EU-Recht (DE/AT)Glossar

HS-Code und Zolltarifnummer

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Der HS-Code ist der sechsstellige Warencode des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. In der EU erweitert die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 ihn auf acht Stellen, in Deutschland die elfstellige Codenummer des Elektronischen Zolltarifs. Den Code finden Sie im EZT-online und im TARIC; für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, reicht im verkürzten H7-Datensatz der sechsstellige HS-Code.

Das Wichtigste

  • Der HS-Code hat sechs Stellen und wird von der Weltzollorganisation verwaltet. Er ist die Grundlage der Zolltarife und Außenhandelsstatistiken in über 200 Ländern und Wirtschaftsräumen.
  • Die EU erweitert den HS-Code in der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 auf einen achtstelligen KN-Code.
  • In Deutschland hat die Codenummer des Elektronischen Zolltarifs elf Stellen: HS (1–6), KN (7–8), TARIC (9–10) und eine nationale Stelle (11).
  • In Deutschland verlangt die Einfuhranmeldung die elfstellige Codenummer, die Ausfuhranmeldung die achtstellige Warennummer; nur der verkürzte H7-Datensatz für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, verlangt den sechsstelligen HS-Code.
  • Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) stellt die Einreihung rechtsverbindlich fest; sie gilt grundsätzlich drei Jahre und bindet in der ganzen Union.

Definition

Der HS-Code ist ein sechsstelliger Warenschlüssel des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation (WZO). Er ordnet jede Ware grenzüberschreitend einer von über 1.200 Positionen zu, die in 96 Kapitel und 21 Abschnitte gegliedert sind: Die ersten zwei Stellen bezeichnen das Kapitel, die nächsten zwei die Position, die letzten zwei die Unterposition. Die Fassung 2022 gilt seit 1. Januar 2022.

Wie die Zolltarifnummer aufgebaut ist

In der Europäischen Union wird der HS-Code zur Zolltarifnummer erweitert. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 übernimmt die sechs HS-Stellen und fügt zwei EU-Unterpositionen hinzu, sodass der KN-Code acht Stellen hat. In Deutschland ergänzt der Elektronische Zolltarif (EZT) die Stellen 9 und 10 für gemeinschaftliche Maßnahmen (TARIC) und Stelle 11 für nationale Zwecke. Das Beispiel der Tabelle ist eine Tafel Schokolade ohne Füllung und ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen (1806 32 90).

Stelle Ebene Beispiel
1–2 Kapitel des Harmonisierten Systems 18
3–4 Position des Harmonisierten Systems 1806
5–6 Unterposition des Harmonisierten Systems 1806 32
7–8 Unterposition der Kombinierten Nomenklatur 1806 32 90
9–10 TARIC: gemeinschaftliche Maßnahmen, etwa Antidumping oder Zollkontingente je Ware
11 nationale Stelle, etwa für Umsatzsteuersätze je Ware

So finden Sie den richtigen Code

  1. Beschreiben Sie die Ware genau: Material, Funktion, vorgesehene Verwendung und Verpackung.
  2. Suchen Sie im EZT-online oder im TARIC nach einem Stichwort und folgen Sie der Systematik Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition; beide sind kostenlos.
  3. Wenden Sie die Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur an und beachten Sie die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln; beides ist Bestandteil des Anhangs I der Verordnung.
  4. Geben Sie die Nummer in der Zollanmeldung an: in Deutschland die elfstellige Codenummer bei der Einfuhr und die achtstellige Warennummer bei der Ausfuhr; für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, reicht im verkürzten H7-Datensatz des Anhangs B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der sechsstellige HS-Code. Von der Nummer hängen die Abgabensätze und die nötigen Unterlagen ab; für die Anmeldung selbst siehe Zolldokumente beim Versand.
  5. Für Rechtssicherheit beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA): Sie bindet Inhaber und Zollbehörden grundsätzlich drei Jahre lang in der ganzen Union (Artikel 33 Absatz 3 UZK) und verliert ihre Gültigkeit vorzeitig, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr rechtmäßig ist (Artikel 34 Absatz 1 UZK).

Rechtsgrundlage

Weltweit: das Harmonisierte System der WZO in der Fassung 2022. In der EU: die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87; ihren Anhang I, die Kombinierte Nomenklatur, ersetzt die Kommission nach Artikel 12 jedes Jahr, für 2026 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 ab 1. Januar 2026. Die Anmeldung und die vZTA regelt die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union, Artikel 33, 34 und 60), den verkürzten Datensatz nach Artikel 143a und Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Den Elektronischen Zolltarif führt in Deutschland die Generalzolldirektion.

Nicht zu verwechseln mit

  • Zollwert: der Wert der Ware, aus dem die Einfuhrabgaben berechnet werden; er ist von der Zolltarifnummer unabhängig.
  • Warenursprung: nach Artikel 60 UZK das Land, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wurde oder in dem die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfolgte; Präferenzzölle richten sich nach dem Präferenzursprung der jeweiligen Handelsabkommen.
  • EORI-Nummer: die Kennung des Wirtschaftsbeteiligten für Zollanmeldungen, keine Warennummer.

Häufige Fragen

Muss ich als Onlineshop für jede Ware eine Zolltarifnummer angeben?

Angegeben wird die Nummer in der Zollanmeldung, also wenn eine Ware über eine Zollgrenze geht: bei der Einfuhr aus einem Drittland und bei der Ausfuhr in ein Drittland. In Deutschland verlangt die Einfuhranmeldung die elfstellige Codenummer und die Ausfuhranmeldung die achtstellige Warennummer; für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, kann die Anmeldung mit dem verkürzten Datensatz der Spalte H7 erfolgen, der nur den sechsstelligen HS-Code verlangt. Für Sendungen innerhalb des Zollgebiets der Union ist zollrechtlich keine Ein- oder Ausfuhranmeldung abzugeben.

Wo finde ich den Code für meine Ware?

Im Elektronischen Zolltarif (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung und im TARIC der Europäischen Kommission; beide sind kostenlos. Suchen Sie nach einem Stichwort und folgen Sie der Systematik Abschnitt, Kapitel, Position und Unterposition; die Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6 und die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln entscheiden Zweifelsfälle.

Wann lohnt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft?

Wenn Sie dieselbe Ware wiederholt ein- oder ausführen und die Einreihung sicher sein soll. Die vZTA gibt die Einreihung rechtsverbindlich an, bindet Inhaber und Zollbehörden ab ihrer Wirksamkeit grundsätzlich drei Jahre lang und wirkt in der ganzen Union; sie verliert ihre Gültigkeit vorzeitig, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr rechtmäßig ist (Artikel 34 Absatz 1 UZK). Bei der Abfertigung ist die Referenznummer der Entscheidung in der Zollanmeldung anzugeben.

Reicht der sechsstellige HS-Code für die Anmeldung?

Für die Anmeldung mit dem verkürzten Datensatz der Spalte H7 genügt er; dieser Datensatz ist im Fernabsatz verkauften Waren in einer Sendung mit einem Sachwert bis 150 Euro vorbehalten, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Sonst verlangt die Zollanmeldung den achtstelligen KN-Code, in Deutschland in der Einfuhranmeldung die elfstellige Codenummer des Elektronischen Zolltarifs und in der Ausfuhranmeldung die achtstellige Warennummer.

Quellen

  1. What is the Harmonized System (HS)?World Customs Organization (WCO/WZO) · abgerufen am
  2. Frequently asked questions related to the Harmonized System, Nr. 3 und 5 (Struktur und Länge des HS-Codes, über 1.200 Positionen in 96 Kapiteln und 21 Abschnitten, HS 2022 seit 1. Januar 2022)World Customs Organization (WCO/WZO) · abgerufen am
  3. Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer (Aufbau der 11-stelligen Codenummer, EZT-online, TARIC, Allgemeine Vorschriften 1 bis 6)Generalzolldirektion, Zoll online · abgerufen am
  4. Gegenstand einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung), Gültigkeit von drei Jahren, Angabe der Referenznummer in der ZollanmeldungGeneralzolldirektion, Zoll online · abgerufen am
  5. Die Kombinierte Nomenklatur (KN-Code achtstellig, jährliche Aktualisierung des Anhangs I)Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion (taxation-customs.ec.europa.eu) · abgerufen am
  6. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission vom 22. September 2025 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 (Kombinierte Nomenklatur für 2026, Artikel 1 Nummer 2 gilt ab 1. Januar 2026)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (publications.europa.eu) · abgerufen am
  7. Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen ZolltarifAmt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (publications.europa.eu) · abgerufen am
  8. Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 33, 34 und 60 (konsolidierte Fassung, Stand 12. Dezember 2022)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (publications.europa.eu) · abgerufen am
  9. Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Artikel 143a und Anhang B Spalte H7 (konsolidierter Text, Stand 1. Juli 2026, Änderung durch Delegierte Verordnung (EU) 2026/1022)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (publications.europa.eu) · abgerufen am