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Produktvarianten anlegen: Größen, Farben, Bündel sauber modellieren

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Kurz gesagt

Varianten und Bündel sind ein Datenmodell, keine Shop-Einstellung: Jede Variante mit einem Unterschied wie Größe oder Farbe bekommt eine eigene Artikelnummer, und wer am GS1-System teilnimmt, vergibt je Variante eine eigene GTIN. Ein körperlich zu einem neuen Handelsartikel kombiniertes Bündel ist ein neuer Artikel mit eigener GTIN, ein nur im Angebot kombiniertes virtuelles Bündel braucht keine. In Deutschland und Österreich muss das Onlineangebot von Produkten im Anwendungsbereich der GPSR Angaben zur Produktidentifikation enthalten (Art. 19 Buchst. c GPSR, seit 13. Dezember 2024).

Das Wichtigste

  • Größe und Farbe trennen Artikel: jede Ausprägung bekommt eine eigene Artikelnummer und, wer am GS1-System teilnimmt, eine eigene GTIN.
  • Die Produktgruppe (Elternteil) trägt gemeinsame Texte und Bilder und wird selbst nicht verkauft.
  • Ein körperlich zu einem neuen Handelsartikel kombiniertes Bündel ist ein neuer Artikel mit eigener GTIN; ein nur im Angebot kombiniertes virtuelles Bündel führt keine, seine Bestandteile behalten ihre GTIN.
  • Ein 3er-Pack derselben Ware bekommt nach GS1 eine eigene GTIN, abweichend von der GTIN des Einzelartikels.
  • In Deutschland und Österreich gilt für Produktangebote an Verbraucher Art. 19 Buchst. c GPSR (seit 13. Dezember 2024), soweit das Produkt in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (Art. 2).

Ein T-Shirt in vier Größen und zwei Farben ist im Shop kein Artikel, sondern neun Datensätze: eine Produktgruppe und acht Varianten. Ob dieser Schnitt stimmt, zeigt sich in Lieferschein, Lagerbestand und Rechnung.

Was Sie vorab brauchen

  • eine Liste der Einzelartikel mit den Merkmalen, in denen sie sich unterscheiden
  • je Artikel die Angaben des Herstellers, soweit vorhanden: GTIN und Herstellernummer
  • eine Entscheidung, ob Sie GTINs selbst vergeben; GS1-Mitgliedsorganisationen lizenzieren dafür entweder einen GS1 Company Prefix oder, in manchen Fällen, einzelne Identifikationsschlüssel (Abschnitt 1.5.1)
  • alle Bündelangebote mit Bestandteilen und Menge je Bestandteil
  • für jedes Bündel die Entscheidung, ob es körperlich zu einem neuen Handelsartikel kombiniert wird oder nur als Angebot (virtuell) besteht
  • Zugriff auf die Produktfelder des Shops und, falls genutzt, auf die Feed-Datei

Schritt für Schritt: vom Einzelartikel zum Bündel

Schritt 1: Merkmale festlegen, die Artikel trennen

Ein Merkmal ist eine Eigenschaft mit mehreren Ausprägungen, zum Beispiel Größe mit S, M, L und XL. Eine Variante ist eine Kombination von Ausprägungen, etwa “Größe M, Farbe Schwarz”. Nehmen Sie nur Merkmale auf, die Ihre Kundschaft oder Ihr Lager braucht; jedes Merkmal vervielfacht die Zahl der Datensätze.

Prüfen Sie für jedes Merkmal, ob es Preis, Gewicht oder Versandart ändert; was für den Handel nichts ändert, gehört in den Beschreibungstext.

Schritt 2: Produktgruppe und Varianten anlegen

Die Produktgruppe sammelt, was allen Varianten gemeinsam ist: Texte, Bilder, Kategorie und die Merkmale, in denen sie sich unterscheiden. In schema.org trägt sie den Typ ProductGroup und die Eigenschaft variesBy; sie wird selbst nicht verkauft, weil sie kein Angebot ist. Verkaufbar ist die Variante mit Preis, Bestand, Gewicht und Kennung.

Schreiben Sie die Produktgruppe nicht als eigenes Angebot in einen Produktfeed, sonst steht dort ein Artikel ohne GTIN neben seinen Varianten. Kombinationen, die es nicht gibt, sperren Sie, statt sie leer anzulegen.

Schritt 3: Kennungen vergeben

Die Artikelnummer (SKU) ordnet den Artikel in Shop und Warenwirtschaft. Eine GTIN soll keine Bedeutung tragen und keine internen Codes enthalten, weil sich die Änderungsregeln für beides unterscheiden (Abschnitt 4.2.1 der GS1 General Specifications). Eine aus einem lizenzierten Nummernkreis vergebene GTIN ist der weltweit eindeutige Schlüssel des Handelsartikels; beschränkte Nummernkreise sind davon ausgenommen, weil sie außerhalb ihrer beschränkten Umgebung nicht eindeutig sind (Abschnitt 1.2.2.2). Die Herstellernummer (MPN) bleibt daneben stehen.

Für eigene Kennungen vergibt eine GS1-Mitgliedsorganisation eine Lizenz: entweder für einen GS1 Company Prefix oder, in manchen Fällen, für einzelne Identifikationsschlüssel wie eine GTIN (Abschnitt 1.5.1). Eine GTIN-13 besteht aus GS1 Company Prefix, Artikelreferenz und Prüfziffer (Abschnitt 1.3.1). Die Prüfziffer entsteht im Modulo-10-Verfahren: Die ersten zwölf Stellen werden abwechselnd mit 1 und 3 gewichtet, die Summe wird von der nächsten vollen Zehnerzahl abgezogen (Abschnitt 7.9.1).

Wer am GS1-System teilnimmt, vergibt je Variante eine eigene GTIN; die GS1 General Specifications verlangen für jede Ausführung eines Produkts eine eigene Nummer und nennen für ein Kleidungsstück jede Größe und jede Farbe (Abschnitt 2.6.7.3.1), der GTIN Management Standard ebenso jede Kombination aus Stil, Farbe und Größe (Abschnitt 2.1). Eine einmal vergebene GTIN darf nicht für eine andere Handelseinheit wiederverwendet werden. Eine Ausnahme gilt erst zwölf Monate nach dem Löschen oder nach dem letzten Teilen mit einem Handelspartner, je nachdem, welches Ereignis später liegt, und nur wenn die GTIN extern mit einem vorläufigen Status veröffentlicht wurde und die betroffenen Handelspartner der Wiederverwendung zustimmen; eine nie extern veröffentlichte GTIN darf sofort wiederverwendet werden (Abschnitt 4.2.5). Für Gebinde wie Kartons und Paletten gibt es die längere GTIN-14 (Abschnitte 1.3.1 und 2.1.1.6).

Schritt 4: Bündeltyp einordnen

Bei einem physischen Bündel werden mehrere Artikel körperlich zu einem neuen Handelsartikel verbunden; maßgeblich ist diese körperliche Kombination, nicht der Zeitpunkt, zu dem sie geschieht. Die GTIN verantwortet, wer das Bündel erstellt. Bei einem vordefinierten Bündel mit fester Zusammensetzung ist jede Änderung der Zusammensetzung ein neuer Handelsartikel; bei einem dynamischen physischen Bündel wechselt die Zusammensetzung innerhalb eines festgelegten Pools bei gleich bleibender Stückzahl (Abschnitt 2.1.1.7.1 der GS1 General Specifications). Ein virtuelles Bündel wird nicht körperlich zu einem Handelsartikel kombiniert, sondern erscheint nur als Kombinationsangebot; hier braucht jedes enthaltene Produkt eine GTIN, das Bündel selbst keine (Abschnitt 2.1.1.7.2).

Innerhalb der physischen Bündel sind drei Packungsarten zu trennen (Abschnitt 4.2.4.3.1; die Regeln dort sind für Bekleidung und Heimtextilien aufgestellt und können in anderen Branchen abweichen). Ein Set-Pack enthält verschiedene Artikel, die einzeln verkäuflich bleiben; das Set bekommt eine eigene GTIN. Ein Multi-Pack verkauft mehrere Artikel als eine Einheit, die nicht aufgetrennt wird; seine GTIN unterscheidet sich von der GTIN des Einzelartikels. Ein Pre-Pack ist eine Bestell- und Lieferform für den Handel, die nicht an Verbraucher verkauft wird.

Für den Shop: Ein körperlich zu einem neuen Handelsartikel kombiniertes Bündel ist ein eigener Artikel mit eigener Nummer, GTIN, Bestand und Stückliste. Ein virtuelles Bündel ist eine Verkaufsregel ohne eigenen Bestand; beim Verkauf buchen Sie die enthaltenen Artikel ab.

Schritt 5: Bestand, Preise und Prüfung

Führen Sie Bestand und Preis je Variante, nicht an der Produktgruppe; ein gemeinsamer Bestand über Größen hinweg macht Nachbestellungen ungenau. Beim Bündel hängt die Abbuchung am Typ aus Schritt 4: Ohne Stückliste in der Warenwirtschaft zählt der Bestand der Bestandteile falsch.

Legen Sie eine Variante mehrfach an und löschen Sie sie wieder; bleiben doppelte Nummern zurück, ist das Modell nicht sauber. Bestellen Sie danach je einen Testfall für beide Bündeltypen.

Beispieldatenmodell: ein T-Shirt und ein Bündel

Die Tabellen zeigen, welche Felder auf welcher Ebene liegen; alle Kennungen sind erfunden.

Feld Produktgruppe (Elternteil) Variante
interner Schlüssel TS-BIO-H TS-BIO-H-S-SW
GTIN keine; die Gruppe wird nicht verkauft eine GTIN je Variante, zum Beispiel 2004567000013
Merkmale (variesBy) Größe, Farbe Größe = S, Farbe = Schwarz
Texte und Bilder gemeinsam für alle Varianten Abweichung nur, wenn das Bild die Variante zeigt
Preis und Bestand nicht geführt je Variante geführt

Daraus entstehen die Varianten des T-Shirts; gezeigt sind vier von acht Kombinationen.

Variante Größe Farbe Interne Nummer (SKU) GTIN-13 (Beispiel) Herstellernummer (MPN)
T-Shirt Bio Rundhals S Schwarz TS-BIO-H-S-SW 2004567000013 SW-TS-100-BK-S
T-Shirt Bio Rundhals M Schwarz TS-BIO-H-M-SW 2004567000020 SW-TS-100-BK-M
T-Shirt Bio Rundhals L Schwarz TS-BIO-H-L-SW 2004567000037 SW-TS-100-BK-L
T-Shirt Bio Rundhals S Weiss TS-BIO-H-S-WS 2004567000044 SW-TS-100-WT-S

Die Prüfziffer der ersten GTIN entsteht so: 2×1 + 0×3 + 0×1 + 4×3 + 5×1 + 6×3 + 7×1 + 0×3 + 0×1 + 0×3 + 0×1 + 1×3 = 47. Die nächste volle Zehnerzahl ist 50, die Differenz 3 ist die Prüfziffer. Die Beispiele beginnen mit 20; die GS1-Präfixe 02, 04 und 20 bis 29 sind nach Tabelle 1-4 der GS1 General Specifications für Restricted Circulation Numbers reserviert. Solche Nummern dürfen nach Abschnitt 1.2.2.2.1 nur in einem begrenzten Umfeld verwendet werden und sind für den offenen Handel nicht bestimmt. Für Shop und Produktfeed nehmen Sie deshalb die GTIN des Herstellers oder eine GTIN aus Ihrem lizenzierten Nummernkreis, keinen beschränkten Nummernkreis.

Drei Bündelarten im Muster:

Angebot GS1-Typ Eigene GTIN Eigene Nummer Bestandteile
Laufset: T-Shirt und Trinkflasche, in einer Tasche verpackt physisches Bündel, vordefiniert ja, 2004567000105 SET-LAUF-01 TS-BIO-H-S-SW, FL-BIO-500
Kombi-Angebot: T-Shirt und Poster, nur im Angebot kombiniert virtuelles Bündel nein KOMBI-01 TS-BIO-H-S-SW, PO-A2-01
Socken, 3er-Pack Multi-Pack ja, 2004567000112 MP-SOCK-3-SW 3 × SOCK-BAS-SW

Ein vordefiniertes physisches Bündel behält seine GTIN nur, solange die Zusammensetzung gleich bleibt; ein ersetzter Bestandteil erfordert nach dem GTIN Management Standard eine neue GTIN (Abschnitt 2.9).

Wo die Kennung im Angebot stehen muss

Wer Produkte online oder über eine andere Form des Fernabsatzes Verbrauchern in der Europäischen Union auf dem Markt bereitstellt, muss im Angebot Angaben machen, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich einer Abbildung, seiner Art und sonstiger Produktidentifikatoren (Art. 19 Buchst. c der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, GPSR). Das gilt nur für Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung: Art. 2 GPSR nimmt einzelne Warengruppen aus, darunter Lebensmittel, Human- und Tierarzneimittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Luftfahrzeuge und Antiquitäten, und beschränkt die Pflichten bei Produkten unter produktspezifischen Harmonisierungsvorschriften auf die nicht erfassten Aspekte. Die Verordnung gilt ab dem 13. Dezember 2024 (Art. 52 Abs. 2 GPSR) und damit in Deutschland und Österreich; ein Angebot gilt als an Verbraucher in der Union gerichtet, wenn der Wirtschaftsakteur seine Tätigkeit in irgendeiner Weise auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten ausrichtet (Art. 4 GPSR). Die Verordnung gilt nicht in der Schweiz; richtet ein dort ansässiger Wirtschaftsakteur sein Verkaufsangebot auf Verbraucher in der Union aus, gilt das Produkt nach Art. 4 GPSR gleichwohl als in der Union auf dem Markt bereitgestellt.

Für das Datenmodell folgt daraus: Die Kennung ist ein eigenes Feld der Variante und steht nicht im Beschreibungstext; nur so lässt sie sich in Feed, Angebotsdaten und Herstellerangaben übertragen, die die Produktseite braucht. Welche Angaben zusätzlich dorthin gehören, behandelt Produktsicherheit und GPSR im Onlineshop.

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Im GS1-System hat jede Variante eine eigene GTIN, oder sie hat bewusst keine; keine GTIN steht zweimal im Sortiment.
  • Die Produktgruppe ist nicht als eigenes Angebot im Feed.
  • Die Variantenliste enthält nur Kombinationen, die Sie liefern können.
  • Für jedes Bündel ist der Typ dokumentiert und die Warenwirtschaft bucht passend ab; beim Auflösen eines physischen Bündels bucht sie die Bündeleinheit aus und die Bestandteile einzeln ein.
  • Die Zusammensetzung jedes Bündels ist mit den Nummern der Bestandteile hinterlegt, nicht nur mit Namen.
  • Eine Testbestellung je Bündeltyp ist durchgelaufen; Bestand, Lieferschein und Rechnung stimmen überein.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Behebung
Der Produktfeed oder der Handelspartner weist den Artikel zurück Die GTIN ist erfunden, aus einem beschränkten Nummernkreis oder doppelt verwendet GTIN beim Hersteller prüfen, beschränkte Nummernkreise meiden, das Feld sonst leer lassen
Der Bestand zählt doppelt Ein virtuelles Bündel ist als eigener Artikel mit eigenem Bestand angelegt Bündel auf Verkaufsregel umstellen und nur die Bestandteile führen
Nachbestellungen passen nicht zum Absatz Der Bestand hängt an der Produktgruppe statt an der Variante Bestand je Variante führen
Die Produktseite zeigt Größen, die es nicht gibt Kombinationen wurden automatisch erzeugt und nicht gesperrt Variantenliste bereinigen und ungenutzte Kombinationen sperren
Bilder passen nicht zur Variante Ein gemeinsames Bild zeigt nur eine Farbe Bild je Variante hinterlegen, wie in Produktfotos für den Onlineshop beschrieben

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie Unterstützung bei der Warenwirtschaft, wenn Bündel als Stückliste abgebucht werden müssen, und bei einer Agentur, wenn Ihr Shop die Variantenmatrix nicht sauber trennt. Fragen der Kennzeichnung und der Produktidentifikation im Angebot klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Wie Produktdaten konsistent bleiben, behandelt Produktdatenqualität; wo die Zahlen herkommen, Produktfeed erstellen.

Häufige Fragen

Braucht jeder Onlineshop GTINs?

Nein. Wer nur im eigenen Shop verkauft und keinen Kanal bedient, der eine GTIN verlangt, kann mit der eigenen Artikelnummer arbeiten. Pflicht wird sie dort, wo ein Produktfeed oder ein Handelspartner sie zur Bedingung macht; prüfen Sie dessen Vorgaben und geben Sie, sobald eine GTIN bekannt ist, die des Herstellers an. Raten Sie keine Nummer, sondern lassen Sie das Feld leer, wenn Sie keine haben.

Kann ein Bündel die GTIN eines Bestandteils tragen?

Für die Handelsartikel-GTIN nein. Ein körperlich zu einem neuen Handelsartikel kombiniertes Bündel ist ein neuer Handelsartikel und bekommt eine eigene GTIN; die Vergabe liegt bei der Organisation, die das Bündel erstellt. Ein nur im Angebot kombiniertes virtuelles Bündel ist kein neuer Handelsartikel und bekommt gar keine GTIN; seine Bestandteile behalten ihre eigenen Nummern. Führen Sie das Bündel daneben unter einer eigenen Artikelnummer, damit Shop und Feed es von den Bestandteilen unterscheiden können.

Muss ein Bündel einen eigenen Lagerbestand haben?

Das hängt vom Bündeltyp ab. Ein physisch zu einem neuen Handelsartikel kombiniertes Bündel liegt als eigene Einheit im Lager; wird das Bündel aufgelöst, buchen Sie diese Einheit aus und die Bestandteile wieder einzeln ein. Die Bestandteile bleiben dabei eigenständige Handelsartikel: Bei einem Set-Pack sind sie nach Abschnitt 4.2.4.3.1 der GS1 General Specifications mit eigener GTIN gekennzeichnet und einzeln verkäuflich, ein Multi-Pack ist dagegen nicht zum Auftrennen bestimmt und seine Bestandteile sind optional gekennzeichnet. Ein virtuelles Bündel hat keinen eigenen Bestand: Seine Bestandteile werden einzeln gelagert und beim Versand entnommen, Sie buchen sie ab. Führen Sie beide Fälle getrennt, sonst zählt Ihr Lager doppelt.

Wird bei einer Preisänderung eine neue GTIN fällig?

Nach dem GTIN Management Standard nur, wenn einer seiner Fälle vorliegt und zusätzlich eines seiner drei Leitprinzipien greift: Unterscheidbarkeit für Handel oder Kundschaft, Offenlegungspflicht oder erhebliche Wirkung auf die Lieferkette. Als Preisfall nennt der Standard allein den Preis, der auf die Packung gedruckt ist. Eine Preisänderung im Shop fällt darunter nicht.

Quellen

  1. GS1 General Specifications Standard, Release 26.0, Ratified January 2026 (Abschnitte 1.2.2.2, 1.2.2.2.1, 1.3.1, 1.5.1, 2.1.1.6, 2.1.1.7.1, 2.1.1.7.2, 2.6.7.3.1, 4.2.1, 4.2.2, 4.2.4.3.1, 4.2.5 und 7.9.1)GS1 AISBL · abgerufen am
  2. GTIN Management Standard, Release 1.1, Ratified September 2023 (Abschnitte 1.1, 2.1, 2.9 und 2.10)GS1 AISBL · abgerufen am
  3. Amtsblatt der Europäischen Union L 135 vom 23. Mai 2023, S. 1, deutsche Fassung, berichtigt durch ABl. 2023/90192 vom 19. Dezember 2023: Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), Artikel 2, 4, 19 und 52, konsolidierte Fassung 02023R0988 (DE) vom 29. Mai 2026Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Cellar · abgerufen am
  4. Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023, Amtsblatt 2023/90192 vom 19. Dezember 2023, S. 1Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Cellar · abgerufen am
  5. schema.org: ProductGroup (Version v30.1 vom 16. September 2026)Schema.org · abgerufen am
  6. schema.org: variesBy (Version v30.1 vom 16. September 2026)Schema.org · abgerufen am