Produktfotos für den Onlineshop: Anforderungen und Ablauf
Kurz gesagt
Als redaktionelle Empfehlung decken vier bis sechs Aufnahmen je Produkt Gesamtansicht, Details, Größe und Anwendung ab. Für den eigenen Shop legen Sie Größe und Format selbst fest; Feed-Kanäle und Marktplätze schreiben ihre Bildvorgaben in den Verkäuferdokumentationen fest. Verlangt die GPSR, gehört für Produkte ihres Anwendungsbereichs in Deutschland und Österreich eine Produktabbildung ins Angebot; Lebensmittel und Arzneimittel sind ausgenommen. Fremdbilder nur mit Einwilligung des Berechtigten.
Das Wichtigste
- Shot-Liste je Produkttyp: Gesamtansicht, eine bis zwei Detailaufnahmen, Größen- oder Maßstabshinweis, Anwendungs- oder Tragebild, bei Gebrauchtwaren Zustandsaufnahmen von Mängeln.
- Der im Quellenverzeichnis genannte Feed-Kanal verlangt vom 31. Januar 2027 an mindestens 500 x 500 Pixel je Produktbild, empfohlen sind 1.500 x 1.500 Pixel, maximal 64 Megapixel und 16 MB je Datei (Stand 14.10.2026).
- Für den genannten Feed-Kanal darf das Hauptbild keine in der Nachbearbeitung hinzugefügten Werbeelemente enthalten: Text, Marketing- und Preishinweise, Grafiken, Wasserzeichen, Rahmen, Barcodes sowie Marken-, Hersteller- oder Händlerlogos; ein Logo, das wesentlicher physischer Bestandteil des Produkts ist, bleibt zulässig (Stand 14.10.2026).
- Mit generativer KI erstellte Bilder müssen beim genannten Feed-Kanal Metadaten tragen, die die KI-Erstellung ausweisen; die Bildvorgaben nennen das IPTC-Metadaten-Tag DigitalSourceType als Beispiel und verlangen, vorhandene eingebettete Metadaten-Tags wie diese IPTC-Property nicht zu entfernen (Stand 14.10.2026).
- Deutschland und Österreich: Das Online-Angebot muss nach Art. 19 Buchst. c GPSR eine Produktabbildung enthalten, wenn die Ware unter die Verordnung fällt; Art. 2 Abs. 2 nimmt unter anderem Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel aus. Die Verordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024, nicht in der Schweiz.
- Produktfotos sind in Deutschland (§ 2, § 72 UrhG), Österreich (§ 3, §§ 73 bis 74 UrhG) und der Schweiz geschützt; dort ausdrücklich auch fotografische Wiedergaben dreidimensionaler Objekte ohne individuellen Charakter (Art. 2 Abs. 1 und 3bis URG). Fremdbilder nur mit Einwilligung des Berechtigten.
Ein Bildsatz entsteht zweimal: einmal vor der Kamera als Liste, einmal als Datei im Kanalformat. Wer beide Listen einmal ausarbeitet, fotografiert jedes weitere Sortiment nach demselben Muster und versorgt Shop, Feed-Kanäle und Marktplätze aus einem Satz Originaldateien.
Was Sie vorab brauchen
- eine Liste Ihrer Produkttypen mit den Fragen, die Käufer je Typ stellen
- eine feste Fotoecke: Tisch, heller oder freistellbarer Hintergrund, zwei Lichtquellen
- je Produkt Maße, Material und Varianten aus dem Artikeldatenblatt
- die Bildvorgaben der Kanäle, in denen Sie verkaufen, mit Datum gespeichert
- einen Ordnerplan mit Dateinamen-Schema und Ablage je Artikelnummer
- eine Vereinbarung über Nutzungsrechte, wenn Sie Fotos von Lieferanten übernehmen
Die Shot-Liste je Produkttyp
Die Tabelle führt je Produkttyp auf, welche Aufnahmen den Standardsatz bilden. Die Spalte “Ziel” nennt die Frage der Käufer, die das Bild beantwortet; die Zahl der Aufnahmen ist eine redaktionelle Empfehlung, keine Norm. Für Produkte, die der GPSR unterliegen, gehört in Deutschland und Österreich zusätzlich eine Produktabbildung ins Online-Angebot (Art. 19 Buchst. c GPSR); das Deckbild aus dieser Liste erfüllt sie.
| Produkttyp | Aufnahmen im Satz | Ziel je Aufnahme |
|---|---|---|
| Bekleidung, Textilien | Vorder- und Rückansicht am Model oder frei hängend, Detail Naht und Material, Größentabelle als Bild oder Text, Tragesituation | Passform, Verarbeitung, Größe, Aussehen im Alltag |
| Schuhe, Taschen | Seitenansicht, Ansicht von oben, Sohle, Innenansicht, Detail Material und Verschluss, Größe am Maßband | Form, Zustand, Innenleben, Größe |
| Schmuck, Uhren, Glas | Gesamtansicht, Detail mit Oberfläche, Ansicht am Handgelenk oder am Körper, Größenvergleich mit einer Münze oder einem Lineal | Feinheit, Reflexion, Tragegröße |
| Elektronik, Geräte | Frontansicht, Rückseite mit Anschlüssen, Detail Bedienelemente, Lieferumfang ausgelegt, Größenvergleich | Anschlüsse, Bedienung, Beilieferung, Abmessung |
| Möbel, sperrige Ware | Gesamtansicht im Raum, Frontansicht vor neutralem Hintergrund, Detail Material und Kanten, Maßzeichnung oder Maßbild | Raumwirkung, Verarbeitung, Maße |
| Lebensmittel, Kosmetik | Verpackung frontal, Rückseite mit Inhaltsangabe, Detail Konsistenz oder geöffnetes Produkt, Größenangabe auf der Verpackung lesbar | Etikett, Zutaten, Menge, Beschaffenheit |
| Gebrauchtwaren | Gesamtansichten von mehreren Seiten, je Mangel eine eigene Aufnahme mit Kennzeichnung, Detail Verschleißstellen, Zubehör und Beipack | Zustand, Transparenz über Mängel, Lieferumfang |
Bei Produkten mit Varianten fotografieren Sie je Variante ein eigenes Deckbild, das Farbe und Ausführung dieser Variante zeigt; die Bildanforderungen des im Quellenverzeichnis genannten Feed-Kanals verlangen je Variante ein eigenes Bild statt eines allgemeinen Fotos (Stand 14.10.2026). Der Datenhintergrund: Produktvarianten anlegen.
Schritt für Schritt: Der Bildsatz je Artikel
Schritt 1: Die Fotoecke aufbauen
Stellen Sie einen Tisch nahe an ein Fenster oder an zwei Lichtquellen, spannen Sie Papier oder Stoff als Hintergrund. Legen Sie ein Lineal oder eine Münze bereit für Größenvergleiche. Der Schritt ist abgeschlossen, wenn Sie einen Testartikel fotografiert haben und das Bild auf einem kalibrierten Bildschirm farbtreu wirkt.
Schritt 2: Das Deckbild fotografieren
Fotografieren Sie den Artikel vollständig, in Ruhe und ohne Requisiten. Auf Marktplatz- und Feed-Kanäle gehört dieses Bild als Hauptbild; der im Quellenverzeichnis genannte Feed-Kanal weist Bilder mit in der Nachbearbeitung hinzugefügten Werbetexten, Preisen, Wasserzeichen, Rahmen oder Logos ab, während ein Logo, das ein wesentlicher, physischer Bestandteil des Produkts ist, zulässig bleibt (Bildvorgaben, Stand 14.10.2026). Achten Sie darauf, dass gerade beim Feed-Kanal das Bild des exakt angebotenen Artikels gezeigt wird, nicht ein Ersatzbild aus der Reihe.
Schritt 3: Details, Größe und Anwendung ergänzen
Gehen Sie die Shot-Liste Ihres Produkttyps durch: Nähte, Anschlüsse, Sohle, Etikett. Fotografieren Sie jede Mängel- und Zustandsaufnahme einzeln und so, dass der Mangel ohne Bildtext erkennbar ist. Zu Maßen gehört ein Bezugspunkt: ein Lineal im Bild oder die Maßangabe im Text daneben.
Schritt 4: Dateien benennen und ablegen
Speichern Sie je Artikelnummer einen Ordner mit dem Original und den Kanalableitungen. Ein Schema ist: Artikelnummer, Ansicht, Zähler, zum Beispiel “112233-deck-01.jpg”. So findet ein nachträglicher Nachschuh zum fehlenden Detailbild die Stelle, an der es hingehört. Wie die Daten je Kanal sauber bleiben, zeigt Produktdatenqualität.
Schritt 5: Für jeden Kanal ableiten
Erzeugen Sie aus dem Original je Kanal eine Ableitung nach dessen Vorgaben: Größe, Format, Seitenverhältnis. Benennen Sie die Endung so, dass sie zum echten Dateiformat passt; der genannte Feed-Kanal meldet sonst Fehler vom Typ “Nicht unterstützter Bildtyp”. Weitere Ansichten reichen Sie im Feed-Kanal über das Attribut additional_image_link ein, nicht als Bild im Hauptfeld. Mit generativer KI erzeugte Bilder müssen Metadaten tragen, die die KI-Erstellung ausweisen (die Vorgaben nennen das IPTC-Metadaten-Tag DigitalSourceType als Beispiel); vorhandene Metadaten-Tags entfernen Sie nicht.
Formate, Größe und Seitenverhältnis
Die Tabelle nennt die dokumentierten Vorgaben je Kanal, geöffnet am 14. Oktober 2026. Die Mindestgröße von 500 x 500 Pixeln gilt beim im Quellenverzeichnis genannten Feed-Kanal erst ab dem 31. Januar 2027; sie ist dort als neue Anforderung angekündigt. Die Spalte “Seitenverhältnis” ist für den eigenen Shop eine redaktionelle Empfehlung; die geöffneten Bildvorgaben dieses Kanals nennen dazu keine Vorgabe. Für den eigenen Shop legen Sie Größe und Format selbst fest; hier entscheiden Ladezeit und Darstellung. Die Bildvorgaben der Marktplätze stehen in deren Verkäuferdokumentation und ändern sich; prüfen Sie sie je Kanal, den Sie listen, und speichern Sie die Fassung mit Datum. Legen Sie die Kantenlänge des Originals so fest, dass sie über der größten Kanalanforderung liegt; dann genügt eine Aufnahme für alle Kanäle.
| Kanal | Mindestgröße | Empfehlung | Seitenverhältnis | Formate | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|
| eigener Shop | selbst festlegen | Kantenlänge so, dass Vergrößern scharf bleibt | Empfehlung: quadratisch (1:1) | JPEG, WebP | Endung und Format müssen übereinstimmen; Original aufheben |
| Feed-Kanal (Quelle im Quellenverzeichnis) | ab 31.01.2027: 500 x 500 Pixel | 1.500 x 1.500 Pixel | keine Angabe in den geöffneten Vorgaben | JPEG und WebP empfohlen, PNG, GIF, BMP, TIFF | maximal 64 Megapixel und 16 MB; Hauptbild ohne in der Nachbearbeitung hinzugefügten Werbetext, Preise, Wasserzeichen, Rahmen, Barcodes und Logos (ein Logo, das physischer Produktbestandteil ist, bleibt zulässig; für einzelne Produktkategorien sind allgemeine Bilder erlaubt); mit generativer KI erstellte Bilder mit Metadaten zur KI-Erstellung |
Rechte an den Bildern
Produktfotos stehen unter dem Urheberrecht, auch schlichte Abbildungen ohne künstlerischen Anspruch. In Deutschland gilt § 72 Abs. 1 UrhG: Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse werden wie Lichtbildwerke geschützt; Lichtbildwerke selbst sind geschützte Werke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, wenn eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt (§ 2 Abs. 2 UrhG). In Österreich sind Lichtbildwerke Werke der bildenden Künste (§ 3 Abs. 1 und 2 UrhG AT); wer ein Lichtbild aufnimmt, ist dessen Hersteller und hat unter anderem das ausschließliche Recht, es zu vervielfältigen und zu verbreiten, wobei bei gewerbsmäßig hergestellten Lichtbildern der Inhaber des Unternehmens, für das sie hergestellt werden, als Hersteller gilt (§ 73 Abs. 1, § 74 Abs. 1 UrhG AT, Fassung vom 14.10.2026). In der Schweiz gelten fotografische Wiedergaben dreidimensionaler Objekte seit dem 1. April 2020 als Werke, auch wenn ihnen der individuelle Charakter fehlt; für fotografische Wiedergaben anderer Objekte verlangt Art. 2 Abs. 1 URG eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter (Art. 2 Abs. 1 und 3bis URG, Konsolidierung Stand am 1. Juli 2025).
Für Ihren Shop folgt daraus: Fotos, die Sie selbst aufnehmen, können Sie nutzen. Beauftragen Sie eine Fotografin oder einen Fotografen, entscheidet darüber, welche Nutzungsrechte sie oder er Ihnen einräumt und in welchem Umfang; nach § 31 UrhG können Nutzungsrechte auf einzelne oder alle Nutzungsarten beschränkt sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich eingeschränkt eingeräumt werden, und ist die Nutzungsart nicht ausdrücklich bezeichnet, entscheidet der Vertragszweck (§ 31 Abs. 1 und 5 UrhG). Eine Beauftragung allein belegt noch keine Nutzung. Fremde Fotos, auch die des Herstellers oder von Wettbewerbern, verwenden Sie nur mit Einwilligung des Berechtigten; bei Lieferantenbildern regelt das eine Nutzungsvereinbarung. Prüfen Sie einmal je Sortiment, ob zu jedem Bild die Quelle oder die Einwilligung dokumentiert ist.
Ein zweiter Rechtspunkt betrifft nicht das Foto, sondern das Angebot. Wer in Deutschland oder Österreich Produkte online an Verbraucher bereitstellt, die der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) unterliegen, muss im Angebot unter anderem eine Abbildung des Produkts zeigen (Art. 19 Buchst. c GPSR). Die Verordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (Art. 52 GPSR), nicht in der Schweiz; von ihr ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel und Arzneimittel. Wie die Angaben ins Layout gehören, zeigt Produktseite gestalten.
Wie viel Aufwand realistisch ist
Die folgende Rechnung ist eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten, keine Messung. Ein Einpersonenbetrieb fotografiert 20 Artikel einer Warengruppe mit vier Aufnahmen je Artikel:
| Arbeitsschritt | Aufwand | Summe |
|---|---|---|
| Fotoecke einmalig aufbauen und testen | 2 Stunden | 2 Stunden |
| Fotografieren je Artikel, vier Aufnahmen | 12 Minuten | 4 Stunden |
| Nachbearbeitung und Benennung je Artikel | 10 Minuten | 3,3 Stunden |
| Ableitung für Shop und Feed-Kanal je Artikel | 5 Minuten | 1,7 Stunden |
| Gesamtaufwand für 20 Artikel | rund 11 Stunden |
Aus der Rechnung folgt die Planungsregel: Mit eingerichteter Fotoecke trägt jeder weitere Artikel rund eine halbe Stunde Arbeit. Große Sortimente senken den Aufwand je Artikel, wenn Shot-Liste, Ordnerplan und Kanalableitungen einmal stehen. Was ein PIM-System darüber hinaus leisten kann, behandelt PIM-System: wann es sich lohnt.
So prüfen Sie das Ergebnis
- Jeder Artikel hat sein Deckbild und die Aufnahmen aus seiner Shot-Liste; Gebrauchtwaren zeigen jeden Mangel einzeln.
- Jede Variante zeigt ihr eigenes Deckbild in der eigenen Farbe und Ausführung.
- Die Dateien entsprechen je Kanal der Tabelle oben: Größe, Format, zutreffende Endung.
- Beim im Quellenverzeichnis genannten Feed-Kanal zeigt das Hauptbild genau den angebotenen Artikel ohne in der Nachbearbeitung hinzugefügten Werbetext, Preise, Wasserzeichen, Rahmen, Barcodes, Platzhalter und hinzugefügte Logos; ein Logo, das physischer Bestandteil des Produkts ist, bleibt zulässig.
- Mit generativer KI erstellte Bilder für diesen Feed-Kanal tragen Metadaten, die die KI-Erstellung ausweisen (die Vorgaben nennen das IPTC-Tag DigitalSourceType als Beispiel); vorhandene eingebettete Metadaten-Tags bleiben erhalten.
- Die Kanalvorgaben für Bilder liegen mit Datum vor und die Dateien im Shop entsprechen ihnen.
- Zu jedem Bild im Shop existiert die Quelle oder die Einwilligung des Berechtigten.
- Das Angebot enthält für Ware im Anwendungsbereich der GPSR in Deutschland und Österreich die Produktabbildung nach Art. 19 Buchst. c GPSR; ausgenommen sind unter anderem Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel (Art. 2 Abs. 2 GPSR).
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Behebung |
|---|---|---|
| Der im Quellenverzeichnis genannte Feed-Kanal lehnt das Hauptbild ab | in der Nachbearbeitung hinzugefügter Werbetext, Preise, Wasserzeichen, Rahmen, Logos oder Platzhalter im Bild | sauberes Deckbild ohne Overlays liefern (Bildvorgaben dieses Feed-Kanals) |
| Fehler “Nicht unterstützter Bildtyp” im Feed | Dateiendung passt nicht zum echten Format | Datei in einem der genannten Formate neu ableiten und Endung angleichen |
| Bilder wirken je Artikel unterschiedlich | Fotoecke oder Belichtung wechselt | feste Ecke, feste Einstellungen, Testbild vor jeder Serie |
| Käufer fragen nach Größe | kein Maßstab im Bild, keine Maße im Text | Lineal oder Größenvergleich fotografieren und Maße im Text ergänzen |
| Abmahnungsrisiko durch Fremdbild | Bild ohne Einwilligung des Berechtigten übernommen | Bild ersetzen und Nutzungsrechte schriftlich klären lassen |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Holen Sie eine Fotografin oder einen Fotografen, wenn Ihre Warengruppe reflektierende Oberflächen, sehr kleine Abmessungen oder Mode mit wechselnden Passformen umfasst und die ersten Serien nicht farbtreu werden. Für die Nutzungsrechtsvereinbarung mit Lieferanten und für die Beurteilung, ob Ihre Produkte unter die GPSR fallen, ziehen Sie eine fachkundige Stelle hinzu.