Produktfeed erstellen: Pflichtfelder für Preisvergleich und Anzeigen
Kurz gesagt
Ein Produktfeed ist eine Datei mit einer Zeile je verkaufbarer Variante, die Preisvergleichsportale und Shopping-Anzeigen auswerten. Nach der Produktdatenspezifikation des Google Merchant Center sind unter anderem ID, Titel, Beschreibung, Link, Bildlink, Bruttopreis und Verfügbarkeit erforderlich, und diese Werte müssen mit der Produktseite übereinstimmen; für Deutschland, Österreich und die Schweiz müssen zusätzlich Versandkosten hinterlegt sein, auf Kontoebene oder im Feed. Für andere Kanäle gelten deren eigene Vorgaben; die Feldnamen stehen in der Händlerdokumentation des jeweiligen Portals. In Deutschland, Österreich und der Schweiz schalten auf der allgemeinen Google-Suchergebnisseite nur Preisvergleichsportale Shopping-Anzeigen.
Das Wichtigste
- Eine Feed-Zeile beschreibt eine verkaufbare Variante; eine geänderte ID gilt als neues Produkt und wird erneut geprüft (bis zu drei Werktage).
- Preise für Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen brutto im Feed und auf der Produktseite; die Feedwährung muss nicht der Landeswährung entsprechen, weil Google eine Währungsumrechnung anbietet (Stand 14. Oktober 2026).
- In Deutschland, Österreich und der Schweiz laufen Shopping-Anzeigen auf der Google-Suchergebnisseite über ein Preisvergleichsportal.
- Zulässige Dateiformate sind .txt, .xml und .tsv bis 4 GB; XLS wird nicht verarbeitet.
- Bei Preisermäßigungen gegenüber Verbrauchern ist in Deutschland der vorherige niedrigste Gesamtpreis aus 30 Tagen anzugeben; ausgenommen sind individuelle Ermäßigungen sowie schnell verderbliche oder kurz haltbare Waren, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder drohenden Ablaufs der Haltbarkeit gesenkt und dies für Verbraucher in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird (§ 11 Abs. 1 und 4 PAngV). In Österreich gilt die Pflicht bei Bekanntgabe in Beträgen oder Prozenten; sind die Sachgüter weniger als 30 Tage auf dem Markt, ist der niedrigste Preis aus dem Marktzeitraum anzugeben (§ 9a Abs. 2 PrAG), und schnell verderbliche Sachgüter sind ausgenommen, wenn die Ermäßigung wegen Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt (§ 9a Abs. 3 PrAG).
Ein Produktfeed entsteht aus Ihrem Shop-Export und endet in fremden Produktlisten. Zwischen beiden liegen drei Prüfungen: ob jedes Pflichtfeld gefüllt ist, ob die Werte zur Produktseite passen und ob der Kanal diese Seite erreichen darf. Wer die drei Punkte vor der ersten Einreichung abarbeitet, verbringt weniger Zeit mit Diagnosemeldungen.
Was Sie vorab brauchen
- einen Export aller verkaufbaren Varianten mit Artikelnummer, Name, Beschreibung, Preis und Bestand
- je Variante die URL der Produktdetailseite und die URL des Hauptbildes
- Herstellerangaben, soweit vorhanden: GTIN, Herstellernummer und Marke
- Versandkosten und Lieferzeit je Zielland
- die Formatvorlage des Portals, über das Sie teilnehmen
- die Entscheidung, welches System die Preise führt, Shop oder ERP, und zu welcher Uhrzeit der Feed erzeugt wird
Schritt für Schritt: von der Produktliste zum Feed
Schritt 1: Kanal und Zielland festlegen
Jede Produktdatenquelle hat ein Zielland, und die eingereichten Daten müssen die Anforderungen dieses Landes erfüllen. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz kommt eine Besonderheit von Google hinzu: Nach der Merchant-Center-Hilfe können Shopping-Anzeigen auf der allgemeinen Google-Suchergebnisseite dort nur Preisvergleichsportale schalten. Sie geben Ihre Produktdaten bei einem Portal Ihrer Wahl ab, auch bei Google Shopping. Das Portal lädt Inventar für Sie hoch, führt in Ihrem Namen Shopping-Kampagnen aus und führt für jeden vertretenen Händler ein separates Merchant Center-Konto (Stand 14. Oktober 2026). Google Shopping tritt dabei wie jedes andere Portal auf. Wie daraus eine Kampagne wird, beschreibt Shopping-Anzeigen einrichten und pflegen; Kosten und Nutzen einer Listung behandelt Preisvergleichsportale: Kosten und Nutzen.
Schritt 2: Eine Zeile je verkaufbarer Variante bilden
Die ID ist die Klammer zwischen Feed und Shop. Nehmen Sie je Variante die Artikelnummer und halten Sie sie über alle Aktualisierungen gleich; eine geänderte ID gilt als neues Produkt und muss erneut geprüft werden, was nach der Merchant-Center-Hilfe bis zu drei Werktage dauern kann. Varianten einer Produktgruppe tragen denselben Wert bei Artikelgruppen-ID [item_group_id] und unterscheiden sich bei Farbe oder Größe; das Datenmodell beschreibt Produktvarianten anlegen.
Schritt 3: Pflichtfelder aus dem Shop füllen
Nach der Produktdatenspezifikation des Google Merchant Center sind Titel, Beschreibung, Link, Bild, Preis und Verfügbarkeit erforderlich. Der Titel ist Nur-Text bis 150 Zeichen und enthält keinen Werbetext wie “Kostenloser Versand”. Die Beschreibung hat bis 5.000 Zeichen und verlinkt nicht Ihren Shop. Der Link führt auf die Detailseite des Artikels, nicht auf eine Kategorie- oder Suchseite. Bild: URL des Hauptbildes, zulässig sind JPEG und WebP (empfohlen), PNG, nicht animiertes GIF, BMP und TIFF, ohne Werbetext, Wasserzeichen oder Rahmen; die Bildvorgaben je Kanal behandelt Produktfotos für den Onlineshop.
Schritt 4: Preis, Verfügbarkeit und Versand an die Quelle binden
Der Preis steht numerisch mit Währungscode und darf nicht 0 sein; ausgenommen sind Mobilgeräte mit Vertrag und Waren, die nur im Abo verkauft werden. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gilt er einschließlich Umsatzsteuer. Ein Aktionspreis gehört zusätzlich in Sonderangebotspreis [sale_price], während Preis den regulären Preis trägt. Die Verfügbarkeit ist einer der Werte in_stock, out_of_stock, preorder oder backorder; bei preorder gehört das Verfügbarkeitsdatum dazu und muss auch auf der Produktseite stehen. Versandkostenangaben sind für Shopping-Anzeigen und Produkteinträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz erforderlich; sie dürfen auf Kontoebene hinterlegt werden, sodass das Feed-Attribut Versand [shipping] nur dann nötig ist, wenn Sie diese Einstellungen je Produkt überschreiben oder ergänzen. Im Attribut ist das Unterattribut Land Pflicht, der Preis ist ein Festpreis einschließlich Umsatzsteuer (Stand 14. Oktober 2026). Erzeugen Sie den Feed in demselben Lauf, in dem sich Preis oder Bestand ändern; sonst weicht er von der Landingpage ab.
Schritt 5: Datei erzeugen und einreichen
Zulässig sind die Formate .txt, .xml und .tsv; eine Datei darf bis 4 GB groß sein, XLS wird nicht verarbeitet. Ein XML-Feed ist ein RSS-2.0- oder Atom-1.0-Dokument mit der Endung .xml. Jeder Google-Produktattributname trägt das Präfix des Google-Namespace, also g:price statt price; im RSS-Header steht xmlns:g=“http://base.google.com/ns/1.0”, im Atom-Header zusätzlich der Atom-Namespace xmlns=“http://www.w3.org/2005/Atom” (Stand 14. Oktober 2026). Neben dem direkten Upload nennt die Hilfe den geplanten Abruf über eine URL, SFTP, Google Cloud Storage, die Merchant API, Google Sheets und Integrationen von Shopsystemen. Komprimierte Dateien (.gz, .zip) müssen kleiner als 500 MB sein und genau eine Datei enthalten.
Welche Angaben aus Ihrem Shop wohin gehören
Die Tabelle nennt links Ihr Shop- oder ERP-Feld und rechts das Attribut der Produktdatenspezifikation des Google Merchant Center mit seinem Status dort (Stand 14. Oktober 2026). Sie gilt für Google; für jeden anderen Kanal sehen Sie die dort geltenden Spaltennamen in der Händlerdokumentation des jeweiligen Portals nach.
| Angabe aus Shop oder ERP | Attribut im Feed | Status nach der Spezifikation |
|---|---|---|
| Artikelnummer der Variante | ID [id] | Erforderlich, eindeutig, über Aktualisierungen unverändert |
| Produktname | Titel [title] | Erforderlich, Nur-Text bis 150 Zeichen |
| Produktbeschreibung | Beschreibung [description] | Erforderlich, Nur-Text bis 5.000 Zeichen |
| URL der Detailseite | Link [link] | Erforderlich, http oder https |
| URL des Hauptbildes | Bildlink [image_link] | Erforderlich; ab 31. Januar 2027 sind mindestens 500 x 500 Pixel angekündigt |
| Bruttopreis mit Währung | Preis [price] | Erforderlich, in DACH einschließlich Umsatzsteuer |
| Aktionspreis | Sonderangebotspreis [sale_price] | Optional; Preis bleibt der reguläre Verkaufspreis |
| Bezugsmenge für den Grundpreis | Mengeneinheit für Grundpreis [unit_pricing_measure] | Optional, sofern nicht nach Landesrecht vorgeschrieben |
| Bestand | Verfügbarkeit [availability] | Erforderlich; in_stock, out_of_stock, preorder oder backorder |
| Zustand des Artikels | Zustand [condition] | Erforderlich bei gebrauchten oder aufgearbeiteten Artikeln |
| Hersteller | Marke [brand] | Erforderlich für neue Produkte, außer Filme, Bücher und Musikaufnahmen |
| GTIN oder EAN des Herstellers | GTIN [gtin] | Erforderlich, wenn eine GTIN bekannt ist |
| Herstellernummer | MPN [mpn] | Erforderlich nur ohne vom Hersteller vergebene GTIN |
| Eigene Kategorie | Produkttyp [product_type] | Optional; nur der erste Wert wird für Gebote und Berichte genutzt |
| Kategorie nach Google-Taxonomie | Google-Produktkategorie [google_product_category] | Optional; für bestimmte Produkte sind besondere Kategorien verpflichtend |
| Oberartikel der Varianten | Artikelgruppen-ID [item_group_id] | Erforderlich in Deutschland bei Varianten und für Produkteinträge mit Varianten |
| Versandkosten und Lieferzeit | Versand [shipping] | Versandkostenangaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz erforderlich, auf Kontoebene oder im Attribut; das Attribut selbst optional, wenn die Einstellungen auf Kontoebene stehen |
| Kampagnengliederung | Benutzerdefiniertes Label 0-4 [custom_label_0-4] | Optional, nur für Werbung und Berichte sichtbar |
Die Produktdaten tragen eine Währung nach ISO 4217, und die Produktseite zeigt dieselbe Währung. Unterstützt Ihre Produktseite die Währung eines Ziellandes nicht, in dem nur diese Währung akzeptiert wird, können Sie die Währungsumrechnung nutzen; Google rechnet dann um und zeigt den Preis in der Währung der Produktdaten und in der des Ziellandes (Stand 14. Oktober 2026).
Für Produkte, die auf Länder der Europäischen Union ausgerichtet sind und für die eine grafische Darstellung der Energieeffizienzklasse erforderlich ist, verweist die Spezifikation auf das Attribut Zertifizierung [certification] mit Daten aus der EPREL-Datenbank (Stand 14. Oktober 2026).
So prüfen Sie das Ergebnis
- Öffnen Sie drei Landingpages aus dem Feed und vergleichen Sie Preis, Währung, Verfügbarkeit, Zustand und Sprache mit der Feed-Zeile.
- Rufen Sie die Bild-URLs einzeln auf: Sie müssen direkt auf eine Bilddatei zeigen, und robots.txt muss Googlebot und Googlebot-image zulassen.
- Lassen Sie jede GTIN auf Prüfziffer und Präfix prüfen und löschen Sie geratene Werte.
- Lesen Sie den Verarbeitungsbericht der Datenquelle und im Bereich Produkte die Liste Überprüfung erforderlich.
- Prüfen Sie nach jeder Aktion, ob Feed und Shop denselben Stand zeigen (Produktdatenqualität).
Wenn etwas nicht klappt: typische Ablehnungsgründe
| Symptom | Ursache | Behebung |
|---|---|---|
| Artikel nicht sichtbar, Diagnose meldet Crawling-Fehler | Landingpage oder Bild war für Google nicht abrufbar: 404, robots.txt-Sperre, Anmeldung, Firewall, HTTP-Status 4xx oder 5xx, Zeitüberschreitung | Seite live stellen, robots.txt für Googlebot und Googlebot-image öffnen; die Prüfung kann bis 48 Stunden dauern |
| Ablehnung wegen Preis oder Verfügbarkeit | Landingpage zeigt einen anderen Preis oder Bestand als der Feed, etwa nach einer Preisänderung oder dem Ende einer Aktion | Feed im selben Lauf wie den Shop aktualisieren; die automatische Artikelaktualisierung nur ergänzend nutzen |
| GTIN abgelehnt | Ziffernfolge geraten, Prüfziffer falsch, beschränkter GS1-Präfixbereich oder Bezug auf einen Gutschein | GTIN des Herstellers eintragen oder das Feld leer lassen |
| Kennzeichnung existiert abgelehnt | Wert no, obwohl eine GTIN oder eine Kombination aus MPN und Marke vorliegt | Attribut auf yes setzen oder weglassen |
| XML-Feed wird nicht verarbeitet | Attributname ohne Namespace-Präfix oder ein fremder Namespace | Im Header rss xmlns:g=“http://base.google.com/ns/1.0” definieren und jedes Attribut mit g: schreiben |
| Datei wird nicht gelesen | falsches Format oder falsche Endung (etwa XLS), ungültiges Zeichen in der gewählten Codierung, zu viele oder zu wenige Spalten je Zeile | .txt, .xml oder .tsv verwenden, Codierung passend einstellen, Spaltenzahl je Zeile prüfen, 4-GB-Grenze beachten |
| Bild abgelehnt | Werbetext, Preisangabe, Wasserzeichen, Rahmen, Platzhalter oder ein Sammelbild für mehrere Artikel; Endung passt nicht zum Format | echtes Produktfoto ohne Aufschrift verwenden und die Endung an das Format anpassen |
Was der Feed nicht ersetzt: Preisangaben und Produktkennzeichnung
Der Feed ist eine Datenübergabe. Die Pflichten gegenüber Verbrauchern treffen Sie in der Anzeige und auf der Produktseite; für mehrere Attribute verweist die Spezifikation auf die lokal geltenden Gesetze und Vorschriften, und beim Hochladen der Versandinformationen verlangt der Kanal deren Einhaltung (Stand 14. Oktober 2026). Welche Preisangabe Pflicht ist, hängt vom Land ab:
| Land | Vorschrift | Was der Feed abbilden muss |
|---|---|---|
| Deutschland | Fernabsatzangebote an Verbraucher: § 6 Abs. 1 und 2 PAngV verlangt den Hinweis auf die Umsatzsteuer im Preis und die Angabe, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen; § 4 Abs. 1 PAngV verlangt für grundpreispflichtige Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche den Grundpreis, der entfallen kann, wenn er mit dem Gesamtpreis identisch ist (§ 4 Abs. 1 Satz 2) und für die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 PAngV nicht gilt; § 11 Abs. 1 PAngV verlangt bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage; nach § 11 Abs. 4 PAngV gilt das nicht für individuelle Ermäßigungen und für schnell verderbliche oder kurz haltbare Waren, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für Verbraucher in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird | Bruttopreis, Versandkosten und, soweit grundpreispflichtig, Grundpreis deckungsgleich mit der Produktseite; Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 25.000 Euro (§ 20 PAngV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 und Abs. 2 WiStrG 1954) |
| Österreich | Angebote an Verbraucher: § 9 Abs. 1 und 2 PrAG verlangt Bruttopreise in österreichischer Währung, § 13 Abs. 1 PrAG erstreckt das auch auf freiwillig, insbesondere in der Werbung ausgezeichnete Preise; § 10a PrAG verlangt für grundpreispflichtige Sachgüter den Preis je Maßeinheit, der entfallen kann, wenn er mit dem Verkaufspreis übereinstimmt (§ 10a Abs. 4 PrAG); § 9a Abs. 1 PrAG verlangt bei Bekanntgabe einer Preisermäßigung in Beträgen oder Prozenten den vorherigen niedrigsten Preis aus 30 Tagen im selben Vertriebskanal; bei Sachgütern, die weniger als 30 Tage auf dem Markt sind, ist nach § 9a Abs. 2 PrAG der niedrigste Preis aus dem Marktzeitraum anzugeben, und § 9a Abs. 3 PrAG nimmt schnell verderbliche Sachgüter aus, wenn die Ermäßigung wegen Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt | Preise in Euro brutto; ein durchgestrichener Preis braucht den vorherigen Wert; Geldstrafe bis 2.500 Euro, maximal bis 10.000 Euro (§ 15 Abs. 1 PrAG) |
| Schweiz | Angebote an Konsumentinnen und Konsumenten: Art. 3 Abs. 1 PBV verlangt stets den tatsächlich zu bezahlenden Preis in Schweizerfranken, Art. 4 Abs. 1 Satz 2 PBV erlaubt die separate Bekanntgabe der Versandkosten; Art. 5 PBV regelt den Grundpreis, Art. 13 Abs. 1 und Art. 16 PBV die Preise in der Werbung und Vergleichspreise | Preise in Franken; ein Vergleichspreis nur unter den Voraussetzungen des Art. 16 PBV |
Für Produktangebote an Verbraucher in Deutschland und Österreich kommt die Produktsicherheitsverordnung hinzu: Das Onlineangebot von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/988 muss Angaben zur Identifizierung des Produkts enthalten, einschließlich einer Abbildung, der Art und sonstiger Produktidentifikatoren (Art. 19 Buchst. c GPSR, Anwendung ab 13. Dezember 2024). Marke und GTIN im Feed erfüllen diese Pflicht nicht; sie gehören auf die Produktseite. In der Schweiz gilt die Verordnung nicht. Die Preisangaben je Land behandeln Preisangaben im Onlineshop in Deutschland, Preisangaben im Onlineshop in Österreich und Preisangaben im Onlineshop in der Schweiz.
Wann Sie Hilfe holen sollten
- wenn Preise und Bestände aus Shop und ERP kommen und unklar ist, welches System führt
- wenn Ihr Shopsystem keine stabilen Varianten-IDs ausgibt oder keinen Feed-Export kennt
- wenn Grundpreise, Vergleichspreise oder Produktkennzeichnungen in den Feed sollen
- wenn Produkte wegen einer technisch nicht erreichbaren Produktseite abgelehnt werden, etwa hinter Anmeldung, Firewall oder zu vielen Weiterleitungen