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Hosting für den Onlineshop: Anforderungen und Betriebsmodelle

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Kurz gesagt

Welches Hosting Ihr Shop braucht, entscheiden drei Zahlen: die zugesagte Verfügbarkeit, die Wiederanlaufzeit (RTO) und der höchstens zulässige Datenverlust (RPO). Legen Sie sie nach der gerade noch tolerierbaren Ausfallzeit fest, lassen Sie Messmethode, Wartungsfenster, Sicherungsintervalle und Wiederherstellungstests im Vertrag regeln und prüfen Sie Nachweise wie ein ISO/IEC-27001-Zertifikat oder ein C5-Testat samt Geltungsbereich.

Das Wichtigste

  • Verfügbarkeit, Wiederanlaufzeit (RTO) und Datenverlust (RPO) gehören als Zahlen in den Vertrag, nicht als Eigenschaftswörter.
  • Der BSI-Standard 200-2 ordnet tolerierbare Ausfallzeiten zu: 24 bis 72 Stunden (normal), 1 bis 24 Stunden (hoch), unter 1 Stunde (sehr hoch); Szenario Aufgabenerfüllung.
  • 99,9 Prozent Verfügbarkeit lassen in einem 30-Tage-Monat rechnerisch 43 Minuten Ausfall zu, 99,5 Prozent 3 Stunden 36 Minuten.
  • Deutschland und Österreich: Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden, wenn sie voraussichtlich zu einem Risiko führt (Art. 33 Abs. 1 und 2 DSGVO); die Frist gilt für Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Verordnung und nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO auch für einen nicht in der Union niedergelassenen Anbieter, der Kunden in der Union Waren oder Dienstleistungen anbietet.
  • Schweiz: Datensicherheit nach Art. 8 Abs. 1 DSG; der Verantwortliche meldet dem EDÖB eine Verletzung der Datensicherheit nach Art. 24 Abs. 1 DSG so rasch als möglich, wenn sie voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führt.
  • Ein C5-Testat oder ISO/IEC-27001-Zertifikat deckt einen Geltungsbereich ab; ob Sie es brauchen, sagt der Vertrag.

Ein Shop verkauft nur, solange der Server antwortet; nach einem Datenverlust entscheidet die Sicherung darüber, wie viele Bestellungen und Kundendaten wieder da sind. Beide Größen lassen sich als Zahl vereinbaren. Der Artikel ordnet die Betriebsmodelle, gibt eine Anforderungsliste nach Shop-Größe und nennt die Stellen, an denen die Zusagen im Vertrag stehen; Anbieter nennt er nicht.

Worauf es ankommt

Vier Begriffe genügen für die Anforderung an ein Shop-Hosting. Drei davon stehen im Glossar des BSI-Standards 200-4: die maximal tolerierbare Ausfallzeit, die Wiederanlaufzeit und der maximal zulässige Datenverlust.

  • Verfügbarkeit: Anteil der Zeit, in der der Shop erreichbar ist, als Prozentwert für einen Bezugszeitraum.
  • Ausfallzeit: Zeitspanne, in der der Shop nicht erreichbar ist; Ihr Ziel leiten Sie aus der gerade noch tolerierbaren Ausfallzeit ab.
  • Wiederanlaufzeit (Recovery Time Objective, RTO): nach dem Glossar des BSI-Standards 200-4 der Zeitraum vom Ausrufen des Notfalls bis zur geforderten Inbetriebnahme der Notfall-Lösung.
  • Maximal zulässiger Datenverlust (Recovery Point Objective, RPO): nach dem Glossar der Wert für das Alter, das verfügbare Daten maximal haben dürfen, damit zeitkritische Geschäfte nach einer Unterbrechung weiterlaufen; angegeben wird er in der Regel als geforderter Datensicherungszyklus.

Der BSI-Standard 200-2 ordnet die maximal tolerierbare Ausfallzeit drei Schutzbedarfskategorien zu: 24 bis 72 Stunden bei „normal“, eine bis 24 Stunden bei „hoch“ und weniger als eine Stunde bei „sehr hoch“. Die Grenzen gelten im Schadensszenario der beeinträchtigten Aufgabenerfüllung und sind an die eigenen Gegebenheiten anzupassen. IT-Grundschutz und BSI-Standards binden von sich aus niemanden: Sie sind nach der Darstellung des BSI Methode, Anleitung und Empfehlung; sie wirken, wo Gesetz oder Vertrag auf sie verweisen.

Welche Betriebsmodelle es gibt

Die Tabelle zeigt die vier Modelle, die die Hilfestellung des UP KRITIS (Version 2.0 vom 7. November 2023, Abschnitt 2.1) unterscheidet, und was in jedem Modell bei Ihnen bleibt.

Betriebsmodell Was der Anbieter bereitstellt Was bei Ihnen bleibt Prüffrage im Vertrag
Shopplattform als Dienst (SaaS) komplette Anwendung samt Infrastruktur und Plattform Datenexport, eigene Sicherung, Anbindung an die Warenwirtschaft Welche Ausfallzeiten, Sicherungszyklen und Wiederherstellungszeiten sind zugesagt?
Plattform als Dienst (PaaS) Infrastruktur und standardisierte Schnittstellen, kein Zugriff auf Betriebssystem und Hardware Ihre Anwendung und ihr Betrieb auf der Plattform Wer sichert Plattform und Daten, und wer spielt sie zurück?
Infrastruktur als Dienst (IaaS) Rechenleistung, Arbeitsspeicher und Datenspeicher; Kontrolle ab dem Betriebssystem liegt bei Ihnen Betriebssystem, Anwendungen, Sicherung, Wiederanlaufplan Welche Zusagen gelten für Netz, Speicher und Ersatzressourcen?
Eigener Server im Haus (On-Premises) nichts, die Installation liegt vor Ort Hardware, Netz, Strom, Kühlung, Ersatzteile, Standortschutz —

Für die Vertragsprüfung zählt nicht der Name des Modells, sondern die Aufgabenverteilung: In jedem Modell müssen Sicherung, Wiederherstellung und Sicherheitsaktualisierungen einer Seite zugeordnet sein. Zwischen IaaS und On-Premises liegen Vertragsformen, in denen der Anbieter zusätzlich das Betriebssystem oder die Anwendung betreut; den Umfang nennt der Vertrag. Welches Modell zu Aufwand und Kontrolle passt, vergleicht SaaS-Shop oder Self-Hosting, die laufenden Kosten ordnet Was kostet ein Onlineshop? ein.

Anforderungsliste nach Shop-Größe

Die Zielwerte sind eine redaktionelle Empfehlung mit erfundenen Beispielannahmen zur Shop-Größe, kein gesetzlicher Maßstab. Ersetzen Sie die erste Spalte durch Ihre eigenen Zahlen und tragen Sie die Zusage Ihres Anbieters daneben ein.

Shop-Größe (Beispielannahme) Verfügbarkeit (Zielwert: redaktionelle Empfehlung) Ausfallbudget je 30-Tage-Monat RTO RPO Sicherung
Start und kleiner Shop: bis 50 Bestellungen je Tag, eine Person im Betrieb 99,5 % 3 Stunden 36 Minuten 4 Stunden 24 Stunden tägliche Vollsicherung, räumlich getrennt vom Server aufbewahrt
Wachsender Shop: bis 500 Bestellungen je Tag, mehrere Mitarbeitende, Warenwirtschaft angebunden 99,9 % 43 Minuten 1 Stunde 1 Stunde Sicherung mindestens stündlich, zusätzlich Tagesstände
Umsatzstarker Shop: mehr als 500 Bestellungen je Tag oder an einen Marktplatz gebunden 99,95 % 22 Minuten 15 Minuten 15 Minuten fortlaufende Sicherung mit Wiederherstellung auf einen Zeitpunkt

Zu jeder Zeile gehören drei Punkte ohne Zahl: Messmethode samt Bezugszeitraum, Behandlung geplanter Wartungsfenster und der Nachweis, dass eine Wiederherstellung schon einmal geübt wurde. Der IT-Grundschutz verlangt von seinen Anwendern, dass Art, Häufigkeit und Zeitpunkte der Datensicherung festgelegt sind (CON.3.A2), dass der Sicherungsplan Aufbewahrungsdauer und Reihenfolge der Wiederherstellung nennt (CON.3.A4) und dass regelmäßig getestet wird, ob gesicherte Daten einwandfrei und in angemessener Zeit zurückgespielt werden können (CON.3.A15). Eine RAID-Spiegelung ist keine Datensicherung, weil die gespiegelten Daten gleichzeitig verändert werden (CON.3).

So rechnen Sie das Ausfallbudget aus

Ein Prozentwert wird greifbar, wenn Sie ihn in Minuten umrechnen. Ein Monat mit 30 Tagen hat 43.200 Minuten (30 × 24 × 60).

Verfügbarkeit Ausfallzeit je 30-Tage-Monat Ausfallzeit je Kalenderjahr
99,5 % 216 Minuten (3 Stunden 36 Minuten) rund 44 Stunden
99,9 % 43 Minuten rund 8,8 Stunden
99,95 % 22 Minuten rund 4,4 Stunden

Beispielrechnung mit erfundenen Zahlen: Ein Shop erhält 1.000 Bestellungen am Tag, der durchschnittliche Warenkorb liegt bei 45 Euro. Gleichmäßig über 24 Stunden verteilt sind das 0,69 Bestellungen je Minute (1.000 ÷ 1.440). In den 43 Minuten, die bei 99,9 Prozent zulässig sind, wären das rund 30 Bestellungen und rund 1.340 Euro Warenwert (30 × 45 Euro). Bestellungen laufen nicht gleichmäßig auf; die Rechnung zeigt die Größenordnung, nicht eine Prognose. Eine Vorschrift, die für Onlineshops eine Mindestverfügbarkeit festlegt, haben wir in den geöffneten Quellen (DSGVO, DSG, BSI-Standards) nicht gefunden; maßgeblich ist die Ausfallzeit, die Ihr Betrieb verkraftet.

Typische Fehler

  • Prozent ohne Messmethode. Eine Zusage von 99,9 Prozent ohne Bezugszeitraum, Messstelle und Aussage zu Wartungsfenstern lässt sich nicht überprüfen.
  • Sicherung ohne Wiederherstellungstest. Nach CON.3.A15 muss regelmäßig getestet werden, ob gesicherte Daten einwandfrei und in angemessener Zeit zurückgespielt werden können; ohne Test bleibt die Zusage eine Annahme.
  • Sicherung am selben Ort. Sicherungsmedien sollen nach CON.3.A12 räumlich getrennt von den gesicherten Systemen aufbewahrt werden.
  • Zertifikat ohne Geltungsbereich. Nach OPS.2.2.A13 soll geprüft werden, ob der Geltungsbereich eines Nachweises die genutzten Dienste erfasst.
  • Ausstieg nicht geübt. Der IT-Grundschutz empfiehlt Portabilitätstests und vertragliche Vorgaben für einen Anbieterwechsel (OPS.2.2.A15).

Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt

Verarbeitet der Hoster personenbezogene Daten Ihres Shops, etwa Bestell- und Adressdaten, ist er Auftragsverarbeiter. In Deutschland und Österreich braucht diese Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, der die Bindung an dokumentierte Weisungen, Maßnahmen nach Art. 32 und die Löschung oder Rückgabe der Daten nach dem Ende der Leistung regelt. Art. 32 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO verlangt Maßnahmen, welche die Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme sichern und die Verfügbarkeit der Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherstellen. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Aufsichtsbehörde, sofern sie voraussichtlich zu einem Risiko führt; der Auftragsverarbeiter meldet sie ihm unverzüglich (Art. 33 Abs. 1 und 2 DSGVO). Die Verordnung wird seit 25. Mai 2018 angewendet (Art. 99 Abs. 2 DSGVO).

In der Schweiz gewährleisten Verantwortlicher und Auftragsbearbeiter mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen eine dem Risiko angemessene Datensicherheit (Art. 8 Abs. 1 DSG). Der Verantwortliche muss sich vergewissern, dass der Auftragsbearbeiter die Datensicherheit gewährleisten kann (Art. 9 Abs. 2 DSG). Eine Verletzung der Datensicherheit, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko führt, meldet er dem EDÖB so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 1 DSG). Es gilt die Fassung vom 25. September 2020, Stand am 7. Juli 2025. Die DSGVO kann daneben auch einen nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter erfassen, der betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anbietet (Art. 3 Abs. 2 Buchst. a DSGVO); ein Schweizer Hoster, der in die EU verkauft, kann also beiden Regelungen unterliegen. Einzelheiten zu Vertrag und Standortwahl behandelt Datenschutz bei der Shopsystem-Auswahl.

Welche Nachweise Sie verlangen können

Ein Zertifikat ist ein Nachweis, den Sie im Vertrag verlangen können; ein Erfordernis eines bestimmten Zertifikats findet sich in den geöffneten Quellen (DSGVO, DSG, IT-Grundschutz) nicht. Die DSGVO lässt genehmigte Verhaltensregeln und ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren als Nachweis hinreichender Garantien zu (Art. 28 Abs. 5 DSGVO).

  • C5: Der Kriterienkatalog spezifiziert Mindestanforderungen an sicheres Cloud Computing und richtet sich an professionelle Cloud-Anbieter, deren Prüfer und Kunden; die Erfüllung testieren Wirtschaftsprüfer. Aktuell ist C5:2026 in Version 1.1.0 vom 11. August 2026.
  • ISO/IEC 27001: Die Ausgabe 2022 der Norm war eine der Grundlagen des C5:2026. Nach dem Kriterium OIS-01.01AC stellen akkreditierte Zertifizierungsstellen die Zertifikate aus. Daneben entscheidet das BSI über das Zertifikat „ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz“, das ein BSI-zertifizierter Auditor prüft.
  • Mindeststandards des BSI: Sie gelten nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BSIG für Einrichtungen der Bundesverwaltung nach § 29 Abs. 1 BSIG und begründen für einen Onlineshop keine eigene Pflicht.

Der Geltungsbereich entscheidet über den Wert des Nachweises: Ein Testat oder Zertifikat deckt die Einheiten, Standorte und Dienste ab, die darin genannt sind.

Checkliste für die Anfrage an den Anbieter

  1. Nennen Sie die zugesagte Verfügbarkeit mit Bezugszeitraum und Messmethode und sagen Sie, wie geplante Wartungsfenster behandelt werden.
  2. Nennen Sie RTO und RPO, das Sicherungsintervall, die Aufbewahrungsdauer und den Aufbewahrungsort der Sicherungen.
  3. Legen Sie vor, wann zuletzt eine Wiederherstellung getestet wurde und wie lange sie gedauert hat.
  4. Legen Sie Ihre Nachweise mit Geltungsbereich, Standorten und Datum vor (C5, ISO/IEC 27001, ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz).
  5. Benennen Sie alle Subunternehmer und die Orte, an denen meine Daten verarbeitet werden, sowie die Regelungen für Kündigung und Löschung.
  6. Legen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag vor und bestätigen Sie einen Probeexport aller Daten vor der Unterschrift.

Häufige Fragen

Reicht eine Zusage von 99,9 Prozent Verfügbarkeit?

Nur mit den Angaben dahinter. Fragen Sie nach Bezugszeitraum und Messmethode, nach der Behandlung geplanter Wartungsfenster und nach RTO und RPO. Ohne diese Punkte ist der Prozentwert nicht prüfbar, und ein Ausfall in einem nicht gewerteten Wartungsfenster fällt nicht auf.

Muss mein Hoster ein ISO-27001-Zertifikat haben?

Ein Zertifikat ist ein Nachweis, den Sie im Angebot verlangen können: ISO/IEC 27001, ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz oder ein C5-Testat. Ein Erfordernis eines bestimmten Zertifikats steht in den geöffneten Quellen (DSGVO, DSG, IT-Grundschutz) nicht. Prüfen Sie Geltungsbereich, Standorte und Datum, weil ein Zertifikat nur die darin genannten Einheiten und Dienste abdeckt.

Wo liegen meine Daten, und was passiert beim Anbieterwechsel?

Ort und Subunternehmer gehören in den Vertrag, ebenso Löschung oder Rückgabe nach dem Ende der Leistung. In Deutschland und Österreich verlangt Art. 28 Abs. 3 Buchst. g DSGVO diese Regelung, in der Schweiz regelt Art. 9 DSG die Übertragung an einen Auftragsbearbeiter und Art. 24 Abs. 1 die Meldung einer Verletzung der Datensicherheit an den EDÖB, wenn sie voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führt. Testen Sie den Export vor der Vertragsunterschrift.

Brauche ich einen eigenen Server für meinen Shop?

Das hängt an der Verantwortung, die Sie tragen wollen, und nicht an einer Größe in Bestellungen. Bei gemieteter Infrastruktur (IaaS) liegen Betriebssystem, Aktualisierungen und Sicherungen bei Ihnen, bei einer gemieteten Shopplattform (SaaS) trägt sie der Anbieter. Fragen Sie in beiden Fällen, wer die Wiederherstellung im Ernstfall ausführt.

Quellen

  1. BSI-Standard 200-2: IT-Grundschutz-Methodik, Kapitel 8.2 Schutzbedarfsfeststellung (Tabellen 2 bis 4: tolerierbare Ausfallzeit der Schutzbedarfskategorien)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  2. BSI-Standard 200-4: Business Continuity ManagementBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  3. BSI-Standard 200-4: Glossar und Abkürzungsverzeichnis (Definitionen von RTO, RPO, RTA, RPA, SLA und Wiederanlaufzeit)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  4. IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023, Baustein CON.3 Datensicherungskonzept (Anforderungen CON.3.A2, A4, A12, A15)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  5. IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023, Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung (Anforderungen OPS.2.2.A9, A12, A13, A15)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  6. Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue C5:2026, Version 1.1.0 vom 11. August 2026 (Anforderungshistorie, Abschnitt 2, Kriterien OIS-01.01B, OIS-01.01AC, OIS-01.01AS)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  7. Kriterienkatalog C5: Übersicht und Empfehlung, ab welchem Prüfzeitraum C5:2026 anzuwenden istBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  8. Mindeststandards des BSI nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BSIGBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  9. ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von IT-GrundschutzBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am
  10. Nutzung von cloudbasierten Dienstleistungen in Kritischen Infrastrukturen, Version 2.0 vom 7. November 2023, Abschnitt 2.1 ServicemodelleBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), UP KRITIS · abgerufen am
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  12. Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), konsolidierte Fassung 02016R0679 — 04.05.2016 mit den Berichtigungen C1 (ABl. L 314 vom 22.11.2016), C2 (ABl. L 127 vom 23.5.2018) und C3 (ABl. L 74 vom 4.3.2021), Art. 2, 3, 33 und 99Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Publications Office) · abgerufen am
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