Branchen im Überblick / Vermietung und Verleih

Vermietung und Verleih

Ein Mietshop braucht drei Festlegungen: einen Verfügbarkeitskalender, der Mietzeit und Pufferzeiten blockiert, eine Widerrufsregel nach Land und Mietobjekt und eine Kaution mit Rückgabebedingungen. Gegenüber Verbrauchern entfällt der Widerruf in Deutschland und Österreich bei Kraftfahrzeugvermietung und bei Freizeitleistungen nur dann, wenn der Vertrag für die Leistung einen festen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB; § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG); die Fahrzeugart allein genügt nicht. Unternehmerkunden haben dieses gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrecht nicht, weil es nur Verbrauchern zusteht (§ 312g Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 FAGG). In der Schweiz fehlt ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Vermietung und Verleih online: Widerruf, Kaution, Verfügbarkeit

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