Sets und Bundles im Shop anlegen: Preis, Bestand, Retoure
Kurz gesagt
Ein Set ist ein eigener Artikel: eigene Nummer, eigener Preis, eigene Rückgaberegel; Bestand führen Sie über die Bestandteile. Der Grundpreis entfällt bei Sets aus verschiedenartigen Erzeugnissen, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 PAngV), bei verschiedenartigen Sachgütern zu einem Gesamtpreis (§ 10b Abs. 1 Z 3 PrAG) und bei Kombinations-, Mehrteil- und Geschenkpackungen (Art. 5 Abs. 3 lit. e PBV). Für die Rückgabe von Verbraucher-Fernabsatzverträgen gilt bei ordnungsgemäßer Widerrufsunterrichtung: 14 Tage Widerrufsrecht in Deutschland ab Erhalt der Ware, bei mehreren getrennt gelieferten Waren einer Bestellung ab der letzten Ware und bei einer in Teilsendungen oder Stücken gelieferten Ware ab der letzten Teilsendung oder dem letzten Stück (§ 312g Abs. 1, § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a bis c BGB; ohne diese Unterrichtung beginnt die Frist nicht und das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem sonstigen Fristbeginn, § 356 Abs. 3 und 4 BGB); in Österreich ab Besitzerlangung an der Ware, bei getrennt gelieferten Waren einer Bestellung ab der zuletzt gelieferten Ware und bei Teilsendungen ab der letzten Teilsendung (§ 11 Abs. 1 und 2 Z 2 lit. a bis c FAGG; ohne die Information nach § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG verlängert sich die Frist um zwölf Monate, § 12 Abs. 1 FAGG); jeweils vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahmen (§ 312g Abs. 2 BGB; § 18 FAGG). Beim Kauf über eine Website besteht in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht (Art. 40b OR); bei einem Mangel kann der Käufer die Wandelung verlangen und dann die Rückgabe der Sache gegen Rückerstattung des Kaufpreises samt Zinsen fordern (Art. 205 und 208 OR).
Das Wichtigste
- Ein Set ist ein eigener Artikel mit eigener Nummer, eigenem Gesamtpreis und eigener Rückgaberegel; bei mehreren getrennt gelieferten Waren einer Bestellung oder bei Teilsendungen beginnt die Widerrufsfrist erst mit der letzten Ware oder Teilsendung (DE § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c BGB; AT § 11 Abs. 2 Z 2 lit. b und c FAGG).
- Virtuelles Set: kein eigener Bestand, Abbuchung über die Bestandteile; körperliches Set: eigene Einheit oder Stückliste.
- Deutschland: Die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 PAngV erfassen nur die Grundpreispflicht nach § 4 Abs. 1 PAngV für verpackte Ware, nicht den Grundpreis bei loser Ware nach § 4 Abs. 2 PAngV; kein Grundpreis bei Waren mit verschiedenartigen Erzeugnissen, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 PAngV).
- Österreich: kein Grundpreis bei verschiedenartigen Sachgütern zu einem Gesamtpreis (§ 10b Abs. 1 Z 3 PrAG).
- Schweiz: kein Grundpreis bei Kombinations-, Mehrteil- und Geschenkpackungen (Art. 5 Abs. 3 lit. e PBV).
- Preisermäßigung für ein Set: In Deutschland ist der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben, ausgenommen individuelle Preisermäßigungen sowie, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für die Verbraucher kenntlich gemacht wird, Preisermäßigungen für schnell verderbliche Ware oder Ware mit kurzer Haltbarkeit (§ 11 Abs. 1 und 4 PAngV); in Österreich gilt die Pflicht nur bei Bekanntgabe in Beträgen oder Prozenten und entfällt bei schnell verderblichen Sachgütern oder Sachgütern mit kurzer Haltbarkeit, wenn die Preisermäßigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt (§ 9a Abs. 1 und 3 PrAG).
Ein Set ist ein Angebot aus mehreren Artikeln. Ob es eigenen Bestand hat, wie der Einzelpreis in der Anzeige steht und was eine Retoure zurückbucht, entscheidet das Datenmodell.
Was Sie vorab brauchen
- je Einzelartikel: Nummer, Bruttopreis, Menge (Gewicht oder Volumen) und Bestand
- je Set: Bestandteile mit Menge und Zuordnung zum Einzelartikel
- die Entscheidung, ob das Set körperlich verpackt oder nur im Angebot kombiniert wird
- die Rückgabebedingungen, getrennt nach vollem Set und Teilretoure
Schritt für Schritt: vom Einzelartikel zum Set
Schritt 1: Set-Typ festlegen
Körperlich: Die Bestandteile werden zu einer Einheit verpackt, die als solche im Lager liegt. Virtuell: Sie bleiben einzeln und werden erst bei der Kommissionierung zusammengestellt. Tragen Sie den Typ als eigenes Feld am Set ein, nicht im Beschreibungstext; die Kennungsfragen behandelt Produktvarianten anlegen.
Schritt 2: Bestand je Set-Typ führen
Ein virtuelles Set hat keinen eigenen Bestand: Verkaufen Sie eines, buchen Sie die enthaltenen Artikel ab; lieferbar sind so viele Sets, wie der knappste Bestandteil hergibt. Rechnen Sie diese Zahl im Shop aus. Ein körperliches Set liegt als Einheit im Lager; beim Auflösen buchen Sie die Einheit aus und die Bestandteile einzeln ein. Set und Bestandteile dürfen nie gleichzeitig als Bestand geführt werden, sonst zählt das Lager doppelt.
Schritt 3: Set-Preis und Einzelpreise hinterlegen
Der Set-Preis ist der Betrag, der vom Kunden zu zahlen ist, einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile: in Deutschland und Österreich der Gesamtpreis (§ 2 Nr. 3 PAngV; § 9 Abs. 1 PrAG), in der Schweiz der tatsächlich zu bezahlende Detailpreis in Franken für Angebote an Konsumenten (Art. 2 Abs. 1 lit. a, Art. 3 Abs. 1 PBV). Die Summe der Einzelpreise ist eine Information für die Produktseite, nicht der zu zahlende Betrag. Wird ein Preis aufgegliedert, muss in Deutschland der Gesamtpreis hervorgehoben werden (§ 3 Abs. 3 PAngV). Speichern Sie beide getrennt: Set-Preis am Set, Einzelpreis am Bestandteil.
Versandkosten kommen hinzu: In Deutschland ist im Fernabsatz anzugeben, dass die Preise Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und ob Versandkosten anfallen (§ 6 Abs. 1 PAngV); in Österreich gehören sie in die Information vor Vertragsabschluss (§ 4 Abs. 1 Z 4 FAGG), in der Schweiz dürfen sie getrennt bekanntgegeben werden (Art. 4 Abs. 1 PBV). Die PAngV und das PrAG treffen nur Angebote an Verbraucher (§ 1 Abs. 1 PAngV; § 1 Abs. 1 Z 1 PrAG).
Schritt 4: Grundpreis und Vergleichspreis prüfen
Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, kommt zum Gesamtpreis der Grundpreis. Für ein Set aus verschiedenen Artikeln entfällt er in Deutschland nur, wenn die verschiedenartigen Erzeugnisse nicht miteinander vermischt oder vermengt sind (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 PAngV); die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 PAngV erfassen nur die Grundpreispflicht nach Absatz 1 für verpackte Ware, nicht den Grundpreis bei loser Ware nach Absatz 2. In Österreich entfällt er bei verschiedenartigen Sachgütern, die zu einem Gesamtpreis angeboten werden (§ 10b Abs. 1 Z 3 PrAG), in der Schweiz bei Kombinations-, Mehrteil- und Geschenkpackungen (Art. 5 Abs. 3 lit. e PBV).
Enthält ein Set dieselbe messbare Ware in größerer Menge, greift diese Ausnahme nicht: In Deutschland und Österreich bleibt der Grundpreis je Mengeneinheit, sofern keine andere Grundpreisausnahme greift (§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 PAngV; § 10a Abs. 1 und 3 PrAG). In Deutschland sind etwa Waren mit einem Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder 10 Millilitern ausgenommen (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 PAngV) sowie Waren, die im Rahmen einer Dienstleistung angeboten werden (§ 4 Abs. 3 Nr. 4 PAngV); in Österreich unter anderem Sachgüter mit einem Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 20 Gramm oder 20 Millilitern (§ 10b Abs. 1 Z 2 PrAG) sowie Unternehmer, in deren Gesamtunternehmen höchstens neun Beschäftigte vollzeitig tätig sind (§ 10b Abs. 3 Z 1 PrAG); in der Schweiz entfällt er bei 1, 2 oder 5 Kilogramm oder Litern (Art. 5 Abs. 3 lit. b PBV).
In Österreich bezieht sich der Grundpreis auf 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter, soweit eine Verordnung nichts anderes bestimmt (§ 10a Abs. 3 PrAG); die Verordnung über die Verpflichtung zur Grundpreisauszeichnung sieht für Bier 0,5 Liter und für die dort genannten Waren wahlweise 100 Gramm oder 100 Milliliter vor (§ 3 Abs. 1 und 2 BGBl. II Nr. 270/2000).
Geben Sie eine Preisermäßigung für ein Set bekannt, müssen Sie in Deutschland angeben, welcher der niedrigste Gesamtpreis war, den Sie in den letzten 30 Tagen vorher für dieses Set gegenüber Verbrauchern angewendet haben (§ 11 Abs. 1 PAngV); bei einer schrittweisen, ohne Unterbrechung ansteigenden Preisermäßigung dürfen Sie während ihrer Dauer den niedrigsten Gesamtpreis vor Beginn der schrittweisen Ermäßigung angeben (§ 11 Abs. 2 PAngV). Diese Pflicht entfällt bei individuellen Preisermäßigungen und bei Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt und dies für die Verbraucher in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird (§ 11 Abs. 4 PAngV). In Österreich gilt die Pflicht, wenn die Preisermäßigung in Beträgen oder in Prozenten bekanntgegeben wird, und dann im selben Vertriebskanal (§ 9a Abs. 1 PrAG); ist das Sachgut weniger als 30 Tage auf dem Markt, ist der niedrigste Preis seit dem Angebot anzugeben (§ 9a Abs. 2 PrAG); bei schnell verderblichen Sachgütern oder Sachgütern mit kurzer Haltbarkeit entfällt sie, wenn die Preisermäßigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt (§ 9a Abs. 3 PrAG). Bezugswert ist der Set-Preis, nicht die Summe der Einzelpreise.
Schritt 5: Rückgabe je Land regeln
Die Rückgabe folgt dem Recht, das für den Vertrag gilt. Nach deutschem Recht kann der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag 14 Tage lang widerrufen (§ 312g Abs. 1, § 355 Abs. 2 BGB); bei ordnungsgemäßer Widerrufsunterrichtung beginnt die Frist bei einem Warenkauf, sobald er die Ware erhalten hat (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BGB), bei mehreren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellten Waren, die getrennt geliefert werden, sobald er die letzte Ware erhalten hat (Buchst. b), und bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, sobald er die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat (Buchst. c); ohne diese Unterrichtung beginnt die Frist nicht und das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem sonstigen Fristbeginn (§ 356 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB), vorbehaltlich der Ausnahmen des § 312g Abs. 2 BGB. Für ein Set heißt das: Geht das Set in mehreren Paketen zu oder wird die Bestellung getrennt geliefert, läuft die Frist erst ab dem letzten Paket. Sie erstatten spätestens 14 Tage nach Zugang des Widerrufs auch die Lieferzahlungen, mit demselben Zahlungsmittel und ohne Berechnung; die Mehrkosten einer ausdrücklich gewählten anderen Lieferung als der günstigsten Standardlieferung erstatten Sie nicht, ein anderes Zahlungsmittel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ohne Kosten für den Verbraucher zulässig, und Sie dürfen bis zum Wareneingang oder Absendenachweis zurückbehalten, außer wenn Sie eine Abholung angeboten haben (§ 357 Abs. 1 bis 4 BGB). In Österreich gilt dieselbe Frist für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte; bei Warenkäufen beginnt sie, sobald der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt (§ 11 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 lit. a FAGG), bei mehreren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellten, getrennt gelieferten Waren mit dem Besitz an der zuletzt gelieferten Ware (lit. b) und bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Besitz an der letzten Teilsendung (lit. c); hat der Unternehmer nicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG über das Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate und endet bei Nachholung innerhalb dieser zwölf Monate 14 Tage nach Erhalt der Information (§ 12 FAGG), vorbehaltlich der Ausnahmen des § 18 FAGG. Dort umfasst die Erstattung alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten und erfolgt mit demselben Zahlungsmittel; ein anderes Zahlungsmittel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ohne Kosten für den Verbraucher zulässig, die Mehrkosten einer ausdrücklich gewählten anderen Lieferung als der günstigsten Standardlieferung erstatten Sie nicht, und zurückbehalten dürfen Sie bis Wareneingang oder Absendenachweis, außer wenn Sie eine Abholung angeboten haben (§ 14 Abs. 1 bis 3 FAGG). Die Rücksendung hat binnen 14 Tagen ab Rücktrittserklärung zu erfolgen (§ 15 Abs. 1 FAGG).
Die Schweiz kennt kein gesetzliches Widerrufsrecht für einen über eine Website geschlossenen Kauf: Art. 40b Abs. 1 OR nennt Arbeitsplatz, Wohnräume und deren Umgebung, öffentliche Verkehrsmittel und Strassen, Werbeveranstaltungen mit Ausflugsfahrt sowie Telefon und vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation; der Onlineshop steht nicht darunter. Eine Rücknahme ohne Mangel regeln Sie deshalb in Ihren Rückgabebedingungen. Ist die Ware mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, den Kauf mit der Wandelungsklage rückgängig zu machen oder Ersatz des Minderwertes zu verlangen (Art. 205 Abs. 1 OR); bei der Wandelung gibt er die Sache samt dem inzwischen bezogenen Nutzen zurück, und der Verkäufer erstattet den gezahlten Kaufpreis samt Zinsen (Art. 208 Abs. 1 und 2 OR). Sind von mehreren zusammen verkauften Sachen nur einzelne Stücke fehlerhaft, kann sich die Wandelung auf diese beschränken (Art. 209 Abs. 1 OR); lassen sich die fehlerhaften von den fehlerfreien Stücken nicht ohne erheblichen Nachteil für den Käufer oder den Verkäufer trennen, erstreckt sie sich auf den gesamten Kaufgegenstand (Art. 209 Abs. 2 OR).
Für Sets kommen zwei Ausnahmen in Betracht: Waren, die nach der Lieferung wegen ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, sind vom Widerruf ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 18 Abs. 1 Z 6 FAGG), ebenso versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB; § 18 Abs. 1 Z 5 FAGG); in Deutschland greifen diese Ausnahmen, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Prüfen Sie für jedes Set, ob ein Bestandteil darunter fällt. Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt in Deutschland und Österreich der Verbraucher nur nach vorheriger Unterrichtung (§ 357 Abs. 5 BGB; § 15 Abs. 2 FAGG); ohne diese Unterrichtung oder bei Ihrer freiwilligen Kostenübernahme tragen Sie sie. Wertverlust dürfen Sie unter Voraussetzungen verlangen: in Deutschland nur für einen zur Prüfung der Ware nicht notwendigen Umgang und nach Unterrichtung über das Widerrufsrecht (§ 357a Abs. 1 BGB), in Österreich nach § 15 Abs. 4 FAGG, wo keine Entschädigung anfällt, wenn die Belehrung nach § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG fehlt.
Das Datenmodell für Set und Rückgabe
Die Tabellen zeigen, welche Felder ein Set braucht und was je Retourenfall gebucht wird. Das Modell ist ein Vorschlag, keine vorgeschriebene Shopfunktion.
| Feld | Datensatz | Beispiel | Zweck |
|---|---|---|---|
| Set-Nummer | Set | SET-LAUF-01 |
eine Zeile in Beleg und Retoure |
| Set-Typ | Set | virtuell, körperlich | steuert die Bestandsbuchung |
| Bestandteile | Set | TS-BIO-M-SW × 1, FL-BIO-500 × 1 |
Kommissionierung, Rückbuchung |
| Einzelpreis | Bestandteil | 12,90 Euro | Anzeige, anteilige Erstattung |
| Set-Preis (brutto) | Set | 29,90 Euro | zu zahlender Gesamtpreis |
| Grundpreis | Set oder Bestandteil | entfällt bei verschiedenartigen Waren, die nicht vermischt oder vermengt sind (DE); sonst je Mengeneinheit, soweit keine andere Ausnahme greift | Preisangabe |
| Vergleichspreis | Set | in Deutschland: niedrigster Set-Preis der letzten 30 Tage bei bekanntgegebener Preisermäßigung; in Österreich: nur wenn die Preisermäßigung in Beträgen oder in Prozenten bekanntgegeben wird, und dann der niedrigste Set-Preis der letzten 30 Tage im selben Vertriebskanal; in Deutschland nicht bei individuellen Ermäßigungen und, wenn die Herabsetzung wegen drohenden Verderbs oder drohenden Ablaufs der Haltbarkeit erfolgt und kenntlich gemacht wird, nicht bei schnell verderblicher Ware oder Ware mit kurzer Haltbarkeit (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 und 2 PAngV); in Österreich nicht bei schnell verderblichen Sachgütern oder Sachgütern mit kurzer Haltbarkeit, wenn die Preisermäßigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt (§ 9a Abs. 1 und 3 PrAG) | Bezugswert für Aktionspreise |
| Bestandsregel | Set | Abbuchung über die Bestandteile | kein doppelter Bestand |
| Rückgaberegel | Set | vollständig, Teilretoure nach Bedingungen | Prüfung der Retoure |
Die zweite Tabelle ordnet die Retourenfälle den Buchungen zu.
| Retourenfall | Rückgabe | Erstattung | Bestandsbuchung |
|---|---|---|---|
| Widerruf in Deutschland oder Österreich, ganzes Set | alle Bestandteile | Set-Preis und die Lieferkosten der günstigsten Standardlieferung, mit demselben Zahlungsmittel; ein anderes Zahlungsmittel nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und ohne Kosten für den Verbraucher (DE § 357 Abs. 1 bis 3 BGB; AT § 14 Abs. 1 und 2 FAGG) | Set-Einheit auflösen, Bestandteile einzeln einbuchen |
| Kunde behält einen Bestandteil | Rest des Sets | nur anteilig, wenn Ihre Bedingungen das vorsehen | nur der zurückgesandte Bestandteil |
| Bestandteil stark benutzt | Rest des Sets | Wertersatz nur nach § 357a Abs. 1 BGB (DE) oder § 15 Abs. 4 FAGG (AT) | als B-Ware oder Ausschuss |
| Bestandteile nach der Lieferung wegen ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt | gemischte Ware | kein Widerruf (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB, DE; § 18 Abs. 1 Z 6 FAGG, AT) | nicht als neuwertig einbuchen |
| Kunde in der Schweiz | ohne Mangel nach Ihren Bedingungen; bei einem Mangel Rückgabe nach Art. 208 Abs. 1 OR | ohne Mangel freiwillig; bei einem Mangel Kaufpreis samt Zinsen (Art. 205 und 208 Abs. 2 OR) | nach Ihren Bedingungen |
So prüfen Sie das Ergebnis
- Eine Testbestellung läuft durch; die Rechnung nennt den Set-Preis, der Lieferschein die Bestandteile.
- Die Produktseite zeigt den Set-Preis hervorgehoben und die Einzelpreise daneben.
- Eine Teilretoure bucht nur den zurückgesandten Bestandteil ein.
- In den Rückgabebedingungen steht je Land die Rücksendekosten-Regel, verlinkt mit Widerrufsrecht im Onlineshop in Deutschland.
- Die Widerrufsbelehrung erklärt, dass die Frist bei getrennt gelieferten Waren einer Bestellung und bei Teilsendungen erst mit der letzten Ware oder Teilsendung beginnt (DE § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c BGB; AT § 11 Abs. 2 Z 2 lit. b und c FAGG).
- Für jedes Set mit messbarer Ware ist entschieden, ob ein Grundpreis nötig ist; in Deutschland greift für verpackte Ware die Ausnahme für verschiedenartige, nicht vermischte Erzeugnisse (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 PAngV), daneben stehen die weiteren Ausnahmen des § 4 Abs. 3 PAngV, die nur die Pflicht nach § 4 Abs. 1 PAngV betreffen.
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Behebung |
|---|---|---|
| Das Lager zählt doppelt | Set und Bestandteile sind beide mit eigenem Bestand geführt | Bestand am virtuellen Set entfernen |
| Die Gutschrift ist zu hoch | Teilretoure wird zum vollen Set-Preis erstattet | anteilig aus dem Einzelpreis rechnen |
| Die Preisangabe ist angreifbar | in Deutschland bekanntgegebene Preisermäßigung ohne Vergleichspreis oder in Österreich in Beträgen oder in Prozenten bekanntgegebene Preisermäßigung ohne Vergleichspreis | niedrigsten Set-Preis der letzten 30 Tage hinterlegen und prüfen, ob eine Ausnahme greift: in Deutschland besteht die Pflicht bei jeder bekanntgegebenen Preisermäßigung und entfällt nur bei individuellen Ermäßigungen sowie bei schnell verderblicher Ware oder Ware mit kurzer Haltbarkeit, wenn die Herabsetzung wegen drohenden Verderbs oder drohenden Ablaufs der Haltbarkeit erfolgt und kenntlich gemacht wird (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 und 2 PAngV); in Österreich besteht sie nur, wenn die Ermäßigung in Beträgen oder in Prozenten bekanntgegeben wird (§ 9a Abs. 1 PrAG), und entfällt bei schnell verderblichen Sachgütern oder Sachgütern mit kurzer Haltbarkeit, wenn die Ermäßigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt (§ 9a Abs. 3 PrAG) |
| Zwei Retouren für ein Set | es fehlt ein Retourenschein je Set | Retourenfreigabe je Set ausgeben |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Holen Sie Unterstützung bei der Warenwirtschaft, wenn Sets als Stückliste abgebucht oder Bestandteile ausgetauscht werden sollen; Retouren im ERP beschreibt diese Buchungen, Gutschriften und Stornos die Teilerstattung. Preisangabe und Widerruf klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung, besonders wenn ein Bestandteil unter eine Ausnahme fallen kann. Den Retourenprozess beschreibt Retourenmanagement.