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Kartenzahlung im Onlineshop einrichten: Schritte und Pflichten

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Kurz gesagt

Für Kartenzahlung im Onlineshop brauchen Sie einen Vertrag mit einem Acquirer oder Zahlungsdienstleister und einen Integrationsweg, der zu Ihrem PCI-Nachweis passt. Nach dem PCI-SSC-Supplement zur E-Commerce-Sicherheit kommt für eine Weiterleitung auf die Seite des Anbieters und für eingebettete Anbieterfelder der Fragebogen SAQ A in Frage, für ein eigenes Formular mit Übertragung ohne Ihren Server SAQ A-EP und für den Datenfluss über Ihren Server SAQ D — jeweils nur, wenn Sie alle Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens erfüllen; sonst kommt ein anderer Nachweis in Frage, über den Acquirer und Kartenorganisation entscheiden. In Deutschland und Österreich ist die starke Kundenauthentifizierung Pflicht des Zahlungsdienstleisters (PSD2 Art. 97).

Das Wichtigste

  • Voraussetzung ist ein Vertrag mit Acquirer oder Zahlungsdienstleister; er legt Karten, Länder, Währung und Auszahlung fest.
  • Maßgeblich ist der Datenfluss: Berührt nur der Anbieter die Karteninhaberdaten, kommt der kleinste Fragebogen in Frage; laufen sie über Ihren Server, der größte. Die Zuordnung gilt nur, wenn der Händler alle Zulässigkeitsbedingungen des jeweiligen Fragebogens erfüllt; sonst kommt ein anderer Nachweis in Frage.
  • PCI DSS ist ein Standard des PCI Security Standards Council, kein Gesetz; welchen Nachweis Sie schulden, bestimmen Acquirer und Kartenorganisationen.
  • Geltende Fassung ist PCI DSS v4.0.1; v4.0 wurde am 31. Dezember 2024 zurückgezogen, die neuen Anforderungen gelten seit 31. März 2025.
  • In Deutschland (§ 55 Abs. 1 ZAG) und Österreich (§ 87 Abs. 1 ZaDiG 2018) muss der Zahlungsdienstleister starke Kundenauthentifizierung verlangen.
  • Für eingebettete Zahlungsformulare (iFrame) verlangt der Fragebogen SAQ A in der Fassung v4.0.1 r1 zusätzlich, dass der Händler bestätigt, dass seine Seite nicht für Skriptangriffe anfällig ist; für eine reine Weiterleitung gilt dieses Zulässigkeitskriterium nicht.

Drei Dinge gehören zum Einrichten der Kartenzahlung: ein Vertrag, der Kartenzahlungen für Ihren Shop freischaltet, ein Integrationsweg, der zu Ihrem PCI-Nachweis passt, und ein Checkout, der die starke Kundenauthentifizierung samt Ausnahmen abbildet. Die Anleitung führt vom Weg über den Testbetrieb bis zur Dokumentation.

Was Sie vorab brauchen

  • einen Vertrag mit einem Acquirer (der Stelle, die Kartenzahlungen für Sie annimmt) oder Zahlungsdienstleister samt Zugangsdaten für Test- und Livebetrieb
  • die Entscheidung, wo die Kartenfelder liegen: Seite des Anbieters, eingebettetes Formular oder eigenes Formular
  • ein TLS-Zertifikat für die Checkout-Domains
  • Testkarten oder Testfälle aus dem Testbetrieb des Anbieters
  • eine zuständige Person für Zahlungsstatus, Erstattungen und Rückbuchungen und die Buchhaltung für die Auszahlungen
  • eine Aufzeichnung, welche Ihrer Systeme Karteninhaberdaten berühren können — sie entscheidet über den Fragebogen

Wo die Kartenfelder liegen und welcher PCI-Fragebogen daraus folgt

Das Informationssupplement zur E-Commerce-Sicherheit des PCI Security Standards Council (Version 1.2, April 2017) ordnet jedem Weg, Kartenzahlungen anzunehmen, einen Fragebogen zur Selbstbewertung als möglichen Nachweis zu (Self-Assessment Questionnaire, SAQ); Voraussetzung ist, dass Sie die Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens erfüllen. Maßgeblich ist der Datenfluss: Je weniger Ihrer Systeme Karteninhaberdaten berühren, desto kleiner der Fragebogen.

Weg Wo der Kunde die Kartendaten eingibt SAQ-Typ nach dem Supplement (Stand PCI DSS v3.2) Was Sie klären
Weiterleitung (URL-Redirect) auf einer Seite des Anbieters, sichtbar am Adresswechsel SAQ A, wenn alle Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens erfüllt sind wie die Seite aussieht und wie der Kunde in den Shop zurückkommt
Eingebettetes Formular des Anbieters (iFrame, Kartenfelder) im Formular des Anbieters, das in Ihrer Checkout-Seite liegt SAQ A, wenn alle Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens erfüllt sind ob der Rahmen abgeschottet eingebunden ist und wie Sie Ihre Seite gegen Skriptangriffe absichern
Eigenes Formular, Daten gehen direkt an den Anbieter (Direct Post, JavaScript-Formular) in Ihrem Formular, Übertragung ohne Ihren Server SAQ A-EP, wenn alle Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens erfüllt sind welche Schutzmaßnahmen der Vertrag für Ihre Seite und Ihren Code verlangt
Eigenes Formular, Daten laufen über Ihren Server (Schnittstelle) in Ihrem Formular und über Ihre Systeme SAQ D, wenn alle Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens erfüllt sind welche Systeme damit in den Geltungsbereich fallen

Das Supplement nennt als Umfang 22 Fragen für SAQ A, 191 für SAQ A-EP und 250 für SAQ D, jeweils ohne Anhänge und bezogen auf die Fassung PCI DSS v3.2. Die Zahlen gelten für die damalige Fassung. Seit dem 31. Dezember 2024 ist PCI DSS v4.0.1 die einzige aktive Fassung des Standards, und seit 31. März 2025 sind seine neuen Anforderungen vollständig anzuwenden; die Fragebögen dazu sind eigene Dokumente. Welcher Fragebogen gilt, bestätigen Ihnen Acquirer oder Kartenorganisation: Nach der Standardseite des Rates entscheiden Stellen mit Compliance-Programm darüber, ob und wie ein Unternehmen die Einhaltung nachweist. Erfüllen Sie die Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens nicht, den Sie ins Auge gefasst haben, kommt ein anderer Nachweis in Frage, etwa eine Prüfung vor Ort mit Report on Compliance; genau wie die Fragebögen selbst gilt auch das nur nach Bestätigung Ihres Acquirers.

Für eingebettete Zahlungsformulare kommt in der heute gültigen Fassung SAQ A v4.0.1 r1 ein zusätzliches Zulässigkeitskriterium hinzu: Der Händler muss bestätigen, dass seine Seite nicht für Skriptangriffe anfällig ist, die seine E-Commerce-Systeme betreffen können. Belegen lässt sich das durch Schutzmaßnahmen an der Seite oder durch eine Bestätigung des Zahlungsdienstleisters, dass seine Lösung die Zahlungsseite nach seinen Einbauvorgaben gegen Skriptangriffe schützt. Für eine reine Weiterleitung auf die Seite des Anbieters gilt dieses Kriterium nicht (PCI SSC FAQ 1588, Februar 2025).

Auslagern lässt sich die Datenhaltung, nicht die Verantwortung: Keine Option befreit nach dem Supplement den Händler vollständig von den Pflichten aus PCI DSS. Fragen Sie nach, ob Ihr Anbieter als PCI-DSS-validierter Dienstleister geführt wird.

Schritt für Schritt: Kartenzahlung einrichten

Schritt 1: Vertrag und Händlerkonto klären

Lassen Sie sich schriftlich geben: welche Karten und Währungen der Vertrag umfasst, für welche Länder er gilt, wie oft und in welcher Währung ausgezahlt wird, welche Gebührenfelder anfallen (Zahlungsgebühren) und wer bei Rückbuchungen was trägt (Zahlungsdienstleister wählen). Ergebnis: Vertrag mit Händlernummer, Zugangsdaten und benannter Ansprechperson.

Schritt 2: Integrationsweg festlegen

Wählen Sie anhand der Tabelle, wo die Kartenfelder liegen. Prüfen Sie, welchen Weg ein Modul Ihres Shopsystems nutzt: Aus seinem Namen lässt sich nicht ablesen, ob Karteninhaberdaten über Ihren Server laufen. Prüfen Sie für den gewählten Fragebogen auch dessen Zulässigkeitsbedingungen; bei einem eingebetteten Zahlungsformular gehört dazu in der Fassung SAQ A v4.0.1 r1, dass Ihre Seite gegen Skriptangriffe abgesichert ist. Ergebnis: Der Weg steht fest, samt Fragebogen-Typ für die Abstimmung mit dem Acquirer.

Schritt 3: Testbetrieb aufsetzen

Richten Sie den Testmodus des Anbieters ein und spielen Sie durch: erfolgreiche Zahlung, abgelehnte Karte, Zahlung mit Authentifizierungsabfrage, Abbruch auf der Zahlungsseite, Erstattung und Teilerstattung. Ergebnis: Jeder Fall erzeugt den richtigen Status, der Kunde landet wieder im Shop.

Schritt 4: Starke Kundenauthentifizierung einstellen

Die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung trifft den Zahlungsdienstleister; bei Kartenzahlungen verlangt er sie mit dem Authentifizierungsverfahren der Kartenorganisationen, das Zahlungen ohne anwesende Karte absichert (PCI SSC, PCI 3DS Core Security Standard). Sie lassen die Abfrage zu und legen mit dem Anbieter fest, welche Ausnahmen er nutzt. Nach Art. 16 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 darf er bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen von der Authentifizierung absehen, wenn der Betrag 30 Euro nicht übersteigt und entweder die seit der letzten Authentifizierung ausgelösten Vorgänge zusammen nicht über 100 Euro gehen oder der Zahler nacheinander nicht mehr als fünf Vorgänge auslöst. Ob die Ausnahme greift, entscheidet der Zahlungsdienstleister. Ergebnis: Die Testfälle mit und ohne Abfrage laufen.

Schritt 5: Zahlungsstatus, Erstattung und Rückbuchung abbilden

Legen Sie je Zahlung fest, welcher Status wann gilt: angestoßen, autorisiert, abgebucht, erstattet, storniert, zurückgebucht. Klären Sie den Weg der Rückbuchungsmeldung. Verbuchen Sie die Auszahlungen gegen Ihre Bestellliste (Payment-Abrechnung verbuchen); Streitfälle behandelt Chargebacks handhaben. Ergebnis: Jede Auszahlung lässt sich Bestellungen zuordnen.

Schritt 6: Datenfluss dokumentieren und Fragebogen abstimmen

Schreiben Sie auf, an welchen Stellen Karteninhaberdaten auftreten können: Webserver und Formular, Shopsystem, Protokolldateien, Bestellnotizen, Support-Postfach und Ticketsystem. Diese Aufzeichnung ist die Grundlage für die Abstimmung mit dem Acquirer: welcher Fragebogen gilt, ob Sie seine Zulässigkeitsbedingungen erfüllen und bis wann Sie ihn vorlegen. Ergebnis: eine Aufzeichnung und eine schriftliche Antwort.

Schritt 7: Datenschutz und Rechtstexte nachziehen

Ein Zahlungsvorgang verarbeitet personenbezogene Daten. Klären Sie mit dem Anbieter und Ihrer Beratung, wie Abwicklung und Dienstleister in Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitung abzubilden sind (Auftragsverarbeitung Shop-Dienstleister, Datenschutzerklärung im Onlineshop). Prüfen Sie zudem, ob Checkout und AGB die gewählte Abwicklung nennen.

Schritt 8: Live schalten und beobachten

Schalten Sie erst live, wenn die Testfälle durchlaufen sind. Beobachten Sie danach als redaktioneller Vorschlag wöchentlich: Anteil abgelehnter Zahlungen, Zahlungen mit Authentifizierungsabfrage, Abbrüche auf der Zahlungsseite, offene Bestellungen ohne Zahlungseingang, Rückbuchungen. Nach jeder Änderung an Kartenfeldern, Modul oder Shopsystem-Version wiederholen Sie die Testfälle. Ergebnis: ein Kennzahlenverlauf, den Sie nach jeder Umstellung mit dem vorherigen Stand vergleichen.

Wer starke Kundenauthentifizierung verlangt

Nach Art. 97 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ein Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung verlangt, wenn der Zahler online auf sein Zahlungskonto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die das Risiko eines Betrugs birgt. In Deutschland steht das in § 55 Abs. 1 ZAG, in Österreich in § 87 Abs. 1 ZaDiG 2018. Die Ausnahmen regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389, die seit 14. September 2019 anzuwenden ist (Art. 38 Abs. 2); wiederkehrende Zahlungen und die Transaktionsrisikoanalyse behandelt Starke Kundenauthentifizierung.

Für die Schweiz nennt dieser Artikel keine Authentifizierungspflicht: Die PSD2 gilt für Zahlungsdienste, die innerhalb der Union erbracht werden (Art. 2 Abs. 1). Anforderungen für einen Schweizer Vertrag klären Sie mit Ihrem Acquirer und den Kartenorganisationen.

Entgelte für Kartenzahlung

Ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte dürfen Sie in Deutschland nicht vereinbaren, wenn Zahlungen von Verbrauchern betroffen sind und Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 anwendbar ist (§ 270a Satz 2 BGB); für SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift gilt das ohne diese Einschränkung (§ 270a Satz 1 BGB). In Österreich ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger bei Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments unzulässig (§ 56 Abs. 3 ZaDiG 2018); Ermäßigungen und andere Anreize für ein Zahlungsinstrument bleiben dort zulässig. Unionsrechtliche Grundlage ist Art. 62 Abs. 4 PSD2. Für die Schweiz nennt der Artikel keine Regel; Schweizer Zuschläge behandelt Bestellabschluss in der Schweiz.

So prüfen Sie das Ergebnis

  1. Vertrag, Händlernummer und Zugangsdaten liegen vor; Karten, Länder und Auszahlungswährung sind schriftlich bestätigt.
  2. Der Integrationsweg ist festgelegt, der Datenfluss aufgezeichnet, der Fragebogen-Typ mit dem Acquirer abgestimmt und die Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens sind erfüllt.
  3. Alle Testfälle aus Schritt 3 sind durchlaufen, auch Erstattung und Teilerstattung.
  4. Jede Zahlung hat im Shopsystem einen Status, der zu Abrechnung und Auszahlung passt.
  5. Karteninhaberdaten erscheinen in keinem Protokoll, keiner Bestellnotiz und keiner Support-Nachricht.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Behebung
Gültige Karten werden abgelehnt Authentifizierung läuft nicht durch oder Ausnahmen sind nicht eingestellt Einstellungen mit dem Anbieter prüfen, Testfall wiederholen
Der Shop zeigt “bezahlt”, im Anbieterkonto fehlt die Zahlung Rückmeldung des Anbieters kommt nicht an oder wird doppelt verarbeitet Rücksprung und Statusabfrage prüfen
Der Kunde kommt nach der Zahlung nicht in den Shop zurück Rücksprung- oder Abbruchadresse passt nicht Adressen im Anbieterkonto und im Shop abgleichen
Auszahlung und Bestellliste passen nicht zusammen Gebühren, Erstattungen oder Zeitzonen sind nicht berücksichtigt Abrechnung gegen die Bestellliste abgleichen
Der genannte Fragebogen passt nicht zum Datenfluss Modul oder Shopsystem leitet Daten anders als angenommen Datenfluss neu aufnehmen, Fragebogen-Typ bestätigen lassen

Wann Sie Hilfe holen sollten

Ziehen Sie Ihren Zahlungsdienstleister hinzu, wenn der Datenfluss unklar bleibt, eine Authentifizierung im Testbetrieb nicht durchläuft oder Haftungsfragen bei Rückbuchungen strittig sind. Für die Verbuchung der Auszahlungen und die Kalkulation eines Entgelts in Ihren Preisen ist Ihre Buchhaltung oder Steuerberatung die richtige Stelle.

Häufige Fragen

Muss ich PCI DSS erfüllen, wenn mein Zahlungsdienstleister alles übernimmt?

Nicht pauschal zu beantworten. Nach dem Informationssupplement zur E-Commerce-Sicherheit befreit keine Auslagerung den Händler vollständig von den Pflichten aus PCI DSS; er muss prüfen, dass der Dienstleister die Daten nach PCI DSS schützt. Ob und mit welchem Fragebogen Sie die Einhaltung nachweisen, bestimmen nach der Standardseite des PCI SSC Ihr Acquirer, Ihre Kartenorganisation oder eine andere Stelle mit Compliance-Programm; dabei müssen Sie alle Zulässigkeitsbedingungen des gewählten Fragebogens erfüllen.

Welcher Fragebogen gilt bei eingebetteten Kartenfeldern statt Weiterleitung?

Das Supplement nennt für den Weg mit einem vom Dienstleister gelieferten, abgeschotteten Rahmen in Ihrer Seite (iFrame) den SAQ A als möglichen Fragebogen, ebenso für die Weiterleitung — jeweils nur, wenn Sie alle Zulässigkeitsbedingungen des Fragebogens erfüllen. Für eingebettete Zahlungsformulare kommt in der heute gültigen Fassung SAQ A v4.0.1 r1 ein weiteres Zulässigkeitskriterium hinzu: Sie müssen bestätigen, dass Ihre Seite nicht für Skriptangriffe anfällig ist, die Ihre E-Commerce-Systeme betreffen können; für eine reine Weiterleitung gilt dieses Kriterium nicht (PCI SSC FAQ 1588, Februar 2025). Diese Zuordnung des Supplements stammt aus der Fassung PCI DSS v3.2; das Supplement ist von April 2017. Lassen Sie sich von Ihrem Acquirer bestätigen, welcher Fragebogen in der geltenden Fassung für Ihr Modul gilt und ob Sie die Zulässigkeitsbedingungen erfüllen.

Gilt die Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung auch für einen Shop in der Schweiz?

Die PSD2 gilt für Zahlungsdienste, die innerhalb der Union erbracht werden (Art. 2 Abs. 1 PSD2); eine Schweizer Pflicht nennt dieser Artikel deshalb nicht. Die deutsche und die österreichische Umsetzung (§ 55 ZAG, § 87 ZaDiG 2018) gelten in diesen Staaten. Anforderungen und Haftung für einen Schweizer Vertrag klären Sie mit Ihrem Acquirer und den Kartenorganisationen.

Darf ich für Kartenzahlung ein Entgelt verlangen?

In Deutschland ist eine Vereinbarung über ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte unwirksam, wenn Zahlungen von Verbrauchern betroffen sind und Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 anwendbar ist (§ 270a Satz 2 BGB). In Österreich ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger bei Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments unzulässig (§ 56 Abs. 3 ZaDiG 2018).

Was passiert, wenn die starke Kundenauthentifizierung nicht durchläuft?

Dann kommt die Zahlung nicht zustande oder der Kunde bricht ab, und die Bestellung bleibt offen. Prüfen Sie im Testbetrieb, welche Rückmeldung der Zahlungsdienstleister sendet und was der Shop daraufhin tut: Bestellung stornieren, Kunden informieren, zweiten Zahlungsversuch anbieten. Ob eine Ausnahme greift, entscheidet der Zahlungsdienstleister.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2), Art. 2, 62 und 97, konsolidierte Fassung vom 17.01.2025Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex · abgerufen am
  2. Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission (RTS zur starken Kundenauthentifizierung), Art. 16 und 38, konsolidierte Fassung vom 12.09.2023Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex · abgerufen am
  3. § 55 ZAG Starke KundenauthentifizierungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. § 270a BGB Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser ZahlungsmittelBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), § 56 Entgelte und § 87 Authentifizierung, Fassung vom 13.10.2026Bundeskanzleramt Österreich, Rechtsinformationssystem (RIS) · abgerufen am
  6. Information Supplement: Best Practices for Securing E-commerce, Version 1.2, April 2017, Abschnitte 1.1, 2.1 bis 2.5 und 2.8PCI Security Standards Council · abgerufen am
  7. PCI Data Security Standard (PCI DSS), Standardseite mit Anwendungsbereich und Zuständigkeit für NachweisePCI Security Standards Council · abgerufen am
  8. PCI 3DS Core Security Standard, Standardseite zu 3-D Secure bei Kartenzahlungen ohne KartePCI Security Standards Council · abgerufen am
  9. Just Published: PCI DSS v4.0.1 (PCI SSC, 11. Juni 2024)PCI Security Standards Council, PCI Perspectives Blog · abgerufen am
  10. PCI DSS v4: What's New with Self-Assessment Questionnaires (PCI SSC, 27. März 2024)PCI Security Standards Council, PCI Perspectives Blog · abgerufen am
  11. FAQ 1588: How does an e-commerce merchant meet the SAQ A eligibility criteria for scripts? (Februar 2025)PCI Security Standards Council · abgerufen am
  12. FAQ: If a merchant's e-commerce implementation meets the criteria that all elements of payment pages originate from a PCI DSS compliant service provider, is the merchant eligible to complete SAQ A or SAQ A-EP?PCI Security Standards Council · abgerufen am