Branchen im Überblick / Wein, Bier und Spirituosen

Wein, Bier und Spirituosen

Getränk und Zielmarkt entscheiden, was gilt. Wer versteuerte Ware im Inland kauft und dort verkauft, schuldet keine eigene Verbrauchsteuer; für Lieferungen an Privatpersonen in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist die Verbrauchsteuer im Bestimmungsland zu entrichten, soweit dieses das Getränk besteuert, Steuerschuldner ist der Versandhändler (Art. 44 der Richtlinie (EU) 2020/262; Deutschland § 25 AlkStG, Österreich § 52 AlkStG 2022). Auf Wein wird in Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben, und in Österreich betragen Schaumweinsteuer und Weinsteuer je 0 Euro je Hektoliter (§ 48 Abs. 1 und 2 BierStG 2022); ein Steuerbetrag entsteht dort für Bier, Zwischenerzeugnisse und Spirituosen. Für Ziele ausserhalb der Europäischen Union, etwa die Schweiz, gilt das Fernverkaufsverfahren nicht, dort entscheiden die Einfuhrregeln des Ziellandes. Altersgrenzen: Deutschland 16 Jahre für Bier, Wein und Schaumwein und 18 Jahre für Spirituosen (§ 9 JuSchG), Österreich nach Landesrecht (§ 114 GewO), Schweiz 16 Jahre (Art. 14 LMG) und 18 Jahre für gebrannte Wasser (Art. 41 AlkG).

Wein, Bier und Spirituosen online verkaufen: Anforderungen

Shop aufbauen

Recht & Pflichten