Transaktionsgebühren und Provisionen im Shopsystem
Kurz gesagt
Je Bestellung können im Shopsystem ein Prozentsatz des Bestellwerts, ein Fixbetrag oder eine Umsatzbeteiligung anfallen; ob und in welcher Höhe, steht im jeweiligen Angebot. Ein Prozentsatz lässt die Kosten mit dem Bestellaufkommen steigen, eine Monatspauschale bleibt konstant. Für den Vergleich einer reinen Pauschale mit einer reinen Umsatzbeteiligung auf derselben Bemessungsgrundlage lautet der Break-even: Pauschale geteilt durch (Prozentsatz mal durchschnittlichem Bestellwert); kombinierte Tarife vergleichen Sie über die Gebührendifferenz je Bestellung.
Das Wichtigste
- Mögliche Posten je Bestellung: Prozentsatz vom Bestellwert, Fixbetrag je Bestellung, Umsatzbeteiligung auf Zahlungen, Zahlungsentgelte eines integrierten Anbieters.
- Ob diese Posten anfallen und in welcher Höhe, steht in Preisliste und Vertrag des jeweiligen Anbieters.
- Break-even-Bestellungen je Monat = Monatspauschale ÷ (Prozentsatz × durchschnittlicher Bestellwert); die Formel gilt für eine reine Pauschale gegen eine reine Umsatzbeteiligung auf derselben Bemessungsgrundlage.
- Beispielrechnung mit erfundenen Werten: 49 Euro Pauschale gegen 2 Prozent Umsatzbeteiligung bei 60 Euro Bestellwert ergibt einen Break-even bei 41 Bestellungen.
- Höhere Bestellwerte senken die Break-even-Zahl, niedrigere erhöhen sie.
Beim Vergleich von Shopsystemen steht der Monatspreis im Angebot, aber nicht immer die Position, die mit dem Wachstum am stärksten steigt: die Gebühr je Bestellung. Dieser Artikel zeigt, welche Positionen je Bestellung vorkommen können, wie sie die Kostenentwicklung prägen und wie Sie mit einer Break-even-Rechnung zwei Tarife gegeneinander halten.
Welche Gebühren je Bestellung im Angebot stehen können
Die folgende Tabelle nennt Positionen, die in Preislisten von Shopsystem-Anbietern auftauchen können. Ob eine Position in Ihrem Angebot vorkommt und mit welchem Wert, prüfen Sie an der Preisliste selbst; die Tabelle ist eine Checkliste, keine Marktbeschreibung.
| Position | Wie sie berechnet wird | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Transaktionsgebühr in Prozent | Prozentsatz vom Bestellwert jeder Bestellung | ob die Bemessungsgrundlage den Bestellwert mit oder ohne Versandkosten umfasst |
| Fixbetrag je Bestellung | fester Betrag je Bestellung, unabhängig vom Wert | ob er bei Erstattung oder Storno entfällt oder bestehen bleibt |
| Umsatzbeteiligung | Prozentsatz auf das abgerechnete Volumen, je Monat abgerechnet | ob sie sich auf Bestellungen oder auf Zahlungsvolumen bezieht |
| Zahlungsentgelte des integrierten Anbieters | Prozentsatz und Fixbetrag je Zahlung | ob der Tarif die Nutzung eines bestimmten Zahlungsanbieters vorsieht |
| Zusatzposten | etwa Währungsumrechnung oder Kontingente für Bestellzahlen | ab welcher Bestellzahl ein anderer Satz oder Aufpreis greift |
Die Zahlungsentgelte können aus einem eigenen Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister stammen und gesondert neben der Gebühr des Shopsystems laufen; ob Ihr Tarif die Zahlungen selbst abrechnet oder ein Zahlungsentgelt bereits in der Umsatzbeteiligung enthält, prüfen Sie in der Preisliste. Wie Sie Zahlungsentgelte je Zahlungsart ausrechnen, zeigt die Anleitung zu den Zahlungsgebühren im Onlineshop.
Wovon die Wirkung abhängt
Eine Gebühr in Prozent wirkt auf jeden Bestellwert und steigt daher mit dem Umsatz; eine feste Monatspauschale bleibt gleich, egal wie viele Bestellungen eingehen. Daraus folgt die Wirkung auf Ihre Kalkulation: Der Prozentsatz greift direkt am Deckungsbeitrag, die Pauschale verteilt sich über die Bestellzahl.
Ein Rechenbeispiel mit erfundenen Werten: Bei einer Gebühr von 2 Prozent kostet eine Bestellung über 60 Euro 1,20 Euro, eine Bestellung über 25 Euro dagegen 0,50 Euro. Liegt Ihr Deckungsbeitrag je Bestellung bei 8 Euro, verbraucht die Gebühr bei der 60-Euro-Bestellung 15 Prozent davon (1,20 ÷ 8 = 0,15); bei der 25-Euro-Bestellung sind es 6,25 Prozent. Derselbe Prozentsatz trifft also kleine Bestellwerte anteilig geringer, bringt aber absolut weniger ein für den Anbieter. Wie viel Prozent vom Umsatz Ihnen insgesamt bleibt, rechnen Sie in der Gesamtkosten-Betrachtung des Shopsystems.
Wo der Break-even zwischen Pauschale und Umsatzbeteiligung liegt
Der Break-even ist die Bestellzahl im Monat, ab der beide Tarife gleich viel kosten. Die Formel gilt für den Vergleich einer reinen Monatspauschale mit einer reinen Umsatzbeteiligung auf derselben Bemessungsgrundlage; bei kombinierten Tarifen setzen Sie beide Formeln vollständig in die Rechnung ein (dazu unten).
Break-even-Bestellungen = Monatspauschale ÷ (Prozentsatz × durchschnittlicher Bestellwert)
Die folgende Tabelle ist eine Beispielrechnung mit erfundenen Werten, keine Preisliste: Modell P verlangt eine Pauschale von 49 Euro im Monat ohne Gebühr je Bestellung, Modell U keine Pauschale und 2 Prozent je Bestellung; der durchschnittliche Bestellwert liegt bei 60 Euro, die Gebühr bei Modell U also bei 1,20 Euro je Bestellung.
| Bestellungen je Monat | Modell P gesamt (Euro) | Modell U gesamt (Euro) | Differenz P − U (Euro) | günstiger |
|---|---|---|---|---|
| 10 | 49,00 | 12,00 | 37,00 | Modell U |
| 20 | 49,00 | 24,00 | 25,00 | Modell U |
| 30 | 49,00 | 36,00 | 13,00 | Modell U |
| 40 | 49,00 | 48,00 | 1,00 | Modell U |
| 41 | 49,00 | 49,20 | −0,20 | Modell P |
| 50 | 49,00 | 60,00 | −11,00 | Modell P |
| 100 | 49,00 | 120,00 | −71,00 | Modell P |
| 200 | 49,00 | 240,00 | −191,00 | Modell P |
Der Schnitt liegt bei 49 ÷ 1,20 = 40,83, also ab 41 Bestellungen im Monat: darunter ist die Umsatzbeteiligung in dieser Beispielrechnung billiger, darüber die Pauschale. Der Break-even verschiebt sich mit dem Bestellwert, nicht mit der Pauschale allein. Bei denselben 49 Euro und 2 Prozent liegt er nach derselben Formel bei durchschnittlich 30 Euro Bestellwert bei 82 Bestellungen (49 ÷ 0,60 = 81,67) und bei 120 Euro Bestellwert bei 21 Bestellungen (49 ÷ 2,40 = 20,42), jeweils auf die erste Bestellzahl gerundet, ab der die Pauschale günstiger wird (82 × 0,60 = 49,20 Euro; 21 × 2,40 = 50,40 Euro, gegenüber 49 Euro).
Tarife können eine Grundgebühr und einen Prozentsatz zugleich vorsehen; vergleichen Sie dann nicht zwei Modelle, sondern zwei Formeln, und setzen Sie je Tarif Pauschale und Prozentsatz in dieselbe Rechnung ein.
Typische Fehler bei der Rechnung
- Der Monatspreis wird verglichen, die Gebühr je Bestellung aber übersehen. Bei hohem Bestellaufkommen übersteigt der Prozentanteil die Pauschale, und der optisch teurere Tarif ist am Monatsende der billigere.
- Die Umsatzbeteiligung wird auf die Bestellzahl bezogen, obwohl sie sich auf das Volumen beziehen kann. Rechnen Sie sie in diesem Fall über den durchschnittlichen Bestellwert in eine Summe je Monat um.
- Die Bemessungsgrundlage bleibt ungeprüft. Enthält sie die Versandkosten, fällt die Gebühr höher aus, als die Rechnung auf dem Warenwert allein verspricht.
- Erstattungen bleiben außen vor. Läuft eine Bestellung zurück und die Gebühr bleibt bestehen, entsteht der Aufwand ohne Umsatz.
- Der Break-even wird nur am Durchschnittsmonat gerechnet. Für die Jahresrechnung zählt die Summe der zwölf Monatskosten; rechnen Sie den schwächsten und den stärksten Monat zusätzlich als Sensitivitätsprüfung durch, etwa Saisonspitzen und das zweite Halbjahr.
So vergleichen Sie zwei Tarife
- Notieren Sie aus Ihren Daten die erwartete Bestellzahl für jeden Monat des Jahres; für die Jahresrechnung zählt später die Summe der zwölf Monatskosten.
- Berechnen Sie den durchschnittlichen Bestellwert der letzten sechs Monate und prüfen Sie, ob er sich saisonal verschiebt.
- Stellen Sie aus beiden Preislisten, jeweils mit Datum, die Monatsformel auf: feste Beträge plus Prozentsatz mal erwartete Bestellzahl mal Bestellwert.
- Setzen Sie beide Formeln in die Break-even-Formel ein und lesen Sie ab, auf welcher Seite Ihrer erwarteten Bestellzahl der Schnitt liegt; prüfen Sie das Ergebnis zusätzlich am schwächsten und am stärksten Monat.
- Prüfen Sie zu jedem Tarif die Randbedingungen: Kontingente, Verhalten bei Erstattung und die Kosten für den Datenexport bei einem späteren Wechsel.
- Tragen Sie das Ergebnis in Ihre Mehrjahresrechnung ein; das Arbeitsblatt dazu liefert die Anleitung Gesamtkosten eines Shopsystems berechnen (TCO).