Branchen im Überblick / Baumarkt, Werkzeug und Maschinen
Baumarkt, Werkzeug und Maschinen
Für Werkzeug, Maschinen und Gefahrstoffe gelten im Baumarkt-Shop drei Regelwerke. Die Produktsicherheitsverordnung erfasst in Deutschland und Österreich seit 13. Dezember 2024 Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder vernünftigerweise vorhersehbar von ihnen benutzt werden; Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, lebende Pflanzen und Tiere, bestimmte Beförderungsmittel, Luftfahrzeuge und Antiquitäten nimmt sie aus (Art. 2 Abs. 2). Auf der Produktseite stehen dann Herstellerangaben, Produktidentifikation und die Warnhinweise, die auf Produkt, Verpackung oder Begleitunterlage anzubringen sind (Art. 19); für angetriebene Maschinen prüfen Sie ab 20. Januar 2027 zusätzlich CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung, Gefahrstoffe brauchen die CLP-Angaben, und Eintrag 1 der Anlage 2 zur ChemVerbotsV sperrt in Deutschland den Versandweg, in Österreich gilt für Gifte ein Versandhandelsverbot an die breite Öffentlichkeit.
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Baumarkt-Sortiment online verkaufen: Anforderungen
Welche Angaben Werkzeug, Maschinen und Gefahrstoffe im Baumarkt-Shop brauchen: GPSR, Maschinenverordnung, CLP und Versandverbote. Stand Oktober 2026.
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Recht & Pflichten
Gefahrstoffe im Onlineangebot: CLP Art. 48 und 48a
Welche Angaben Art. 48 und 48a der CLP-Verordnung auf die Produktseite verlangen, was bis Ende 2027 gilt und was ab 1. Januar 2028. Stand Oktober 2026.
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- OXID eSales
Laut Anbieter: Shopsystem OXID eShop als lizenzierte Software für B2B und B2C, hostingunabhängig, für Unternehmen mit komplexen Anforderungen
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Laut Anbieter: Open-Source-basierte Commerce-Plattform mit Community Edition und kostenpflichtigen Plänen für B2C- und B2B-Handel