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ElektroG und WEEE-Registrierung

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Die WEEE-Reg.-Nr. DE ist die Registrierungsnummer, die die zuständige Behörde einem Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland erteilt, wenn er sich vor dem Inverkehrbringen mit Marke und Geräteart registrieren lässt (§ 6 Absatz 1 Satz 1, § 37 Absatz 1 ElektroG). Ein Hersteller hat eine Registrierungsnummer, kann aber für mehrere Marken und Gerätearten mehrere Registrierungen haben. Registrieren muss sich der Hersteller nach § 3 Nummer 9 ElektroG, nicht der Vertreiber, der nur ordnungsgemäß registrierte Geräte unter der Marke des Herstellers weiterverkauft; die Nummer ist beim Anbieten und auf Rechnungen anzugeben (§ 6 Absatz 3 ElektroG).

Das Wichtigste

  • Ein Hersteller hat eine Registrierungsnummer, kann aber je Marke und Geräteart mehrere Registrierungen haben (§ 37 Absatz 1 ElektroG; stiftung ear).
  • Registrierungspflichtig ist der Hersteller nach § 3 Nummer 9 ElektroG; Vertreiber ordnungsgemäß registrierter Geräte unter fremder Marke brauchen keine eigene Nummer, Erstimporteure und Vertreiber nicht registrierter Geräte gelten dagegen als Hersteller.
  • Angabe beim Anbieten und auf Rechnungen (§ 6 Absatz 3 ElektroG).
  • Registrierung über das elektronische Datenverarbeitungssystem der zuständigen Behörde (ear-Portal); zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt (§ 36, § 37 Absatz 3 ElektroG).
  • Geldbuße bis 100.000 Euro bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Registrierung (§ 45 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 ElektroG).
  • Erforderlich unabhängig davon, ob die Geräte privat oder gewerblich genutzt werden (stiftung ear).

Definition

Die WEEE-Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) ist die Registrierungsnummer, die ein Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland erhält, wenn er sich vor dem Inverkehrbringen mit Marke und Geräteart registrieren lässt (§ 6 Absatz 1 Satz 1, § 37 Absatz 1 ElektroG). Die zuständige Behörde erteilt eine Registrierungsnummer je Hersteller und bei Bevollmächtigung je vertretenem Hersteller (§ 37 Absatz 1 Satz 1 und 2 ElektroG); ein Hersteller kann aber mehrere Registrierungen für verschiedene Marken und Gerätearten unter derselben Nummer haben (stiftung ear, Merkblatt für Marktplatzverkäufer, Stand 06/2023, Frage 1).

Wer sie braucht

Registrieren lässt sich der Hersteller nach § 3 Nummer 9 ElektroG: wer Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt und im Geltungsbereich anbietet (Buchstabe a), wer Geräte erstmals aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland im Geltungsbereich anbietet (Buchstabe c) und wer ohne Niederlassung in Deutschland Endnutzer über Fernkommunikationsmittel beliefert (Buchstabe d). Wer Geräte eines anderen Herstellers unter dessen Marke weiterverkauft, ist nicht Hersteller, solange der Name oder die Marke des Herstellers auf dem Gerät erscheint (§ 3 Nummer 9 Buchstabe b ElektroG), und braucht keine eigene Registrierungsnummer, solange die Geräte von einem ordnungsgemäß registrierten Hersteller stammen. Hersteller wird er aber, wenn er Geräte erstmals aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland im Geltungsbereich anbietet (§ 3 Nummer 9 Buchstabe c ElektroG); als Hersteller gilt außerdem, wer entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 vorsätzlich oder fahrlässig neue Geräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet (§ 3 Nummer 9 Satz 2 ElektroG). Die Nummer gehört in das Angebot und auf die Rechnungen (§ 6 Absatz 3 ElektroG); die übrigen Pflichten stehen unter Elektrogeräte und Batterien verkaufen in Deutschland.

Beispiel

Beispiel: Ein Onlineshop verkauft Elektrogeräte unter eigener Marke und deckt zwei Gerätearten ab. Er beantragt im ear-Portal für jede Geräteart eine Registrierung, also zwei Registrierungen, und erhält dafür eine WEEE-Reg.-Nr. (eine Nummer je Hersteller). Vor dem ersten Anbieten muss der Registrierungsbescheid vorliegen (stiftung ear, WEEE-Registrierung beantragen).

Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 1 und 3 ElektroG verlangen Registrierung und Angabe der Nummer, § 37 Absatz 1 ElektroG die Erteilung; zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt (§ 36 ElektroG). Die Registrierung läuft über das elektronische Datenverarbeitungssystem nach § 37 Absatz 3 ElektroG, das ear-Portal der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), der Gemeinsamen Stelle der Hersteller (§ 5 Absatz 1 ElektroG), die das Umweltbundesamt mit dem Vollzug beauftragt hat (§ 40 Absatz 1 ElektroG). Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden (§ 45 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 ElektroG). Geltende Fassung: 20. Oktober 2015, zuletzt geändert am 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286).

Nicht zu verwechseln mit

  • Verpackungsregistrierung: eigener Vorgang mit eigener Nummer über die Zentrale Stelle Verpackungsregister; siehe Verpackungslizenz.
  • Batterieregistrierung: Hersteller von Batterien lassen sich gesondert im ear-Portal registrieren; diese Registrierung ist nicht die WEEE-Registrierung (stiftung ear).
  • USt-IdNr.: die steuerliche Identifikationsnummer nach § 27a UStG, keine Produktverantwortung nach dem ElektroG.

Häufige Fragen

Ich verkaufe aus dem Ausland über meinen Onlineshop nach Deutschland. Brauche ich die WEEE-Nummer?

Ja, wenn Ihr Shop ohne Niederlassung in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte unmittelbar über Fernkommunikationsmittel an Endnutzer hier anbietet; dann gelten Sie als Hersteller (§ 3 Nummer 9 Buchstabe d ElektroG). Sie beauftragen einen Bevollmächtigten mit Niederlassung in Deutschland, der die Registrierung und die übrigen Herstellerpflichten übernimmt (§ 8 Absatz 2 und 3 ElektroG).

Gilt die WEEE-Reg.-Nr. für alle Geräte meines Shops?

Die Registrierungsnummer erhalten Sie einmal als Hersteller; registriert werden Sie im ear-Portal aber je Marke und Geräteart (§ 37 Absatz 1 ElektroG; stiftung ear, Merkblatt für Marktplatzverkäufer, Stand 06/2023, Frage 1). Führen Sie mehrere Marken oder Gerätearten, kommen weitere Registrierungen mit derselben Nummer hinzu. Ein Gerät ist nur gedeckt, wenn Marke und Geräteart in einer Ihrer Registrierungen angegeben sind.

Wie lange dauert die Registrierung?

Nach Angaben der stiftung ear dauert das Verfahren bei vollständigem und richtigem Antrag in der Regel zwei bis vier Wochen, bei hohem Antragsaufkommen oder komplexen Fällen auch länger. Erst mit dem Registrierungsbescheid dürfen Sie Geräte in Verkehr bringen.

Quellen

  1. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 3 BegriffsbestimmungenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 5 Einrichten der Gemeinsamen StelleBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  3. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 6 RegistrierungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  4. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines BevollmächtigtenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  5. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 36 Zuständige BehördeBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  6. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der RegistrierungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  7. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 40 Ermächtigung zur BeleihungBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  8. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), § 45 BußgeldvorschriftenBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  9. Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 286), Gesamtausgabe mit Vollzitat und StandBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am
  10. Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 25. November 2025, BGBl. 2025 I Nr. 286 (Regelungstext)Bundesgesetzblatt, recht.bund.de · abgerufen am
  11. WEEE-Registrierung beantragen (Anleitung und FAQ im ear-Portal)stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) · abgerufen am
  12. Über ear: Die stiftung ear als Gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des ElektroGstiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) · abgerufen am
  13. Pflichten als Hersteller von Elektrogeräten und Batterien (Themenwelt Hersteller)stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) · abgerufen am
  14. Wir antworten auf die 10 wichtigsten Fragen von Marktplatzverkäufern (Stand 06/2023)stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) · abgerufen am