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Digitale Produkte, Online-Kurse und Software

Digitale Produkte liefern Sie über einen befristeten Download-Link, einen Lizenzschlüssel oder ein Zugangskonto aus; jeder Weg braucht eigenen Missbrauchsschutz. Bei einem entgeltlichen Verbrauchervertrag über nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferte digitale Inhalte erlischt das Widerrufsrecht in Deutschland (§ 356 Abs. 6 BGB) und in Österreich (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG) vorzeitig nur, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, der Verbraucher dem Beginn vor Ablauf der Frist ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat und ihm die Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wurde (§ 312f BGB; § 7 Abs. 3 FAGG); fehlt eine dieser Voraussetzungen, läuft die gewöhnliche Frist ab und das Widerrufsrecht endet erst mit ihrem Ablauf (Deutschland: 14 Tage ab Vertragsschluss, beginnend nicht vor der Unterrichtung über das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 3 BGB, spätestens zwölf Monate und 14 Tage danach, § 356 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BGB; Österreich: 14 Tage ab Vertragsschluss, ohne Belehrung über das Rücktrittsrecht um zwölf Monate verlängert, § 11 Abs. 2 Z 3 und § 12 FAGG); in der Schweiz knüpft Art. 40b OR den Widerruf an eine Verkaufssituation wie Arbeitsplatz, Wohnräume, öffentliche Orte, Werbeveranstaltungen oder Telefon und erfasst die Online-Bestellung nicht.

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