Branchen im Überblick / Messer, Luftdruck- und Schreckschusswaffen
Messer, Luftdruck- und Schreckschusswaffen
Deutschland verbietet Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser, ausgenommen seitlich herausspringende Springmesser bis 8,5 cm ohne zweiseitigen Schliff bei berechtigtem Interesse an einhändiger Nutzung oder Berufsausübung; die Schweiz verbietet Automatik-, Schmetterlings- und Wurfmesser sowie Dolche mit feststehender, spitz zulaufender, mehr als 5 cm und weniger als 30 cm langer symmetrischer Klinge. Waffen dürfen in allen drei Ländern nur an Personen ab 18 Jahren überlassen werden (§ 2 Abs. 1 WaffG, § 11 Abs. 1 WaffG 1996, Art. 8 Abs. 2 Buchst. a und Art. 10a Abs. 2 WG); die deutschen Ausnahmen des § 3 Abs. 1 und 2 WaffG gelten unmittelbar, weitere Ausnahmen bewilligt die Behörde (§ 3 Abs. 3 WaffG, § 11 Abs. 2 WaffG 1996). In Österreich ist der Versandhandel mit Waffen und Munition an Letztverbraucher unzulässig (§ 50 Abs. 2 GewO 1994).
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Messer und Luftdruckwaffen online verkaufen: Überblick
Was Sie bei Messern, Luftdruck- und Schreckschusswaffen anbieten dürfen: Verbote, Altersgrenzen und Hinweise in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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