Branchen im Überblick / Photovoltaik und Balkonkraftwerke
Photovoltaik und Balkonkraftwerke
Deutschland: Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher, die Strom aus begünstigten Modulen speichern, berechnet der Shop mit 0 Prozent Umsatzsteuer, wenn die Lieferung an den Betreiber geht und die Anlage an einem begünstigten Gebäude steht oder höchstens 30 Kilowatt (peak) hat (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG); auch ein später nachgerüsteter Speicher kann so begünstigt sein. Österreich: 20 Prozent, der Satz von 0 Prozent lief dort 2025 aus. Schweiz: 8,1 Prozent. Die Sätze für Österreich und die Schweiz gelten nur für Umsätze, die dort steuerbar sind; Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen sind in Deutschland steuerfrei (§ 4 Nr. 1 UStG). Registriert wird im Marktstammdatenregister vom Betreiber; die Pflicht entfällt nur, wenn die Einheit weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist und auch nicht an ein Stromnetz angeschlossen werden soll (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 MaStRV).
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