Mode online verkaufen: Größen, Passform, Retouren
Kurz gesagt
Im Modehandel online entscheidet die Passform: Eine Größentabelle mit Körpermaßen in Zentimetern ist nötig, weil die Norm nur Körpermaße und Sprungwerte festlegt, nicht die Maße des Kleidungsstücks. Dazu gehört eine systematische Auswertung der Retourengründe. Mode trägt den größten Teil der Retouren: 91,2 Prozent der retournierten Artikel in Deutschland (Erhebung mit 411 Händlern, Geschäftsjahr 2020).
Das Wichtigste
- Mode dominiert die Retouren: 91,2 Prozent der retournierten Artikel in Deutschland (EUROM-Erhebung 2022, 411 Händler, Geschäftsjahr 2020).
- Eine Größentabelle führt Körpermaße, das Maß des Kleidungsstücks und die zulässige Abweichung, nicht nur die Konfektionsgröße.
- DIN EN 13402-3:2017-12 legt Körpermaße und Sprungwerte fest, keine Maße des fertigen Kleidungsstücks.
- Retourengründe als Pflichtfeld im Rücksendeantrag erfassen und je Artikel und Lieferant auszählen.
- Faserzusammensetzung kennzeichnungspflichtiger Textilerzeugnisse muss beim Onlinekauf vor dem Kauf sichtbar sein (Art. 16 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011; die Ausnahme für Erzeugnisse nach Anhang V entfällt, wenn Marken- oder Firmenbezeichnung eine Faserbezeichnung aus Anhang I oder eine damit verwechselbare Bezeichnung enthält; gilt in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz).
- In der EU dürfen unverkaufte Bekleidung und Schuhe ab 19. Juli 2026 nicht mehr vernichtet werden (Art. 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1781; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, mittlere Unternehmen erst ab 19. Juli 2030).
Wer Kleidung online verkauft, verkauft ein Produkt, das der Käufer nicht vorher anprobieren kann, in mehreren Größen und Farben zugleich. Zwei Dinge entscheiden darüber, ob die Rechnung aufgeht: eine Größenangabe, die der Käufer prüfen kann, und ein Umgang mit den Rücksendungen, der die Ursachen kennt.
Was im Modehandel online anders ist
Drei Eigenschaften bestimmen den Modehandel online. Die Variantenvielfalt: ein Oberteil in sechs Größen und fünf Farben ergibt 30 Varianten, jede mit eigener Artikelnummer, eigenem Bestand und eigenem Lagerplatz. Die Passform: ob ein Kleidungsstück sitzt, zeigt sich erst am Körper. Die Auswahlbestellung: Kunden bestellen zwei oder drei Größen und behalten eine.
Wie stark Mode die Rücksendungen prägt, zeigt die Erhebung der Forschungsgruppe Retourenmanagement (European Return-o-Meter, Ergebnisbericht 2022; 411 Händler, Geschäftsjahr 2020, zusammen rund 19,5 Prozent des EU-Onlinemarkts). Fast jedes vierte im deutschen Onlinehandel versandte Paket kommt zurück (24,2 Prozent). Auf das Modecluster entfielen in Deutschland 91,2 Prozent der retournierten Artikel und 83 Prozent der retournierten Sendungen; alle übrigen Warengruppen zusammen kommen auf 8,8 Prozent (Tabelle 6 im Bericht des Umweltbundesamts). Für 2026 schätzt die Forschungsgruppe 560 Millionen Retourenpakete auf der Grundlage derselben Retourenquote und der Paketmengenprognose.
Worauf es bei Größe und Passform ankommt
Eine Größe wie “M” oder “38” ist eine Konvention, keine Beschreibung. Was sie bedeutet, beschreibt in Deutschland DIN EN 13402-3:2017-12: ein flexibles Größenbestimmungssystem auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten, mit Beispieltabellen für Herren, Damen und Kinder sowie für Kopf, Hand und Fuß. Maße für das fertige Kleidungsstück enthält dieses Dokument nicht, wie sein Einführungsbeitrag ausdrücklich festhält.
Die Reihe DIN EN ISO 8559 ergänzt das: Teil 1 sammelt die anthropometrischen Definitionen für Körpermaße, Teil 2 regelt Primär- und Sekundärmaßkennzeichen, Größenbezeichnung und Kennzeichnung (Abschnitte 4 bis 6 der DIN EN ISO 8559-2:2026-04). Das Standard-Piktogramm für die Kennzeichnung ist in EN 13402-1 definiert.
Normen sind keine Gesetze: Nach der Darstellung des Deutschen Instituts für Normung ist ihre Anwendung grundsätzlich freiwillig, und rechtsverbindlich werden sie erst durch einen Verweis in Gesetz, Verordnung oder Vertrag. Die Norm ist also das Gerüst für Ihre Tabelle, bindend ist sie nicht.
Die Textilkennzeichnung betrifft die Faserzusammensetzung, nicht die Größe. Nach der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 müssen die Angaben zur Faserzusammensetzung in Katalogen, Prospekten und auf Etiketten leicht lesbar, sichtbar und deutlich erkennbar sein und Verbrauchern vor dem Kauf deutlich sichtbar, auch beim Kauf auf elektronischem Weg (Art. 16 Abs. 1); die Etikettierung erfolgt in der Amtssprache des Mitgliedstaats (Art. 16 Abs. 3). Für die in Anhang V genannten Erzeugnisse ist die Angabe der Faserzusammensetzung in der Etikettierung und Kennzeichnung nicht vorgeschrieben (Art. 17 Abs. 2 Unterabsatz 1). Diese Ausnahme entfällt jedoch, wenn das Markenzeichen oder die Firmenbezeichnung eine Faserbezeichnung aus Anhang I oder eine damit verwechselbare Bezeichnung enthält, allein stehend, in Wortverbindungen oder als Eigenschaftswort; dann gelten die Artikel 11, 14, 15 und 16 auch für diese Erzeugnisse (Art. 17 Abs. 2 Unterabsatz 2). Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, also in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz (Art. 28). Was das im Einzelnen verlangt, steht in Textil- und Kosmetikkennzeichnung im Onlinehandel. Wer Textilerzeugnisse auf dem Markt bereitstellt, muss sicherstellen, dass die Kennzeichnung vorhanden ist (Art. 15 Abs. 3); wer ein Erzeugnis unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringt oder das Etikett selbst anbringt oder ändert, gilt nach Art. 15 Abs. 2 als Hersteller.
Die Größentabelle als Vorlage
Eine Größentabelle besteht aus drei Teilen: Körpermaßen, Messanleitung und Maßen des Artikels. Legen Sie je Artikelgruppe eine eigene Tabelle an: Eine Jacke, eine Hose und ein Kleid haben verschiedene Messpunkte.
| Körpermaß | Messpunkt | S | M | L | zulässige Abweichung des Artikels |
|---|---|---|---|---|---|
| Körperhöhe | ohne Schuhe, Scheitel bis Sohle | 160-168 | 168-176 | 176-184 | nicht anwendbar |
| Brustumfang | waagerecht an der stärksten Stelle | 82-86 | 90-94 | 98-102 | plus/minus 2 cm |
| Taillenumfang | an der schmalsten Stelle | 66-70 | 74-78 | 82-86 | plus/minus 2 cm |
| Hüftumfang | an der stärksten Stelle des Gesäßes | 90-94 | 98-102 | 106-110 | plus/minus 2 cm |
| Ärmellänge | Schulterpunkt bis Handgelenk | 58-60 | 60-62 | 62-64 | plus/minus 1 cm |
| Innenbeinlänge | Schritt bis Fußknöchel | 76-78 | 78-80 | 80-82 | plus/minus 1 cm |
Alle Zahlen in dieser Tabelle sind erfunden und dienen nur als Gerüst; die Spalte mit der Abweichung ist eine eigene Festlegung des Shops. Für Schuhe führen Sie statt der Umfänge die Fußlänge in Millimetern; EN 13402-3 enthält dafür Tabellen unter der Kategorie Fuß. Weitere Angaben je Artikel gehören in Produktvarianten anlegen, die Formulierung der Messanleitung in Produktbeschreibungen schreiben.
Für den Code P1 (“passt nicht”) können eine bebilderte Messanleitung, Angaben zum Schnitt (eng, regular, weit) und ein Hinweis zur Dehnbarkeit des Stoffs helfen. Diese Angaben sind eigene Empfehlungen und ersetzen keine Messung.
Retourengründe erfassen: Vorlage für den Rücksendeantrag
Nach der Definition der Forschungsgruppe Retourenmanagement kann eine durchgängige Erfassung und Analyse der Retourengründe den kontinuierlichen Verbesserungsprozess anstoßen. Praktisch ist ein Pflichtfeld mit fester Liste; das ist eine eigene Empfehlung und keine Vorgabe der Quelle.
| Code | Retourengrund | Was Sie prüfen | Was daraus folgt |
|---|---|---|---|
| P1 | passt nicht, zu klein oder zu groß | Größentabelle und Größenempfehlung am Artikel | Messpunkte und Schnittangabe überarbeiten |
| P2 | sitzt nicht, Schnitt weicht ab | Angaben zu Schnitt, Länge und Material | Rückmeldung an den Lieferanten, Text korrigieren |
| F1 | Farbe oder Material gefällt nicht | Farbdarstellung der Fotos, Materialangabe | Produktfotos für den Onlineshop nachbearbeiten |
| B1 | Artikel entspricht nicht der Beschreibung | Beschreibung gegen das gelieferte Stück | Beschreibung korrigieren |
| Q1 | Mangel: Naht, Reißverschluss, Fleck | Reklamationsquote je Lieferant | Lieferantengespräch, Wareneingangsprüfung |
| L1 | falscher oder fehlender Artikel | Kommissionierung und Verpackung | Prozess im Lager prüfen |
| M1 | Auswahlbestellung, mehrere Größen bestellt | Anteil der Bestellungen mit zwei Größen | Größenberatung, Zusammenstellung prüfen |
| Z1 | Lieferung zu spät, nicht mehr benötigt | zugesagte Lieferzeit und tatsächliche Zustellung | Bestandsführung und Lieferzeitangabe anpassen |
Führen Sie den Grund als Pflichtfeld mit dieser Liste und der Option “kein Grund angegeben”. Ein Freitextfeld muss zuerst kodiert werden, bevor sich Fälle zählen lassen; acht feste Codes lassen sich unmittelbar je Artikel, Größe und Lieferant auszählen. Den Ablauf beschreibt Retourenmanagement aufbauen, Maßnahmen Retourenquote senken.
Ein Rechenbeispiel
Ein Mode-Shop versendet im Monat 800 Artikel. Angenommen, 500 davon kommen zurück. Bei mittleren Transport- und Bearbeitungskosten von 2,85 Euro je retourniertem Artikel im deutschen Markt (EUROM-Erhebung, Geschäftsjahr 2020, 411 Händler) sind das 1.425 Euro im Monat und 17.100 Euro im Jahr. Nach derselben Erhebung ließen sich in Deutschland 93,2 Prozent der retournierten Artikel als Neuware weiterverkaufen; die übrigen 34 Artikel kosten zusätzlich Prüfzeit und Wertverlust. Die Annahme von 500 Rücksendungen ist frei gewählt, die Kostensätze stammen aus der Erhebung.
Was mit zurückgesendeter Ware passieren darf
Für Bekleidung und Schuhe gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also in Deutschland und Österreich, seit dem 19. Juli 2026 ein Vernichtungsverbot: Art. 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1781 verbietet die Vernichtung der in Anhang VII aufgeführten unverkauften Verbraucherprodukte, dazu zählen Kleidung und Bekleidungszubehör (Warencodes 61, 62 und 4203), Hüte (6504, 6505) und Schuhe (6401 bis 6405). Auf Kleinst- und Kleinunternehmen findet der Absatz keine Anwendung, auf mittlere Unternehmen erst ab dem 19. Juli 2030. Die Verordnung spricht von unverkauften Produkten; dass auch zurückgesendete Ware darunterfällt, nennt Erwägungsgrund 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296 ausdrücklich.
Ausnahmen regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2026/296, die seit dem 19. Juli 2026 gilt (Art. 6). Eine davon betrifft den Rückläufer: Ein Produkt darf vernichtet werden, wenn es durch Schäden, Verfall oder Verunreinigung für den Gebrauch unannehmbar ist und Reparatur und Wiederaufarbeitung technisch nicht möglich oder nicht kosteneffizient sind (Art. 2 Buchst. f). Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss sie fünf Jahre lang belegen (Art. 3) und dem Entsorgungsbetrieb eine Erklärung zur anwendbaren Ausnahme übergeben (Art. 4). Wie Sie zurückgesendete Ware bewerten, steht in Retouren prüfen; ob eine Maßanfertigung überhaupt widerrufen werden kann, in Maßanfertigung und personalisierte Ware.
Typische Fehler
- Die Konfektionsgröße als Passformangabe. “M” nennt keinen Umfang; der Kunde rät, und aus dem Retourengrund P1 sehen Sie nicht, welche Größe zu klein war.
- Eine Tabelle für alles. Jacke, Hose und Kleid haben verschiedene Messpunkte; eine gemeinsame Tabelle prüfen Sie als mögliche Ursache für P2-Retouren.
- Retourengrund als Freitext. Freitext lässt sich erst nach der Kodierung auszählen; jede Änderung an Text und Foto bleibt bis dahin eine Vermutung.
- Keine Option “kein Grund”. Ohne sie zählt die Auswertung nur die ausgefüllten Fälle und kann das Bild verzerren.
- Farbangaben ohne Prüfung. Ein Foto, das die Farbe nicht trifft, ist eine mögliche Ursache für F1-Retouren; die Nachbearbeitung der Fotos ist eine mögliche Maßnahme.
- Retouren ohne Artikelbezug. Wer den Grund nicht je Artikelnummer und Größe erfasst, sieht nicht, welches Modell das Problem ist.
So gehen Sie vor
- Legen Sie je Artikelgruppe eine Größentabelle mit Körpermaßen, Messpunkten und Artikelmaßen an.
- Führen Sie Größe und Schnitt als eigene Felder im Artikelstamm, nicht im Beschreibungstext.
- Bauen Sie das Rücksendeformular mit der Liste der acht Codes und der Option “kein Grund angegeben”.
- Zählen Sie die Gründe monatlich nach Code, Artikel und Lieferant aus.
- Ändern Sie bei den drei Codes mit den meisten Fällen je eine Maßnahme und messen Sie nach vier Wochen nach.
- Soweit das Vernichtungsverbot für Ihr Unternehmen gilt (nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen, für mittlere Unternehmen erst ab 19. Juli 2030), prüfen Sie vor jeder Vernichtung von Rückläufern, ob eine Ausnahme nach Art. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296 vorliegt, und legen Sie den Beleg ab.