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Bewertungssterne in der Suche: Markup richtig einsetzen

Rechtsstand: · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Sterne setzen Review- oder AggregateRating-Markup nach schema.org voraus, das die sichtbaren Bewertungen der Seite abbildet. Ein Review braucht author, itemReviewed samt itemReviewed.name und reviewRating.ratingValue, bei verschachtelter Bewertung entfällt itemReviewed und den Namen trägt das übergeordnete Objekt; ein AggregateRating braucht den Namen des bewerteten Objekts, ratingValue und ratingCount oder reviewCount; author und reviewRating verlangt Google für diesen Typ nicht. Bewertungen, die ein Unternehmen über sich selbst steuert, und zusammengeführte Fremdbewertungen bleiben ohne Sterne; in Deutschland und Österreich gilt für zugänglich gemachte Verbraucherbewertungen zusätzlich die Angabe, ob und wie deren Herkunft geprüft wird (§ 5b Abs. 3 UWG; § 2 Abs. 6b UWG 1984).

Das Wichtigste

  • Sterne sind nur möglich, wenn der Typ unterstützt wird, die Pflichtfelder stehen und die Bewertungen sichtbar sind.
  • Pflichtfelder je Review: author, itemReviewed samt itemReviewed.name und reviewRating.ratingValue; bei verschachtelter Bewertung entfällt itemReviewed, den Namen trägt das übergeordnete Objekt.
  • Ein AggregateRating hat einen eigenen Pflichtfeldkatalog: Name des bewerteten Objekts, ratingValue und mindestens eines von ratingCount oder reviewCount; author ist im Vokabular von Rating geerbt und wird von Google hier nicht verlangt, reviewRating kennt dieser Typ nicht.
  • Bewertungen über das eigene Unternehmen auf der eigenen Seite sind nach der Richtlinie für LocalBusiness und Organization nicht teilnahmeberechtigt.
  • Aus mehreren Websites zusammengeführte Bewertungen und nicht offengelegte Gegenleistungsbewertungen sind ausgeschlossen.
  • Herkunftsangabe für zugänglich gemachte Verbraucherbewertungen: Deutschland § 5b Abs. 3 UWG seit 28. Mai 2022, Österreich § 2 Abs. 6b UWG 1984 seit 20. Juli 2022.

Ein Sternergebnis entsteht nicht durch eine Einstellung im Shopsystem, sondern durch Markup im Quelltext einer Seite. Google prüft drei Dinge: ob der Typ der bewerteten Sache unterstützt wird, ob das Markup die Pflichtfelder trägt und ob die Bewertungen für Besucher sichtbar sind. Diese Anleitung führt von diesen Bedingungen über die Felder bis zur Kontrolle in der Search Console; wie Bewertungen entstehen, behandelt Kundenbewertungen sammeln und anzeigen.

Was Sie vorab brauchen

  • Zugang zu den Vorlagen, aus denen Produktseiten, Kategorieseiten und Startseite erzeugt werden.
  • Je Artikel den angezeigten Durchschnitt, die Anzahl der Bewertungen und die einzelnen Bewertungen mit Sternwert, Verfassername und Datum.
  • Eine Bewertungsfunktion, die zu jeder Bewertung festhält, ob ein Kaufvorgang dazu vorliegt.
  • Die Entscheidung, ob auf der Seite Bewertungen über Ihr eigenes Unternehmen oder über fremde Unternehmen stehen.
  • Zugang zum Rich Results Test und zur Search Console Ihrer Domain.

Schritt für Schritt: Vom Bewertungsformular zum Stern in der Suche

Schritt 1: Prüfen, ob die bewertete Sache unterstützt wird

Die Dokumentation zum Review-Snippet nennt die Typen, für die Sterne möglich sind, darunter Book, Event, Movie, Product, Recipe und SoftwareApplication. Für einen Shop ist der Regelfall der Typ Product auf der Produktseite; dasselbe Vokabular trägt auch das Produkt-Snippet (Produktseiten und strukturierte Daten). LocalBusiness und Organization stehen ebenfalls in der Liste, aber mit einer Einschränkung, die die Tabelle unten zeigt. Stand der Dokumentation: 8. September 2026.

Schritt 2: Bewertungen sichtbar machen

Das Markup darf nur abbilden, was auf der Seite steht. Ausgezeichnete Bewertungen müssen für Besucher unmittelbar erkennbar sein: bei einer einzelnen Bewertung Text und Sternwert, bei einer Sammelbewertung der Durchschnitt. Die allgemeinen Richtlinien für strukturierte Daten (Stand: 10. Juli 2026) verbieten Markup für Inhalte, die Leser nicht sehen, und verlangen, dass das Markup den Seiteninhalt zutreffend wiedergibt. Google empfiehlt außerdem, nur Bewertungen zu übernehmen, zu denen ein Kommentar und ein Verfassername vorliegen; der Name muss ein gültiger Name sein und kürzer als 100 Zeichen.

Schritt 3: Pflichtfelder setzen

Die Tabelle stellt die Felder zusammen, die Google für die beiden Typen verlangt und empfiehlt.

Feld Typ Review AggregateRating
author Person oder Organization Pflicht von Google hier nicht verlangt
itemReviewed unterstützter Typ Pflicht; entfällt, wenn die Bewertung in ein anderes Objekt verschachtelt ist Pflicht; entfällt, wenn die Sammelbewertung in ein anderes Objekt verschachtelt ist
itemReviewed.name Text Pflicht; bei verschachtelter Bewertung steht der Name am übergeordneten Objekt Pflicht; bei verschachtelter Sammelbewertung steht der Name am übergeordneten Objekt
reviewRating.ratingValue Zahl oder Text Pflicht gehört nicht zu diesem Typ
ratingValue Zahl oder Text gehört nicht zu diesem Typ Pflicht, der Durchschnitt
ratingCount oder reviewCount ganze Zahl gehört nicht zu diesem Typ mindestens eines von beiden
bestRating und worstRating Zahl empfohlen, unter reviewRating empfohlen
datePublished Datum nach ISO 8601 empfohlen gehört nicht zu diesem Typ

„Von Google hier nicht verlangt“ heißt nicht, dass schema.org das Feld nicht kennt: author ist beim AggregateRating von Rating geerbt und damit im Vokabular vorhanden, Google verlangt es für diesen Typ aber nicht. reviewRating kennt der Typ AggregateRating dagegen nicht.

Zwei Formfehler kosten die Teilnahme. Zahlen gehören mit Punkt als Dezimaltrennzeichen ins Markup (4.4 statt 4,4); in Microdata und RDFa erlaubt Google ein content-Attribut, das den sichtbaren Wert überschreibt. Ohne weitere Angabe gilt die Skala 1 bis 5; eine andere tragen Sie über bestRating und worstRating ein, Brüche und Prozentwerte erkennt Google selbst. Ein Beispiel für eine Produktseite mit erfundenen Werten:

{
  "@context": "https://schema.org/",
  "@type": "Product",
  "name": "Beispielartikel",
  "aggregateRating": {
    "@type": "AggregateRating",
    "ratingValue": 4.4,
    "reviewCount": 37
  }
}

Schritt 4: Markup einbauen und prüfen

Tragen Sie das Markup in die Vorlage ein, aus der die einzelnen Seiten erzeugt werden, damit jede Seite ihre eigenen Werte erhält, und setzen Sie es auf die Seite, die es beschreibt. Prüfen Sie einzelne Seiten im Rich Results Test und beheben Sie kritische Fehler vor der Auslieferung. Danach zeigt die URL-Prüfung in der Search Console, wie Google die Seite sieht; blockieren robots.txt, noindex oder eine Zugangsbeschränkung den Zugriff, bleibt das Markup folgenlos. Für die erneute Durchsuchung stoßen Sie das Recrawlen an oder reichen eine Sitemap ein.

Was nicht ausgezeichnet wird

Die Tabelle ordnet die Fälle, die Google in der Dokumentation ausschließt. Es sind Teilnahmebedingungen der Suche, keine Rechtsfragen; die Zeilen mit dem Zusatz zu lokalen Unternehmen und Organisationen stammen aus den zusätzlichen Richtlinien für diese Typen.

Fall Sterne möglich? Wo es steht
Bewertungen von Kunden zu einem einzelnen Artikel auf dessen Produktseite ja Typ Product in der Review-Snippet-Dokumentation
Bewertungen über das eigene Unternehmen auf der eigenen Seite, im Markup oder über ein eingebettetes Widget eines Portals nein zusätzliche Richtlinie für LocalBusiness und Organization: wer die Bewertungen über sich selbst steuert, ist nicht teilnahmeberechtigt
Bewertungen über fremde Unternehmen, die Ihr Shop oder ein Portal sammelt ja dieselbe Richtlinie lässt Seiten mit Bewertungen über andere Unternehmen ausdrücklich zu
aus mehreren Websites zusammengeführte Bewertungen oder Sterne nein technische Richtlinie: nichts von anderen Websites zusammenfassen
erfundene Bewertungen und Bewertungen gegen eine nicht offengelegte Gegenleistung nein technische Richtlinie: keine erfundenen und keine nicht offengelegten Gegenleistungsbewertungen
von Redakteuren erstellte, ausgewählte oder zusammengestellte Bewertungsinformationen (lokale Unternehmen und Organisationen) nein zusätzliche Richtlinie: Bewertungswerte müssen unmittelbar von Nutzern stammen
eine Sammelbewertung für eine Kategorie oder eine Liste statt für einen Artikel nein technische Richtlinie: Bewertung zu einem bestimmten Artikel
mehrere einzelne Bewertungen ohne Sammelbewertung nein technische Richtlinie: zusätzlich einen Durchschnitt angeben
Bewertungen, die Besucher auf der Seite nicht sehen nein allgemeine Richtlinien: kein Markup für nicht sichtbare Inhalte

Auf der Startseite entsteht der Fall, den die Richtlinie ausschließt: Ein Shop zeichnet dort Sterne für den eigenen Service aus, erfüllt alle Pflichtfelder und erscheint trotzdem nicht mit Sternen, weil die bewertete Einheit die eigene Organisation ist. Ein eingebettetes Widget ändert daran nichts; Google wertet das Einbetten als Steuerung des Vorgangs. Zulässig bleibt die Auszeichnung der eigenen Artikel mit den Bewertungen der eigenen Kunden. Gültiges Markup sagt nichts über die Anzeige.

Was das Markup nicht ersetzt: die Angabe zur Herkunft

Ob eine Seite teilnehmen darf, entscheidet die Suche. Was ein Shop beim Anzeigen angeben muss, entscheidet das Wettbewerbsrecht des Landes.

In Deutschland gelten Informationen darüber, ob und wie ein Unternehmer sicherstellt, dass veröffentlichte Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Ware tatsächlich genutzt oder erworben haben, als wesentlich, sobald er Bewertungen zugänglich macht, die Verbraucher zu Waren oder Dienstleistungen abgegeben haben (§ 5b Abs. 3 UWG, in Kraft seit 28. Mai 2022). In Österreich gilt dieselbe Angabe als wesentlich, wenn Verbraucherbewertungen von Produkten zugänglich gemacht werden (§ 2 Abs. 6b UWG 1984, in Kraft seit 20. Juli 2022). Die Angabe schuldet der Shop unabhängig davon, wer die Verbraucherbewertungen erhoben hat; sie betrifft nur Bewertungen von Verbrauchern, nicht solche von Unternehmen. Eine eigene Pflicht zur Herkunftsangabe haben wir im Schweizer UWG nicht gefunden; unrichtige oder irreführende Angaben über die eigenen Waren, Werke oder Leistungen sind dort aber unlauter (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, SR 241, in Kraft seit 1. November 1995, amtliche Konsolidierung Stand 1. Januar 2025).

Ein Durchschnitt, den Sie nicht belegen können, ist auch wettbewerbsrechtlich angreifbar. Die Behauptung, Bewertungen stammten von Verbrauchern, die die Ware tatsächlich erworben oder genutzt haben, ist gegenüber Verbrauchern in Deutschland stets unzulässig, wenn angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung fehlen (Anhang Nr. 23b UWG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 UWG, in Kraft seit 28. Mai 2022); gefälschte Bewertungen und der Auftrag dazu sind es ebenfalls (Nr. 23c). In Österreich gelten beide Praktiken als jedenfalls irreführend (Anhang Z 23b und Z 23c in Verbindung mit § 2 Abs. 2 UWG 1984, in Kraft seit 20. Juli 2022).

So prüfen Sie das Ergebnis

  • Der Rich Results Test meldet für eine Produktseite gültige Review- oder AggregateRating-Daten ohne kritischen Fehler.
  • Der angezeigte Durchschnitt entspricht dem ratingValue im Quelltext und der Bewertungsübersicht auf der Seite.
  • Die Zahl in ratingCount oder reviewCount passt zu den Bewertungen, die die Seite aufführt.
  • Startseite und Unternehmensseite tragen kein Markup über Bewertungen des eigenen Betriebs.
  • Eine Stichprobe zeigt: Verfassername im Markup und auf der Seite stimmen überein und bleiben unter 100 Zeichen.
  • In Deutschland und Österreich steht die Angabe, ob und wie die Herkunft der Verbraucherbewertungen geprüft wird, dort, wo die Bewertungen erscheinen.

Wenn etwas nicht klappt

Symptom Ursache Behebung
Markup im Test gültig, in der Suche fehlen die Sterne Google garantiert keine Anzeige, oder das Markup bildet den Seiteninhalt nicht ab einige Tage abwarten, URL-Prüfung nutzen, Markup mit dem sichtbaren Text abgleichen
Die Startseite zeigt keine Sterne Bewertungen über das eigene Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt Unternehmensbewertungs-Markup entfernen; auf Produktseiten ausschließlich Bewertungen des jeweiligen Produkts auszeichnen
Der Test meldet ein fehlendes Pflichtfeld beim Review fehlt author, itemReviewed samt name oder reviewRating.ratingValue; beim AggregateRating fehlt der Name des bewerteten Objekts, ratingValue oder ratingCount beziehungsweise reviewCount das gemeldete Feld ergänzen
Der Test meldet einen falschen Wert Dezimalkomma statt Punkt bei ratingValue 4.4 statt 4,4 schreiben
Der Test warnt bei mehreren Einzelbewertungen die Sammelbewertung fehlt AggregateRating mit Durchschnitt und Zähler ergänzen
Die Search Console meldet eine manuelle Maßnahme für strukturierte Daten das Markup verstößt gegen die Richtlinien, etwa durch erfundene Bewertungen Ursache beheben, Seite erneut prüfen lassen; betroffen ist nur das angereicherte Ergebnis

Wann Sie Hilfe holen sollten

Ziehen Sie Ihr Shopsystem oder eine Agentur hinzu, wenn Bewertungen aus mehreren Quellen zusammengeführt werden sollen oder das Markup per JavaScript entsteht. Rechtliche Hilfe ist angebracht, wenn Sie mit geprüften Bewertungen werben, ohne die Prüfung zu dokumentieren. Wie Bewertungen im Shop entstehen, moderiert und angezeigt werden, behandelt Kundenbewertungen sammeln und anzeigen.

Häufige Fragen

Warum erscheinen keine Sterne, obwohl die Bewertungen echt sind?

Prüfen Sie zuerst, wen die Bewertung betrifft. Bewertungen über das eigene Unternehmen auf der eigenen Seite, auch über ein eingebettetes Widget eines Portals, sind nach der Richtlinie für LocalBusiness und Organization nicht teilnahmeberechtigt. Auf Produktseiten prüfen Sie, ob Bewertungstext oder Durchschnitt sichtbar sind und ob ein Zähler im Markup steht; gültiges Markup garantiert keine Anzeige.

Darf ich Bewertungen aus Portalen in mein Markup übernehmen?

Nein. Die technische Richtlinie verbietet es, Bewertungen oder Sterne von anderen Websites zusammenzufassen. Zeichnen Sie Bewertungen aus, die Nutzer auf Ihrer eigenen Seite abgegeben haben. In Deutschland und Österreich kommt hinzu, dass Sie für zugänglich gemachte Verbraucherbewertungen angeben müssen, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von Verbrauchern stammen, die die Ware tatsächlich genutzt oder erworben haben (§ 5b Abs. 3 UWG; § 2 Abs. 6b UWG 1984).

Bekommt die Startseite Sterne für die Bewertung des Shops?

Nur wenn dort Bewertungen über ein fremdes Unternehmen stehen. Für Bewertungen über den eigenen Betrieb ist die Seite nach der Richtlinie nicht teilnahmeberechtigt, unabhängig davon, ob Sie das Markup selbst gesetzt oder ein Widget eingebettet haben. Die eigenen Artikel auf den Produktseiten dürfen Sie dagegen mit Kundenbewertungen auszeichnen.

Reicht eine einzige Bewertung für die Sterne?

Die Pflichtfelder lassen das zu, denn ratingCount oder reviewCount muss nur eine Zahl tragen. Ob Google das Ergebnis zeigt, entscheidet der Algorithmus; die Dokumentation nennt keine Mindestzahl und garantiert keine Anzeige. Wer mehrere Einzelbewertungen auszeichnet, braucht zusätzlich eine Sammelbewertung mit Durchschnitt und Zähler.

Was passiert, wenn das Markup gegen die Richtlinien verstößt?

Google kann eine manuelle Maßnahme für strukturierte Daten verhängen; die Seite verliert dann die Teilnahme am angereicherten Ergebnis, das Ranking im Web-Ergebnis bleibt unberührt. Die Einbettung eines Widgets mit Bewertungen über das eigene Unternehmen führt nach der Ankündigung von 2019 allein nicht zu einer manuellen Maßnahme, die Sterne entfallen aber.

Quellen

  1. Review snippet (Review, AggregateRating) structured data, Last updated 2026-09-08Google Search Central · abgerufen am
  2. General structured data guidelines, Last updated 2026-07-10Google Search Central · abgerufen am
  3. Making Review Rich Results more helpful, 16. September 2019, mit Aktualisierung vom 18. September 2019Google Search Central Blog · abgerufen am
  4. Schema.org Type AggregateRatingSchema.org · abgerufen am
  5. Schema.org Type ReviewSchema.org · abgerufen am
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  9. Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG), § 2 Abs. 4 und Abs. 6b sowie Anhang Z 23b und Z 23c, Fassung vom 14.10.2026Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Österreich · abgerufen am
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