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Shopsystem und Barrierefreiheit: Was die Vorlage leisten muss

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Kurz gesagt

Wie gut eine Vorlage barrierefreie Shops ermöglicht, zeigt der Test der unveränderten Standardvorlage: Tastaturbedienung, Alternativtexte, Kontraste, Formulare und Statusmeldungen nach Abschnitt 9 der EN 301 549. In Deutschland müssen Shops für Verbraucher seit 28. Juni 2025 barrierefrei sein (§ 3 Abs. 1 BFSG); Kleinstunternehmen sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG).

Das Wichtigste

  • Die Barrierefreiheitspflicht für Shops mit Verbraucherverträgen trifft den Betreiber, nicht den Anbieter des Shopsystems (§ 3 Abs. 1 BFSG).
  • Kleinstunternehmen sind ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3 BFSG).
  • Abschnitt 9 der EN 301 549 verlangt für Webseiten die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 der Stufe A und AA.
  • Stand der Technik ist der Maßstab (§ 3 Abs. 1 BFSGV); laut Bundesfachstelle (Oktober 2026) ist keine harmonisierte Norm bekannt gemacht.
  • Ein Prüfergebnis gilt für die geprüfte Seitenauswahl; für einen Prozess wie den Kauf müssen alle Seiten des Prozesses auf derselben Stufe konform sein (WCAG 2.1, § 5.2.3). Ein Test der Standardvorlage belegt nicht den fertigen Shop.

Ein Shopsystem macht Ihren Shop nicht barrierefrei, es kann ihn daran hindern. Ob die Vorlage, die ein System ohne eigenes Design ausliefert, barrierefreie Seiten zulässt, zeigt der Test an dieser Standardvorlage.

Worum es bei der Auswahl geht

Barrierefrei sind Dienstleistungen, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BFSG). Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern nach dem 28. Juni 2025 gilt das in Deutschland (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nimmt § 3 Abs. 3 Satz 1 BFSG aus (§ 2 Nr. 17 BFSG). Ein Shop, der sich erkennbar nur an Geschäftskunden richtet, erbringt keine Dienstleistung im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag (§ 2 Nr. 26 BFSG).

Adressat der Pflicht ist nicht der Anbieter des Systems, sondern wer die Dienstleistung anbietet oder erbringt (§ 14 Abs. 1 BFSG). Die technischen Anforderungen stehen nicht im Gesetz: § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Webseiten samt Online-Anwendungen und mobilen Apps wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind, § 3 Abs. 1 BFSGV den Stand der Technik. Nach Angaben der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (abgerufen am 14. Oktober 2026) ist die EN 301 549 in der Fassung V3.2.1 (März 2021) die derzeitige technische Referenz für den Stand der Technik, aber keine unmittelbar bindende Norm; harmonisierte Normen für das BFSG waren zu diesem Zeitpunkt nicht im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, was die Konformitätsvermutung der §§ 4 und 5 BFSG voraussetzt.

Prüfbar ist also, was die Standardvorlage liefert und was sie ändern lässt. Was Ihr Shop selbst erfüllen muss, steht in Barrierefreiheit im Onlineshop nach BFSG. Verkaufen Sie nach Österreich oder in die Schweiz, gelten dort eigene Regelungen (Österreich, Schweiz).

Diese Kriterien zählen

Klären Sie die sechs Punkte in jedem Angebot, bevor Sie die zehn Prüfungen durchführen. Die letzte Spalte eignet sich als Fragenkatalog.

Kriterium Warum es zählt So prüfen Sie es Frage an den Anbieter
Standardvorlage Mängel, die die unveränderte Vorlage mitbringt, betreffen jede Seite, die auf ihr aufbaut Testshop ohne Anpassungen anlegen und die zehn Prüfungen durchführen Welche Vorlagen liefert das System unverändert aus, welche ist geprüft, und wer trägt die Kosten für Mängel der Standardvorlage?
Anpassbarkeit Überschriftenebenen, Alternativtexte und Fokusdarstellung ändern sich nur, wenn das System es zulässt Überschriftenstruktur, Alternativtext und Fokusrahmen im Testshop ändern; eigenes CSS und HTML prüfen Welche Teile der Vorlage kann ich ohne Kernänderung anpassen?
Pflegefelder Alternativtexte und Feldbeschriftungen entstehen bei der Pflege, nicht beim Kauf Bei Bild- und Formularfeldern nachsehen, ob eine Beschriftung pflegbar ist Wo pflege ich Alternativtexte und Feldbeschriftungen?
Eingebundene Dienste Zahlung, Anmeldung und Einwilligungsdialog gehören zum Bestellvorgang Bestellung mit dem geplanten Zahl- und Anmeldeweg durchspielen Welche eingebundenen Dienste sind geprüft, und mit welchem Ergebnis?
Nachweise Ein Prüfbericht zeigt, was geprüft wurde und was nicht Bericht mit Datum, Prüfgegenstand, Version und Methode anfordern Welchen Prüfbericht mit welchem Datum und welcher Seitenauswahl können Sie vorlegen?
Änderungen und Betrieb Bei gemieteten Systemen ändert der Anbieter die Vorlage; das Ergebnis gilt für die geprüfte Version Vertrag und Versionshinweise lesen Wie werden Vorlagenänderungen angekündigt, und wird danach erneut geprüft?

Fragen zur Betriebsform stehen in SaaS-Shop oder Self-Hosting.

Zehn Prüfungen an der Standardvorlage

Die zehn Prüfungen folgen Anforderungen aus Abschnitt 9 der EN 301 549; dieser Abschnitt übernimmt für Webseiten die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 der Stufe A und AA. In der Klammer steht die Nummer der EN 301 549 und das Erfolgskriterium der WCAG 2.1 mit seiner Stufe. Prüfgegenstand ist ein Testshop mit drei Artikeln in der unveränderten Standardvorlage.

Modale Dialoge sind ein Sonderfall: Nach dem ARIA Authoring Practices Guide (Muster „Dialog (Modal)“, Abschnitt Keyboard Interaction) halten sie den Fokus fest – Tabulator sowie Umschalttaste plus Tabulator bewegen ihn nicht aus dem Dialog –, und verlassen lässt sich ein solcher Dialog über die Escape-Taste oder eine erreichbare Schließen-Schaltfläche. Prüfung 6 fragt aus diesem Grund nach dem Tastaturausgang, nicht danach, ob der Fokus aus dem offenen Dialog springt.

Nr. Prüfung (Anforderung) So prüfen Sie an der Standardvorlage Festzuhalten
1 Sprache der Seite (9.3.1.1; WCAG 3.1.1, A) Sprachattribut des html-Elements auf Startseite und Produktseite im Quelltext suchen gefundener Wert oder „fehlt“
2 Textalternativen (9.1.1.1; WCAG 1.1.1, A) Drei Produktbilder, Logo, ein Symbol wie der Warenkorb: Textalternative vorhanden, und leer, wo das Bild Dekoration ist? fehlende oder falsche Alternativen
3 Struktur und Sprungmarke (9.1.3.1; WCAG 1.3.1, A; 9.2.4.1; WCAG 2.4.1, A) Sind Überschriften als Überschriftenelemente und Produktlisten als Listen ausgezeichnet? Gibt es einen Sprung zum Hauptinhalt? Abweichungen je Seitentyp
4 Bedienung ohne Maus (9.2.1.1; WCAG 2.1.1, A) Mit Tabulator, Leertaste, Eingabetaste und Pfeiltasten: Menü, Filter, Variantenwahl, Warenkorb, Gutscheinfeld, Kaufabschluss nicht erreichbare Funktionen
5 Fokus sichtbar, Reihenfolge sinnvoll (9.2.4.7; WCAG 2.4.7, AA; 9.2.4.3; WCAG 2.4.3, A) Beim Tabulieren beobachten: Ist der Fokus überall sichtbar, und folgt er dem Bildschirmaufbau? Stellen ohne sichtbaren Fokus
6 Keine Tastaturfalle (9.2.1.2; WCAG 2.1.2, A) Jeden Dialog (Einwilligungsbanner, Größenberater, Warenkorb-Overlay) mit der Tastatur öffnen: Bleibt der Fokus mit Tabulator und mit Umschalttaste plus Tabulator innerhalb des Dialogs, und lässt er sich mit der Escape-Taste oder über eine erreichbare Schließen-Schaltfläche wieder herausführen? Dialoge ohne erreichbaren Tastaturausgang
7 Kontraste (9.1.4.3; WCAG 1.4.3, AA; 9.1.4.11; WCAG 1.4.11, AA) Text, Preis, Feldrahmen und Symbole mit einem Kontrastmesswerkzeug messen: 4,5 zu 1 für Text, 3 zu 1 für großen Text und Bedienelemente Werte unterhalb der Vorgabe
8 Vergrößern und Umbrechen (9.1.4.4; WCAG 1.4.4, AA; 9.1.4.10; WCAG 1.4.10, AA) Schrift auf 200 Prozent vergrößern, Fenster auf 320 CSS-Pixel Breite verkleinern, Bestellung erneut durchgehen verschwindende oder unbedienbare Inhalte
9 Formulare und Bestellübersicht (9.3.3.2; WCAG 3.3.2, A; 9.1.3.5; WCAG 1.3.5, AA; 9.3.3.1; WCAG 3.3.1, A; 9.3.3.3; WCAG 3.3.3, AA; 9.3.3.4; WCAG 3.3.4, AA) Kasse leer abschicken und eine falsche Postleitzahl eintragen: Steht die Fehlermeldung als Text da und nennt sie das Feld? Lässt sich die Bestellung vor dem Absenden kontrollieren oder rückgängig machen? Felder ohne Beschriftung, Fehler ohne Feldbezug
10 Statusmeldungen und Bedienelemente (9.4.1.3; WCAG 4.1.3, AA; 9.4.1.2; WCAG 4.1.2, A) Artikel in den Warenkorb legen, Menge ändern, Position entfernen: Wird die Änderung ohne Fokuswechsel gemeldet? Haben Mengenfeld und Entfernen-Schaltfläche Name und Rolle? Mit einer Sprachausgabe gegenhören Änderungen ohne Ansage

So führen Sie die Prüfung durch

  1. Legen Sie den Testshop in der Standardvorlage an und ändern Sie nichts: drei Artikel mit je einem Bild, eine Versandart, der geplante Zahl- und Anmeldeweg.
  2. Gehen Sie den Kauf dreimal durch: nur mit der Tastatur, mit vergrößerter Schrift und schmalem Fenster, mit eingeschalteter Sprachausgabe des Betriebssystems.
  3. Sehen Sie in den Quelltext, wo Sprache, Überschriftenebenen, Listenmarkup und Alternativtexte stehen; das beantwortet Prüfung 1 bis 3 in wenigen Minuten.
  4. Tragen Sie jede Prüfung mit Ergebnis, Datum und Vorlagenversion in eine Liste ein.
  5. Wiederholen Sie die Liste nach jedem Update der Vorlage und ein zweites Mal am fertigen Shop mit Ihren Inhalten, Ihrem Design und den eingebundenen Diensten; für eine Aussage über den ganzen Shop wählen Sie die geprüften Seiten repräsentativ aus.

Die Reihenfolge ist eine redaktionelle Empfehlung, keine Vorgabe des Gesetzes.

Was die Prüfung nicht belegt

Die zehn Prüfungen sind eine Auswahl aus dem Anforderungskatalog des Abschnitts 9 der EN 301 549, keine vollständige Prüfung. Nach dem Konformitätsmodell der WCAG 2.1 gilt Konformität für vollständige Seiten (§ 5.2.2), und für einen Prozess wie den Kauf müssen alle Seiten des Prozesses auf derselben Stufe konform sein (§ 5.2.3); eine Erklärung zur Konformität darf sich dennoch auf eine einzelne Seite, eine Serie von Seiten oder mehrere zusammengehörige Seiten beziehen (§ 5.3). Begrenzt ist damit nicht eine websiteweite Aussage, sondern die Übertragbarkeit einer Stichprobe: Für einen belastbaren Nachweis brauchen Sie einen vollständigen Test mit festgelegter, repräsentativer Seitenauswahl. Deren Beschreibung im Prüfverfahren des BITV-Tests (dessen Prüfschritte nach den Abschnitten der EN 301 549 nummeriert sind) nennt als Mindestzahl drei Seiten bei kleinen, einheitlich gestalteten Angeboten und 5 bis 10 oder mehr bei komplexen Angeboten und hält fest, dass Ergebnisse aus einer nicht repräsentativen Auswahl nicht als Konformitätsnachweis dienen dürfen.

Drei Grenzen gehören in Ihre Dokumentation:

  • Die Prüfung gilt für die Vorlage, die Sie getestet haben. Eigenes Design, Erweiterungen und eingebundene Dienste können sie verschlechtern; der fertige Shop ist ein eigener Prüfgegenstand.
  • Inhalte sind Ihre Aufgabe: Alternativtexte, Tabellen, PDF-Dateien und Videos entstehen in der Pflege, und der BITV-Test prüft HTML-Seiten und keine PDF-Dateien.
  • Prüfen Sie die Seiten mit und ohne ein Werkzeug, das sie nachträglich verändert. § 3 Abs. 1 Satz 2 BFSG beschreibt das Ergebnis für den Nutzer – auffindbar, zugänglich und nutzbar ohne fremde Hilfe; ob das Werkzeug es erreicht, zeigt die Prüfung der Seiten selbst. Nach der Beschreibung des Prüfverfahrens des BITV-Tests kann für ein Angebot mit einem solchen Werkzeug keine sichere Aussage zur Konformität getroffen werden.

Warnsignale in Angebot und Vertrag

  • „WCAG-konform“ ohne Prüfbericht, Datum und Angabe der geprüften Seiten.
  • Als Nachweis nur eine Auszeichnung oder ein Werkzeug, aber kein Bericht.
  • Alternativtexte lassen sich nach Auskunft des Anbieters nur im Quelltext pflegen.
  • Der Prüfbericht ist älter als die angebotene Vorlagenversion.
  • Für Zahlung, Anmeldung oder Chat gibt es keine Aussage.

Welche Prüfungen für welchen Betrieb

Betrieb Was zuerst zu klären ist
Neuer Shop auf gemieteter Standardvorlage Alle zehn Prüfungen; danach die Ankündigung von Vorlagenänderungen
Shop mit eigenem Design oder einer Agentur Tastaturbedienung und Kontraste im eigenen Design
Shop mit eingebundenen Zahlarten und Anmeldediensten Prüfung 9 und 10 mit genau diesen Diensten und der Prüfumfang des Berichts dazu
Shop mit Beratung, Konfigurator oder Terminbuchung Prüfung 4 bis 6 und 10, weil Dialoge und Rückmeldungen dazukommen
Shop, der auch an Geschäftskunden verkauft Zuerst klären, ob die Dienstleistung im Hinblick auf Verbraucherverträge erbracht wird (§ 2 Nr. 26 BFSG)

Wie Sie die Antworten in den Vergleich einordnen, zeigt Shopsystem auswählen: Kriterien und Vorgehen; die Anforderungsliste dafür entsteht mit Anforderungsliste für das Shopsystem, und den Test der zwei besten Systeme behandelt Proof of Concept.

Häufige Fragen

Reicht der Prüfbericht des Anbieters für meinen Shop?

Nein. Er belegt ein Ergebnis für eine bestimmte Vorlage, Version und Seitenauswahl. Ihre eigenen Inhalte, Anpassungen und eingebundenen Dienste sind darin nicht enthalten. Prüfen Sie deshalb zusätzlich den fertigen Shop. Nach dem Konformitätsmodell der WCAG 2.1 gilt Konformität für vollständige Seiten (§ 5.2.2), und für einen Prozess wie den Kauf müssen alle Seiten des Prozesses auf derselben Stufe konform sein (§ 5.2.3). Eine Erklärung zur Konformität darf trotzdem eine einzelne Seite, eine Serie von Seiten oder mehrere zusammengehörige Seiten umfassen (§ 5.3), sie trägt aber nur bei repräsentativer Seitenauswahl.

Bin ich als Kleinstunternehmen von der Prüfung befreit?

Ja, wenn Ihr Betrieb die Grenzen des § 2 Nr. 17 BFSG einhält: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. § 3 Abs. 3 Satz 1 BFSG nimmt solche Unternehmen von der Barrierefreiheitspflicht aus. Überschreiten Sie die Grenzen, gilt die Pflicht ab dann, und die Prüfungen der Vorlage werden für Sie zum Maßstab.

Nach welchem Maßstab prüfe ich konkret?

Das BFSG nennt keine WCAG-Nummer: § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Webseiten samt Online-Anwendungen und mobilen Apps wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind, § 3 Abs. 1 BFSGV den Stand der Technik. Die Prüfungen dieses Artikels folgen Abschnitt 9 der EN 301 549, die auf Erfolgskriterien der WCAG 2.1 der Stufe A und AA verweist; die Pflicht selbst trifft Shops, die Verbrauchern dienen, sofern sie keine Kleinstunternehmen sind (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 3 Abs. 3 BFSG).

Gilt für meine Prüfung WCAG 2.2?

Für die Prüfung an der EN 301 549 in der Fassung V3.2.1 richtet sich Abschnitt 9 nach WCAG 2.1. Nach Angaben der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (14. Oktober 2026) soll die überarbeitete Fassung der Norm auf WCAG 2.2 verweisen; harmonisierte Normen waren zu diesem Zeitpunkt nicht im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. Für Shops, die Verbrauchern dienen und keine Kleinstunternehmen sind, bleibt bis dahin § 3 Abs. 1 BFSG der Maßstab.

Braucht mein Shop eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Nach dem BFSG nicht. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit verlangt § 7 BITV 2.0 in Verbindung mit § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes von öffentlichen Stellen, also nicht von privaten Shops. Ein Shop im Anwendungsbereich des BFSG, der Verbrauchern dient und kein Kleinstunternehmen ist, muss stattdessen die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellen und barrierefrei zugänglich machen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG).

Quellen

  1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 1 Zweck und AnwendungsbereichBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. BFSG, § 2 Begriffsbestimmungen (Nr. 17 Kleinstunternehmen, Nr. 26 Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. BFSG, § 3 Barrierefreiheit, VerordnungsermächtigungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. BFSG, § 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen; § 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer SpezifikationenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. BFSG, § 14 Pflichten des DienstleistungserbringersBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), § 3 Stand der TechnikBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. BFSGV, § 12 Allgemeine Anforderungen an DienstleistungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  8. BFSGV, § 19 Zusätzliche Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen GeschäftsverkehrBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  9. BFSGV, § 22 InkrafttretenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  10. EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), Accessibility requirements for ICT products and services, Abschnitt 9 WebETSI, CEN und CENELEC · abgerufen am
  11. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, W3C Recommendation vom 6. Mai 2025, Abschnitt 5 Conformance (5.2.2, 5.2.3, 5.3)World Wide Web Consortium (W3C) · abgerufen am
  12. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C Recommendation vom 12. Dezember 2024World Wide Web Consortium (W3C) · abgerufen am
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  14. Normen und Standards zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (abgerufen am 14. Oktober 2026)Bundesfachstelle Barrierefreiheit · abgerufen am
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