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Produktdaten für Marktplätze: Pflichtfelder und Qualität

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Jeder Kanal verlangt Pflichtfelder je Produktkategorie; sie stehen in der Kategorievorlage oder im Produkttyp-Schema des Kanals. Kanalübergreifend sind Kennung, Marke, Produktart, Beschreibung, Bild, Menge, Maße und Gewicht sowie Preis und Verfügbarkeit zu pflegen, Preis und Bestand getrennt vom Produktstamm. Für Produkte im Anwendungsbereich der GPSR, die Verbrauchern in Deutschland oder Österreich angeboten werden, kommen die Angaben nach Art. 19 GPSR hinzu (anwendbar seit 13. Dezember 2024): Herstellerangaben und Produktidentifikation immer, die verantwortliche Person in der Union nur bei einem Hersteller außerhalb der Union und Warnhinweise nur, soweit das Produkt sie tragen muss; Art. 2 nimmt Warengruppen wie Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel und Pflanzenschutzmittel aus.

Das Wichtigste

  • Pflichtfelder hängen an der Produktkategorie; laden Sie zuerst die Kategorievorlage oder das Produkttyp-Schema.
  • Kategorievorlagen trennen Pflicht-, bedingte und optionale Felder; bedingte Felder greifen erst bei bestimmten Werten anderer Felder.
  • Im GS1-Modell für Near Food gelten GTIN, Markenname, Produktbeschreibung, Produktart, Höhe, Breite, Tiefe und Bruttogewicht als Mandatory.
  • Produktdaten und Angebotsdaten brauchen eine getrennte Zuständigkeit: Preis und Bestand gehören zum Angebot, nicht zum Produktstamm.
  • Art. 19 GPSR verlangt für Produkte im Anwendungsbereich (Art. 2 nimmt etwa Lebensmittel, Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel aus) im Angebot an Verbraucher in Deutschland und Österreich Herstellerangaben und Angaben zur Produktidentifikation; die verantwortliche Person in der Union nur, wenn der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist, Warnhinweise nur, soweit das Produkt sie tragen muss.

Ein Marktplatz kennt Ihr Sortiment nicht, er kennt nur die Felder, die Sie ihm senden. Fehlt ein Feld, das die Kategorievorlage fordert, weist der Kanal den Artikel zurück oder zeigt ihn nicht an. Deshalb beginnt die Arbeit nicht am Feed, sondern an dieser Vorlage.

Fünf Verkaufskanäle kommen in diesem Artikel vor; genannt werden sie mit neutralen Kürzeln. Kanal A steht für die Dokumentationen Nr. 4 bis 6 des Quellenverzeichnisses (Produkttyp-Schemata), Kanal B für Nr. 7 und 8 (Produktdateien mit Produktdatensatz und Angeboten), Kanal C für Nr. 9 (Marken-IDs und eigene Kategorie-Taxonomie), Kanal D für Nr. 10 (Silhouetten mit ihren Attributstufen) und Kanal E für Nr. 11 (Produkt-Feed für Anzeigen und kostenlose Produkteinträge). Die Nummern zählen die Einträge im Quellenverzeichnis am Ende des Artikels.

Was Sie vorab brauchen

  • die Kategorievorlage jedes Kanals für die Produktgruppen, die Sie listen wollen
  • die Kanalbezeichnungen dieses Artikels mit ihrer Zuordnung zu den Dokumentationen im Quellenverzeichnis
  • eine kanalneutrale Stammdatenliste mit den Feldern, die Sie selbst pflegen: Titel, Beschreibung, Bilder, Maße, Gewicht
  • die Herstellerangaben je Artikel, soweit vorhanden: GTIN, Marke, Herstellernummer
  • die Festlegung, welches System Preis und Bestand führt
  • die Kennungen je Kanal: Kanalartikelnummer, Marktplatz oder Storefront, Sprache (Locale)
  • die Angaben nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) für Produkte in ihrem Anwendungsbereich, wenn Sie Verbraucher in Deutschland oder Österreich ansprechen

Schritt für Schritt: von der Kategorievorlage zum Feed

Schritt 1: Kategorie bestimmen und Pflichtfelder abrufen

Nehmen Sie die Vorlage je Kategorie, nicht eine Gesamtliste des Kanals. Kanal B lässt Produkte nur in Blattkategorien zu, nimmt in der Produktdatei aber auch eine übergeordnete Kategorie an und sucht dann selbst die passende Blattkategorie darunter; die Pflicht-, Wahl- und bedingten Attribute einer Kategorie liefert seine API, abrufbar mit den Parametern required_attributes, optional_attributes und conditional_attributes. Kanal A beschreibt die Anforderungen je Produkttyp und Marktplatz als JSON-Schema; der Aufruf mit requirements=LISTING und requirementsEnforced=ENFORCED liefert die Fassung, deren Anforderungen durchgesetzt werden. Kanal E ordnet seine Produktattribute in „Erforderlich“, „Es kommt darauf an“ und „Optional“ ein. Kanal D nennt für seine Silhouetten die Stufen mandatory, mandatory if applicable und optional. Kanal C erwartet vor dem Upload, die Marke auf die Marken-IDs und die Kategorie auf die eigene Taxonomie des Kanals abzubilden.

Ergebnis des Schritts: eine Feldliste je Kategorie, die Sie bedienen, getrennt nach Pflicht, bedingt und optional.

Schritt 2: Stammdaten kanalneutral schreiben

Halten Sie die Feldnamen Ihres Stammsatzes beim Standard, nicht beim Kanal. Der GS1 Global Data Model Standard führt je Warengruppe Attribute wie gtin, brandName, tradeItemDescription, functionalName, height, width, depth und grossWeight; im Modell für Near Food stehen sie in der Schicht Global als Mandatory, während etwa Net Content als Conditional geführt wird, also von anderen Angaben abhängt. Kanalvokabular kommt erst im Mapping aus Schritt 5 dazu. Sonst pflegen Sie dieselbe Angabe in jeder Kanalansicht erneut.

Halten Sie auch Formatregeln im Stammsatz ein, soweit sie sich kanalübergreifend vertragen: Kanal B erwartet Produktdateien als CSV mit Semikolon als Trennzeichen und UTF-8-Kodierung, in der ersten Zeile die Attributnamen als Spaltenköpfe und für Mehrfachwerte eine eigene Spalte je Wert. Kanal E verlangt Attributnamen und Werte aus festen Listen auf Englisch, verbindet mehrteilige Attributnamen mit Unterstrich und die freien Textfelder eines Feeds in derselben Sprache. Kanal A nimmt bei Maßeinheiten die ausgeschriebene Form an.

Schritt 3: Kennungen und Verpackungsebenen prüfen

Die GTIN kennzeichnet den Handelsartikel; für jede Ebene über der Verkaufseinheit wird nach dem GTIN Management Standard eine eigene GTIN vergeben, und ein neues Produkt erhält nach demselben Standard eine neue Kennung. Eine Änderung erfordert nur dann eine neue GTIN, wenn zusätzlich mindestens eines der drei Leitprinzipien erfüllt ist: Unterscheidbarkeit für Handel oder Kundschaft, Offenlegungspflicht oder erhebliche Wirkung auf die Lieferkette.

Im Kanal ist die Kennung ein Pflichtfeld mit eigenem Namen: Kanal B führt ean als Pflichtattribut und schreibt, ohne EAN lasse sich das Produkt nicht identifizieren. Kanal E verlangt gtin, wenn eine GTIN bekannt ist, sonst die Herstellernummer mpn; hat der Hersteller dem Produkt keine Kennung zugewiesen und gibt es auch keine Kombination aus MPN und Marke, reichen Sie für Kanal E identifier_exists mit dem Wert no ein, geben trotzdem an, welche Kennungen Sie haben, und erfinden keine MPN. Liegt eine Kennung vor, setzen Sie identifier_exists nicht auf no. Für Varianten verlangt Kanal A im Schema für Variantenkinder das Attribut parent_sku. Wie Sie Größen, Farben und Bündel als Datensatz aufbauen, steht in Produktvarianten anlegen.

Schritt 4: Produktdaten und Angebotsdaten trennen

Kanal B hält beides getrennt: ein Produktdatensatz gilt für alle Verkäufer, jeder Verkäufer hängt seine Units an, und die Bestandsdaten sitzen an der Unit. Der Produktdatensatz lässt sich nicht löschen, weil andere Verkäufer dasselbe Produkt anbieten können; gelöscht werden die eigenen Units. Kanal A führt Bestand als /attributes/fulfillment_availability/0/quantity, Preis als /attributes/purchasable_offer/0/our_price/0/schedule/0/value_with_tax und Versand als eigenes Attribut der Listung.

Legen Sie im Mapping deshalb fest, welches Feld zu welchem Datensatz gehört und welches System es liefert: Beschreibung, Bilder, Maße und Gewicht gehören zum Produkt, Preis, Bestand, Lieferzeit und Versandgruppe zum Angebot. Ob der Kanal dafür zwei getrennte Dateien verlangt oder Produkt-, Bestands- und Preisattribute in einem Datensatz annimmt, gibt seine Dokumentation vor: Kanal A führt Preis, Bestand und Versand als Attribute derselben Listung wie die Produktdaten. Verantwortlich bleibt jedes Feld trotzdem nur in einem System, damit zwei Quellen einander nicht überschreiben. Wo Preisangaben im Angebot stehen müssen, hängt vom Land ab und steht in Preisangaben im Onlineshop in Deutschland.

Schritt 5: Feld-Mapping-Blatt aufbauen

Tragen Sie jede Zeile Ihres Stammsatzes in eine Tabelle ein und füllen Sie je Kanal die Spalten Feldname, Pflichtstatus und Bedingung. Wer das Blatt in der Reihenfolge Kategorie, Feld, Quelle, Prüfregel liest, kann einen Artikel ohne Rückfrage anlegen.

Schritt 6: Sprache und Markt doppelt führen

Kanal B trägt in jeder Zeile einer Produktdatei eine Locale wie de-DE und fragt Länder über einen Storefront-Parameter wie de ab, weil Produkte je Land anders aussehen können. Kanal A liefert Schemata je Produkttyp und Marktplatz. Führen Sie deshalb je Sprache und Markt einen eigenen Eintrag, statt Übersetzungen im gleichen Feld zu stapeln.

Das Feld-Mapping-Blatt

Die Kanalbezeichnungen sind neutrale Kürzel; welche Dokumentation dahinter steht, nennt das Quellenverzeichnis. Die Spalten stehen in alphabetischer Reihenfolge und bilden keine Rangfolge. Ein Strich in der Tabelle heißt: In der am 14. Oktober 2026 geöffneten Dokumentation des Kanals ist zu diesem Feld kein eigener Name angegeben. Prüfen Sie dann die Kategorievorlage, bevor Sie das Feld weglassen.

Ihr Feld GS1 Kanal A Kanal B Kanal E
Produktkennung gtin Produktkennung als Attribut des Produkttyps ean, Pflicht gtin erforderlich, wenn eine GTIN bekannt ist; sonst mpn, und ohne vom Hersteller zugewiesene Kennung identifier_exists = no
Marke brandName — manufacturer (im Beispiel der Kategorie Fahrräder Pflicht) brand erforderlich für neue Produkte außer Filmen, Büchern und Musikaufnahmen, sonst optional
Name und Beschreibung tradeItemDescription, functionalName Produktdaten des Produkttyps (item names, bullet points) title Pflicht, description und short_description als Attribute title und description erforderlich
Bilder — main_product_image_locator, swatch_product_image_locator, other_product_image_locator_1 bis _8 picture, mehrere Werte je Produkt image_link erforderlich
Menge, Maße, Gewicht netContent, height, width, depth, grossWeight Einheiten ausgeschrieben, nicht abgekürzt Attributtypen wie Si_Meter mit Wert und Einheit product_weight, product_length, product_width, product_height optional
Preis — purchasable_offer/…/our_price/…/value_with_tax am Angebot (Unit), nicht am Produktdatensatz price erforderlich, mit Mehrwertsteuer anzugeben
Bestand und Verfügbarkeit — fulfillment_availability/0/quantity am Angebot (Unit) availability erforderlich
Variantenzuordnung — parent_sku Pflicht im Schema für Variantenkinder eigenes Verfahren für Variantenvorschläge item_group_id erforderlich in Deutschland, wenn es sich um eine Variante handelt; weitere Länder in der Spezifikation
Preis je Mengeneinheit Anwendungsidentifikator AI (8005) Preis je Maßeinheit — — unit_pricing_measure und unit_pricing_base_measure, optional, soweit örtliches Recht sie fordert

Für Deutschland verlangt § 4 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) den Grundpreis neben dem Gesamtpreis, wenn Unternehmer Verbrauchern in Deutschland Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten; auf den Grundpreis kann verzichtet werden, wenn er mit dem Gesamtpreis identisch ist (Satz 2), und § 4 Abs. 3 PAngV nimmt acht Fallgruppen aus, etwa Waren mit einem Nenngewicht oder Nennvolumen unter 10 Gramm oder 10 Millilitern und kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen; nach § 1 Abs. 1 PAngV regelt die Verordnung Preise von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. Die Preisangaberegeln für Österreich und die Schweiz stehen in Preisangaben im Onlineshop in Österreich und in der Schweiz.

Was das Angebot rechtlich enthalten muss

Wer Produkte online Verbrauchern in der Europäischen Union auf dem Markt bereitstellt, muss im Angebot Name, eingetragenen Handelsnamen oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers mit Postanschrift und elektronischer Adresse angeben, bei einem Hersteller außerhalb der Union dieselben Angaben zur verantwortlichen Person, dazu Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren, sowie die etwaigen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die nach der Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union anzubringen oder beizufügen sind (Art. 19 Buchst. a bis d GPSR).

Die Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2024 und nur für Produkte in ihrem Anwendungsbereich; Art. 2 nimmt einzelne Warengruppen aus, etwa Lebensmittel, Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel. Für den Marktplatz folgt daraus eine eigene Pflicht: Er muss seine Oberfläche so gestalten, dass Sie diese Informationen für jedes Produkt bereitstellen können, und sie den Verbrauchern in der Produktliste anzeigen oder leicht zugänglich machen; für Produkte unter produktspezifischen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gilt die Verordnung nach Art. 2 Abs. 1 nur für die Aspekte und Risiken, die diese Vorschriften nicht erfassen (Art. 22 Abs. 9 GPSR).

Bauen Sie dafür ein eigenes Feldbündel: Herstellerangaben, Produktkennung mit Bild und, soweit einschlägig, die verantwortliche Person und den Warnhinweis. Herstellerangaben und Produktkennung sind Pflichtangaben, keine Werbetexte; die verantwortliche Person tragen Sie ein, wenn der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist (Art. 19 Buchst. b GPSR), einen Warnhinweis, soweit das Produkt ihn nach der Verordnung oder den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union tragen muss (Buchst. d). Die GPSR gilt nicht in der Schweiz; ein Schweizer Händler, dessen Angebot sich an Verbraucher in der Union richtet, stellt das Produkt nach Art. 4 GPSR dort auf dem Markt bereit, und für Produkte im Anwendungsbereich braucht das Angebot die Angaben nach Art. 19 GPSR. Welche weiteren Pflichten gelten, steht für Ihren Kanal in Rechtliche Pflichten auf Marktplätzen (Deutschland), Österreich und Schweiz.

Ein Beispiel: eine Kaffeemühle in drei Kanälen

Nehmen Sie eine Kaffeemühle mit der Artikelnummer KM-100-SW und der GTIN 4012345678901, dazu Marke, Produktart, Beschreibung, zwei Bilder, Höhe 22 Zentimeter, Breite und Tiefe je 12 Zentimeter und Bruttogewicht 1,4 Kilogramm; die Werte sind ein Beispiel. Für Kanal E tragen Sie id, title, description, link, image_link, availability, price sowie brand und gtin ein und setzen condition nur, wenn das Gerät gebraucht oder aufgearbeitet ist. Bei Kanal B legen Sie zuerst die Produktdatei mit ean, title, Kategorie und den Pflichtattributen der Kategorie an, wobei der Kanal eine übergeordnete Kategorie selbst auf die passende Blattkategorie abbildet, und laden danach die Bestandsdatei mit dem Angebot nach; die sichtbare Beschreibung setzt der Kanal aus mehreren Quellen zusammen, sodass nicht jede Ihrer Angaben übernommen wird. Bei Kanal A ziehen Sie das Schema des Produkttyps und belegen die Attribute, die es als relevant oder erforderlich ausweist.

Der Aufwand liegt dabei nicht im Ausfüllen, sondern in den Feldnamen, die jeder Kanal für dieselbe Angabe führt. Deshalb lohnt sich für die Kaffeemühle dasselbe Vorgehen wie für das ganze Sortiment: erst die Vorlagen aller Kanäle sammeln, dann einmal mappen. Für Angebote in Deutschland und Österreich gehört bei Produkten im Anwendungsbereich der GPSR (Art. 2 nimmt etwa Lebensmittel und Arzneimittel aus) eine Angabe, die Art. 19 GPSR verlangt, in das Angebot, auch wenn die Kategorievorlage dafür kein eigenes Feld vorsieht.

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Für jede Kategorie liegt eine Feldliste mit Pflicht-, bedingten und optionalen Feldern aus der Kanalvorlage vor.
  • Für jede Kategorie ist bekannt, ob der Kanal eine Blattkategorie verlangt oder eine übergeordnete Kategorie selbst zuordnet.
  • Jedes Pflichtfeld hat im Mapping eine Quelle und eine benannte Person, die den Wert liefert.
  • Kein Feld steht in zwei Dateien, die sich gegenseitig überschreiben können.
  • Jede Variante hat eine eigene Kennung und im Kanal einen Elternbezug.
  • Für Produkte ohne vom Hersteller zugewiesene GTIN ist im Kanal eine zulässige Kennungslösung hinterlegt, statt eine MPN zu erfinden; identifier_exists = no setzen Sie nur, wenn wirklich keine Kennung vorliegt.
  • Maße und Gewicht sind mit ausgeschriebener Einheit gepflegt.
  • Für Angebote in Deutschland und Österreich sind bei Produkten im Anwendungsbereich der GPSR (Art. 2 nimmt etwa Lebensmittel, Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel aus) Herstellerangaben und Produktkennung je Produkt gefüllt, die Angaben zur verantwortlichen Person nur bei einem Hersteller außerhalb der Union und ein Warnhinweis nur, soweit das Produkt ihn tragen muss.
  • Ein Testartikel je Kategorie ist ohne Ablehnung durchgelaufen.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Behebung
Der Kanal weist den Artikel ab Ein Pflichtattribut der Kategorie fehlt oder hat einen Wert außerhalb der erlaubten Liste Kategorievorlage erneut laden, Feld aus dem Stammsatz zuordnen, erlaubte Werte übernehmen
Bei Kanal A stehen Varianten als einzelne Artikel Der Elternbezug fehlt Elternzuordnung senden und das Schema für Variantenkinder verwenden
Kanal B meldet die Zeile als unverändert Der gesendete Wert entspricht dem Wert im Kanal Nur geänderte Felder senden und den Importstatus der Datei prüfen
Preis oder Bestand springt zurück Zwei Zulieferungen schreiben dasselbe Feld Jedes Feld in einem System verantworten und nur von dort senden, wie in Schritt 4 beschrieben
Versandkosten fallen falsch aus Maße oder Gewicht fehlen, oder die Einheit ist nicht ausgeschrieben Maße je Verkaufseinheit in der Einheit des Kanals pflegen
Bei Kanal B erscheint Ihre Beschreibung nicht Der Kanal setzt die Beschreibung aus mehreren Quellen zusammen Beschreibung erneut senden und prüfen, welche Quelle im Angebot sichtbar ist

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie eine Agentur oder einen Integrator dazu, wenn der Kategoriebaum des Kanals Ihre interne Struktur nicht abbildet und das Mapping dadurch zu einer eigenen Datenbank wird. Ein Projekt zu Warenwirtschaft oder PIM ist sinnvoll, wenn Maße, Gewicht oder Übersetzungen im heutigen System gar nicht erfasst werden; die Auswahlkriterien stehen in Wann lohnt sich ein PIM-System und in Preise und Stammdaten zwischen ERP und Shop pflegen. Wie Sie die Datenqualität danach messen, beschreibt Produktdatenqualität; wie Kanäle und Bestellungen technisch angebunden werden, Marktplatz-Anbindung.

Häufige Fragen

Kann ich dieselben Produktdaten für alle Marktplätze verwenden?

Den Text und die Bilder ja, die Feldnamen und die Pflichtangaben nein. Jeder Kanal führt eigene Attributnamen und eigene Kategoriebäume. Kanal B verlangt zum Beispiel ein EAN-Attribut und lässt Produkte nur in Blattkategorien zu; in der Produktdatei dürfen Sie aber eine übergeordnete Kategorie nennen, und der Kanal sucht dann selbst die passende Blattkategorie darunter. Kanal A verlangt ein Schema je Produkttyp und Marktplatz. Legen Sie die gemeinsamen Werte einmal im Stammdatensatz ab und je Kanal ein Mapping, das die Feldnamen übersetzt. Welche Dokumentation hinter den Kanalbezeichnungen steht, nennt das Quellenverzeichnis.

Was passiert, wenn ich ein Pflichtfeld leer lasse?

Der Kanal lehnt das Produkt ab oder zeigt es nicht an. Kanal B verlangt für jedes Produkt einen Wert in allen Pflichtattributen der Kategorie, Kanal E schreibt, dass ein fehlendes erforderliches Attribut die Auslieferung in Anzeigen und Produkteinträgen verhindert. Füllen Sie fehlende Werte nicht mit Platzhaltern, sondern mit der Angabe des Herstellers oder lassen Sie das Feld bewusst leer, wenn es nicht gefordert ist.

Wer pflegt Preis und Bestand?

Nicht der Produktstamm. Kanal B hält den Produktdatensatz und die Units, also die Angebote eines Verkäufers, getrennt; Kanal A führt Bestand und Preis als eigene Attribute der Listung. Legen Sie in Ihrem Mapping fest, welches System Preis, Bestand und Lieferzeit liefert und wo diese Werte im Kanal stehen, und schicken Sie jeden Wert nur aus einer Quelle, damit zwei Zulieferungen einander nicht überschreiben. Ob der Kanal dafür zwei getrennte Dateien verlangt oder ein Datensatz Produkt-, Bestands- und Preisattribute trägt, gibt seine Dokumentation vor.

Brauche ich für jede Sprache eine eigene Produktzeile?

Ja, wenn der Kanal Sprache und Land getrennt führt. Kanal B trägt je Zeile einer Produktdatei eine Locale wie de-DE und fragt Länder über einen Storefront-Parameter wie de ab; Kanal A gibt Schemata je Produkttyp und Marktplatz zurück. Pflegen Sie Texte und Einheiten deshalb je Sprache und Markt, statt eine Zeile in mehrere Länder zu senden.

Gilt die GPSR-Angabe auch für meinen Schweizer Shop?

Die GPSR gilt nicht in der Schweiz, sondern in der Europäischen Union. Richtet ein Anbieter mit Sitz in der Schweiz sein Verkaufsangebot auf Verbraucher in der Union aus, gilt das Produkt nach Art. 4 GPSR als dort auf dem Markt bereitgestellt, und das Angebot braucht für Produkte im Anwendungsbereich die Angaben nach Art. 19 GPSR. Ob die verantwortliche Person in der Union anzugeben ist, hängt am Sitz des Herstellers, nicht am Sitz des Verkäufers: Art. 19 Buchst. b GPSR verlangt ihre Angaben nur, wenn der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist; bei einem Schweizer Hersteller ist das der Fall.

Quellen

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  2. GS1 Global Data Model Standard, Release 2.18, August 2026 (Tabellenblätter GDM READ ME und GDM for Near Food)GS1 AISBL · abgerufen am
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  13. Preisangabenverordnung (PAngV), § 1 Anwendungsbereich und § 4 Pflicht zur Angabe des GrundpreisesBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am