Großgeräte liefern: Zwei-Mann-Lieferung, Anschluss, Altgerät
Kurz gesagt
Deutschland: Lieferfenster, Etagenlieferung und Anschlussservice richten sich nach Ihrer Leistungsbeschreibung. Für beauftragte Speditionen und Monteure haften Sie aus dem Vertrag wie für eigenes Handeln (§ 278 Satz 1 BGB). Sind Sie rücknahmepflichtig, müssen Sie bei Abgabe eines neuen Geräts ein Altgerät derselben Geräteart annehmen, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt; im Fernabsatz ist die unentgeltliche Abholung auf die Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 beschränkt (§ 17 Abs. 1 und 2 ElektroG).
Das Wichtigste
- Deutschland: Rücknahmepflichtig sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen; sie müssen bei Abgabe eines neuen Geräts ein Altgerät derselben Geräteart zurücknehmen, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt. Im Fernabsatz gelten als Verkaufsfläche alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte, als Gesamtverkaufsfläche alle Lager- und Versandflächen, und die unentgeltliche Abholung ist auf die Kategorien 1, 2 und 4 beschränkt (§ 17 Abs. 1 und 2 ElektroG).
- Deutschland: Liefert ein rücknahmepflichtiger Vertreiber in einen privaten Haushalt aus, ist die Abholung des Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich auszugestalten (§ 17 Abs. 1 Satz 2 ElektroG); bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ist diese unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 beschränkt (§ 17 Abs. 2 Satz 2 ElektroG). Eine freiwillige Abholleistung, die er zusätzlich zur Rücknahmepflicht anbietet, darf er berechnen (§ 17 Abs. 4 Satz 5 ElektroG).
- Deutschland: Wird ein neues Gerät durch Auslieferung in einen privaten Haushalt abgegeben, muss der rücknahmepflichtige Vertreiber den Endnutzer beim Abschluss des Kaufvertrags über die unentgeltliche Rückgabe und Abholung informieren und fragen, ob er bei der Auslieferung ein Altgerät zurückgeben will (§ 17 Abs. 1 Satz 3 ElektroG); diese Pflicht gilt seit 1. Januar 2022.
- Deutschland: Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf außer dem Netzbetreiber nur ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen; das gilt nicht für Instandhaltungsarbeiten außerhalb des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung (§ 13 Abs. 2 Sätze 4 und 5 NAV). Welche Zustimmung der Anschluss eines Verbrauchsgeräts verlangt, steht in den Technischen Anschlussbedingungen: Die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte ist dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist (§ 19 Abs. 2 Satz 1 NAV), und den Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann der Netzbetreiber darin von seiner vorherigen Zustimmung abhängig machen (§ 20 Satz 3 NAV). Errichtung und wesentliche Veränderungen der Wasserkundenanlage darf nur das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in dessen Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen vornehmen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 AVBWasserV).
- Deutschland: Die Zwei-Personen-Zustellung nach § 73 Abs. 2 Satz 1 PostG richtet sich an Anbieter von Postdienstleistungen und ist erst sechs Monate nach Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 73 Abs. 2 Satz 2 PostG anzuwenden (§ 112 Abs. 10 Satz 2 PostG).
- Deutschland: Für Personen, die Sie mit Lieferung und Anschluss beauftragen, müssen Sie fremdes Verschulden wie eigenes vertreten (§ 278 Satz 1 BGB); deliktisch trifft § 823 Abs. 1 BGB die Person, die den Schaden selbst verursacht. Die Ersatzpflicht des Geschäftsherrn nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt einen weisungsgebundenen Verrichtungsgehilfen voraus; bei einem selbständigen Unternehmen, etwa einer Spedition oder einem Montagebetrieb, fehlt es daran nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2023, VIa ZR 598/22, Rn. 12 und 13); die Entlastung nach Satz 2 betrifft nur die weisungsgebundene Person. Ein Vertrag, der neben dem Verkauf die Aufstellung umfasst, bleibt ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Waschmaschine, Kühlschrank und Herd heißen umgangssprachlich Großgeräte; das Elektro- und Elektronikgerätegesetz teilt Elektro- und Elektronikgeräte in sechs Kategorien ein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 ElektroG) und nennt in der Beispielliste der Anlage 1, welche Geräte dazugehören: Kühl- und Gefriergeräte stehen dort als Wärmeüberträger in Kategorie 1, Waschmaschinen sowie Elektroherde und Elektrobacköfen als Großgeräte in Kategorie 4. Die Kategorie der Großgeräte ist über Geräte bestimmt, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 Zentimeter beträgt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ElektroG); für Wärmeüberträger gilt dieses Maß nicht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ElektroG). Solche Geräte kommen mit der Spedition, und mit der Lieferung kommen drei Fragen: Wer trägt sie, wer schließt sie an, wer nimmt das Altgerät mit.
Was Sie vorab brauchen
- Maße, Gewicht und die Angabe, ob eine Abmessung über 50 Zentimeter liegt
- Aufstelladresse mit Etage, Aufzug sowie Treppen- und Türbreite
- Anschlusssituation am Aufstellort: Steckdose, Herdanschlussdose, Wasserzulauf, Abfluss
- Wunsch des Kunden zur Altgeräteabgabe und eine Telefonnummer für den Liefertag
- Ihr Angebot, welche der drei Leistungen Sie übernehmen
- Leistung vereinbarenTragen, Anschließen und Mitnahme getrennt festhalten
- Termin und Zeitfenster bestätigen
- An den vereinbarten Trageort bringen
- Anschluss nach Vereinbarungvorhandenen Anschluss nutzen, Zustimmung nach den Technischen Anschlussbedingungen prüfen oder Anlagenarbeit an ein Installationsunternehmen vergeben
- Altgerät übernehmen
- Übergabe dokumentieren
Schematischer Ablauf; welche Leistungen geschuldet sind, folgt der Vereinbarung.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage der im Text genannten Vorschriften und Vertragsklauseln
Schritt für Schritt: Lieferung, Anschluss und Altgerät regeln
Schritt 1: Leistungsumfang getrennt festhalten
Tragen, Anschließen und Mitnehmen sind drei Leistungen, die aus der Vereinbarung folgen. Der Spediteur schuldet nach dem Speditionsvertrag die Besorgung der Versendung (§ 453 Abs. 1 HGB); Ver- und Entladen gehören mangels ausdrücklicher Vereinbarung nicht zu seinem Auftrag, es sei denn, aus den Umständen oder der Verkehrssitte ergibt sich etwas anderes (Ziffer 4.8.2 ADSp 2017). Die ADSp 2017 sind eine unverbindliche Empfehlung und gelten nur bei Einbeziehung; auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung (Ziffer 2.4). Nennen Sie deshalb Trageort, Anschluss und Mitnahme mit ihren Preisen in der Leistungsbeschreibung: Was Sie zu Lieferbedingungen und Liefertermin mitteilen, wird nach § 312d Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Vertrags, wenn Sie nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 EGBGB informieren.
Schritt 2: Zeitfenster und Lieferzeit zusagen
Die Lieferzeit ist die Spanne, das Zeitfenster die Ankunftszeit am Liefertag; das Zeitfenster ist der vereinbarte Leistungszeitraum für die Ankunft des Spediteurs an der Entladestelle (Ziffer 1.18 ADSp 2017). Ohne Vereinbarung kann der Verbraucher beim Verbrauchsgüterkauf die Lieferung nur unverzüglich verlangen, und Sie müssen spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben (§ 475 Abs. 1 BGB). Kann der Spediteur die vereinbarte Leistungszeit nicht einhalten, holt er Weisungen ein (Ziffer 13.2 ADSp 2017); überschreitet er die Lade- oder Entladezeit aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, schulden Sie das vereinbarte, sonst ein angemessenes Standgeld (Ziffer 11.4 ADSp 2017). Bei einer Wohnungslieferung trifft das den Fall, dass niemand öffnet.
Schritt 3: Zwei-Mann-Lieferung richtig einordnen
Pakete sind adressierte Sendungen bis 31,5 Kilogramm (§ 3 Nr. 14 PostG); der Universaldienst umfasst adressierte Pakete bis 20 Kilogramm Einzelgewicht innerhalb der Maße des Weltpostvertrags (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PostG). Anbieter von Postdienstleistungen müssen Pakete über 20 Kilogramm durch zwei Personen zustellen lassen, wenn der einzelnen Person kein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung steht (§ 73 Abs. 2 Satz 1 PostG); diese Vorgabe ist erst sechs Monate nach dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung anzuwenden, die Kriterien für dieses Hilfsmittel bestimmt (§ 112 Abs. 10 Satz 2 PostG). Adressat dieser Vorgabe ist der Anbieter von Postdienstleistungen, nicht der Händler; was Sie als Leistung zusagen, schulden Sie dagegen.
Schritt 4: Trageort bestimmen
„Etagenlieferung“ ist eine Bezeichnung aus der Praxis; der Trageort folgt dem Angebot, denn das Entladen ist nach Ziffer 4.8.2 ADSp 2017 nur geschuldet, wenn es vereinbart ist oder sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte ergibt. Für den Fall, dass der Empfänger nicht angetroffen wird, sehen die ADSp 2017 vor, dass das Gut in der Wohnung an einen erwachsenen Familienangehörigen, eine in der Familie beschäftigte Person oder einen erwachsenen ständigen Mitbewohner abgeliefert werden kann (Ziffer 13.3.1). Die Ablieferung darf grundsätzlich nur unter Aufsicht des Auftraggebers, des Empfängers oder eines dritten Empfangsberechtigten erfolgen; die Ziffern 13.3 und 13.4 bleiben dabei ausdrücklich unberührt (Ziffer 13.5). Haben Sie mit dem Auftraggeber oder dem Empfänger eine Ablieferung ohne körperliche Übergabe vereinbart, etwa eine Nacht-, Garagen- oder Bandanlieferung, ist die Ablieferung schon mit der tatsächlichen Bereitstellung des Gutes am vereinbarten Ort bewirkt (Ziffer 13.4). Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit der Übergabe an den Kunden über (§ 446 Satz 1 BGB); der Übergabe steht der Annahmeverzug gleich, also die Nichtannahme der angebotenen Leistung (§ 293 BGB; § 446 Satz 3 BGB). Halten Sie in der Terminbestätigung fest, wer öffnet und wie lange gewartet wird.
Schritt 5: Anschluss getrennt von der Zustellung organisieren
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich; die Arbeiten darf außer dem Netzbetreiber nur ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausführen, ausgenommen Instandhaltungsarbeiten außerhalb des Abschnitts bis zur Messeinrichtung (§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4 und 5 NAV). Ein neuer Herdanschluss oder eine zusätzliche Leitung ist dagegen eine Erweiterung oder Änderung der Anlage und gehört in die Hände eines eingetragenen Unternehmens; ein vorhandener Anschluss, der nur instand zu halten ist, fällt außerhalb des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung unter die Ausnahme des § 13 Abs. 2 Satz 5 NAV. Von diesen Arbeiten an der Anlage zu trennen ist der Anschluss des Geräts: Das Einstecken eines Geräts mit Stecker in eine vorhandene Steckdose ist keine Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Instandhaltung der Anlage nach § 13 Abs. 2 Satz 4 NAV; für den Anschluss eines Verbrauchsgeräts gilt daneben die Mitteilungspflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 NAV, soweit sich die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist, und der Netzbetreiber kann den Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte in seinen Technischen Anschlussbedingungen von seiner vorherigen Zustimmung abhängig machen (§ 20 Satz 3 NAV). Was für einen Herd an einer Herdanschlussdose gilt, lesen Sie deshalb in den Technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers und in den Anschlussvorgaben des Geräteherstellers nach, bevor Sie den Anschluss zusagen. Beim Wasser setzen das Wasserversorgungsunternehmen oder dessen Beauftragte die Kundenanlage in Betrieb, und jede Inbetriebsetzung ist über das Installationsunternehmen zu beantragen (§ 13 Abs. 1 und 2 AVBWasserV); der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung des Versorgungsunternehmens abhängen (§ 17 Abs. 1 AVBWasserV). Ob eine Installationsleistung nötig ist, entscheidet deshalb der Zustand am Aufstellort: Muss erst eine Anschlussdose gesetzt, ein Zulauf oder ein Abfluss hergestellt oder die Anlage geändert werden, sind das Arbeiten an der Anlage. Beim Wasser sind nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AVBWasserV nur die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dem Wasserversorgungsunternehmen oder einem in dessen Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten, während eine Erweiterung oder sonstige Änderung der Wasserkundenanlage, die keine wesentliche Veränderung ist, nicht unter diesen Vorbehalt fällt und nach § 12 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss.
Für das Verschulden der Personen, deren Sie sich zur Erfüllung Ihrer Verbindlichkeit bedienen, müssen Sie wie für eigenes Verschulden einstehen (§ 278 Satz 1 BGB); Ansprüche aus dem Kaufvertrag richten sich damit an Sie und nicht an die eingesetzte Person. Deliktisch haftet für einen Schaden am Eigentum des Kunden, etwa an Bodenbelag oder Küchenzeile, nach § 823 Abs. 1 BGB die Person, die ihn selbst vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat; als Geschäftsherrn trifft Sie die Ersatzpflicht nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB dagegen nur für einen Verrichtungsgehilfen: Verrichtungsgehilfe ist, wer von den Weisungen seines Geschäftsherrn abhängig ist, und daran fehlt es nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel bei selbständigen Unternehmen, sodass eine selbständige Spedition oder ein selbständiger Montagebetrieb regelmäßig nicht Verrichtungsgehilfe ist (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2023, VIa ZR 598/22, Rn. 12 und 13). Nur bei einer weisungsgebundenen Person stellt sich die Frage der Entlastung: Nach Satz 2 tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn Sie bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern Sie Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hatten, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet haben oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde (§ 831 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB). Die vertragliche Zurechnung nach § 278 Satz 1 BGB bleibt davon unberührt; Erfüllungsgehilfe nach dieser Vorschrift kann ein selbständiges Unternehmen ohne weiteres sein (Rn. 12). Eine unsachgemäße Montage durch Sie macht die Kaufsache mangelhaft, ebenso ein Mangel in der von Ihnen übergebenen Anleitung (§ 434 Abs. 4 BGB); der Vertrag mit Aufstellung bleibt ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ist der Anschluss- oder Montageauftrag gesondert als Werkvertrag einzuordnen, verjähren dessen Mängelansprüche in zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BGB). Die Nacherfüllung des Kaufs geht zu Ihren Lasten, bei einem vor dem Offenbarwerden des Mangels eingebauten Gerät einschließlich des Aus- und Wiedereinbaus (§ 439 Abs. 2 und 3 BGB).
Schritt 6: Altgerät vor dem Liefertag klären
Rücknahmepflichtig sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Lebensmittelvertreiber mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Geräte anbieten (§ 17 Abs. 1 Satz 1 ElektroG). Für die zweite Alternative nennt das Umweltbundesamt nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist den 1. Juli 2022 als spätesten Beginn der Rücknahmepflicht. Im Fernabsatz gelten als Verkaufsfläche alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte und als Gesamtverkaufsfläche eines Lebensmittelvertreibers alle Lager- und Versandflächen (§ 17 Abs. 2 Satz 3 ElektroG), und zur Lagerfläche gehören seit 1. Januar 2026 unabhängig von der Regalgrundfläche die gesamten Flächen der einzelnen Regalböden (§ 3 Nr. 11d ElektroG). Rechnen Sie Ihre Fläche vor dem Verkaufsstart nach.
Bei der Abgabe eines neuen Geräts nehmen Sie ein Altgerät derselben Geräteart unentgeltlich am Ort der Abgabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurück (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG). Ort der Abgabe ist bei einer Auslieferung auch der private Haushalt; dann ist die Abholung unentgeltlich auszugestalten (§ 17 Abs. 1 Satz 2 ElektroG). In diesem Fall müssen Sie beim Abschluss des Kaufvertrags über die unentgeltliche Rückgabe und Abholung informieren und fragen, ob der Endnutzer bei der Auslieferung ein Altgerät zurückgeben will (§ 17 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ElektroG); diese Informations- und Befragungspflicht gilt seit 1. Januar 2022 und gehört in den Bestellvorgang, nicht in das Telefonat am Liefertag. Im Fernabsatz ist die unentgeltliche Abholung auf die Kategorien 1, 2 und 4 beschränkt, also Wärmeüberträger (Kühl- und Gefriergeräte), Bildschirmgeräte sowie Großgeräte wie Waschmaschinen und Elektroherde; für die übrigen Geräte genügt eine geeignete Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 und 4 ElektroG).
Für die geschuldete Abholung und für Übergabe, Behandlung und Entsorgung zurückgenommener Altgeräte dürfen Sie von privaten Haushalten kein Entgelt verlangen (§ 17 Abs. 5 Satz 2 ElektroG); eine freiwillige Abholleistung beim privaten Haushalt, die Sie zusätzlich zur Rücknahme nach Absatz 1 und 2 anbieten, dürfen Sie dagegen berechnen (§ 17 Abs. 4 Satz 5 ElektroG). Ordnen Sie die Mitnahme im Shop einer dieser beiden Fallgruppen zu. Der Endnutzer muss das Altgerät getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall bereithalten und lose Altbatterien sowie zerstörungsfrei entnehmbare Lampen vorher abtrennen (§ 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ElektroG); im Fernabsatz müssen Sie außerdem das Symbol für Sammel- und Rücknahmestellen auf den Produktseiten oder vor oder bei der Bestellung platzieren und über Abholung und Rücknahme informieren (§ 18a Abs. 4 ElektroG).
Die Leistungen und ihre Grundlage
Die Tabelle ordnet jeder Leistung die Vorschrift oder Vertragsklausel zu, die dafür gilt. Sie ist kein Leistungsversprechen: Trageort und Anschlussservice richten sich nach dem, was Sie in der Leistungsbeschreibung zusagen.
| Leistung | Was Sie festlegen | Regel, die dafür gilt |
|---|---|---|
| Lieferzeit und Zeitfenster | Lieferzeit im Checkout, Fenster am Liefertag, wer öffnet und wie lange gewartet wird | § 475 Abs. 1 BGB, § 312d Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 EGBGB; Ziffern 1.18, 11.4 und 13.2 ADSp 2017 nur bei Einbeziehung |
| Tragen in die Wohnung | Trageort bis Bordsteinkante, Wohnungstür oder Aufstellort; Zwei-Personen-Lieferung als vereinbarte Leistung | § 453 Abs. 1 HGB und Ziffern 2.4, 4.8.2 (Entladen nur bei Vereinbarung oder nach Umständen und Verkehrssitte) und 13.3 bis 13.5 ADSp 2017; § 73 Abs. 2 Satz 1 PostG mit § 112 Abs. 10 Satz 2 PostG richtet sich an Anbieter von Postdienstleistungen |
| Anschluss | ob nur eine vorhandene Steckdose genutzt oder ein Herd-, Wasser- oder Abflussanschluss hergestellt wird, und wer das darf | § 278 Satz 1 BGB für das Verschulden der eingesetzten Person und § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB nur bei einem weisungsgebundenen Verrichtungsgehilfen, nicht bei einem selbständigen Unternehmen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2023, VIa ZR 598/22, Rn. 12 und 13; Schritt 5); § 13 Abs. 2 Satz 4 und 5 NAV für Arbeiten an der Anlage und § 19 Abs. 2 Satz 1 sowie § 20 Satz 3 NAV für Verbrauchsgeräte, Mitteilung und Zustimmung nach den Technischen Anschlussbedingungen; §§ 12, 13 und 17 Abs. 1 AVBWasserV; § 434 Abs. 4 BGB, § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 439 Abs. 2 und 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BGB für einen gesondert als Werkvertrag einzuordnenden Anschlussauftrag |
| Mitnahme des Altgeräts | ob die Abholung geschuldet und unentgeltlich ist oder freiwillig und entgeltlich angeboten wird | § 17 Abs. 1, 2, 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 ElektroG; § 10 Abs. 1 und § 18a Abs. 4 ElektroG |
| Schaden am Liefertag | wer annimmt und wie ein Schaden festgehalten wird | § 446 Sätze 1 und 3 BGB; bei einem Frachtvertrag § 438 HGB (erkennbarer Schaden bei der Ablieferung, sonst sieben Tage) und Haftungsgrenze von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm nach § 431 Abs. 1 HGB |
| Widerruf nach dem Anschluss | Rückgabehinweis, Höhe der Rücksendekosten (der Verbraucher trägt sie nur nach Unterrichtung), Angebot der Abholung | §§ 355, 356 und 357 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 EGBGB; Wertersatz nach § 357a BGB |
So prüfen Sie das Ergebnis
- Nennt die Auftragsbestätigung Trageort, Anschlussumfang und Mitnahme des Altgeräts mit ihren Preisen?
- Stehen Lieferzeit im Checkout und Zeitfenster in der Terminbestätigung, mit einer Stelle für Verschiebungen?
- Haben Sie beim Bestellvorgang gefragt, ob bei der Auslieferung ein Altgerät zurückgegeben werden soll?
- Ist geregelt, wer öffnet und wer den Empfang bestätigt, und ob eine Ablieferung ohne körperliche Übergabe vereinbart ist?
- Führt den Anschluss eine Person aus, die nach Ihrem Vertrag und den örtlichen Anschlussbedingungen dafür qualifiziert ist?
- Erhält der Kunde eine Übergabebestätigung mit Datum, Gerät und übernommenem Altgerät?
- Haben Sie Verkaufs-, Lager- und Versandfläche gegen die 400-Quadratmeter-Grenze beziehungsweise als Lebensmittelvertreiber gegen die 800-Quadratmeter-Grenze gerechnet, einschließlich der Regalböden?
Wenn etwas nicht klappt
| Symptom | Ursache | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Das Gerät passt nicht durch das Treppenhaus | Maße und Türbreiten wurden vor der Zusage nicht geprüft | Termin verschieben und eine Trageart bis zur Bordsteinkante vereinbaren; klären Sie, wer dann hineinträgt |
| Niemand öffnet im Zeitfenster | die Anwesenheit war nicht bestätigt | Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn er die angebotene Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB), und der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich (§ 446 Satz 3 BGB); Standgeld kann der Spediteur nach Ziffer 11.4 ADSp 2017 verlangen |
| Beim Tragen entsteht ein Kratzer | der Trageort war ohne Schutz vereinbart | Schaden sofort dokumentieren; aus dem Vertrag tragen Sie das Verschulden der eingesetzten Person nach § 278 Satz 1 BGB. Deliktisch trifft § 823 Abs. 1 BGB die Person, die den Schaden selbst verursacht hat; die Ersatzpflicht nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht nur bei einem weisungsgebundenen Verrichtungsgehilfen und damit bei einem selbständigen Unternehmen in der Regel nicht (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2023, VIa ZR 598/22, Rn. 12 und 13; Schritt 5) |
| Der Anschluss funktioniert nicht | Dose oder Zulauf war nicht geprüft | Zuerst klären, ob nur ein vorhandener Anschluss zu nutzen ist, ob der Netzbetreiber für dieses Verbrauchsgerät nach § 20 Satz 3 NAV in seinen Technischen Anschlussbedingungen eine vorherige Zustimmung verlangt oder ob an der Anlage gearbeitet werden muss. Beim Strom gilt: Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf außer dem Netzbetreiber nur ein eingetragenes Installationsunternehmen ausführen (§ 13 Abs. 2 Satz 4 NAV); für Instandhaltungsarbeiten außerhalb des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung gilt Satz 4 nach § 13 Abs. 2 Satz 5 NAV nicht. Beim Wasser sind nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AVBWasserV nur die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dem Wasserversorgungsunternehmen oder einem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten; eine Erweiterung oder sonstige Änderung, die keine wesentliche Veränderung ist, fällt nicht unter diesen Vorbehalt und muss nach § 12 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dann prüfen, ob Sie die Leistung überhaupt geschuldet haben |
| Das Altgerät bleibt stehen | die Rücknahmefrage wurde nicht gestellt | Frage und Information nach § 17 Abs. 1 Satz 3 ElektroG im Bestellvorgang nachholen und die Abholung unentgeltlich ausgestalten, wenn Sie rücknahmepflichtig sind (im Fernabsatz nur für Geräte der Kategorien 1, 2 und 4, § 17 Abs. 2 Satz 2 ElektroG) |
| Der Kunde widerruft nach dem Anschluss | kein Fehler, sondern der Normalfall im Fernabsatz | Kaufpreis erstatten; die Rückzahlung dürfen Sie bis zur Rückgabe oder bis zum Nachweis der Absendung zurückhalten, nicht aber, wenn Sie die Abholung angeboten haben (§ 357 Abs. 4 Sätze 1 und 2 BGB); haben Sie die Abholung angeboten, muss der Kunde die Ware nicht selbst zurücksenden (§ 357 Abs. 6 BGB) |
Wann Sie Hilfe holen sollten
Soll ein Gasgerät angeschlossen werden, klären Sie die Anschlussbedingungen und die Zustimmung mit dem örtlichen Gasversorgungsunternehmen; für Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung brauchen Sie außerhalb der Instandhaltungsausnahme nach § 13 Abs. 2 Satz 5 NAV ein eingetragenes Installationsunternehmen, ebenso gilt für die Errichtung und wesentliche Veränderung der Wasserkundenanlage: Nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AVBWasserV dürfen diese Arbeiten nur das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder ein in dessen Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen vornehmen (Schritt 5). Für Speditionsverträge mit Standgeld- und Haftungsklauseln brauchen Sie eine Klauselprüfung; im Verkehr mit Verbrauchern gelten die ADSp 2017 nicht (Ziffer 2.4). Wird Ihre Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG bestritten oder die Flächenberechnung nach § 3 Nr. 11d ElektroG angezweifelt, ist das ein Fall für die Rechtsberatung.