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Lieferfrist und Gefahrübergang im Shop in Deutschland

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Ohne vereinbarte Lieferzeit muss ein deutscher Shop an Verbraucher unverzüglich und spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss liefern (§ 475 Abs. 1 BGB); eine angegebene Lieferzeit wird Vertragsinhalt. Rücktritt verlangt grundsätzlich eine erfolglose Nachfrist (§ 323 BGB). Beim Versand an Verbraucher trägt der Shop die Gefahr bis zur Übergabe der Ware; vorzeitig geht sie nur über, wenn der Verbraucher den Beförderer selbst beauftragt hat und der Shop diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat (§ 475 Abs. 2 BGB).

Das Wichtigste

  • Ohne Bestimmtheit gilt beim Verbrauchsgüterkauf unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss (§ 475 Abs. 1 BGB, § 474 BGB).
  • Geschäftskunden können nach § 271 Abs. 1 BGB sofortige Lieferung verlangen, wenn keine Zeit bestimmt ist.
  • Der Liefertermin, zu dem sich der Shop verpflichtet, gehört zu den Pflichtangaben (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB) und wird Vertragsinhalt (§ 312d Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • Kalendermäßig bestimmte oder berechenbare Lieferfristen bringen den Shop ohne Mahnung in Verzug, wenn er die ausbleibende Lieferung zu vertreten hat (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 4 BGB).
  • Beim Versand an Verbraucher geht die Gefahr erst mit der Übergabe über; § 447 Abs. 1 BGB gilt nur, wenn der Verbraucher den Beförderer beauftragt hat und der Shop ihn nicht vorher benannt hat (§ 475 Abs. 2 BGB).
  • Beim Verkauf an Geschäftskunden geht die Gefahr mit der Auslieferung an den Beförderer über, wenn der Käufer den Versand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verlangt (§ 447 Abs. 1 BGB).

Welche Lieferfrist ohne Vereinbarung gilt

Jeder deutsche Shop nennt bei Verträgen mit Verbrauchern die Liefer- und Leistungsbedingungen und den Termin, bis zu dem er sich zur Lieferung verpflichtet (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB). Diese Angabe wird mit dem Vertragsschluss Vertragsinhalt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes (§ 312d Abs. 1 Satz 2 BGB). Was der Shop auf der Produktseite oder in der Bestellbestätigung zusagt, kann er also nicht einseitig verschieben.

Ist eine Zeit bestimmt, gilt im Zweifel: Der Kunde kann die Lieferung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Shop darf aber schon vorher liefern (§ 271 Abs. 2 BGB). Ist keine Zeit bestimmt und aus den Umständen nicht zu entnehmen, kommt es darauf an, wer der Kunde ist.

Für wen welche Regeln gelten

Kauft ein Verbraucher vom Unternehmer eine Ware, liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor (§ 474 Abs. 1 BGB). Ohne bestimmte Lieferzeit kann der Kunde die Lieferung dann abweichend von § 271 Abs. 1 BGB nur unverzüglich verlangen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB); der Shop muss die Ware spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben (§ 475 Abs. 1 BGB). Sofortige Lieferung bleibt zulässig. Die Regelung setzt Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU um; ihre Umsetzungsmaßnahmen wenden die Mitgliedstaaten seit dem 13. Juni 2014 an (Art. 28 Satz 3 der Richtlinie). Die heutige Fassung gilt für Kaufverträge ab dem 1. Januar 2022 (Art. 229 § 58 EGBGB).

Zwei Ausnahmen gelten. Die 30-Tage-Regel gilt nicht, wenn eine Lieferzeit bestimmt ist, und nicht beim Verkauf gebrauchter Waren in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB), wenn dem Verbraucher klare und umfassende Informationen darüber, dass die Verbrauchsgüterkauf-Vorschriften nicht gelten, leicht verfügbar gemacht wurden (§ 474 Abs. 2 BGB).

Verkauft der Shop an einen Geschäftskunden, sind die Verbrauchsvorschriften nicht anwendbar. Ohne bestimmte Zeit kann der Käufer die Lieferung sofort verlangen, und der Shop muss sie sofort bewirken können (§ 271 Abs. 1 BGB). Steht die Lieferzeit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann eine unangemessen lange oder unbestimmte Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein.

Vom Vertragsschluss bis zum Rücktritt: die Fristen im Ablauf

Die Tabelle zeigt die Stufen einer Warenbestellung in Deutschland, ab wann der Kunde was verlangen kann. Jede Zeile nennt die Vorschrift, die die Stufe auslöst.

Stufe Was gilt Anspruch des Kunden
Vertragsschluss Der angegebene Liefertermin wird Vertragsinhalt (§ 312d Abs. 1 Satz 2 BGB) Lieferung zum genannten Termin verlangen
Fälligkeit abgelaufen, Zeit kalendermäßig bestimmt oder berechenbar Verzug tritt ohne Mahnung ein, wenn der Shop die ausbleibende Lieferung zu vertreten hat (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 4 BGB) Verzugsschaden wegen der Verzögerung verlangen (§ 280 Abs. 1 und 2 BGB)
Lieferfrist läuft, keine Zeit bestimmt, Verbrauchsgüterkauf Unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss (§ 475 Abs. 1 BGB) Lieferung innerhalb der Frist verlangen
Lieferfrist läuft, keine Zeit bestimmt, Geschäftskunde Sofortige Lieferung möglich und geschuldet (§ 271 Abs. 1 BGB) Sofortige Lieferung verlangen
Frist abgelaufen, keine Kalenderzeit Shop kommt mit Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB); Kunde setzt für den Rücktritt oder für den Schadensersatz statt der Leistung eine angemessene Nachfrist (§ 323 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB) Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung nach erfolgloser Nachfrist
Ausnahmefälle Keine Nachfrist nötig bei ernsthafter und endgültiger Verweigerung oder wenn der Shop die Leistung bis zum vertraglich bestimmten Termin nicht bewirkt und ihm die Wesentlichkeit der rechtzeitigen Lieferung nach einer Mitteilung des Kunden vor Vertragsschluss oder anderen vertragsbegleitenden Umständen erkennbar war (§ 323 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB) Sofortiger Rücktritt

Ein Rücktritt scheidet aus, wenn der Kunde für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn ein vom Shop nicht zu vertretender Umstand eintritt, während der Kunde in Annahmeverzug ist (§ 323 Abs. 6 BGB); ferner, wenn der Shop die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt hat und die Pflichtverletzung unerheblich ist (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB); nach einer Teilleistung kann der Kunde nur vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn er an ihr kein Interesse hat (§ 323 Abs. 5 Satz 1 BGB).

Beispiel mit erfundenen Daten: Ein Verbraucher schließt am Montag, 2. März 2026, einen Kaufvertrag ab, ohne dass eine Lieferzeit angegeben ist. Nach § 475 Abs. 1 BGB muss der Shop die Ware spätestens am Mittwoch, 1. April 2026, also 30 Tage nach Vertragsschluss, übergeben. Gibt der Shop „Lieferung bis Freitag, 20. März 2026” an, ist die Zeit nach dem Kalender bestimmt: Fällt der bestimmte Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, tritt an seine Stelle der nächste Werktag (§ 193 BGB) – der 20. März 2026 ist ein Freitag. Der Shop kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er bis dahin nicht liefert und das Ausbleiben zu vertreten hat (§ 286 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 BGB).

Wie die Gefahr beim Versand übergeht

Gefahr meint das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, also den Verlust, den keine Partei zu vertreten hat. Bis zum Übergang trägt ihn der Shop, danach der Kunde (§ 446 BGB). Beim Versand trennen sich die Wege nach Kundengruppe:

Stufe Verkauf an Verbraucher Verkauf an Geschäftskunden
Ware im Lager des Shops Gefahr beim Shop Gefahr beim Shop
Übergabe an den Beförderer Gefahr bleibt beim Shop (§ 475 Abs. 2 BGB); Ausnahme: Der Verbraucher hat den Beförderer selbst beauftragt und der Shop hat diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt Gefahr geht über, wenn der Käufer den Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verlangt hat (§ 447 Abs. 1 BGB)
Übergabe an den Kunden Gefahr geht über (§ 446 BGB) Gefahr geht über (§ 446 BGB)
Kunde verweigert die Annahme Übergabe der Annahme gleichgestellt; Gefahr geht über (§ 446 Satz 3, § 293 BGB) ebenso

Beispiel: Im B2C-Versand beschädigt der Paketdienst das Paket. Die Gefahr liegt beim Shop, denn der Verbraucher hat ihn nicht beauftragt (§ 475 Abs. 2 BGB). Der Shop muss dem Kunden die beschädigungsfreie Ware verschaffen; sein Ausfall richtet sich gegen den Beförderer, mit dem er den Versand beauftragt hat. Lässt ein Geschäftskunde dagegen die Ware von seinem eigenen Bote abholen, geht die Gefahr mit der Übergabe an diesen auf den Käufer über.

Beim Versand an Geschäftskunden gilt eine Grenze: Hat der Käufer eine besondere Anweisung zur Art der Versendung erteilt und weicht der Shop ohne dringenden Grund davon ab, ist er für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich (§ 447 Abs. 2 BGB). Zu den Folgen für den Fall, dass das Paket verloren geht und die Haftung des Beförderers, siehe Paketverlust und Haftung.

Was bei Verstößen droht

Zivilrechtlich bleibt die Lieferung geschuldet. Der Kunde kann bei Verzug den Schaden aus der Verzögerung verlangen (§ 280 Abs. 1 und 2, § 286 BGB), nach erfolgloser Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 Abs. 1 BGB) oder zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB). Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels der Ware bleiben daneben bestehen; deren Fristen behandelt der Artikel Gewährleistung im Onlineshop in Deutschland.

Öffentlich-rechtlich sind zwei Verstöße als Verletzung von Verbraucherinteressen benannt: der Verbraucher wird nicht nach § 312d Abs. 1 BGB informiert, also auch nicht über den Liefertermin (Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB), und beim Verbrauchsgüterkauf wird innerhalb der nach § 323 Abs. 1 BGB gesetzten angemessenen Frist nicht geliefert (Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 11 EGBGB). Eine Geldbuße dafür gibt es nur bei einem weitverbreiteten Verstoß im Rahmen einer koordinierten Durchsetzungsmaßnahme nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2017/2394; sie kann bis zu 50.000 Euro betragen, bei einem Unternehmer mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Millionen Euro bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes, wobei Jahresumsatz die Summe aller Umsatzerlöse ist, die der Unternehmer im der Behördenentscheidung vorausgegangenen Geschäftsjahr in den vom Verstoß betroffenen EU-Mitgliedstaaten erzielt hat (Art. 246e § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 EGBGB). Verwaltungsbehörde ist das Bundesamt für Justiz (Art. 246e § 2 Abs. 6 EGBGB).

Checkliste für Ihren Shop

  • Geben Sie den Liefertermin vor dem Bestellabschluss an und halten Sie die Zusage ein; sie wird Vertragsinhalt (§ 312d Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB).
  • Legen Sie ohne Lieferzeitangabe Ihre Prozesse so aus, dass Sie die Ware an Verbraucher unverzüglich und spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben (§ 475 Abs. 1 BGB).
  • Prüfen Sie Ihre AGB-Klauseln zur Lieferzeit darauf, ob sie angemessen und klar sind; unangemessene Klauseln sind unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB).
  • Richten Sie in Ihrem Ticketsystem eine Prüfstufe ein, die vor Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung klärt, ob eine Nachfrist gesetzt wurde und erfolglos blieb oder ob eine Ausnahme ohne Nachfrist greift (§ 323 Abs. 1 und 2, § 281 Abs. 1 und 2 BGB).
  • Dokumentieren Sie, ob der Kunde Verbraucher oder Geschäftskunde ist; nur daraus folgt, ob die Gefahr schon mit der Übergabe an den Beförderer übergeht (§ 447 Abs. 1, § 475 Abs. 2 BGB).
  • Behalten Sie den Gefahrübergang im Blick: Benennen Sie dem Verbraucher den Beförderer zuvor, geht die Gefahr erst mit der Übergabe an ihn über; nur wenn der Verbraucher den Beförderer selbst beauftragt und Sie diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt haben, geht die Gefahr schon mit der Übergabe an den Beförderer über (§ 475 Abs. 2 BGB).
  • Die Rückabwicklung nach einem Widerruf behandelt der Artikel Widerrufsrecht im Onlineshop in Deutschland.

Häufige Fragen

Gilt die 30-Tage-Frist auch für Geschäftskunden?

Nein. Die Regelung steht in § 475 Abs. 1 BGB und gilt für den Verbrauchsgüterkauf, also den Verkauf an Verbraucher (§ 474 BGB). Bei Verträgen zwischen Unternehmern kann der Käufer nach § 271 Abs. 1 BGB die sofortige Lieferung verlangen, wenn keine Zeit bestimmt oder aus den Umständen zu entnehmen ist. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt in beiden Fällen vorrangig.

Kann der Kunde bei verspäteter Lieferung sofort zurücktreten?

Grundsätzlich erst nach erfolgloser angemessener Nachfrist (§ 323 Abs. 1 BGB). Ohne Nachfrist kann er zurücktreten, wenn der Shop die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder wenn der Shop die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl ihm nach einer Mitteilung des Kunden vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitender Umstände die Wesentlichkeit der rechtzeitigen Lieferung für den Kunden erkennbar war (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Hat der Shop die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, kann der Kunde vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).

Was gilt, wenn der Kunde die Annahme der Ware verweigert?

Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn er die angebotene Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB). Ab dann steht der Übergabe der Annahme gleich: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, und ihm gebühren die Nutzungen der Sache (§ 446 Satz 2 und 3 BGB). Das gilt beim Verkauf an Verbraucher wie an Geschäftskunden.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 475 Anwendbare Vorschriften (Lieferfrist und Gefahrübergang beim Verbrauchsgüterkauf)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 474 VerbrauchsgüterkaufBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 446 Gefahr- und LastenübergangBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 447 Gefahrübergang beim VersendungskaufBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 271 LeistungszeitBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 121 (unverzüglich)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 286 Verzug des SchuldnersBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  8. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 280 Schadensersatz wegen PflichtverletzungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  9. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 281 Schadensersatz statt der LeistungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  10. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter LeistungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  11. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 293 AnnahmeverzugBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  12. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 312d InformationspflichtenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  13. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 307 InhaltskontrolleBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  14. EGBGB, Art. 246a § 1 InformationspflichtenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  15. EGBGB, Art. 246e § 1 Verbotene Verletzung von VerbraucherinteressenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  16. EGBGB, Art. 246e § 2 BußgeldvorschriftenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  17. EGBGB, Art. 229 § 58 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des KaufvertragsBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  18. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 193 Sonn- und Feiertag; SonnabendBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  19. Richtlinie 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, Art. 18 Lieferung, Art. 28 Umsetzung (deutscher Wortlaut des Amtsblatts)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, CELLAR · abgerufen am