EU-Recht (DE/AT)Glossar

Peppol (Netzwerk für E-Rechnungen)

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Peppol ist ein offenes Netzwerk und Regelwerk für den standardisierten Austausch elektronischer Geschäftsdokumente wie Rechnungen. Betrieben wird es von OpenPeppol, einem gemeinnützigen Verband belgischen Rechts; Sender und Empfänger sind über je einen zertifizierten Access Point verbunden (Vier-Ecken-Modell). Das Rechnungsformat Peppol BIS Billing 3.0 ist eine Nutzungsspezifikation der europäischen Norm EN 16931. Peppol ist ein Übermittlungsweg, keine Rechtsvorschrift.

Das Wichtigste

  • Peppol ist der Name des Interoperabilitätsrahmens, OpenPeppol der Name der Organisation.
  • Peppol begann 2008 als von der Europäischen Kommission finanzierter Pilot; 2012 übernahm der Verband OpenPeppol das Netz.
  • Im Vier-Ecken-Modell hängen Sender und Empfänger je über einen zertifizierten Access Point am Netz.
  • Adressierung und Auffinden steuern ein zentrales Adressverzeichnis (Service Metadata Locator) und die Auskunftsdienste (Service Metadata Publisher).
  • Das Rechnungsformat Peppol BIS Billing 3.0 ist eine Nutzungsspezifikation (CIUS) der europäischen Norm EN 16931.
  • Die Fundstelle der Norm EN 16931-1:2017 und der Syntaxenliste veröffentlichte die Kommission mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 vom 16. Oktober 2017 im Amtsblatt; der 18. April 2019 ist die endgültige Frist für die Maßnahmen nach Art. 11 Abs. 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/55/EU, für subzentrale öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber ist ein Aufschub um bis zu 30 Monate nach Veröffentlichung der Fundstelle möglich.

Definition

Peppol ist ein Interoperabilitätsrahmen für den Austausch strukturierter elektronischer Geschäftsdokumente wie Rechnungen: Er verbindet die Systeme von Geschäftspartnern über ein offenes Netz zertifizierter Dienstanbieter und legt in Spezifikationen fest, wie diese Dokumente aufgebaut, adressiert und übertragen werden. Träger ist die Organisation OpenPeppol, ein gemeinnütziger internationaler Verband belgischen Rechts mit Sitz in Brüssel.

Wozu Peppol dient

Peppol arbeitet nach dem Vier-Ecken-Modell: Sender und Empfänger sind nicht direkt, sondern über je einen zertifizierten Access Point (Service Provider) verbunden. Ein zentrales Adressverzeichnis, der Service Metadata Locator, und die Auskunftsdienste, die Service Metadata Publisher, ermitteln den Empfänger. Ein Anschluss genügt, um alle anderen zu erreichen; als Rechnungsformat dient Peppol BIS Billing 3.0.

Beispiel

Beispiel: Ein deutscher Händler fakturiert eine österreichische Firma. Seine Software übergibt die Rechnung an ihren Access Point; dieser ermittelt über Service Metadata Locator und Service Metadata Publisher den Access Point des Empfängers und übermittelt das Dokument dorthin. Die Firma liest es maschinenlesbar in ihr System ein.

Rechtsgrundlage

Peppol ist ein Regelwerk der privaten Organisation OpenPeppol; verpflichtend wird es dort, wo Gesetze oder Verträge darauf verweisen. Den europäischen Bezug bildet die Norm EN 16931-1:2017 für das semantische Datenmodell einer elektronischen Rechnung. Nach Art. 7 der Richtlinie 2014/55/EU müssen öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten, die dieser Norm und einer der beiden in der Syntaxenliste genannten Syntaxen entsprechen; die Pflicht erfasst nur Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU (Art. 1 Abs. 1); nach Art. 1 Abs. 2 gilt die Richtlinie außerdem nicht für Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG, deren Vergabe und Ausführung für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und für die der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die betreffenden wesentlichen Interessen nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden können. Die Kommission veröffentlichte die Fundstelle der Norm mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 vom 16. Oktober 2017 im Amtsblatt und setzte darin den 18. April 2019 als endgültige Frist für die Maßnahmen nach Art. 11 Abs. 2 Unterabsatz 1 fest; für subzentrale öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber können die Mitgliedstaaten die Anwendung um bis zu 30 Monate nach Veröffentlichung der Fundstelle aufschieben (Unterabsatz 2). Peppol BIS Billing 3.0 ist eine Nutzungsspezifikation (CIUS) dieser Norm und verwendet die UBL-Syntax. In Deutschland hat der Bund die Empfangspflicht für seine Behörden in der E-Rechnungsverordnung umgesetzt (§ 3 und § 4 ERechV); Rechnungen in Verfahren der Organleihe sind nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 und § 4 Abs. 5 ERechV ausgenommen. Wie Sie als Händler E-Rechnungen ausstellen, steht unter E-Rechnung im B2B-Webshop.

Nicht zu verwechseln mit

  • EN 16931: der Standard für den Inhalt der Rechnung, unabhängig vom Übertragungsweg; Peppol ist der Weg.
  • XRechnung: der in Deutschland für Rechnungen an Bundesbehörden grundsätzlich vorgegebene Datenaustauschstandard (§ 4 Abs. 1 ERechV), der sich auch über Peppol versenden lässt.
  • Peppol-ID: die Teilnehmerkennung im Netz, nicht die USt-IdNr..

Häufige Fragen

Brauche ich einen eigenen Peppol-Access-Point?

Nein. Sie können den Anschluss eines zertifizierten Peppol-Service-Providers mitnutzen; eigene Infrastruktur und eine OpenPeppol-Mitgliedschaft sind dafür nicht nötig. Einen eigenen Access Point zu betreiben setzt dagegen eine Mitgliedschaft und die Konformitätsprüfung von OpenPeppol voraus.

Ist Peppol in der EU vorgeschrieben?

Nein. Die Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten, die der europäischen Norm EN 16931 und einer der beiden in der Syntaxenliste genannten Syntaxen entsprechen (Art. 7); erfasst sind nur Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU (Art. 1 Abs. 1); nach Art. 1 Abs. 2 gilt sie außerdem nicht für Rechnungen aus Aufträgen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG, deren Vergabe und Ausführung für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern und für die der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die betreffenden wesentlichen Interessen nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen gewährleistet werden können. Sie regelt Inhalt und Syntax der Rechnung, nicht den Übermittlungsweg; die Richtlinie selbst schreibt Peppol nicht vor. Welchen Weg ein Absender nutzen muss, bestimmen die Mitgliedstaaten: In Deutschland ist für Rechnungen an die Bundesverwaltung ein Verwaltungsportal des Bundes zu nutzen (§ 4 Abs. 3 ERechV; Verfahren der Organleihe sind nach § 4 Abs. 5 ERechV ausgenommen), und das Beschaffungsamt des BMI bietet dafür die Übermittlung über das Peppol-Netzwerk neben E-Mail und Weboberfläche an.

Was ist eine Peppol-ID?

Die Teilnehmerkennung im Peppol-Netz, nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nach der Darstellung der Bundesverwaltung setzt sich die Empfängerkennung bei Bundesbehörden aus der Kennung 0204 und der Leitweg-ID zusammen, die Absenderkennung aus 9930 mit der USt-IdNr. oder 0088 mit der Global Location Number.

Quellen

  1. Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen, Art. 1, 7 und 11 Abs. 2 (ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, publications.europa.eu · abgerufen am
  2. Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 der Kommission vom 16. Oktober 2017 über die Veröffentlichung der Fundstelle der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und die Liste von Syntaxen (Art. 1 bis 3 und Anhang), ABl. L 266 vom 17.10.2017Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, publications.europa.eu · abgerufen am
  3. Peppol Interoperability Framework (Vier-Ecken-Modell, Access Points, Service Metadata Locator und Service Metadata Publisher, Peppol BIS)OpenPeppol AISBL · abgerufen am
  4. About OpenPeppol (Organisation, Geschichte seit 2008, vier Ecken, Peppol BIS)OpenPeppol AISBL · abgerufen am
  5. OpenPeppol AISBL, Datenschutzerklärung (eingetragener Sitz: Rond-point 6, box 5, 1040 Brüssel, Belgien)OpenPeppol AISBL · abgerufen am
  6. Peppol BIS Billing 3.0: Business Interoperability Specifications, Introduction to openPeppol and BISOpenPeppol AISBL, docs.peppol.eu · abgerufen am
  7. Der Übertragungskanal: Peppol (Peppol als Übermittlungskanal, Peppol-Kennungen, Service Provider und eigener Access Point)Beschaffungsamt des BMI, e-rechnung-bund.de · abgerufen am
  8. E-Rechnungsverordnung (ERechV), § 3 Verbindlichkeit der elektronischen FormBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  9. E-Rechnungsverordnung (ERechV), § 4 Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die ÜbermittlungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am