Produktdatenqualität: Pflichtfelder, Pflege und Messung
Kurz gesagt
Pflichtfelder bestimmt der Verkaufskanal: Angaben, die das Recht verlangt, Felder aus der Kanalvorlage und eigene Betriebsdaten. In Deutschland und Österreich kommen bei Verkäufen an Verbraucher die wesentlichen Eigenschaften der Ware und die Preisangaben dazu, in der Schweiz das Verbot unrichtiger Warenangaben und die Preisbekanntgabe an Konsumentinnen und Konsumenten. Messen Sie die Pflege als Feldvollständigkeit: gefüllte Pflichtwerte geteilt durch Artikel mal Pflichtfelder.
Das Wichtigste
- Pflichtfeld heißt: der Kanal verlangt den Wert; fehlt er, kann das Produkt abgelehnt werden oder nicht erscheinen.
- Recht, Kanalvorlage und eigener Betrieb verlangen unterschiedliche Felder.
- Vollständigkeit zählt gefüllte Werte, Gültigkeit nur Werte, die die Feldregel erfüllen.
- Beispielrechnung: 22.320 Pflichtwerte, davon 1.410 leer, also 93,7 Prozent gefüllt.
- Schwächstes Feld in der Beispielrechnung: 58,7 Prozent gefüllt.
- Nach GS1 General Specifications erhält jede Variante ihre eigene Nummer (Abschnitt 2.6.7.3.1).
Ein Preis kann im Shopsystem richtig und im Kanal falsch sein: Preise kommen aus der Warenwirtschaft, Texte aus der Markenvorlage, Bilder aus einem Medienordner. Derselbe Artikel muss aber in mehreren Kanälen erscheinen.
Was ein Pflichtfeld ist
Ein Pflichtfeld ist ein Feld, ohne dessen Wert ein Artikel in einem bestimmten Kanal nicht angeboten oder nicht ausgespielt werden kann. Jede Pflicht stammt aus einer dieser drei Quellen.
| Herkunft | Wer sie festlegt | Beispiel | Wo Sie die Regel finden |
|---|---|---|---|
| Rechtliche Angabe | Gesetzgebung des Landes | Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften der Ware und Preisangaben bei Verkäufen an Verbraucher; in der Schweiz auch das Verbot unrichtiger Angaben gegenüber Kunden | Deutschland: § 312d BGB, Art. 246a EGBGB, §§ 3, 4 und 6 PAngV. Österreich: § 4 FAGG. Schweiz: Art. 3 UWG, Art. 3, 5 und 6 PBV |
| Kanalvorlage | Marktplatz, Preisvergleich oder Werbenetzwerk | Pflicht- und Variantenattribute im Feed, Mindestgröße der Bilder | Produktdatenspezifikation des jeweiligen Kanals |
| Betriebsdatum | Ihr Betrieb | Gewicht und Verpackungsmaß, Rücksendebedingung, Gefahrgutkennzeichen | Ihre eigene Feldliste |
Weil jeder Kanal eine eigene Vorlage führt, gilt die Liste je Kanal.
Welche Angaben das Recht verlangt
Deutschland: Vor der Bindung an einen Fernabsatzvertrag muss der Unternehmer den Verbraucher über die wesentlichen Eigenschaften der Ware in einem für das Kommunikationsmittel und die Ware angemessenen Umfang informieren (§ 312d Abs. 1 Satz 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB). Diese Angaben werden Vertragsinhalt (§ 312d Abs. 1 Satz 2 BGB); ein falscher Wert wirkt gegen den Anbieter. Zum Preis verlangt § 3 Abs. 1 PAngV von dem Unternehmer, der Verbrauchern Waren anbietet, den Gesamtpreis und § 4 Abs. 1 PAngV den Grundpreis bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche, vorbehaltlich der Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 PAngV; im Angebot an Verbraucher zum Abschluss eines Fernabsatzvertrags kommen der Hinweis auf die Umsatzsteuer und die Angabe der Versandkosten hinzu (§ 6 Abs. 1 und 2 PAngV). Siehe Preisangaben in Deutschland.
Österreich: Dieselbe Pflicht trifft den Unternehmer in Fern- und Auswärtsgeschäften vor der Bindung des Verbrauchers (§ 4 Abs. 1 Z 1 FAGG). Die Preisangaben folgen dem nationalen Recht: Preisangaben in Österreich.
Schweiz: Unlauter handelt, wer über Waren, deren Preise oder die vorrätige Menge unrichtige oder irreführende Angaben macht (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, Stand 1. Januar 2025). Im Angebot an Konsumentinnen und Konsumenten sind der Detailpreis (Art. 3 Abs. 1 PBV) und bei messbaren Waren der Grundpreis bekanntzugeben (Art. 5 Abs. 1 und 2 PBV), vorbehaltlich der Ausnahmen nach Art. 5 Abs. 3 PBV: Preisangaben in der Schweiz.
Was Kanäle zusätzlich verlangen
Handelskanäle identifizieren Produkte über die GTIN (Global Trade Item Number). Nach den GS1 General Specifications ist jeder Identifikationsschlüssel im Anwendungsbereich des GS1-Systems weltweit eindeutig (Abschnitt 1.2.3), und jede Handelseinheit, die sich in Ausführung oder Inhalt von anderen unterscheidet, erhält eine Nummer, die so lange gleich bleibt, wie sie gehandelt wird (Abschnitt 2.1.1). Für Kleidungsstücke gilt: Jede Größe und jede Farbe bekommt eine eigene Nummer (Abschnitt 2.6.7.3.1). GS1-Regeln sind kein Gesetz; sie binden, soweit ein Gesetz oder ein Vertrag auf sie verweist.
Ein belegtes Beispiel ist die Produktdatenspezifikation des Google Merchant Center. Sie kennzeichnet Attribute als erforderlich, als vom Produkt oder Zielland abhängig oder als optional; erforderlich sind unter anderem ID, Titel, Beschreibung, Link, Bildlink, Verfügbarkeit und Preis. Für Varianten nennt sie unter anderem Artikelgruppen-ID, Farbe und Größe, jeweils abhängig von Produkt und Zielland. Falsche, ungenaue oder fehlende Werte können nach der Spezifikation zu Ablehnungen, eingeschränkter Eignung oder Darstellungsproblemen führen; für Bilder gilt dort eine Mindestgröße von 500 x 500 Pixeln, laut Seite in Kraft ab 31. Januar 2027. Die Vorlagen weiterer Kanäle vergleicht Produktdaten für Marktplätze.
Die Scorecard: Kennzahlen für die Pflege
Die Kennzahlen und Zielwerte sind eigene Definitionen dieses Artikels.
| Kennzahl | Berechnung | Was sie zeigt | Prüfrhythmus |
|---|---|---|---|
| Feldvollständigkeit | gefüllte Pflichtwerte ÷ (Artikel × Pflichtfelder) × 100 | Anteil der Pflichtangaben, die vorliegen | monatlich |
| Vollständigkeit je Attribut | Artikel mit Wert im Feld ÷ alle Artikel × 100 | welches Feld die größte Lücke hat | monatlich |
| Gültigkeit | Werte mit regelkonformem Format ÷ gefüllte Werte × 100 | ob Formate, Einheiten und erlaubte Werte stimmen | monatlich |
| Variantenabdeckung | Varianten mit eigener Nummer ÷ alle Varianten × 100 | ob Größen und Farben einzeln identifiziert sind | vor jeder Feed-Änderung |
| Bildabdeckung | Artikel mit kanalgerechtem Hauptbild ÷ alle Artikel × 100 | ob der Kanal die Bilder akzeptiert | vor jeder Kampagne |
| Aktualität je Kanal | Artikel mit aktuellem Kanalstand ÷ alle Artikel × 100 | ob Änderungen aus dem führenden System angekommen sind | nach jeder Preisänderung |
Zielwerte der Redaktion, nicht als Vorgabe: 100 Prozent bei rechtlich geforderten Angaben, mindestens 98 Prozent sonst, mindestens 95 Prozent bei Bild- und Variantenabdeckung.
Ein Rechenbeispiel
Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: 1.240 Artikel mit je 18 Pflichtfeldern für einen Kanal, also 22.320 Pflichtwerte, davon 1.410 leer. Drei Felder erklären den größten Teil der Lücken.
| Feld | leere Werte | Vollständigkeit |
|---|---|---|
| Grundpreis | 512 | 58,7 Prozent |
| Material | 420 | 66,1 Prozent |
| Pflegehinweis | 302 | 75,6 Prozent |
| übrige 15 Felder zusammen | 176 | 99,1 Prozent |
| alle 18 Felder | 1.410 | 93,7 Prozent |
Die Gesamtzahl verdeckt das Problem: 1.234 der 1.410 Lücken stehen in drei Feldern. Wer diese drei Felder füllt, hebt die Feldvollständigkeit von 93,7 auf 99,2 Prozent; bei zwei Minuten je Wert sind das für 1.234 Werte rund 41 Stunden. Allein die 512 Grundpreiswerte bringen 2,3 Prozentpunkte und damit 96,0 Prozent, bei zwei Minuten je Wert rund 17 Stunden. Aus demselben Datensatz: 96 Artikel ohne GTIN ergeben 92,3 Prozent, 310 ohne Bild in Kanalgröße 75,0 Prozent Abdeckung.
Typische Fehler
- Pflichtfeld ohne Feldregel: Steht “Farbe” als Freitext zur Verfügung, sind “Anthrazit”, “anthrazit” und “dunkelgrau” drei Werte; die Vollständigkeit stimmt, die Gültigkeit ist nicht messbar.
- Vollständigkeit mit Gültigkeit verwechseln: Ein Feld ist gefüllt und der Wert trotzdem falsch, etwa eine Nummer mit falscher Prüfziffer. Messen Sie beide Werte getrennt.
- Varianten mit gemeinsamer Nummer: Zeigen Farbe und Größe auf dieselbe Nummer, lassen sich die Varianten einander nicht eindeutig zuordnen; fehlende oder falsche Variantenattribute können nach der Produktdatenspezifikation des Kanals zu Ablehnungen, eingeschränkter Eignung oder Darstellungsproblemen führen.
- Kennzahl ohne Nenner: “94 Prozent vollständig” sagt nichts ohne Feldliste. Notieren Sie bei jeder Zahl Artikelzahl, Feldzahl und Stichtag.
- Nur den Shop geprüft: Preise und Bilder im Kanal hängen an einer eigenen Übertragung.
- Einmal gemessen statt wiederholt: Ohne festen Rhythmus fällt eine Lücke möglicherweise erst dann auf, wenn der Kanal den Artikel ablehnt oder seine Einblendung einschränkt.
So gehen Sie vor
- Legen Sie die Feldliste an: Feld, Pflicht in welchem Kanal, Feldregel, führendes System und verantwortliche Rolle. Zur Auswahl der Felder: Produktseite gestalten.
- Zählen Sie die Werte aus dem führenden System aus und berechnen Sie beide Kennzahlen je Feld und Kanal.
- Sortieren Sie nach absoluter Lücke, nicht nach Prozentwert, und füllen Sie die drei größten Felder zuerst.
- Erzwingen Sie die Feldregel in der Eingabemaske und bei der Übergabe in den Kanal. Für Varianten siehe Produktvarianten modellieren, für die Systemfrage PIM-System: wann sinnvoll.
- Wiederholen Sie die Messung in festem Rhythmus und halten Sie Abweichung und Ursache auf einer Seite fest; eine Stichprobenprüfung beschreibt der Stammdaten-Audit.