Branchen im Überblick / Schusswaffen und Munition

Schusswaffen und Munition

Wer gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition anbietet, braucht eine Erlaubnis: in Deutschland die Waffenhandelserlaubnis (§ 21 Abs. 1 WaffG), in Österreich die Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. b GewO 1994), in der Schweiz die kantonale Bewilligung nach Art. 17 WG. Geliefert werden darf nur an Personen mit nachgewiesener Erwerbsberechtigung; die deutsche elektronische Anzeige der Überlassungsabsicht ersetzt diesen Nachweis nicht (§ 34 Abs. 1 Satz 2 und 4 WaffG). In Österreich ist der Versandhandel mit Waffen und Munition an Letztverbraucher unzulässig (§ 50 Abs. 2 GewO 1994), und Feilbieten und Verkauf sind dort an die Betriebsstätte gebunden (§ 139 Abs. 3 GewO 1994).

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