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Neukunden gewinnen: Kanäle und Kosten im Vergleich

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Gilt für: Onlineshops in Deutschland, Österreich und der Schweiz; Kosten- und Messmodell unabhängig vom Shopsystem

Kurz gesagt

Kosten je gewonnenem Kunden rechnen Sie je Kanal getrennt. Dabei sind zwei Größen auseinanderzuhalten: die unmittelbaren Kanalkosten je Erstbestellung (bei Klick- und Provisionskanälen die Vergütung des Kanals geteilt durch die Erstbestellungen, die Ihr Messwerkzeug diesem Kanal zurechnet) und die vollständigen Kosten je Neukunde, in die zusätzlich Werkzeuge, Arbeitszeit, Retouren und kanalspezifische Gebühren eingehen. Beide Zahlen hängen am Attributionsmodell und an der Conversion-Zählung, vergleichen Sie also mit derselben Einstellung und demselben Zeitraum. Für das Speichern auf dem Endgerät des Besuchers und den Zugriff darauf brauchen Sie in Deutschland die Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG, in Österreich eine aktive Einwilligung für die Ermittlung der Daten nach § 165 Abs. 3 Satz 2 TKG 2021; ohne Einwilligung zulässig bleiben in beiden Ländern nur die Nachrichtenübertragung und was für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. In der Schweiz genügt Information über die Bearbeitung mit Hinweis auf die Ablehnungsmöglichkeit; eine Messung, die diesen Zugriff voraussetzt, bleibt dadurch lückenhaft, während die Auswertung von Bestelldaten, die im Shop bereits vorliegen, ohne Zugriff auf das Endgerät des Besuchers auskommt.

Das Wichtigste

  • Kanalkosten je Erstbestellung = Kosten des Kanals im Zeitraum ÷ Erstbestellungen aus diesem Kanal (bei Klick- und Provisionskanälen sind das die Medien- beziehungsweise Provisionskosten); die vollständigen Kosten je Neukunde enthalten zusätzlich Werkzeuge, Arbeitszeit, Retouren und kanalspezifische Gebühren.
  • Nur diese Kanalkosten, nicht die vollständigen Kosten: Klickpreis-Kanal Klickpreis ÷ Kaufrate je Klick; Provisionskanal Satz × Warenkorbwert; eigene E-Mail-Liste Versandkosten ÷ Erstbestellungen; eigene Inhalte Arbeitszeit und Produktion ÷ Erstbestellungen.
  • Das Attributionsmodell legt fest, welchem Kontakt der Wert einer Bestellung zugeordnet wird: Letzter Klick ordnet den ganzen Wert dem letzten Klick zu, eine Zuordnung über mehrere Kontakte verteilt ihn.
  • Erfasst die Conversion-Zählung jeden Kauf einzeln, passt die Zahl zu Verkäufen; fasst sie mehrere Conversions nach einer Interaktion zusammen, erscheinen die Kosten je Bestellung zu hoch. Transaktions-IDs verhindern Doppelzählungen.
  • Deutschland: § 25 TDDDG und § 7 UWG; Österreich: § 165 Abs. 3 und § 174 TKG 2021; Schweiz: Art. 45c FMG und Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG.
  • Alle Beträge sind Beispielrechnungen mit erfundenen Zahlen, keine Marktwerte.

Worum es bei der Auswahl geht

Ein Neukunde ist ein Erstbesteller: jemand, der zum ersten Mal bei Ihnen kauft. Was ein Kanal für diesen Erstbesteller kostet, ist keine Eigenschaft des Kanals, sondern Ihrer Kampagne: Klickpreis, Kaufrate und Warenkorbwert setzen den Betrag zusammen. Der Vergleich unten ordnet die Kanäle nach Vergütungsmodell, Rechenweg und Messbarkeit, nicht nach Anbieter.

Was “neu” heißt, legen Sie vorher fest: Führt Ihr Shop Kundenkonten, trennen Sie Erst- und Folgekauf über das Konto; ohne Konten bleibt nur die Bestellhistorie.

Die Kanäle im Vergleich

Die Spalten “Rechnung” und “Beispielspanne” nennen je Zeile nur die unmittelbaren Kanalkosten je Erstbestellung: bei Klick- und Provisionskanälen die Medien- beziehungsweise Provisionskosten, in der Zeile “E-Mail an die eigene Liste” die Versandkosten der Aussendung, in der Zeile “Eigene Inhalte und organische Suche” Arbeitszeit und Produktion. Die letzte Zeile rechnet damit auf einer anderen Kostenbasis als die Klick- und Provisionszeilen. Keine der Zahlen ist die vollständigen Kosten je Neukunde: Werkzeuge, Prüfarbeit, Retouren und kanalspezifische Gebühren kommen in jeder Zeile hinzu, der Abschnitt “Woraus sich die Kosten zusammensetzen” ergänzt sie. Die Beispielspanne enthält erfundene Annahmen und gilt je Erstbestellung, keine Marktwerte; rechnen Sie jede Zeile mit Ihren eigenen Klickpreisen, Provisionssätzen und Kaufraten nach.

Kanal Wie Sie zahlen Rechnung: Kanalkosten je Erstbestellung Beispielspanne je Erstbestellung (Beispielrechnung) Was die Messung erschwert
Suchanzeigen Klickpreis (CPC) Klickpreis ÷ Kaufrate je Klick bei 0,50 Euro Klickpreis und 1 bis 3 Prozent Kaufrate 17 bis 50 Euro Welcher Klick die Bestellung erhält, entscheidet das Attributionsmodell
Shopping- und Produktanzeigen Klickpreis (CPC) Klickpreis ÷ Kaufrate je Klick bei 0,50 Euro Klickpreis und 1 bis 3 Prozent Kaufrate 17 bis 50 Euro Prüfen Sie, wie oft Preise und Bestände aus Ihrem Shop in den Produktdaten-Feed übernommen werden
Anzeigen in sozialen Netzwerken Klickpreis, teils Tausenderkontaktpreis Klickpreis ÷ Kaufrate je Klick bei 0,30 Euro Klickpreis und 0,5 bis 1,5 Prozent Kaufrate 20 bis 60 Euro Fragen Sie, ob die ausgewiesene Zahl auch Kontakte ohne Klick (gesehene, nicht angeklickte Anzeigen) enthält und wie das Werkzeug sie getrennt ausweist
Preisvergleichsportale Klickpreis (Cost-per-Click) Klickpreis ÷ Kaufrate je Klick bei 0,40 Euro Klickpreis und 2 bis 5 Prozent Kaufrate 8 bis 20 Euro Prüfen Sie, ob sich der Klick dem gelisteten Produkt zuordnen lässt (Kennzeichnung im Shop, Übergabeparameter)
Partnerprogramm (Affiliate) Provision vom Umsatz Provisionssatz × Warenkorbwert bei 8 Prozent auf 50,00 Euro Warenkorbwert 4,00 Euro, nur bei Bestellung Fragen Sie, ob Nachbuchungen, Storni und Retouren die Gutschrift nachträglich ändern
Marktplatz Verkaufsprovision, teils plus Fixgebühr Provisionssatz × Bestellwert + Fixgebühr bei angenommenen 12 Prozent auf 50,00 Euro plus 0,50 Euro 6,50 Euro Wer erhält Anschrift und Bestellhistorie, und bekommen Sie die Bestelldaten für eigene Auswertungen?
E-Mail an die eigene Liste Versandkosten je Aussendung Versandkosten ÷ Erstbestellungen bei 20,00 Euro Versandkosten und 40 Erstbestellungen 0,50 Euro Angeschrieben werden darf nur, wer eingewilligt hat; ohne Einwilligung trägt nur die Bestandskundenausnahme (Deutschland § 7 Abs. 3 UWG, Österreich § 174 Abs. 4 TKG 2021, Schweiz Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG)
Eigene Inhalte und organische Suche Arbeitszeit, Produktion, Redaktion Monatskosten ÷ Erstbestellungen bei 800,00 Euro Monatskosten und 40 Erstbestellungen 20,00 Euro Prüfen Sie, ob Ihr Werkzeug Besuche ohne Klick einer Seite oder einem Kanal zuordnet und über welchen Zeitraum es die Wirkung zeigt

Die Spanne ist ein Rechenergebnis, keine Prognose: Die genannten Kaufraten sind als Erstbestellungen je Klick zu lesen, die Beispielzahlen gelten also je Erstbestellung. Fällt die Kaufrate, steigt der Betrag je Erstbestellung im selben Verhältnis.

Diese Kriterien zählen

Unabhängig vom Kanal prüfen Sie dieselben Punkte; die Fragen richten Sie an den Anbieter oder an Ihr Messwerkzeug.

Kriterium Warum es zählt So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Vergütungsmodell Bestimmt, ob Sie bei Klick, bei Bestellung oder monatlich zahlen Vertrag und Gebührenseite mit Datum sichern Welche Bemessungsgrundlage gilt: Klick, Provision, Fixgebühr, Monatspauschale?
Zuordnungsregel Ordnet den Wert einer Bestellung einem oder mehreren Kontakten zu Attributionsmodell und Conversion-Zählung im Werkzeug ablesen Welches Modell gilt, und seit wann ist es eingestellt?
Trennung von Erst- und Folgekauf Nur so sehen Sie, ob der Kanal neue Kunden bringt Bericht auf Erstbestellungen filtern Wie trennt das Werkzeug Neukunden von Bestandskunden?
Daten und Einwilligung Fehlt die Einwilligung für das Speichern auf dem Endgerät und den Zugriff darauf (Deutschland § 25 Abs. 1 TDDDG, Österreich § 165 Abs. 3 TKG 2021) oder wird in der Schweiz nach dem Hinweis die Bearbeitung abgelehnt (Art. 45c FMG), fehlen Klicks und Bestellungen in einer Messung, die von diesem Zugriff abhängt; die Auswertung bereits vorliegender Bestelldaten greift nicht auf das Endgerät des Besuchers zu Einwilligungsdialog und Datenexport prüfen Welche Daten darf ich exportieren?
Weg zum Kauf Eigener oder Plattform-Checkout entscheidet über Adresse und Bestellhistorie Bestellweg im Kanal nachvollziehen Wer erhält Anschrift und Bestellhistorie?

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die vollständigen Kosten je Neukunde sind: alle Kosten des Kanals in einem Zeitraum geteilt durch die Erstbestellungen aus diesem Kanal im selben Zeitraum. Sie liegen über der Kanalkostenzahl der Vergleichstabelle, weil sie mehr als deren enge Rechnung enthalten:

  • Medienkosten: Klicks, Impressionen oder Provisionen.
  • Werkzeuge und Dienstleistungen: Messung, Feed-Pflege, Agentur.
  • Arbeitszeit: Pflege des Kanals, Prüfung der Zuordnung, Antworten.
  • Retouren und Storni: zurückgekommene Bestellungen waren keine gewonnenen Kunden; ziehen Sie sie ab, bevor Sie teilen.
  • Zahlungs- und Versandkosten, soweit sie kanalspezifisch anfallen.

Führt das Konto als Kosten nur die Anzeigenkosten je Conversion und rechnet es dieselbe Erstbestellung, dieselbe Zuordnung und denselben Nenner wie Ihre Rechnung, liegt diese Zahl unter den vollständigen Kosten je Neukunde, weil Werkzeuge, Arbeitszeit, Retouren, Versand und Zahlungsgebühren darin fehlen. Der gemeldete Bestellwert ist keine Kostengröße: Er erscheint im Conversion-Wert, und die Kennzahl Conversion-Wert/Kosten stellt diesen Wert den Kosten gegenüber, statt Kosten je Neukunde zu bilden. Welche Conversion-Aktionen ein Konto als primär zählt und wie es sie zählt, steht in seinen Einstellungen zur Bewertung der Conversions und zur Auswahl der berücksichtigten Conversion-Aktionen. Für den Kanalvergleich bleibt die Kontozahl brauchbar, solange alle Kanäle nach denselben Einstellungen, im selben Zeitraum und mit vergleichbar großen Messlücken gezählt werden.

Was die Messung verzerrt

Drei Eigenschaften des Werkzeugs verschieben die Kosten je Bestellung, ohne dass sich am Kanal etwas ändert. Lesen Sie jede davon in den Einstellungen Ihres Messwerkzeugs ab und vermerken Sie den Stand neben der Kostenzahl.

  1. Attributionsmodell. Es legt fest, welchem Kontakt der Wert einer Bestellung zugeordnet wird: Beim Modell “Letzter Klick” erhält der zuletzt angeklickte Kontakt den gesamten Wert, bei einer Zuordnung über mehrere Kontakte wird der Wert aufgeteilt. Fragen Sie Ihr Werkzeug, welches Modell eingestellt ist und ob ein Bericht die Zuordnung nachträglich neu berechnet: Wird nachgerechnet, kann sich die veröffentlichte Zahl nachträglich verschieben.
  2. Conversion-Zählung. Erfasst das Werkzeug jeden Kauf einzeln, passt die Zahl zu Verkäufen; fasst es mehrere Conversions nach einer Interaktion zu einer zusammen, erscheinen die Kosten je Bestellung zu hoch. Fragen Sie, wie mehrere Käufe desselben Kontakts gezählt werden, ob Transaktions-IDs denselben Kauf von einer zweiten Zählung ausschließen und welche Conversion-Aktionen das Werkzeug als primär führt.
  3. Kontakte ohne Klick. Nicht jede Bestellung folgt auf einen Klick. Fragen Sie Ihr Werkzeug, ob es gesehene, aber nicht angeklickte Anzeigen einer Bestellung zurechnet, ob die ausgewiesene Zahl solche Kontakte enthält und in welcher Spalte es sie trennt, ab welcher Wiedergabedauer es den Aufruf einer Videoanzeige wie einen Klick behandelt und ob es Bestellungen, die es nur schätzen kann, getrennt ausweist.

Dazu kommt die Einwilligung: Deutschland verlangt sie für das Speichern auf dem Endgerät und den Zugriff darauf (§ 25 Abs. 1 TDDDG), Österreich für das Ermitteln der Daten (§ 165 Abs. 3 Satz 2 TKG 2021), und in der Schweiz genügt der Hinweis mit Ablehnungsmöglichkeit (Art. 45c FMG). Eine Messung, die davon abhängt, erfasst ohne Einwilligung oder nach einer Ablehnung weniger Kontakte, und die Kosten je Kanal erscheinen dadurch zu hoch; eine Auswertung von Bestelldaten, die in Ihrem Shop bereits vorliegen, greift nicht auf das Endgerät des Besuchers zu. Ein Kanalvergleich trägt nur, wenn in den verglichenen Kanälen dieselbe Einstellung, derselbe Zeitraum und vergleichbar große Messlücken gelten.

Neukunden von bekannten Kunden trennen

Ob ein Kanal Neukunden bringt, sehen Sie nur, wenn Sie die Käufer gruppieren. Dieselbe Trennung, die Sie im Shop vornehmen, brauchen Sie in jedem Messwerkzeug und bei jedem Anbieter. Verlangen Sie die Antworten schriftlich und mit Datum:

  • Lässt sich der Bericht auf Erstbestellungen filtern, und welches Merkmal verwendet das Werkzeug dafür (Kundenkonto, Bestellhistorie, ein eigenes Kennzeichen)?
  • Bietet das Werkzeug eine Aussteuerung, die nur neue Käufer anspricht, und für welche Kampagnenarten gilt sie?
  • Verlangt diese Aussteuerung ein bestimmtes Conversion-Zielvorhaben, etwa den Kauf?
  • Woher weiß die Plattform, wer schon Kunde war? Erhält sie dafür eine Kundenliste oder ein Kennzeichen aus Ihrem Shop, und ist diese Übermittlung mit Ihrer Datenschutzerklärung abgestimmt?
  • Bleibt die Einordnung eines Käufers bestehen, wenn er später erneut bestellt, oder ändert sich der Bericht rückwirkend?

Einwilligung und Werbung: was je Land gilt

Die Messung greift auf das Endgerät des Besuchers zu, die Akquise per E-Mail auf seine Adresse. Beides ist je Land geregelt.

Punkt Deutschland Österreich Schweiz
Messung (Zugriff auf das Endgerät) Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG, unabhängig vom Personenbezug; ausgenommen nur die Nachrichtenübertragung und der unbedingt erforderliche Zugriff für den ausdrücklich gewünschten Dienst (§ 25 Abs. 2 TDDDG) Aktive Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen (§ 165 Abs. 3 Satz 2 TKG 2021); ohne Einwilligung ist die technische Speicherung oder der Zugang nur zulässig, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der ausdrücklich gewünschte Dienst erbracht werden kann (Satz 3) Information über die Bearbeitung und ihren Zweck sowie Hinweis darauf, dass die Bearbeitung abgelehnt werden kann (Art. 45c FMG); eine Einwilligung verlangt die Norm nicht
Werbung per E-Mail an die eigene Liste Vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); ohne sie nur bei allen vier Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG zusammen, insbesondere eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen und Widerspruchshinweis bei der Erhebung und bei jeder Verwendung Vorherige Einwilligung des Empfängers (§ 174 Abs. 3 TKG 2021); ohne sie nur bei allen vier Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 TKG 2021 zusammen, insbesondere eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen und Ablehnungshinweis bei der Erhebung und bei jeder Übertragung Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt ist unlauter, wenn der Absender es unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer einen dieser Punkte unterlässt, handelt unlauter (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG, Stand 1. Januar 2025). Nicht unlauter ist Massenwerbung für eigene ähnliche Angebote an Kunden aus einem Verkauf, wenn dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen wird

Beim Adressbestand ist die Einwilligung die Eintrittskarte, beim Klickkanal der Grund für die Messlücke. Siehe Webanalyse einrichten und E-Mail-Marketing für Shops.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • Ein Kanal wird mit Klickpreis oder Provision beworben, aber ohne Rechnung, wie viele Bestellungen daraus werden.
  • Der Anbieter nennt Kosten je Bestellung, ohne Bemessungsgrundlage, Zeitraum und Zuordnungsregel.
  • Klickpreise oder Provisionen sollen nach Vertragsbeginn einseitig geändert werden können, ohne Ankündigungsfrist.
  • Auswertungen zeigen nur eine Gesamtzahl, aus der sich Erst- und Folgekauf nicht trennen lassen.

Welche Kriterien für welchen Betrieb

Betrieb Was am stärksten wiegt
Neuer Shop ohne Besucher Klickkanäle mit kleinem Tagesbudget und einer Kaufrate, die sich schnell prüfen lässt
Shop mit hohem Warenkorbwert effiziente Klickkosten, dafür größere Schwankung der Kaufrate
Shop mit vielen kleinen Bestellungen Medien- beziehungsweise Provisionskosten je Erstbestellung gegen den Deckungsbeitrag je Erstbestellung; Provisionen und Fixgebühren schlagen stärker durch
Shop mit Wiederkäufern Trennung von Erst- und Folgekauf; Akquise nur für den Teil des Wachstums, der nicht aus der eigenen Liste kommt
Shop mit eigener Reichweite eigene Inhalte und Adressbestand verursachen keine Klickkosten, sondern Arbeitszeit; für Werbung per E-Mail brauchen Sie die vorherige Einwilligung oder die Ausnahme für Bestandskunden (Deutschland § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 UWG, Österreich § 174 Abs. 3 und Abs. 4 TKG 2021, Schweiz Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG), für die Messung auf dem Endgerät in Deutschland und Österreich eine Einwilligung und in der Schweiz einen Hinweis mit Ablehnungsmöglichkeit (Art. 45c FMG); rechnen Sie diese Arbeitszeit in den Betrag je Bestellung ein

So vergleichen Sie in fünf Schritten

  1. Legen Sie fest, wie Sie einen Neukunden erkennen, und ziehen Sie die Erstbestellungen je Kanal aus dem Shop.
  2. Stellen Sie je Kanal alle Kosten des Zeitraums zusammen: Medien, Werkzeuge, Arbeitszeit, Retouren, Gebühren.
  3. Teilen Sie die Kosten aus Schritt 2 durch die Erstbestellungen desselben Kanals; das ergibt die vollständigen Kosten je Neukunde, nicht die engere Kanalkostenzahl der Vergleichstabelle. Halten Sie die Zuordnungsregel daneben fest.
  4. Vergleichen Sie den Betrag mit dem Deckungsbeitrag einer Erstbestellung; liegt er darüber, trägt der Kanal nicht.
  5. Wiederholen Sie die Rechnung nach vier bis acht Wochen mit denselben Einstellungen, bevor Sie Budget verschieben.

Für die Budgetrechnung in einem einzelnen Kanal siehe Suchmaschinenwerbung: Budget und Kennzahlen, für den Kanalvergleich mit Plattformen Marktplätze als Vertriebskanal. Die Begriffe Kosten je Neukunde und ROAS erläutern CAC und ROAS.

Häufige Fragen

Was ist eine gute Conversion-Rate im Shop?

Keine Zahl aus diesem Artikel: Es gibt keine amtliche Quelle dafür, und eine Marktzahl gilt nicht für Ihr Sortiment. Setzen Sie Ihre eigene Kaufrate als Beispielannahme ein und prüfen Sie, bei welchem Klickpreis die Medienkosten je Bestellung (Klickpreis ÷ Kaufrate je Klick) unter Ihren Deckungsbeitrag fallen. Bei gleicher Kaufrate entscheidet allein der Klickpreis über diese Grenze.

Darf ich die Klicks und Bestellungen ohne Einwilligung messen?

Deutschland: Die Messung braucht die Einwilligung nur, soweit sie auf dem Endgerät des Besuchers Informationen speichert oder auf dort gespeicherte Informationen zugreift (§ 25 Abs. 1 TDDDG); ohne Einwilligung zulässig sind dann nur die beiden Fälle des § 25 Abs. 2 TDDDG. Die Auswertung von Bestelldaten, die in Ihrem Shop bereits vorliegen, löst diese Pflicht nicht aus. Österreich: Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft müssen nach § 165 Abs. 3 TKG 2021 über die Daten, die Rechtsgrundlage, die Zwecke und die Speicherdauer informieren; die Ermittlung der Daten setzt eine aktive Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen voraus (Satz 2), und einer technischen Speicherung oder dem Zugang steht das in den beiden Fällen des Satzes 3 nicht entgegen. Schweiz: Art. 45c FMG verlangt keine Einwilligung, sondern Information über die Bearbeitung und ihren Zweck sowie einen Hinweis darauf, dass die Bearbeitung abgelehnt werden kann.

Zählt eine Bestellung in mehreren Kanälen?

Ja, je nach Einstellung. Das Attributionsmodell legt fest, welchem Kontakt der Wert einer Bestellung zugeordnet wird; beim Modell Letzter Klick erhält der letzte Kontakt den ganzen Wert, bei einer Zuordnung über mehrere Kontakte wird er verteilt. Rechnet das Werkzeug die Zuordnung nachträglich neu, kann sich die Zahl noch ändern. Addieren Sie deshalb die Kanalzahlen nicht über Werkzeuge hinweg, sondern ziehen Sie je Werkzeug eine Liste.

Sind Marktplätze für Neukunden günstiger als Anzeigen?

Vergleichen lässt sich je Kanal nur der Betrag je Erstbestellung, und beim Marktplatz besteht er aus Provision und Fixgebühr; Arbeitszeit, Werkzeuge und Retouren kommen in jedem Kanal hinzu, während die Zahl der Beispielspannen-Tabelle nur die Kanalkosten der jeweiligen Zeile zeigt. Rechnen Sie die Provision auf den Warenkorbwert und stellen Sie den Betrag dem Wert gegenüber, den die Kundschaft später bei Ihnen bringt. Kaufen Kunden beim Marktplatz, entscheidet dessen Regelung, wer Anschrift und Bestellhistorie erhält; fragen Sie vor dem Start, ob Sie Bestelldaten für eigene Auswertungen bekommen und wie sich Zweitbestellungen dem Kanal zuordnen lassen.

Quellen

  1. § 25 TDDDG Schutz der Privatsphäre bei EndeinrichtungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. § 7 UWG Unzumutbare BelästigungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Telekommunikationsgesetz 2021, § 165 Datenschutz – Allgemeines, Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am
  4. Telekommunikationsgesetz 2021, § 174 Unerbetene Nachrichten, Fassung vom 13.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am
  5. Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10), Art. 45c Daten auf fremden Geräten, Stand am 1. Juni 2026Schweizerische Bundeskanzlei, Fedlex · abgerufen am
  6. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241), Art. 3 Abs. 1 lit. o Massenwerbung, Stand am 1. Januar 2025Schweizerische Bundeskanzlei, Fedlex · abgerufen am
  7. Manuelle CPC-Gebote (Höchstbetrag je Klick, Abrechnung nur bei Klick)Google LLC, Google Ads-Hilfe · abgerufen am
  8. Conversion-Tracking-Daten auswerten (Spalten „Conversions“ und „Alle Conversions“, Conversion-Zählung, Transaktions-IDs, View-through-Conversions)Google LLC, Google Ads-Hilfe · abgerufen am
  9. Attributionsmodelle (datengetriebene Attribution, Letzter Klick, Modellvergleich, Wirkung auf Gebotsstrategien)Google LLC, Google Ads-Hilfe · abgerufen am
  10. Zielvorhaben für den Kundenlebenszyklus (Kundenakquisition, Einstellung „Nur Neukunden“, erforderliche Conversion-Zielvorhaben)Google LLC, Google Ads-Hilfe · abgerufen am
  11. Attributionsberichte und datengetriebene Attribution in Google Analytics (Neuberechnung bis zu sieben Tage nach der Conversion)Google LLC, Google Analytics-Hilfe · abgerufen am