Branchen im Überblick / Vermietung und Verleih
Vermietung und Verleih
Ein Mietshop braucht drei Festlegungen: einen Verfügbarkeitskalender, der Mietzeit und Pufferzeiten blockiert, eine Widerrufsregel nach Land und Mietobjekt und eine Kaution mit Rückgabebedingungen. Gegenüber Verbrauchern entfällt der Widerruf in Deutschland und Österreich bei Kraftfahrzeugvermietung und bei Freizeitleistungen nur dann, wenn der Vertrag für die Leistung einen festen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB; § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG); die Fahrzeugart allein genügt nicht. Unternehmerkunden haben dieses gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrecht nicht, weil es nur Verbrauchern zusteht (§ 312g Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 FAGG). In der Schweiz fehlt ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Vermietung und Verleih online: Widerruf, Kaution, Verfügbarkeit
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Vermietung und Verleih online: Widerruf, Kaution, Verfügbarkeit
Mietshop planen: Verfügbarkeit je Stück, Pufferzeiten, Widerruf und Rücktritt in DE, AT und CH, Kaution und Schadensabwicklung. Stand Oktober 2026.
DE · AT · CHRatgeber
Recht & Pflichten
Kaution im Verleih: Kartenreservierung und Einbehalt
Kaution im deutschen Online-Verleih: Klauselbeispiele zu Höhe, Verrechnung und Rückzahlung, Grenzen je Zahlungsart und Fristen. Stand Oktober 2026.
DeutschlandRecht
Mietvertrag im Fernabsatz: Widerruf beim Online-Verleih
Verleih: 14 Tage Widerruf, Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB und bei besichtigter Wohnung, Falltabelle, Belehrung nach EGBGB. Stand Oktober 2026.
DeutschlandRecht