HS-Code und Zolltarifnummer
Kurz gesagt
Der HS-Code ist der sechsstellige Warencode des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. In der EU erweitert die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 ihn auf acht Stellen, in Deutschland die elfstellige Codenummer des Elektronischen Zolltarifs. Den Code finden Sie im EZT-online und im TARIC; für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, reicht im verkürzten H7-Datensatz der sechsstellige HS-Code.
Das Wichtigste
- Der HS-Code hat sechs Stellen und wird von der Weltzollorganisation verwaltet. Er ist die Grundlage der Zolltarife und Außenhandelsstatistiken in über 200 Ländern und Wirtschaftsräumen.
- Die EU erweitert den HS-Code in der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 auf einen achtstelligen KN-Code.
- In Deutschland hat die Codenummer des Elektronischen Zolltarifs elf Stellen: HS (1–6), KN (7–8), TARIC (9–10) und eine nationale Stelle (11).
- In Deutschland verlangt die Einfuhranmeldung die elfstellige Codenummer, die Ausfuhranmeldung die achtstellige Warennummer; nur der verkürzte H7-Datensatz für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, verlangt den sechsstelligen HS-Code.
- Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) stellt die Einreihung rechtsverbindlich fest; sie gilt grundsätzlich drei Jahre und bindet in der ganzen Union.
Definition
Der HS-Code ist ein sechsstelliger Warenschlüssel des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation (WZO). Er ordnet jede Ware grenzüberschreitend einer von über 1.200 Positionen zu, die in 96 Kapitel und 21 Abschnitte gegliedert sind: Die ersten zwei Stellen bezeichnen das Kapitel, die nächsten zwei die Position, die letzten zwei die Unterposition. Die Fassung 2022 gilt seit 1. Januar 2022.
Wie die Zolltarifnummer aufgebaut ist
In der Europäischen Union wird der HS-Code zur Zolltarifnummer erweitert. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 übernimmt die sechs HS-Stellen und fügt zwei EU-Unterpositionen hinzu, sodass der KN-Code acht Stellen hat. In Deutschland ergänzt der Elektronische Zolltarif (EZT) die Stellen 9 und 10 für gemeinschaftliche Maßnahmen (TARIC) und Stelle 11 für nationale Zwecke. Das Beispiel der Tabelle ist eine Tafel Schokolade ohne Füllung und ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen (1806 32 90).
| Stelle | Ebene | Beispiel |
|---|---|---|
| 1–2 | Kapitel des Harmonisierten Systems | 18 |
| 3–4 | Position des Harmonisierten Systems | 1806 |
| 5–6 | Unterposition des Harmonisierten Systems | 1806 32 |
| 7–8 | Unterposition der Kombinierten Nomenklatur | 1806 32 90 |
| 9–10 | TARIC: gemeinschaftliche Maßnahmen, etwa Antidumping oder Zollkontingente | je Ware |
| 11 | nationale Stelle, etwa für Umsatzsteuersätze | je Ware |
So finden Sie den richtigen Code
- Beschreiben Sie die Ware genau: Material, Funktion, vorgesehene Verwendung und Verpackung.
- Suchen Sie im EZT-online oder im TARIC nach einem Stichwort und folgen Sie der Systematik Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition; beide sind kostenlos.
- Wenden Sie die Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur an und beachten Sie die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln; beides ist Bestandteil des Anhangs I der Verordnung.
- Geben Sie die Nummer in der Zollanmeldung an: in Deutschland die elfstellige Codenummer bei der Einfuhr und die achtstellige Warennummer bei der Ausfuhr; für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen, reicht im verkürzten H7-Datensatz des Anhangs B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der sechsstellige HS-Code. Von der Nummer hängen die Abgabensätze und die nötigen Unterlagen ab; für die Anmeldung selbst siehe Zolldokumente beim Versand.
- Für Rechtssicherheit beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA): Sie bindet Inhaber und Zollbehörden grundsätzlich drei Jahre lang in der ganzen Union (Artikel 33 Absatz 3 UZK) und verliert ihre Gültigkeit vorzeitig, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr rechtmäßig ist (Artikel 34 Absatz 1 UZK).
Rechtsgrundlage
Weltweit: das Harmonisierte System der WZO in der Fassung 2022. In der EU: die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87; ihren Anhang I, die Kombinierte Nomenklatur, ersetzt die Kommission nach Artikel 12 jedes Jahr, für 2026 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 ab 1. Januar 2026. Die Anmeldung und die vZTA regelt die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union, Artikel 33, 34 und 60), den verkürzten Datensatz nach Artikel 143a und Anhang B der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 für im Fernabsatz verkaufte Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Den Elektronischen Zolltarif führt in Deutschland die Generalzolldirektion.
Nicht zu verwechseln mit
- Zollwert: der Wert der Ware, aus dem die Einfuhrabgaben berechnet werden; er ist von der Zolltarifnummer unabhängig.
- Warenursprung: nach Artikel 60 UZK das Land, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wurde oder in dem die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfolgte; Präferenzzölle richten sich nach dem Präferenzursprung der jeweiligen Handelsabkommen.
- EORI-Nummer: die Kennung des Wirtschaftsbeteiligten für Zollanmeldungen, keine Warennummer.