Branchen im Überblick / Kaffee und Tee
Kaffee und Tee
Für Röstkaffee und Tee gilt je Land ein anderer Umsatzsteuersatz: Deutschland 7 Prozent, Schweiz 2,6 Prozent, Österreich 20 Prozent für Kaffee und Tee der Position 0902, für Kräuter- und Haustee dagegen 10 Prozent. Röstkaffee trägt in Deutschland zusätzlich 2,19 Euro Kaffeesteuer je Kilogramm. Kaffee fällt unter die EUDR: Marktteilnehmer, die ihn in Verkehr bringen oder aus der Union ausführen, erfüllen die Sorgfaltspflicht ab 30. Dezember 2026, Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Person oder als Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, ab 30. Juni 2027; Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger trifft die Sorgfaltserklärung nicht, sie übermitteln eine einmalige vereinfachte Erklärung (Art. 4a EUDR). In Deutschland und Österreich braucht vorverpackte Ware die Pflichtangaben der Lebensmittelinformationsverordnung vor dem Kaufabschluss — außer dem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum —, ein Abo gegenüber Verbrauchern einen Kündigungsweg, in Deutschland über § 312k BGB.
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Kaffee und Tee online verkaufen: Steuer, EUDR und Abo
Kaffeesteuer, Umsatzsteuersätze in DE, AT und CH, EUDR-Sorgfaltspflicht und Abo für Röstkaffee und Tee im Onlineshop. Stand Oktober 2026.
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