Branchen im Überblick / Erotik und Sexspielzeug

Erotik und Sexspielzeug

Sexspielzeug und Dessous sind keine Medien; für sie nennen die hier geöffneten deutschen Vorschriften keine Altersgrenze. Pornografische Inhalte dürfen in Deutschland niemandem unter 18 Jahren angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden (§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB); Nr. 3 stellt das Anbieten oder Überlassen im Versandhandel an einen anderen unter Strafe, und § 184 Abs. 2 enthält dafür keine ausdrückliche Ausnahme. Ein Distanzgeschäft, das durch technische oder sonstige Vorkehrungen den Versand an Kinder und Jugendliche ausschließt, ist nach § 1 Abs. 4 JuSchG kein Versandhandel; der Bundesgerichtshof lässt beim Versandhandel mit pornografischen Trägermedien eine Altersverifikation zu, die den Zuverlässigkeitsgrad einer persönlichen Altersprüfung erreicht, und bezeichnet den Fernabsatz danach als zulässig (I ZR 102/05, Rn. 35 f.), die Obersten Landesjugendbehörden verlangen dafür Altersverifikation beim Zugang und bei der Bestellung sowie persönliche Übergabe mit Identitätsprüfung (Stand März 2026, Nr. 2.1.1 bis 2.1.3). Eigene Darstellungen im Shop sind nur in einer geschlossenen Benutzergruppe zulässig (§ 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV). Österreich: 16 Jahre nach dem Pornographiegesetz, in Wien zusätzlich 18 Jahre für gefährdende Gegenstände (§ 10 WrJSchG); Schweiz: 16 Jahre nach Art. 197 Abs. 1 StGB.

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