Branchen im Überblick / Fleisch, Wurst und Fisch
Fleisch, Wurst und Fisch
Wer Fleisch, Wurst oder Fisch im Onlineshop verkauft, betreibt einen Lebensmittelbetrieb: Der Betrieb muss gemeldet sein (in Deutschland und Österreich Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, in der Schweiz Art. 20 LGV), die Ware muss aus registrierten oder zugelassenen Betrieben stammen, und Kühlkette, Herkunft und Kennzeichnung richten sich nach der Ware. Ein Shop, der nur an Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgibt, braucht auch für eigenes Zuschneiden, Herstellen oder Einfrieren keine Zulassung (Art. 1 Abs. 5 Buchst. a und Art. 4 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004); wer daneben andere Betriebe beliefert, braucht für diese Lieferungen eine Zulassung (Art. 1 Abs. 5 Buchst. b und Art. 4 Abs. 2), es sei denn, er lagert oder transportiert die Ware für sie nur oder beliefert ausschließlich andere Einzelhandelsbetriebe und bleibt dabei nach innerstaatlichem Recht eine nebensächliche Tätigkeit auf lokaler Ebene von beschränktem Umfang (Art. 1 Abs. 5 Buchst. b Ziff. i und ii).
Shop aufbauen
Fleisch, Wurst und Fisch online verkaufen: Anforderungen
Anmeldung, Kühlkette, Herkunft und Haltungsform: Was ein Shop für Fleisch, Wurst oder Fisch in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfüllen muss.
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