Zahlungsmethoden für den Auslandsverkauf: Länder und Gewohnheiten
Kurz gesagt
Welche Zahlungsarten Sie brauchen, hängt vom Zielland ab. Nach der EZB-Erhebung SPACE 2024 führen Karten im Onlinekauf in acht der zehn betrachteten EU-Märkte; in Deutschland und den Niederlanden liegen E-Zahlverfahren vorn. Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/302 (gilt ab 3. Dezember 2018) verbietet es, im Rahmen der angebotenen Zahlungsarten wegen Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Standort des Kontos oder Ausstellungsort des Zahlungsinstruments andere Bedingungen zu stellen, wenn der Vorgang elektronisch per Überweisung, Lastschrift oder kartengebundenem Zahlungsinstrument in derselben Zahlungsmarke und Zahlungskategorie läuft, die Authentifizierungsanforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 erfüllt sind und der Vorgang in einer Währung erfolgt, die Sie akzeptieren.
Das Wichtigste
- Karten führen im Onlinekauf in acht der zehn betrachteten EU-Märkte, am deutlichsten in Frankreich und Italien.
- In Deutschland (45,9 Prozent) und den Niederlanden (75,8 Prozent) führen E-Zahlverfahren wie Wallets und lokale Online-Bankverfahren.
- Grundlage ist die EZB-Erhebung SPACE 2024 mit Feldzeiten im Herbst 2023 und im Frühjahr 2024.
- Die Erhebung trennt Debit- und Kreditkarten nicht; der Rechnungskauf ist im einheitlichen Fragebogen keine eigene Antwortmöglichkeit und in der Ländertabelle nicht gesondert ausgewiesen.
- Verordnung (EU) 2018/302, Artikel 5 Absatz 1: Bedingungen nach Wohnsitz, Konto- oder Kartenherkunft sind unzulässig, sofern der Vorgang elektronisch per Überweisung, Lastschrift oder kartengebundenem Zahlungsinstrument in derselben Zahlungsmarke und Zahlungskategorie läuft, nach der Richtlinie (EU) 2015/2366 authentifiziert ist und in einer akzeptierten Währung erfolgt.
- Die Erhebung erfasst Zahlungen von Privatpersonen, nicht die Umsätze einzelner Shops und nicht Zahlungen von Unternehmen.
Ein Shop, der in mehrere EU-Länder liefert, muss nicht überall dasselbe Zahlungsangebot führen. Welche Wege sich lohnen, hängt davon ab, wie die private Kundschaft im Zielland zahlt. Dieser Artikel stellt für zehn EU-Märkte die Gruppen von Zahlungsarten gegenüber, die dort beim Onlinekauf führen, und nennt die Grenze, die das EU-Recht dem Filtern nach Herkunft setzt.
Was die Länderangaben messen
Die Zahlen stammen aus der EZB-Erhebung „Study on the payment attitudes of consumers in the euro area” (SPACE) in der Ausgabe 2024. Die EZB koordinierte die Befragung in 18 Euro-Ländern; Deutschland und die Niederlande erhoben mit eigenen Fragebögen. Die Feldzeit lag in zwei Runden zwischen dem 26. September und dem 16. November 2023 sowie dem 9. April und dem 3. Juni 2024; in Deutschland lief die Erhebung von September bis Dezember 2023.
Erfasst wurden Zahlungen von Privatpersonen in einem Zahlungstagebuch, in den 18 Ländern an einem Tag, in Deutschland an drei Tagen. In den 18 von der EZB koordinierten Ländern kamen 40.981 Antworten zusammen, in Deutschland 5.698 Befragte mit 4.036 Tagebüchern, in den Niederlanden 3.732 mit Zahlungstagebuch. Die übrigen acht Länderstichproben der Tabelle reichen von 2.043 Befragten in Irland bis 5.075 in Frankreich.
Zu den Online-Zahlungen zählt die Erhebung alle Zahlungen, die im Internet ausgelöst werden; wer online bestellt und erst bei der Abholung an der Ladenkasse zahlt, zählt als Zahlung vor Ort. Regelmäßig wiederkehrende Rechnungen wie Miete oder Strom sind getrennt erfasst und hier nicht enthalten. Ausgewiesen ist der Anteil an der Zahl der Zahlungsvorgänge, nicht am Umsatz; die Zahlen beschreiben also das Verhalten der befragten Personen, nicht den Umsatz einzelner Shops.
Die Erhebung deckt die Euro-Länder ab; für EU-Märkte ohne Euro, etwa Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark oder Rumänien, enthält sie keine Angaben. Am 14. Oktober 2026 führt die Projektseite SPACE 2024 als jüngste Ausgabe; die EZB hat eine nächste Ausgabe für 2026 angekündigt.
Zahlungsarten im Onlinekauf nach Land
Die Tabelle zeigt die Anteile der Gruppen an der Zahl der Online-Zahlungen in Prozent, gerundet. Fett gesetzt ist die Gruppe mit dem höchsten Anteil im jeweiligen Land.
| Land | Karten | E-Zahl-verfahren | Über-weisung | Last-schrift | Instant-Zahlung | Sonstige |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 19,8 | 45,9 | 8,2 | 20,5 | 0,0 | 5,6 |
| Niederlande | 9,1 | 75,8 | 1,9 | 1,5 | 0,0 | 11,7 |
| Frankreich | 54,2 | 27,1 | 4,1 | 3,5 | 3,8 | 7,2 |
| Italien | 51,3 | 27,7 | 3,4 | 4,2 | 5,3 | 8,1 |
| Belgien | 51,0 | 27,0 | 6,9 | 5,1 | 3,9 | 6,2 |
| Spanien | 50,8 | 26,4 | 3,8 | 5,1 | 6,1 | 7,8 |
| Irland | 49,0 | 28,7 | 4,1 | 6,0 | 5,0 | 7,2 |
| Finnland | 39,9 | 22,7 | 20,5 | 7,9 | 3,0 | 5,8 |
| Österreich | 37,9 | 29,0 | 9,5 | 8,4 | 5,4 | 9,8 |
| Portugal | 36,4 | 32,7 | 7,5 | 5,3 | 10,4 | 7,6 |
| Euro-Raum, 20 Länder | 48,3 | 28,6 | 5,1 | 5,5 | 4,8 | 7,7 |
Die Gruppen sind die der Erhebung und decken sich nicht mit den Kategorien eines Checkouts. „Karten” umfasst Debit-, Kredit- und Prepaidkarten, ohne sie zu trennen. „E-Zahlverfahren” umfasst Zahl-Wallets, Zahl-Apps und lokale Online-Bankverfahren. „Sonstige” fasst Loyalitätspunkte, Gutscheine und Geschenkkarten, Krypto-Werte, Buy-now-pay-later-Dienste und weitere Zahlungsinstrumente zusammen. Der Rechnungskauf ist im einheitlichen Fragebogen der Erhebung keine eigene Antwortmöglichkeit (Annex A, Frage QB4); er ist deshalb in der Tabelle nicht gesondert ausgewiesen.
Nach dem Wert der Zahlungen verschiebt sich das Bild. Im Euro-Raum entfallen 46,5 Prozent des Werts auf Karten, 25,9 Prozent auf E-Zahlverfahren und 9,4 Prozent auf Überweisungen, die nach der Zahl der Vorgänge nur 5,1 Prozent erreichen. In Deutschland ist der Abstand größer: Überweisungen tragen 31,0 Prozent des Werts bei 8,2 Prozent der Zahlungen, Karten 16,5 Prozent des Werts bei 19,8 Prozent der Zahlungen.
Was Sie daraus ableiten können
Die Auswertung beschreibt eine Stichprobe der Bevölkerung. Welche Zahlungsarten Sie führen, entscheiden Sie mit Ihren eigenen Bestelldaten. Die folgenden Punkte sind eine redaktionelle Ableitung aus der Tabelle.
- Karten: In acht der zehn Märkte liegt der Anteil über 35 Prozent; deutlich darunter liegen Deutschland mit 19,8 Prozent und die Niederlande mit 9,1 Prozent.
- E-Zahlverfahren: höchster Wert in den Niederlanden (75,8 Prozent), dann Deutschland (45,9 Prozent) und Portugal (32,7 Prozent); niedrigster Wert in Finnland (22,7 Prozent).
- Überweisung: nur in Finnland zweistellig (20,5 Prozent), in Österreich 9,5 Prozent, in Deutschland 8,2 Prozent.
- Lastschrift: in Deutschland mit 20,5 Prozent der zweitwichtigste Weg, in den übrigen neun Märkten unter 9 Prozent.
- Instant-Zahlung: in Portugal 10,4 Prozent, im Euro-Raum 4,8 Prozent; in Deutschland und den Niederlanden steht 0 Prozent, dort haben Bundesbank und DNB mit eigenen Fragebögen erhoben.
- Rechnungskauf: Die Erhebung führt ihn nicht als eigene Antwortmöglichkeit; aus der Tabelle lässt sich sein Anteil daher nicht ablesen. Wer ihn prüfen will, findet die Risikoseite unter Kauf auf Rechnung im Shop.
Alle zehn Märkte rechnen in Euro; außerhalb des Euro-Raums kommt die Währungsfrage dazu (Fremdwährungen im Shop). Wie Sie Zahlarten nach Warenkorb und Land einblenden, behandelt Zahlungsarten nach Bedingungen anzeigen. Jüngere Erhebungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen in Zahlungsgewohnheiten in DE, AT und CH.
Für ein Mindestangebot in allen zehn Märkten stützt die Tabelle zwei Gruppen: Karten und ein E-Zahlverfahren. In acht Märkten führt die Karte, in Deutschland und den Niederlanden das E-Zahlverfahren. Die Überweisung kommt dort hinzu, wo sie stark ist (Finnland, 20,5 Prozent der Vorgänge), und die Lastschrift dort, wo sie stark ist (Deutschland, 20,5 Prozent).
Was Artikel 5 der Verordnung (EU) 2018/302 verbietet
Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/302 verbietet es, im Rahmen der akzeptierten Zahlungsmethoden wegen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden, des Standorts des Zahlungskontos, des Ortes der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters oder des Ausstellungsorts des Zahlungsinstruments innerhalb der Union unterschiedliche Bedingungen für einen Zahlungsvorgang anzuwenden. Das Verbot gilt nach Buchstabe a bis c nur, wenn der Vorgang elektronisch per Überweisung, Lastschrift oder kartengebundenem Zahlungsinstrument innerhalb derselben Zahlungsmarke und Zahlungskategorie läuft, die Authentifizierungsanforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 erfüllt sind und der Vorgang in einer Währung erfolgt, die Sie akzeptieren.
„Kunde” ist nach Artikel 2 Nummer 13 ein Verbraucher mit Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedstaat oder ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat, das innerhalb der Union ausschließlich zur Endnutzung einkauft; das Verbot gilt daher auch für diesen Verkauf an Geschäftskunden.
Derselbe Artikel lässt zwei Abweichungen zu. Nach Absatz 2 dürfen Sie Waren oder Leistungen zurückhalten, bis die Bestätigung vorliegt, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß eingeleitet wurde, soweit objektive Gründe das rechtfertigen. Nach Absatz 3 dürfen Sie Entgelte für kartengebundene Zahlungsinstrumente erheben, deren Interbankenentgelte nicht unter Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 fallen, und für Zahlungsdienste außerhalb der Verordnung (EU) Nr. 260/2012; das Entgelt darf die unmittelbaren Kosten nicht übersteigen, ein Verbot nach dem Recht Ihres Mitgliedstaats bleibt möglich. Die Verordnung gilt seit dem 3. Dezember 2018 (Artikel 11 Absatz 1) und nicht für rein inländische Sachverhalte (Artikel 1 Absatz 2).
Artikel 1 Absatz 6 nimmt einen verbreiteten Einwand auf: Dass Sie nichtdiskriminierend im Ausland ausgegebene Zahlungsinstrumente akzeptieren, bedeutet allein nicht, dass Sie Ihre Tätigkeit auf den Mitgliedstaat des Kunden ausrichten. Die Vorschrift verweist dafür auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 und Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. Was sonst für das Sperren und Weiterleiten von Shops gilt, steht unter Geoblocking-Verordnung im Onlineshop.
Typische Fehler
- Nach Wohnsitz filtern. Innerhalb der angebotenen Zahlungsarten ist das nach Artikel 5 Absatz 1 unzulässig, sobald die drei Bedingungen erfüllt sind. Die Auswahl der Zahlungsarten selbst bleibt Ihnen überlassen.
- Ein Angebot für alle Länder planen. Die Gruppen sind ähnlich benannt, aber unterschiedlich stark besetzt: In acht der zehn Märkte führt die Karte, in Deutschland und den Niederlanden ein E-Zahlverfahren; auf der zweiten Position stehen je nach Land die Lastschrift (Deutschland, 20,5 Prozent), das E-Zahlverfahren (Finnland, 22,7 Prozent) oder die Gruppe „Sonstige” (Niederlande, 11,7 Prozent).
- Studienanteile als eigene Quote lesen. Die Zahlen sind Durchschnitte der befragten Bevölkerung; Ihre Kundschaft kann davon abweichen.
- Karten als eine Größe behandeln. Die Erhebung trennt Debit- und Kreditkarten nicht. Welche Karten Ihre Kundschaft nutzt, sagt die Tabelle nicht.
- Rechnungskauf übersehen. Die Erhebung weist ihn nicht als eigene Kategorie aus; sein Anteil lässt sich aus der Tabelle nicht ableiten, obwohl er im Checkout ein eigener Weg ist.
So gehen Sie vor
- Legen Sie fest, in welche Länder Sie liefern und ob Sie auch Geschäftskunden ansprechen; die Erhebung betrifft nur Privatpersonen.
- Vergleichen Sie Ihre jetzigen Zahlarten mit der Tabelle: Welche führende Gruppe fehlt in Ihrem wichtigsten Zielland?
- Messen Sie Bestellungen und Abbrüche vor der Zahlung getrennt nach dem Land der Lieferadresse, nicht nur als Gesamtzahl.
- Rechnen Sie eine zusätzliche Zahlart über ihre Kosten und ihre Rückbuchungsfälle (Zahlungsgebühren berechnen).
- Klären Sie vorab, wie Sie Erstattungen über die gewählte Zahlart abwickeln (Rückerstattung über dieselbe Zahlart).