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Open-Source-Shopsystem: Möglichkeiten, Aufwand, Grenzen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Ein quelloffenes Shopsystem ist ein Lizenzmodell, keine Kostenfreiheit: Die Lizenz erlaubt Nutzung, Änderung und Weitergabe; für eine Weitergabe darf der Lizenztext keine Abgabe verlangen (Ziffer 1 der Open Source Definition), doch kostenlos erwerben müssen Sie die Software damit nicht, denn GPLv3 erlaubt jeden Kopienpreis (Ziffer 4). Server, Arbeitszeit und Support bleiben bei Ihnen; für einen Shop mit sechs Erweiterungen rechnet dieser Beitrag mit rund sechs Stunden im Monat (erfundene Annahme), es lohnt sich, wenn jemand diese Aufgaben übernimmt.

Das Wichtigste

  • Open Source ist ein Lizenzmodell: Die Lizenz erlaubt Nutzung, Änderung und Weitergabe, auch im Geschäftsbetrieb (Open Source Definition Ziffern 1, 3 und 6).
  • Für eine Weitergabe darf der Lizenztext keine Abgabe verlangen (Open Source Definition Ziffer 1); kostenlos erwerben müssen Sie die Software nicht, denn GPLv3 erlaubt jeden Kopienpreis (Ziffer 4).
  • Wer die Software nur selbst laufen lässt, löst nach GPLv3 Ziffer 2 keine Weitergabepflichten aus.
  • Beim Weitergeben geänderten Codes verlangt die GPLv3 einen Änderungsvermerk mit Datum (Ziffer 5) und beim Objektcode den zugehörigen Quellcode nach einem der Wege aus Ziffer 6.
  • AGPLv3 Ziffer 13 verlangt bei einer geänderten, über das Netz genutzten Fassung ein Quellcodeangebot; OSL 3.0 Ziffer 5 behandelt schon die Nutzung durch andere, auch als Anwendung über ein Netz, als Weitergabe.
  • Die Lizenz gibt keine Gewährleistung, soweit zwingendes Recht oder eine schriftliche Zusage nicht entgegensteht (GPLv3 Ziffern 15 und 16; MIT-Lizenz); bezahlten Support erlaubt die GPLv3 (Ziffer 4), zusagt ihn aber nicht.

Ein eigener Open-Source-Shop verschiebt Verantwortung, statt sie abzuschaffen. Die Lizenz erlaubt Nutzung und Anpassung; für die Weitergabe verlangt der Lizenztext keine Abgabe, doch kostenlos erwerben müssen Sie die Software damit nicht. Der Beitrag zeigt, welche wiederkehrenden Aufgaben bleiben und wie viel Zeit sie kosten.

Was Open Source beim Shopsystem erlaubt

Open Source ist ein Lizenzmodell: Die Lizenz erlaubt jedem die Nutzung, Änderung und Weitergabe der Software. Die Open Source Initiative (OSI) fasst die Kriterien in ihrer Open Source Definition zusammen (Version 1.9, Stand 22. März 2007). Nach Ziffer 1 darf die Lizenz das Verschenken oder den Verkauf der Software als Teil eines Bündels nicht einschränken und für diesen Verkauf keine Gebühr verlangen; Ziffer 3 erlaubt Änderungen und abgeleitete Werke, Ziffer 6 schließt aus, dass die Lizenz die Nutzung in einem bestimmten Bereich beschränkt, etwa im Geschäftsbetrieb. Kostenfrei ist das nicht: GPLv3 erlaubt ausdrücklich, für jede Kopie jeden Preis zu verlangen (Ziffer 4); einen kostenlosen Erwerb der Software garantiert die Lizenz nicht.

Die Lizenztexte sind keine nationalen Gesetze: In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten dieselben Dokumente, unabhängig vom Sitz des Shops. Ob die Lizenz ein anwendbares Recht und einen Gerichtsstand festlegt, ist von Lizenz zu Lizenz verschieden (die OSL 3.0 nennt beides, Ziffer 11).

Die praktische Folge: Für den Lizenztext selbst zahlen Sie nichts, aber alles andere bleibt bei Ihnen. Deshalb entscheidet nicht die Lizenz, sondern die Frage, wer die wiederkehrenden Arbeiten übernimmt. Welches Betriebsmodell zu welcher Situation passt, behandelt Shopsoftware mieten oder kaufen; die Kriterien stehen in Shopsystem auswählen: Kriterien und Vorgehen.

Wann die Lizenz Pflichten auslöst

Für den Betrieb ist der Begriff der Weitergabe („convey“) entscheidend. Die GPLv3 erlaubt das Ausführen des unveränderten Programms uneingeschränkt und ebenso den Umgang mit Werken, die Sie nicht weitergeben (Ziffer 2); bloße Interaktion über ein Netzwerk ohne Übertragung einer Kopie ist keine Weitergabe (Ziffer 0, Begriffsbestimmungen).

Anders sieht es aus, wenn Sie Kopien weitergeben. Dann bleiben Copyright- und Lizenzhinweise erhalten (Ziffer 4). Bei geänderten Fassungen kommen ein Hinweis auf die Änderung mit Datum und die Lizenzierung des gesamten Werks unter der GPLv3 hinzu, und bei Objektcode ist der zugehörige Quellcode nach einem der in Ziffer 6 genannten Wege bereitzustellen, etwa auf einem Datenträger, per schriftlichem Angebot oder als Download (Ziffern 5 und 6). Verstoßen Sie dagegen, erlöschen die Rechte automatisch; die Lizenz regelt, unter welchen Bedingungen sie wieder aufleben (Ziffer 8: bei erstmaliger Rüge und Beseitigung binnen 30 Tagen). Zwei andere Lizenzen greifen weiter: Die OSL 3.0 behandelt schon die Nutzung durch andere, auch als Anwendung über ein Netzwerk, als Weitergabe (Ziffer 5) und knüpft daran die Bedingung, dass weitergegebene Kopien unter derselben Lizenz stehen (Ziffer 1 c); die AGPL verlangt für eine geänderte Fassung, dass sie Nutzern über das Netz den Quellcode anbietet (Ziffer 13). Prüfen Sie deshalb vor dem Start den Lizenztext Ihrer Vorlage und nicht nur den Namen des Projekts.

Der Lizenzgeber gibt für den Betrieb keine Zusage: Die GPLv3 schließt Gewährleistung und Haftung aus, soweit zwingendes Recht oder eine schriftliche Zusage nicht entgegensteht (Ziffern 15 und 16); die MIT-Lizenz gibt die Software ebenso ohne Gewährleistung. Bezahlten Support erlaubt die GPLv3 ausdrücklich (Ziffer 4), zusagt ihn aber nicht. Prüfen Sie für jeden Baustein den Lizenztext in seinen Dateien: Kern, Theme und Erweiterungen eines Projekts können unter verschiedenen Lizenzen stehen; mehr dazu in Lizenzen bei Open-Source-Shops.

Die wiederkehrenden Aufgaben mit Zeitansatz

Die Übersicht ordnet jeder Aufgabe Turnus und Zeit zu; die Werte sind erfundene redaktionelle Annahmen, keine Messwerte. Der Beispielshop hat sechs Erweiterungen und ein Testsystem.

Aufgabe Turnus (Annahme) Zeit je Durchgang (Annahme) Wenn es liegen bleibt
Sicherheitsupdates des Kerns einspielen monatlich 1,0 h bekannte Lücken bleiben offen, bis die nächste Runde läuft
Erweiterungen und Theme nachziehen und im Test prüfen nach jedem Kern-Update, im Beispiel monatlich 1,5 h Ausfälle in Checkout oder Buchhaltungsexport
Fremdbausteine auf Schwachstellen und Aktualisierungen prüfen monatlich 0,5 h ungeprüfte Bausteine bleiben im Betrieb
Protokolle und Fehlermeldungen durchsehen monatlich 0,5 h Fehler fallen erst auf, wenn Kunden sich melden
Sicherung zurückspielen und Zeit messen vierteljährlich 2,0 h im Ernstfall zeigt sich, dass die Sicherung nicht einspielbar ist
Sprung auf eine neue Hauptversion samt Laufzeitumgebung jährlich oder vor Ablauf der Unterstützung 8,0 h der Unterbau bekommt keine Sicherheitsupdates mehr
Testsystem mit Kopie der Daten betreiben je Update 1,0 h Updates laufen ungeprüft in den Live-Shop
Testsystem und Sicherung einrichten einmalig 6,0 h ohne Testsystem laufen die Prüfungen im Live-Shop

Ein Rechenbeispiel

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: Die laufenden Runden ergeben 1,0 + 1,5 + 0,5 + 0,5 + 1,0 = 4,5 Stunden im Monat, dazu 2,0 ÷ 3 = 0,7 Stunden für den Wiederherstellungslauf und 8,0 ÷ 12 = 0,7 Stunden für den Jahreslauf, zusammen 5,9 Stunden.

Bei angenommenen 70 Euro je Stunde sind das 5,9 × 70 = 413 Euro im Monat, rund 4.956 Euro im Jahr. Einmalig kommen 6,0 × 70 = 420 Euro für Einrichtung von Testsystem und Sicherung dazu. Server, Zahlungs- und Versanddienste sind nicht enthalten.

Vergleichen Sie diese Zahl mit dem Angebot eines betreuten Betriebs: Welche Updates, Sicherheitsmeldungen und Antwortzeiten sind im Preis enthalten, was kostet ein Umzug Ihrer Daten, und wie viel Arbeit bleibt auch dort bei Ihnen?

Typische Fehler

  • Softwarekosten null setzen: Der Lizenztext verlangt keine Abgabe für die Weitergabe, der Betrieb aber kostet Arbeitszeit. Ohne diese Zeit in der Kalkulation vergleichen Sie einen halben mit einem vollen Preis.
  • Updates ohne Testsystem einspielen: Ohne Kopie von Daten und Code lässt sich ein Fehler nicht nachstellen; geprüft wird dann im Live-Shop.
  • Erweiterungen ohne Prüfung von Lizenz und Pflege einbauen: Ist unklar, wer den Baustein pflegt, fällt die Anpassung nach dem nächsten Update Ihnen zu.
  • Änderungen am Kern nicht dokumentieren: Die GPLv3 verlangt beim Weitergeben einen Änderungsvermerk mit Datum (Ziffer 5); sonst lässt sich später nicht belegen, was geändert wurde.
  • Niemanden für den Störfall benennen: Ohne Namen und Vertretung wird im Fehlerfall improvisiert; die Reaktionszeit sollte vorher schriftlich vereinbart sein.

So gehen Sie vor

  1. Füllen Sie die Übersicht mit Ihren Erweiterungen und ersetzen Sie die Annahmen durch Ihre eigenen Zeiten aus einem Probedurchlauf.
  2. Prüfen Sie, ob jemand im Haus die Update-Routine fahren kann; andernfalls holen Sie ein Angebot für Wartung ein und lassen Sie Reaktionszeit und Vertretung schriftlich zusagen. Die Kostenbestandteile ordnet Was kostet ein Onlineshop? ein.
  3. Richten Sie Testsystem und Sicherung ein und üben Sie das Zurückspielen, bevor der Shop live geht; die Anforderungen an die Umgebung stehen in Hosting für den Onlineshop.
  4. Tragen Sie die Termine für Update, Prüfung und Wiederherstellung im Kalender ein und notieren Sie je Durchgang die gebrauchte Zeit.
  5. Klären Sie die Lizenz jeder eingesetzten Erweiterung und den Stand Ihrer Version; Hilfe gibt Update-Politik und Versionen.
  6. Vergleichen Sie nach einem Quartal Ihre gemessene Zeit mit dem Angebot eines betreuten Betriebs und prüfen Sie vor jedem weiteren Ausbau die Signale aus Wann lohnt der Wechsel des Shopsystems?.

Häufige Fragen

Kann ich ein Open-Source-Shopsystem gewerblich nutzen?

Ja. Nach Ziffer 6 der Open Source Definition darf eine Lizenz die Nutzung in einem bestimmten Bereich, ausdrücklich auch in einem Geschäft, nicht einschränken; Ziffer 1 verbietet eine vom Lizenztext verlangte Abgabe für die Weitergabe, garantiert aber keinen kostenlosen Erwerb, und GPLv3 erlaubt jeden Kopienpreis (Ziffer 4). Prüfen Sie trotzdem den Lizenztext Ihrer Vorlage: Zusätzliche Bedingungen können in den Dateien des Projekts stehen.

Muss ich meine Änderungen am Shop offenlegen?

Das hängt an der Lizenz. Bei der GPLv3 nur beim Weitergeben: Betreiben Sie das System selbst und geben nichts weiter, entstehen keine Weitergabepflichten (Ziffer 2). Geben Sie geänderten Code an Dritte, gehören ein Änderungsvermerk mit Datum und der zugehörige Quellcode dazu, bei Objektcode nach einem der Wege aus Ziffer 6 (Ziffern 5 und 6). Andere Lizenzen greifen weiter: Die AGPLv3 verlangt bei einer geänderten Fassung, die Nutzer über das Netz erreichen, ein Quellcodeangebot (Ziffer 13); die OSL 3.0 behandelt schon die Nutzung durch andere als Weitergabe (Ziffer 5).

Bekomme ich Support von der Community oder vom Projekt?

Einen Anspruch darauf gibt die Lizenz nicht. Die GPLv3 schließt Gewährleistung und Haftung aus, soweit zwingendes Recht oder eine schriftliche Zusage nicht entgegensteht (Ziffern 15 und 16); die MIT-Lizenz gibt die Software ebenso ohne Gewährleistung. Bezahlten Support erlaubt die GPLv3 ausdrücklich (Ziffer 4), zusagt ihn aber nicht. Eine Reaktionszeit gehört in einen eigenen Vertrag und nicht in die Erwartung an ein Forum.

Quellen

  1. The Open Source Definition, Version 1.9Open Source Initiative · abgerufen am
  2. GNU General Public License, Version 3 (Lizenztext)Open Source Initiative, veröffentlichte Fassung des Lizenztextes · abgerufen am
  3. GNU Affero General Public License, Version 3 (Lizenztext)Open Source Initiative, veröffentlichte Fassung des Lizenztextes · abgerufen am
  4. The MIT License (Lizenztext)Open Source Initiative · abgerufen am
  5. Open Software License 3.0 (Lizenztext)Open Source Initiative · abgerufen am