Branchen im Überblick / Musikinstrumente und Tontechnik

Musikinstrumente und Tontechnik

Anmerkung #15 nimmt fertige Musikinstrumente aus Dalbergia- und Guibourtia-Holz von den Handelskontrollen aus; thailändisches Palisander (Dalbergia cochinchinensis, Buchst. d) und Rohware aus mexikanischem Dalbergia-Holz (Buchst. e über Anmerkung #6) bleiben erfasst, Fernambukbögen (Anmerkung #10) ebenfalls. Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 gilt in Deutschland und Österreich; für Anhang-A-Instrumente wie Rio-Palisander (Dalbergia nigra) ist eine Bescheinigung nach Art. 8 Abs. 3 nötig, es sei denn, das Material wurde vor mehr als 50 Jahren, also vor dem 3. März 1947, verarbeitet (Art. 62 Nr. 3 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 865/2006), oder es handelt sich um künstlich vermehrte Pflanzenexemplare (Art. 62 Nr. 2 derselben Verordnung); Elefanten-Elfenbein bleibt bescheinigungspflichtig, und für den Versand in die Schweiz kommt eine Bewilligung nach Art. 7 BGCITES hinzu. Gewährleistung: zwei Jahre ab Übergabe an einen Verbraucher, bei gebrauchten Instrumenten auf ein Jahr verkürzbar, in Deutschland nur nach vorherigem Hinweis und gesonderter Vereinbarung, in Österreich nur, wenn die Frist im Einzelnen ausgehandelt wird.

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