstand ab (§ 355 Abs. 2 Satz 2, § 356 Abs. 2 BGB):
| Fall | Fristbeginn |
|---|---|
| Warenkauf an einen Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) | Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, hat die Ware erhalten |
| Mehrere Waren in einer Bestellung, getrennt geliefert | Erhalt der letzten Ware |
| Eine Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken | Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks |
| Regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum | Erhalt der ersten Ware |
| Dienstleistung | Vertragsschluss |
| Digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden | Vertragsschluss |
Die Frist beginnt in keinem dieser Fälle, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB über das Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 356 Abs. 3 Satz 1 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt nach § 356 Abs. 2 BGB oder § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB, also nach Erhalt der Ware oder dem Vertragsschluss, auch wenn die Unterrichtung fehlte (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB).
Beispielrechnung mit erfundenem Datum: Ein Verbraucher erhält eine einzelne Ware am Donnerstag, 7. Mai 2026, nachdem er ordnungsgemäß belehrt wurde. Der Tag des Erhalts zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), die Frist endet mit Ablauf des 21. Mai 2026 (§ 188 Abs. 1 BGB). Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle (§ 193 BGB).
Für welche Waren das Widerrufsrecht entfällt
Das Widerrufsrecht besteht bei den Verträgen des § 312g Abs. 2 BGB nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Tabelle nennt die Fälle, die in einem Onlineshop mit Waren und digitalen Inhalten vorkommen können. Jede Zeile gilt nur für Verträge mit Verbrauchern.
| Vertragsgegenstand | Ausnahme | Bedingung | Pflichthinweis an den Kunden |
|---|---|---|---|
| Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist | Nr. 1: kein Widerruf | keine | Hinweis, dass kein Widerruf möglich ist |
| Ware, die schnell verderben kann oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde | Nr. 2: kein Widerruf | keine | Hinweis, dass kein Widerruf möglich ist |
| Versiegelte Ware, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet ist | Nr. 3: kein Widerruf | erst nachdem der Verbraucher die Versiegelung nach der Lieferung entfernt hat | Hinweis auf die Umstände, unter denen das Recht vorzeitig erlischt |
| Ware, die nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde | Nr. 4: kein Widerruf | erst nach dem Vermischen | Hinweis auf die Umstände, unter denen das Recht vorzeitig erlischt |
| Alkoholische Getränke mit bei Vertragsschluss vereinbartem Preis, Lieferung frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss, Wert abhängig von Marktschwankungen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat | Nr. 5: kein Widerruf | beide Bedingungen des Gesetzestextes | Hinweis, dass kein Widerruf möglich ist |
| Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in versiegelter Packung | Nr. 6: kein Widerruf | erst nachdem die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde | Hinweis auf die Umstände, unter denen das Recht vorzeitig erlischt |
| Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte | Nr. 7: kein Widerruf | gilt nicht für Abonnement-Verträge | Hinweis, dass kein Widerruf möglich ist |
| Digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger gegen Preis | keine Ausnahme nach § 312g Abs. 2; das Recht erlischt vorzeitig (§ 356 Abs. 6 BGB) | Beginn der Vertragserfüllung, ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers dazu, bestätigte Kenntnis vom Verlust des Rechts und Bestätigung nach § 312f BGB | Hinweis auf die Umstände, unter denen das Recht vorzeitig erlischt |
Die Pflichthinweise folgen aus Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB: Ist der Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 1, 2, 5 und 7 bis 13 BGB ausgeschlossen, muss der Shop den Kunden darauf hinweisen. Kann das Recht nach Nr. 3, 4 oder 6 oder nach § 356 Abs. 5 und 6 BGB vorzeitig erlöschen, muss er die Umstände nennen. Bei einer entgeltlichen Dienstleistung schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird, und der Shop ihn ordnungsgemäß informiert hat (§ 357a Abs. 2 BGB); für nicht körperlich gelieferte digitale Inhalte schuldet der Verbraucher keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 3 BGB).
Rückabwicklung nach dem Widerruf
Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (§ 357 Abs. 1 BGB); für den Unternehmer läuft diese Frist ab Zugang der Widerrufserklärung (§ 355 Abs. 3 Satz 2 BGB). Der Shop erstattet auch die Zahlungen für die Lieferung, nicht aber Mehrkosten einer vom Verbraucher gewählten, teureren Lieferart als der günstigsten Standardlieferung (§ 357 Abs. 2 BGB). Für die Rückzahlung verwendet er dasselbe Zahlungsmittel, außer es ist ausdrücklich anderes vereinbart und der Verbraucher hat keine Kosten (§ 357 Abs. 3 BGB).
Beim Verbrauchsgüterkauf darf der Shop die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Absendenachweis erbracht hat; das gilt nicht, wenn der Shop angeboten hat, die Ware abzuholen (§ 357 Abs. 4 BGB). Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn der Shop ihn darüber unterrichtet hat und sich nicht bereit erklärt hat, sie zu tragen (§ 357 Abs. 5 BGB). Für einen Wertverlust der Ware schuldet der Verbraucher Wertersatz nur, wenn der Wertverlust auf einen Umgang zurückgeht, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, und der Shop ordnungsgemäß belehrt hat (§ 357a Abs. 1 BGB).
Widerrufsfunktion seit 19. Juni 2026
Wer Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließt, muss sicherstellen, dass der Verbraucher dort durch eine Widerrufsfunktion die Widerrufserklärung abgeben kann (§ 356a Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Vorschrift gilt seit 19. Juni 2026 (Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28). Das Gesetz stellt folgende Anforderungen:
- Die Funktion ist gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet.
- Sie ist während des Laufs der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich.
- Sie lässt den Verbraucher in oder mit der Erklärung seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils und das Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung angeben oder bestätigen.
- Danach folgt eine Bestätigungsfunktion, beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend.
- Nach deren Aktivierung übermittelt der Shop unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Sendet der Verbraucher die Erklärung vor Fristablauf über die Funktion ab, gilt sie als rechtzeitig zugegangen (§ 356a Abs. 5 BGB). Soweit der Shop zur Bereitstellung verpflichtet ist, muss er den Kunden außerdem über Bestehen und Platzierung der Funktion informieren (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB).
Belehrung und Muster
Die Informationen zum Widerrufsrecht gibt der Shop vor der Vertragserklärung des Verbrauchers in klarer und verständlicher Weise (Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB). Er kann die Informationspflicht dadurch erfüllen, dass er das Muster der Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt, und er muss auch über das Muster-Widerrufsformular der Anlage 2 informieren (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB). Die Muster enthalten Textbausteine zur Auswahl. Die Anlage 1 selbst gibt die Wahl vor:
| Frage an den Shop | Wahl in der Anlage 1 |
|---|---|
| Wann beginnt die Frist? | je nach Fall: Vertragsabschluss, Erhalt der Ware, der letzten Ware, der letzten Teilsendung oder der ersten Ware |
| Wer trägt die Rücksendekosten? | „Wir tragen die Kosten“ oder „Sie tragen die unmittelbaren Kosten“; bei nicht postversandfähiger Ware Betrag oder Schätzung |
| Holt der Shop die Ware ab? | Abholung oder Rücksendung binnen 14 Tagen an die benannte Adresse |
| Bietet der Shop die Widerrufsfunktion an? | Textbaustein mit der Internetadresse der Funktion, falls zur Bereitstellung verpflichtet |
Die Texte der Anlagen stehen im EGBGB; der Artikel druckt sie nicht ab, damit nicht eine Abschrift an die Stelle des Gesetzestextes tritt. Eine Gewähr, dass eine ausgefüllte Belehrung im Einzelfall genügt, gibt das Gesetz nicht: Das Muster befreit nur, wenn es zutreffend ausgefüllt ist (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB).
Was bei fehlender Belehrung droht
Fehlt die Belehrung, beginnt die Frist nicht (§ 356 Abs. 3 BGB); der Verbraucher kann bis zum Erlöschen nach § 356 Abs. 4 BGB widerrufen. Wertersatz für Wertverlust und für Dienstleistungen setzt eine ordnungsgemäße Unterrichtung voraus (§ 357a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 BGB). Eine nicht bereitgestellte Widerrufsfunktion oder eine fehlende Eingangsbestätigung nennt Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 14a EGBGB unter den Verletzungen von Verbraucherinteressen; ein Bußgeld bis 50.000 Euro, bei Unternehmen mit mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis 4 Prozent des Jahresumsatzes, kommt nur bei einem weitverbreiteten Verstoß im Rahmen einer koordinierten Durchsetzungsmaßnahme nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2017/2394 in Betracht (Art. 246e § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, 3 und 5 EGBGB).
Checkliste für Ihren Shop
- Gilt für den Vertrag ein Verbraucher als Kunde? Nur dann gilt § 312g BGB.
- Ist für jede Warengruppe geprüft, ob eine Ausnahme nach § 312g Abs. 2 BGB greift, und steht der Pflichthinweis vor der Bestellung?
- Ist die Musterbelehrung nach Anlage 1 zutreffend ausgefüllt, einschließlich Fristbeginn-Baustein und Kostenregelung?
- Ist das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 bereitgestellt?
- Ist die Widerrufsfunktion nach § 356a BGB eingerichtet, mit beiden Beschriftungen und der Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger?
- Erstattet der Ablauf die Zahlungen samt günstigster Standardlieferung binnen 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs, bei Warenkäufen mit dem Vorbehalt, dass die Rückzahlung bis zum Warenempfang oder Absendenachweis zurückgehalten werden darf, sofern keine Abholung angeboten wurde?