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Eigenes Lager für den Shop einrichten: Platz, Prozesse, Software

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Ein kleines Versandlager planen Sie von der Ware her: Fachbedarf rechnen, Zonen für Wareneingang, Kommissionieren und Verpacken trennen und den Kommissionierweg als Rundgang anlegen. Arbeiten Beschäftigte im Lager, gelten die Arbeitsschutzpflichten des jeweiligen Landes: Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung in Deutschland und Österreich, Gesundheitsschutz nach ArGV 3 in der Schweiz. Für 300 Artikel genügen im Beispiel zehn Regalfelder und rund 42 Quadratmeter.

Das Wichtigste

  • Österreich: nutzbare Mindestbreite 1,0 m für Verkehrswege ohne Fahrzeugverkehr, 0,6 m für Durchgänge zwischen Lagerungen, lichte Höhe 2,0 m und mindestens 30 Lux (§ 2 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 7 Z 3 AStV, Fassung vom 14. Oktober 2026).
  • Deutschland: In Anhang Nummer 1.8 der ArbStättV steht keine Meterzahl; Absatz 2 verlangt eine Bemessung nach der Zahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes (ArbStättV, zuletzt geändert am 27. März 2024).
  • Schweiz: Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein, Lager und Verkehrswege sauber und in gutem Zustand (Art. 15 Abs. 1 und Art. 37 ArGV 3, SR 822.113, Stand 1. September 2024).
  • Mit Beschäftigten im Lager: Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und unterweisen, in Deutschland vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich (§ 3 Abs. 3 und § 6 ArbStättV), in Österreich schriftlich dokumentieren und nachweislich unterweisen (§§ 4, 5 und 14 ASchG).
  • Beispielrechnung für 300 Artikel: zehn Regalfelder, rund 20 Meter Regalfläche, ein Rundgang von etwa 20 Metern, insgesamt rund 42 Quadratmeter Grundfläche.
  • Eine Zahl führt den Bestand; Shop-Anzeige und Reservierung folgen ihr (redaktionelle Empfehlung).

Eine Bestellung braucht im Lager drei Dinge schnell hintereinander: den Artikel, die Verpackung und das Etikett. Wie lang die Wege dazwischen sind, entscheiden Packstückgröße, Regalstellung und Zonen.

Was Sie vorab brauchen

  • die Zahl Ihrer aktiven Artikel und die Menge, die Sie je Artikel im Kommissionierlager vorhalten
  • Maße und Gewicht des größten Packstücks sowie Rastermaße und Traglast der Regale, die Sie aufstellen wollen
  • den Grundriss des Raums mit Türbreite, lichter Höhe, Bodenbelag, Lichtpunkten und Heizung
  • die Auskunft des Vermieters, welche Lasten der Boden trägt
  • die Artikelnummern aus Shop und Warenwirtschaft und die Entscheidung, welches System den Bestand führt
  • die Antwort, ob Beschäftigte im Lager arbeiten; davon hängen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung ab

Schritt für Schritt: vom Packstück zum Kommissionierweg

Schritt 1: Packstück und Fachbedarf rechnen

Zählen Sie zuerst, was ins Regal kommt: Artikel mal Stück je Artikel, dazu Maße des Packstücks. Daraus ergibt sich der Fachbedarf. Rechnen Sie mit der Stückzahl, die Sie im Zugriff halten wollen; volle Kartons gehören in ein Reservefach. Die Beispielrechnung weiter unten gilt nur für die dort genannten Annahmen.

Schritt 2: Zonen festlegen

Teilen Sie den Raum in Zonen, die der Ware in einer Richtung folgen: Wareneingang mit Kontrollplatz, Reserve, Kommissionierfächer, Packplatz, Bereitstellung für den Paketdienst. Retouren und gesperrte Ware bekommen einen eigenen Platz, damit geprüfte von ungeprüfter Ware getrennt bleibt. Ein Retourenplatz neben dem Wareneingang erspart spätere Wege (redaktionelle Empfehlung). Führen Sie Menschenwege und Warenwege möglichst getrennt und lassen Sie sie sich nur an übersichtlichen Stellen kreuzen; wo Transportmittel fahren, halten Sie zu Fußgängern Abstand (redaktionelle Empfehlung).

Schritt 3: Regale stellen, Gänge und Fluchtwege freihalten

Deutschland: Eine feste Gangbreite lässt sich der ArbStättV nicht entnehmen; Anhang Nummer 1.8 Abs. 2 bemisst den Verkehrsweg nach der Zahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes, Absatz 3 verlangt einen ausreichenden Sicherheitsabstand für Fußgänger, wo Transportmittel eingesetzt werden. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge sind ständig freizuhalten (§ 4 Abs. 4 Satz 1 ArbStättV). Arbeitsplätze und Verkehrswege, auf die Gegenstände herabfallen können, sind zu sichern; die freie Fläche am Arbeitsplatz muss eine ungehinderte Bewegung zulassen (Anhang Nummer 2.1 und Nummer 3.1 Abs. 1).

Österreich: Dort gibt die AStV die Breiten vor — 1,0 m für Verkehrswege ohne Fahrzeugverkehr, 0,6 m für Durchgänge zwischen Lagerungen und bei Fahrzeug- und Fußgängerverkehr die maximale Fahrzeug- oder Ladungsbreite plus beidseits je 0,5 m; auf der nutzbaren Gesamtbreite sind mindestens 2,0 m lichte Höhe einzuhalten, und Verkehrswege müssen innerhalb von Gebäuden mit mindestens 30 Lux beleuchtet sein (§ 2 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 7 Z 3 AStV). Lagerungen sind so vorzunehmen, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden, wobei es auf Standfestigkeit und Abstand ankommt (§ 10 Abs. 1 AStV). Gegen Überlastung sind geeignete Maßnahmen zu treffen, zum Beispiel eine deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift der zulässigen Belastung von Lagereinrichtungen wie Regalen und Paletten und von Böden, unter denen andere Räume liegen (§ 10 Abs. 2 AStV); auf Stiegen ist Lagern unzulässig (§ 10 Abs. 3 AStV).

Schweiz: ArGV 3 verlangt ausreichend beleuchtete Verkehrswege (Art. 15 Abs. 1) und saubere, in gutem Zustand gehaltene Lager und Verkehrswege (Art. 37 Abs. 1); die Verhütung von Berufsunfällen regelt das Unfallversicherungsgesetz (Art. 1 Abs. 2 ArGV 3).

Schritt 4: Lagerplätze benennen und den Pickweg anlegen

Geben Sie jedem Fach einen Schlüssel aus drei Teilen: Zone, Feld, Ebene, zum Beispiel A-03-2. Der Schlüssel steht auf der Regalkante, nicht auf dem Karton. Jeder Artikel hat einen festen Platz im Kommissionierfach; die Reserve liegt getrennt in derselben Zone. Sortieren Sie nach Bestellhäufigkeit: die Artikel mit den meisten Bestellungen kommen in die Felder neben den Packplatz. Kommissioniert wird in einer Richtung als Schleife, damit derselbe Gang nicht zweimal gegangen wird. Wie Sie mehrere Bestellungen zu einem Rundgang zusammenfassen, steht in Kommissionierung und Verpackung.

Schritt 5: Bestand in Shop und Warenwirtschaft anbinden

Legen Sie fest, welches System den Bestand führt. Führt die Warenwirtschaft, ist sie die führende Zahl; der Shop zeigt den Verfügbarkeitsstatus und reserviert beim Bestelleingang, und der Lagerplatz steht als Feld im Artikelstamm. Prüfen Sie den Abgleich nach Wareneingang, Retoure und Inventur, weil dort die Abweichungen entstehen: Verfügbarkeit im Shop, Stammdaten zwischen Shop und ERP und Inventur und Bewertung. Ein Scanner ist keine Voraussetzung: Solange Buchungen am Bildschirm wenige Fehler erzeugen, reicht das; ein Handscanner lohnt sich, wenn Sie beim Zählen und Buchen gleichzeitig arbeiten (redaktionelle Empfehlung).

Schritt 6: Sicherheit und Unterweisung einrichten

Arbeiten Beschäftigte im Lager, gilt zusätzlich:

Deutschland: Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeiten fachkundig durchzuführen und zu dokumentieren (§ 3 Abs. 1 bis 3 ArbStättV); unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich (§ 6 Abs. 1 und 4 ArbStättV, § 12 Abs. 1 ArbSchG); Mittel zur Ersten Hilfe sind bereitzustellen und regelmäßig prüfen zu lassen (§ 4 Abs. 5 ArbStättV). Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ergänzt das: Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Dokumentation (§ 3), Unterweisung mindestens einmal jährlich mit Dokumentation (§ 4 Abs. 1), fünf Jahre aufbewahrte Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung (§ 24 Abs. 6), Erste-Hilfe-Mittel schnell erreichbar und leicht zugänglich (§ 25 Abs. 2). Solche Vorschriften erlassen die Unfallversicherungsträger als autonomes Recht, soweit staatliche Arbeitsschutzvorschriften nichts regeln (§ 15 Abs. 1 SGB VII).

Österreich: Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung gehören schriftlich in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (§§ 4 und 5 ASchG); unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit, nachweislich und bei Änderungen von Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren erneut (§ 14 Abs. 1 und 2 ASchG). Erste-Hilfe-Mittel müssen ausreichend, erreichbar und dauerhaft gekennzeichnet sein (§ 26 Abs. 2 ASchG).

Schweiz: Art. 2 Abs. 1 ArGV 3 verlangt die nötigen Anordnungen für den Schutz der Gesundheit; Ausnahmen bewilligt die Behörde nur auf schriftlichen Antrag (Art. 39 ArGV 3).

Was bei einem Verstoß droht

Deutschland: § 9 Abs. 1 ArbStättV bezeichnet einzelne, vorsätzlich oder fahrlässig begangene Tatbestände als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG, unter anderem die nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 3), das Nichtfreihalten von Verkehrs-, Flucht- und Notausgängen (§ 4 Abs. 4 Satz 1), das Nichtzurverfügungstellen eines Erste-Hilfe-Mittels (§ 4 Abs. 5) und die fehlende Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 6 Abs. 4 Satz 1); diese können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 25 Abs. 2 ArbSchG); wer durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 ArbSchG strafbar (§ 9 Abs. 2 ArbStättV). Österreich: Verwaltungsübertretungen nach § 130 Abs. 1 ASchG, etwa die Verletzung der Dokumentations- (Z 7) oder der Unterweisungspflicht (Z 11), kosten 166 bis 8.324 Euro, im Wiederholungsfall 333 bis 16.659 Euro.

Beispielrechnung: Lager für 300 Artikel

Die Zahlen sind eine Beispielrechnung mit den hier genannten Annahmen, keine Normwerte.

Annahme Wert
Artikel im Kommissionierlager, Lagermenge je Artikel 300 Artikel, 4 Packstücke im Zugriff
Packstück 25 cm breit, 20 cm tief, 15 cm hoch
Regalfeld 2,00 m breit, 0,60 m tief, 4 Ebenen mit je 0,35 m Höhe
Fach je Artikel 25 cm breit, 40 cm tief, 30 cm hoch (zwei Packstücke in die Tiefe, zwei übereinander)
Artikel je Regalfeld 32 (8 Fächer je Ebene × 4 Ebenen)
benötigte Regalfelder 10 (300 ÷ 32 = 9,4)

Aufbau: zwei doppelseitige Regalzeilen mit je drei Feldern je Seite ergeben zwölf Felder, zwei davon als Reserve. Jede Zeile ist 6,00 m lang und 1,20 m tief; dazwischen liegt ein Mittelgang von 1,0 m, an den Außenseiten je etwa 0,9 m Arbeitsgang. Der Regalblock braucht damit rund 6,5 m × 5,2 m, also etwa 34 Quadratmeter; mit Wareneingangs- und Packplatz von rund 8 Quadratmetern sind es rund 42 Quadratmeter.

Der Rundgang beginnt und endet am Packplatz: 3,0 m zum ersten Feld, 6,0 m an der ersten Regalseite entlang, 2,0 m quer in den Mittelgang, 6,0 m an der gegenüberliegenden Seite zurück und 3,0 m zum Packplatz — zusammen 20,0 m; bei 40 Bestellungen am Tag sind das 800 m Gehweg. Liegen die 30 Artikel mit den meisten Bestellungen in den zwei Feldern neben dem Packplatz, genügen für sie rund 8 m je Rundgang (3,0 m hin, 2,0 m am Feld entlang, 3,0 m zurück).

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Die zulässige Belastung je Fachboden deckt die acht Fächer auf ihm (32 Packstücke), die zulässige Belastung des Regalfelds die volle Belegung aus vier Ebenen (128 Packstücke); ein voller Fachboden lässt sich ohne Werkzeug einlegen, und die Belastungsangabe steht an der Lagereinrichtung (§ 10 Abs. 2 AStV).
  • Jeder Verkehrsweg ist frei: keine Kartons, keine Palette, keine Sackkarre im Gang, auch am Ende eines Arbeitstages.
  • In Österreich ist die nutzbare Breite nachgemessen: 1,0 m ohne Fahrzeugverkehr, 0,6 m zwischen Lagerungen, lichte Höhe 2,0 m.
  • Der Kommissionierweg lässt sich in einer Richtung gehen; jeder Artikel hat einen Kommissionierplatz, und der Lagerplatzschlüssel steht in der Warenwirtschaft.
  • Für alle Beschäftigten gibt es eine dokumentierte Unterweisung, und die Erste-Hilfe-Mittel sind vollständig und erreichbar.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Behebung
Kommissionieren dauert lange Artikel mit vielen Bestellungen liegen weit vom Packplatz Fächer nach Bestellhäufigkeit umstellen, nicht nach Warengruppe
Fehlgriffe und Verwechslungen zwei ähnliche Artikel in einem Fach oder ein Fach ohne Kennzeichnung ein Artikel je Fach, Regalkante beschriften, Packstücke mit Lagerplatzschlüssel etikettieren
Gang verstellt Reserve und Retouren im Kommissionierbereich eigene Zonen, Grenzen markieren, Reservefach je Artikel
Bestand im Shop weicht ab zwei Systeme buchen denselben Bestand eine führende Zahl festlegen, Reservierung nur auf einer Seite, Abgleich nach Eingang, Retoure und Inventur

Wann Sie Hilfe holen sollten

Holen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu, wenn der Raum enge Fluchtwege, eine Laderampe, eine Bühne oder einen Deckenzugang hat. Für Regalstatik und Bodenlast ist die Auskunft des Tragwerksplaners oder des Regalherstellers maßgeblich. In Österreich ist bei Umbauten mit Bewilligungspflicht nach §§ 92 oder 93 ASchG das Arbeitsinspektorat beteiligt. Lagerplatzstruktur und Abgleich zwischen Shop und Warenwirtschaft richten Sie selbst ein.

Häufige Fragen

Wie breit muss ein Gang im Lager sein?

In Österreich gibt die AStV die nutzbare Mindestbreite vor: 1,0 m für Verkehrswege ohne Fahrzeugverkehr, 0,6 m für Durchgänge zwischen Lagerungen und bei Fahrzeug- und Fußgängerverkehr die maximale Fahrzeug- oder Ladungsbreite plus beidseits je 0,5 m (§ 2 Abs. 1 AStV). In Deutschland nennt Anhang Nummer 1.8 der ArbStättV keine Meterzahl, sondern verlangt eine Bemessung nach der Zahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes; in der Schweiz verlangt Art. 15 Abs. 1 ArGV 3 ausreichend beleuchtete Verkehrswege. Planen Sie die Breite nach dem Gerät, mit dem Sie fahren.

Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch in einem gemieteten Kellerraum?

Ja, soweit dort Beschäftigte arbeiten. Für gemietete Räume gilt sie ebenso, weil sie an die Arbeitsstätte und die dort Beschäftigten anknüpft und Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einrichten und Betreiben regelt (§ 1 Abs. 1 ArbStättV). In Österreich gilt die AStV für Arbeitsstätten nach § 19 Abs. 1 ASchG, in der Schweiz ArGV 3 für alle dem Arbeitsgesetz unterstehenden Betriebe (Art. 1 Abs. 1). Bauordnungsrechtliche Anforderungen der Länder gehen vor, soweit sie weiter reichen (§ 3a Abs. 4 ArbStättV). Klären Sie mit dem Vermieter, welche Lasten der Boden trägt.

Reicht eine Regalzeile für 300 Artikel?

Nach der Beispielrechnung dieses Artikels reichen zehn Regalfelder von je 2,00 m Breite auf zwei doppelseitigen Zeilen. Die Zahl hängt an Packstückgröße und Lagermenge je Artikel: Größere Kartons oder mehr Stück je Artikel brauchen mehr Felder. Planen Sie zwei Felder Reserve ein, statt später Kartons vor dem Regal abzustellen, wo sie Verkehrswege einengen.

Wer soll den Bestand führen, der Shop oder die Warenwirtschaft?

Legen Sie eine führende Zahl fest und richten Sie die andere Seite als Anzeige und Reservierung ein (redaktionelle Empfehlung). Führt die Warenwirtschaft, gehören Verfügbarkeitsstatus, Lagerplatz und Reservierung in den Abgleich mit dem Shop. Prüfen Sie den Abgleich nach jedem Wareneingang, nach jeder Retoure und nach jeder Inventur, weil dort die Abweichungen entstehen.

Muss ich die Unterweisung wiederholen, wenn sich im Lager nichts ändert?

Wenn Beschäftigte im Lager arbeiten: In Deutschland verlangt § 6 Abs. 4 ArbStättV die Information und Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach eine Wiederholung mindestens jährlich; die DGUV Vorschrift 1 verlangt dasselbe mit Dokumentation (§ 4 Abs. 1). In Österreich ist die Unterweisung nachweislich zu führen und bei Änderung der Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren zu wiederholen (§ 14 Abs. 2 ASchG).

Quellen

  1. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV), §§ 3, 3a, 4 und 6 sowie Anhang Nummern 1.5, 1.8, 2.1, 3.1, 3.2 und 3.4 (Vollzitat: BGBl. I S. 2179, zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 109)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 9 Straftaten und OrdnungswidrigkeitenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 12, 25 und 26, zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369)Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, Ausgabe November 2013, §§ 2, 3, 4, 24 und 25Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Publikationsdatenbank · abgerufen am
  5. Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII), § 15 UnfallverhütungsvorschriftenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl. II Nr. 368/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 309/2017, §§ 1, 2, 10, 47 und 48, Fassung vom 14.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  7. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), §§ 4, 5, 14, 19, 26 und 130, Fassung vom 14.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · abgerufen am
  8. Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, Gesundheitsschutz), SR 822.113, Art. 1, 2, 12, 15, 37 und 39, Stand am 1. September 2024Fedlex, Amt für Veröffentlichungen des Bundes · abgerufen am