Branchen im Überblick / Münzen, Barren und Anlagegold
Münzen, Barren und Anlagegold
Anlagegold ist in Deutschland (§ 25c Abs. 1 UStG) und in Österreich (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994) steuerfrei und in der Schweiz nach Art. 23 Abs. 2 Z 12 MWSTG von der Steuer befreit. Silber ist in allen drei Ländern steuerpflichtig, aber je nach Ware unterschiedlich belastet: Ein Silberbarren der Position 7106 trägt in Deutschland 19 Prozent auf den vollen Preis (§ 12 Abs. 1 UStG). Eine von einer Privatperson angekaufte Silbermünze trägt bei Anwendung der Differenzbesteuerung 19 Prozent auf die Differenz (§ 25a Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG); auf die Differenzbesteuerung kann der Wiederverkäufer nach § 25a Abs. 8 UStG bei jeder Lieferung verzichten, soweit er nicht die Gesamtdifferenz nach Absatz 4 anwendet, und dann gelten die allgemeinen Vorschriften, also 19 Prozent auf den vollen Preis oder 7 Prozent, wenn die Münze ein Sammlungsstück von münzkundlichem Wert ist und die Bemessungsgrundlage mehr als 250 Prozent des Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (Anlage 2 Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc UStG). In Österreich trägt die Lieferung 20 Prozent (§ 10 Abs. 1 UStG 1994), in der Schweiz 8,1 Prozent (Art. 25 Abs. 1 MWSTG). Die Identität des Kunden prüfen Sie in Deutschland ab 2.000 Euro Barzahlung und in Österreich ab 10.000 Euro Barzahlung sowie bei Anlagegold schon bei einer Bemessungsgrundlage über 15.000 Euro unabhängig von der Zahlart (§ 24a Abs. 3 UStG 1994). In der Schweiz greifen bei Händlerinnen und Händlern mehr als 100.000 Franken Bargeld und, bei den Edelmetallformen des Art. 15a GwV, mehr als 15.000 Franken; auf Finanzintermediäre, die berufsmässig mit Bankedelmetallen handeln, sind diese Absätze nicht anwendbar (Art. 8a Abs. 2ter GwG); für sie gilt Art. 3 GwG, der die Vertragspartei bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung und bei Kassageschäften erst ab einem erheblichen Wert erfasst, dessen Höhe die Aufsichtsstellen und Selbstregulierungsorganisationen festlegen (Art. 3 Abs. 1, 2 und 5 GwG).
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Anlagegold ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz steuerfrei, Silber nicht: Steuersätze je Ware, Rechnungen, Reverse Charge, GwG-Prüfung und Widerruf.
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