Branchen im Überblick / Tabak, E-Zigaretten und Nikotinprodukte

Tabak, E-Zigaretten und Nikotinprodukte

Was erlaubt ist, entscheidet das Land der Abgabe. Deutschland lässt den Versand von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten – auch nikotinfreien – an Erwachsene zu, verlangt dafür aber ein zuverlässiges Altersverifikationssystem im Bestellvorgang und eine Lieferung, die eine volljährige Person erreicht; tabakfreie Nikotinbeutel halten die Obersten Landesjugendbehörden für nicht in Verkehr bringbar. Österreich verbietet den Versandhandel an Verbraucher ganz (§ 2a TNRSG), die Schweiz erlaubt ihn an Erwachsene, elektronische Zigaretten eingeschlossen. Wer aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten liefert, muss sich im Inland und im Bestimmungsmitgliedstaat registrieren lassen (§ 22 Abs. 2 TabakerzG), es sei denn, das Sortiment ist ausschließlich nikotinfrei (§ 22 Abs. 3).

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