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  <title>Webshop-Kompendium.de</title>
  <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
  <author><name>TopITC Software</name></author>
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    <title>Wein, Bier und Spirituosen online verkaufen: Anforderungen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Getränk und Zielmarkt entscheiden, was gilt. Wer versteuerte Ware im Inland kauft und dort verkauft, schuldet keine eigene Verbrauchsteuer; für Lieferungen an Privatpersonen in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist die Verbrauchsteuer im Bestimmungsland zu entrichten, soweit dieses das Getränk besteuert, Steuerschuldner ist der Versandhändler (Art. 44 der Richtlinie (EU) 2020/262; Deutschland § 25 AlkStG, Österreich § 52 AlkStG 2022). Auf Wein wird in Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben, und in Österreich betragen Schaumweinsteuer und Weinsteuer je 0 Euro je Hektoliter (§ 48 Abs. 1 und 2 BierStG 2022); ein Steuerbetrag entsteht dort für Bier, Zwischenerzeugnisse und Spirituosen. Für Ziele ausserhalb der Europäischen Union, etwa die Schweiz, gilt das Fernverkaufsverfahren nicht, dort entscheiden die Einfuhrregeln des Ziellandes. Altersgrenzen: Deutschland 16 Jahre für Bier, Wein und Schaumwein und 18 Jahre für Spirituosen (§ 9 JuSchG), Österreich nach Landesrecht (§ 114 GewO), Schweiz 16 Jahre (Art. 14 LMG) und 18 Jahre für gebrannte Wasser (Art. 41 AlkG).</summary>
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    <title>Babyartikel und Kindersitze online verkaufen: Überblick</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Kindersitze brauchen eine amtliche Genehmigung und müssen zu Größe oder Gewicht des Kindes passen (§ 21 Abs. 1a StVO, § 106 Abs. 5 Z 2 KFG, Art. 3a Abs. 4 VRV); in Deutschland und Österreich dürfen Sie seit dem 2. September 2024 nur noch Sitze nach UNECE-Regelung Nr. 129 auf dem Markt bereitstellen, in der Schweiz ist das erstmalige Inverkehrbringen von Vorrichtungen nach Nr. 44 seit dem 1. September 2024 unzulässig. Kinderwagen, Betten und Hochstühle fallen unter das Sicherheitsgebot der Verordnung (EU) 2023/988, die ab 13. Dezember 2024 in der Union gilt und nicht in der Schweiz. In Deutschland und Österreich können Sie den Widerruf nur bei versiegelt gelieferter Ware ausschließen, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 18 Abs. 1 Z 5 FAGG); in der Schweiz fehlt beim gewöhnlichen Onlinekauf ein gesetzliches Widerrufsrecht (Art. 40a und 40b OR).</summary>
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    <title>Baumarkt-Sortiment online verkaufen: Anforderungen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Für Werkzeug, Maschinen und Gefahrstoffe gelten im Baumarkt-Shop drei Regelwerke. Die Produktsicherheitsverordnung erfasst in Deutschland und Österreich seit 13. Dezember 2024 Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder vernünftigerweise vorhersehbar von ihnen benutzt werden; Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, lebende Pflanzen und Tiere, bestimmte Beförderungsmittel, Luftfahrzeuge und Antiquitäten nimmt sie aus (Art. 2 Abs. 2). Auf der Produktseite stehen dann Herstellerangaben, Produktidentifikation und die Warnhinweise, die auf Produkt, Verpackung oder Begleitunterlage anzubringen sind (Art. 19); für angetriebene Maschinen prüfen Sie ab 20. Januar 2027 zusätzlich CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung, Gefahrstoffe brauchen die CLP-Angaben, und Eintrag 1 der Anlage 2 zur ChemVerbotsV sperrt in Deutschland den Versandweg, in Österreich gilt für Gifte ein Versandhandelsverbot an die breite Öffentlichkeit.</summary>
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    <title>Baustoffe, Farben und Lacke online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>In Deutschland und Österreich brauchen Baustoffe unter einer harmonisierten technischen Spezifikation CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung des Herstellers; die Verordnung (EU) 2024/3110 ist verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (Art. 96), die Schweiz ist nicht Mitgliedstaat, und die Wegleitung des Bundesamts für Bauten und Logistik bezeichnet die CE-Kennzeichnung bei einer Verwendung des Bauprodukts in der Schweiz als freiwillig (Ziff. 5.1.2 Buchst. b). Die Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer gelten je Produktfamilie erst ein Jahr nach dem Durchführungsrechtsakt, sofern dieser keinen späteren Geltungsbeginn festlegt; für Übergangsware gilt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 weiter (Art. 95 Abs. 8 und 9). In Deutschland und Österreich müssen nur die in Anhang I ChemVOCFarbV beziehungsweise Anhang A LMV 2005 gelisteten Farben und Lacke, Aerosole ausgenommen, das VOC-Etikett tragen (§ 4). Maßgefertigte Ware ist gegenüber Verbrauchern in Deutschland und Österreich vom Widerruf ausgenommen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG).</summary>
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    <title>Bio-Lebensmittel online verkaufen: Kontrolle und Kennzeichnung</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer Bio-Ware im Onlineshop verkauft, braucht in Deutschland und Österreich ein Kontrollstellen-Zertifikat; die Ausnahme für den Direktverkauf verlangt gleichzeitige Anwesenheit und greift im Fernabsatz nicht. In der Schweiz entfällt die Zertifizierung für verkaufsfertig verpackte und etikettierte Ware, die ausschliesslich für die Schweiz bestimmt ist und vor der Abgabe nicht weiter aufbereitet wird. Auf die Produktseite gehören in Deutschland und Österreich die Codenummer des Betriebs, der zuletzt erzeugt oder aufbereitet hat, und bei vorverpackter Ware das EU-Bio-Logo mit der Herkunftsangabe im selben Sichtfeld; bei Erzeugnissen aus Drittländern ist das Logo freiwillig und die Herkunftsangabe nur bei seiner Verwendung verlangt. In der Schweiz gehört die Codenummer der Zertifizierungsstelle auf das Etikett.</summary>
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    <title>Brillen und Kontaktlinsen online verkaufen: Anforderungen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>In Deutschland braucht die Eintragung in die Handwerksrolle, wer das Augenoptiker-Handwerk handwerksmäßig betreibt und dabei vollständig umfasst oder wesentliche Tätigkeiten daraus ausübt (§ 1 Abs. 1 und 2 HwO, Anlage A Nr. 33); das verkaufte Produkt allein entscheidet nicht. In Österreich braucht eine Gewerbeberechtigung, wer Korrektionsbrillen anpasst und abgibt oder mit Kontaktlinsen Kleinhandel betreibt (§ 98 Abs. 1 und 2 GewO 1994). Sonnenbrillen ohne Sehkorrektion sind persönliche Schutzausrüstung, wenn sie zum Schutz vor Sonneneinstrahlung bestimmt sind; Fertiglesebrillen sind Medizinprodukt nur bei medizinischer Zweckbestimmung des Herstellers. Kontaktlinsen erfasst die MDR über Anhang XVI auch ohne medizinische Zweckbestimmung, jedoch erst ab dem Geltungsbeginn der gemeinsamen Spezifikationen nach Art. 9 (Art. 1 Abs. 2 MDR).</summary>
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    <title>Bücher online verkaufen: Preisbindung und Pflichten</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>In Deutschland muss der Shop den festgesetzten Buchpreis einhalten, wenn er Bücher an Letztabnehmer im Inland verkauft; ein Nachlass auf das Buch selbst ist außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen unzulässig (§ 3 Satz 1 BuchPrG). Gebrauchte Bücher nimmt § 3 Satz 2 BuchPrG aus, übernommene Versandkosten und geringwertige Waren lässt § 7 Abs. 4 BuchPrG zu, und Verleger oder Importeure können die Preisbindung älterer Ausgaben nach § 8 Abs. 1 BuchPrG aufheben; ein zum Nennwert verkaufter Geschenkgutschein darf auf den Buchpreis angerechnet werden, ein ohne Gegenleistung ausgegebener Bonusgutschein nicht (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 – I ZR 83/14). In Österreich dürfen Letztverkäufer beim Verkauf an Letztverbraucher den Mindestpreis für deutschsprachige Bücher, E-Books und Musikalien um bis zu 5 Prozent unterschreiten, ohne die Unterschreitung anzukündigen (§ 7 Abs. 1 und 2 BPrBG 2023); weitergehende Abweichungen erlauben nur der Lagerabverkauf älterer Ware nach § 7 Abs. 3 und die Fälle des § 8.</summary>
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    <title>CBD, Hanf und Headshop-Ware online verkaufen: Überblick</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Ob ein CBD- oder Hanfartikel online verkauft werden darf, entscheiden Verwendungszweck und Land der Abgabe. CBD und andere Cannabinoide sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz neuartige Lebensmittel ohne Zulassung und als Lebensmittel deshalb nicht verkehrsfähig. Hanfsamen, Hanfsamenöl und Hanfsamenmehl sind es, solange keine Cannabinoide zugesetzt sind und die THC-Höchstgehalte eingehalten werden; Hanfrauchware darf Österreich per Versand nicht erreichen.</summary>
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    <title>Dienstradleasing im Webshop: Händlerprozess und Steuer</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>In Deutschland gilt bei einer Lieferung im Inland: Dienstradleasing ist ein Dreiecksgeschäft — der Arbeitnehmer wählt das Rad, der Arbeitgeber least es bei einer Leasinggesellschaft, und die Leasinggesellschaft kauft es bei Ihnen. Ihre Rechnung geht an die Leasinggesellschaft und trägt bei Regelbesteuerung 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1 UStG); als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Lohnsteuerlich betroffen ist der Arbeitgeber, nicht Ihr Betrieb.</summary>
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    <title>Drogerie, Haushaltschemie und Biozide online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Je nach Produktgruppe gelten verschiedene Pflichten. In Deutschland und Österreich dürfen Biozidprodukte wie Insektenspray und Flächendesinfektion nur zugelassen bereitgestellt werden (Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012); für Wirkstoffe im Prüfprogramm nach Art. 89 lassen beide Länder Übergangswege zu, in Deutschland nach § 28 Abs. 8 ChemG, in Österreich nach § 2 Abs. 1 BiozidprodukteG; beide verlangen in jeder Werbung für ein Biozidprodukt den Hinweis, es vorsichtig zu verwenden und vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen zu lesen (Art. 72 Abs. 1), und beide verbieten den Versandhandel mit bestimmten gefährlichen Stoffen an Verbraucher. In der Schweiz gelten diese Verordnungen nicht: Biozidprodukte dürfen dort nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Anmeldestelle sie zugelassen hat und sie nach der Biozidprodukteverordnung gekennzeichnet sind (Art. 3 Abs. 1 VBP), soweit kein Mitteilungsfall nach Art. 3 Abs. 3 vorliegt, jede Werbung muss die beiden Sätze nach Art. 50 Abs. 3 VBP tragen, und die ChemV gilt für Biozidprodukte nur, soweit die VBP auf sie verweist (Art. 1 Abs. 2 ChemV).</summary>
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    <title>Elektronik und Elektrogeräte online verkaufen: Überblick</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer Elektronik online verkauft, prüft vier Pflichtenblöcke: Energieetikett und Produktdatenblatt, Registrierung des Herstellers, Rücknahme von Geräten und Batterien sowie Angaben zur Reparatur. Deutschland: Rücknahmepflicht der Vertreiber ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte, für Lebensmittelvertreiber ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche und für E-Zigaretten und Tabakerhitzer ohne Flächengrenze; im Fernabsatz gelten alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte als Verkaufsfläche und alle Lager- und Versandflächen als Gesamtverkaufsfläche (§ 17 ElektroG). Österreich: Der Letztvertreiber nimmt auf Verlangen beim Verkauf eines Geräts ein gleichwertiges Altgerät unentgeltlich Zug um Zug zurück; von dieser Pflicht ist ein Geschäftslokal unter 150 Quadratmetern Verkaufsfläche nur befreit, wenn es im Kassenbereich deutlich über die Ausnahme informiert, und sehr kleine Geräte mit Batterien nimmt ein Geschäftslokal ab 25 Quadratmetern ohne Neukauf zurück (§ 5 EAG-VO). Schweiz: Rücknahme der Sortimentsarten durch den Händler (Art. 6 Absatz 2 VREG), nicht für Geräte, die ausschliesslich für die berufliche oder gewerbliche Nutzung konzipiert sind (Art. 2 Absatz 3 VREG).</summary>
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    <title>Erotikartikel online verkaufen: Jugendschutz und Versand</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Sexspielzeug und Dessous sind keine Medien; für sie nennen die hier geöffneten deutschen Vorschriften keine Altersgrenze. Pornografische Inhalte dürfen in Deutschland niemandem unter 18 Jahren angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden (§ 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB); Nr. 3 stellt das Anbieten oder Überlassen im Versandhandel an einen anderen unter Strafe, und § 184 Abs. 2 enthält dafür keine ausdrückliche Ausnahme. Ein Distanzgeschäft, das durch technische oder sonstige Vorkehrungen den Versand an Kinder und Jugendliche ausschließt, ist nach § 1 Abs. 4 JuSchG kein Versandhandel; der Bundesgerichtshof lässt beim Versandhandel mit pornografischen Trägermedien eine Altersverifikation zu, die den Zuverlässigkeitsgrad einer persönlichen Altersprüfung erreicht, und bezeichnet den Fernabsatz danach als zulässig (I ZR 102/05, Rn. 35 f.), die Obersten Landesjugendbehörden verlangen dafür Altersverifikation beim Zugang und bei der Bestellung sowie persönliche Übergabe mit Identitätsprüfung (Stand März 2026, Nr. 2.1.1 bis 2.1.3). Eigene Darstellungen im Shop sind nur in einer geschlossenen Benutzergruppe zulässig (§ 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV). Österreich: 16 Jahre nach dem Pornographiegesetz, in Wien zusätzlich 18 Jahre für gefährdende Gegenstände (§ 10 WrJSchG); Schweiz: 16 Jahre nach Art. 197 Abs. 1 StGB.</summary>
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    <title>Fahrräder und E-Bikes online verkaufen: Anforderungen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Ein Pedelec ist eine Maschine: In Deutschland schuldet der Hersteller CE-Kennzeichnung, technische Unterlagen und die EG-Konformitätserklärung nach § 3 Abs. 2 der 9. ProdSV, in Österreich nach § 5 Abs. 1 MSV 2010 dasselbe, und in der Schweiz übernimmt Art. 2 Abs. 1 MaschV die Pflichten des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a bis e der Richtlinie 2006/42/EG und nennt die Erklärung Konformitätserklärung; die harmonisierte Norm EN 15194:2017+A1:2023 begründet keine Konformitätsvermutung für die Anforderungen zu Vibrationen. Der Akku ist Gefahrgut der Klasse 9: Ein einzeln versandter Akku über 100 Wh fällt nicht mehr unter die Sondervorschrift 188, ein vollständiges E-Bike mit eingebautem Akku ist UN 3556 und nach Sondervorschrift 666 von den übrigen ADR-Vorschriften freigestellt, solange deren Bedingungen erfüllt sind. Ausrüstung und Übergabe richten sich nach dem Bestimmungsland (Deutschland StVZO, Österreich Fahrradverordnung, Schweiz VTS) und nach dem Liefermodell.</summary>
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    <title>Fleisch, Wurst und Fisch online verkaufen: Anforderungen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer Fleisch, Wurst oder Fisch im Onlineshop verkauft, betreibt einen Lebensmittelbetrieb: Der Betrieb muss gemeldet sein (in Deutschland und Österreich Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, in der Schweiz Art. 20 LGV), die Ware muss aus registrierten oder zugelassenen Betrieben stammen, und Kühlkette, Herkunft und Kennzeichnung richten sich nach der Ware. Ein Shop, der nur an Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgibt, braucht auch für eigenes Zuschneiden, Herstellen oder Einfrieren keine Zulassung (Art. 1 Abs. 5 Buchst. a und Art. 4 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004); wer daneben andere Betriebe beliefert, braucht für diese Lieferungen eine Zulassung (Art. 1 Abs. 5 Buchst. b und Art. 4 Abs. 2), es sei denn, er lagert oder transportiert die Ware für sie nur oder beliefert ausschließlich andere Einzelhandelsbetriebe und bleibt dabei nach innerstaatlichem Recht eine nebensächliche Tätigkeit auf lokaler Ebene von beschränktem Umfang (Art. 1 Abs. 5 Buchst. b Ziff. i und ii).</summary>
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    <title>Games und Filme auf Datenträger online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Deutschland: Titel ohne Altersbeschränkung und ab sechs Jahren dürfen uneingeschränkt verschickt werden, Titel ab zwölf und ab sechzehn nur mit Alterskontrolle bei Bestellung oder Lieferung. Ungekennzeichnete Bildträger und Titel mit „Keine Jugendfreigabe“ sind nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG vom Versandhandel ausgenommen, indizierte dürfen nicht öffentlich angeboten werden; zulässig bleibt beides nur mit doppelter Altersprüfung, und ein Inhalt, der unter ein strafrechtliches Vertriebsverbot fällt, darf auch Erwachsenen nicht überlassen werden. Stand Oktober 2026.</summary>
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    <title>Gebrauchtwaren online verkaufen: Zustand, Gewährleistung, Steuer</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Auch für Gebrauchtware gilt gegenüber Verbrauchern die gesetzliche Zwei-Jahres-Frist: in Deutschland die Verjährung der Mängelansprüche (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB), in Österreich die Gewährleistung (§ 10 Abs. 1 VGG), in der Schweiz die Verjährung der Gewährleistungsklagen (Art. 210 Abs. 1 OR). Auf ein Jahr verkürzen dürfen Sie sie nur unter Bedingungen: in Deutschland mit vorherigem Hinweis und ausdrücklicher, gesonderter Vereinbarung (§ 476 Abs. 2 BGB), in Österreich nur, wenn die Verkürzung im Einzelnen ausgehandelt wird (§ 10 Abs. 4 VGG), in der Schweiz ist eine Verkürzung unter ein Jahr unwirksam, wenn die Sache für persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt ist und der Verkäufer beruflich oder gewerblich handelt (Art. 210 Abs. 4 OR). Ob Umsatzsteuer nur die Differenz trifft, entscheidet die Einkaufsquelle.</summary>
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    <title>Getränke online verkaufen: Pfand, Mehrweg und Versand</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Für Getränke im Onlineshop gilt das Pfandrecht des Lieferlands und nur für die dort pfandpflichtigen Gebinde: Deutschland mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Einweggetränkeverpackung auf allen Handelsstufen bis zum Endabnehmer, soweit keine Ausnahme nach § 46 Abs. 4 VerpackDG greift (unter anderem unter 0,1 Liter, über 3,0 Liter, Getränkekartons, Wein und Milch im Getränkekarton, nicht aber Kunststoff-Einwegflaschen und Getränkedosen); Österreich 0,25 Euro auf Einwegkunststoff- und Metallgebinde von 0,1 bis 3,0 Liter seit 1. Januar 2025, ohne Getränkeverbundkartons und ohne Getränke aus Milch und Milchprodukten nach Codexkapitel B32 (§ 3 Z 2 lit. c und § 4 Abs. 3 der Pfandverordnung); die Schweiz mindestens 30 Rappen auf Mehrwegverpackungen, wobei Verpackungen für Milch und Milchprodukte nicht unter die VGV fallen (Art. 1 Abs. 2 und Art. 5 VGV). Das Pfand steht getrennt vom Warenpreis. Leergut nehmen Sie zurück, soweit das Lieferland es verlangt: In Deutschland genügt im Fernabsatz eine geeignete Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zum Endabnehmer (§ 46 Abs. 2 Satz 6 VerpackDG), in Österreich ersetzt bei Lieferung über Post- oder Paketdienste der Ausgleichsbeitrag an die zentrale Stelle die Rücknahme (§ 5 Abs. 6 und 7 der Pfandverordnung), in der Schweiz befreit bei Mehrwegverpackungen die Hauslieferung nach Art. 5 Abs. 2 Buchstabe b VGV, für Einwegverpackungen aus PVC gilt allein die Befreiung der Restaurationsbetriebe nach Art. 6 Abs. 2 VGV.</summary>
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    <title>Hersteller und Manufaktur mit eigenem Shop: Pflichten</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer selbst fertigt und direkt verkauft, ist Hersteller. In Deutschland und Österreich gilt die Verordnung (EU) 2023/988 seit 13. Dezember 2024 nur für Produkte, die Verbraucher nutzen können (Art. 2 Abs. 2 nimmt etwa Lebensmittel, Arzneimittel und Antiquitäten aus), und für Produkte unter produktspezifischen Harmonisierungsvorschriften der Union gelten die Herstellerpflichten nach Art. 9 nicht (Art. 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Buchst. b); im Anwendungsbereich verlangt sie vor dem ersten Verkauf eine Risikoanalyse mit technischen Unterlagen, eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Identifizierungselement am Produkt — nur wenn Größe oder Art des Produkts das verhindern, auf der Verpackung oder in einer beigefügten Unterlage (Art. 9 Abs. 5) — und im Onlineangebot Herstellerangaben, Produktabbildung sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen (Art. 9 und 19). In der Schweiz gilt das Produktesicherheitsgesetz; Verpackung und Handwerksrolle folgen nationalem Recht.</summary>
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    <title>Hofladen und Direktvermarktung online: Anforderungen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer Hofprodukte online verkauft, ist Lebensmittelunternehmer und meldet den Betrieb an (Deutschland und Österreich: Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Schweiz: Art. 20 Abs. 1 LGV); die Ausnahme für die direkte Abgabe kleiner Mengen nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. c dieser Verordnung gilt in Deutschland und Österreich (in Deutschland mit § 5 LMHV), in der Schweiz gilt die Ausnahme für die gelegentliche Abgabe in kleinem Rahmen nach Art. 20 Abs. 2 LGV. Für selbst erzeugte Ware greift die Durchschnittssatzbesteuerung in Deutschland bis 600.000 Euro Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres (§ 24 Abs. 1 UStG), in Österreich nur ohne Buchführungspflicht und bis 600.000 Euro Betriebsumsätze (§ 22 Abs. 1 und Abs. 1a UStG 1994); zugekaufte Ware unterliegt in beiden Ländern den allgemeinen Sätzen, in Österreich 4,9 Prozent für die Gegenstände der Anlage 3. In der Schweiz ist die Veräußerung selbst gewonnener landwirtschaftlicher Erzeugnisse von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 26 MWSTG); zugekaufte Lebensmittel ohne alkoholische Getränke unterliegen bei bestehender Steuerpflicht dem reduzierten Satz von 2,6 Prozent, alkoholische Getränke dem Normalsatz von 8,1 Prozent (Art. 25 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a Ziff. 2 MWSTG).</summary>
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    <title>Als Importeur verkaufen: Pflichten von EORI bis GPSR</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer Ware aus einem Drittland in die EU einführt und in Deutschland oder Österreich verkauft, braucht eine EORI-Nummer (Art. 9 Zollkodex der Union). Zollschuldner der Einfuhrabgaben ist nicht der Einführer als solcher, sondern der Anmelder, bei indirekter Vertretung auch der Auftraggeber (Art. 77 Abs. 3 Zollkodex der Union). Für Produkte im Anwendungsbereich der GPSR prüft der Einführer nach Art. 11 GPSR die Herstellerpflichten und bewahrt die technischen Unterlagen zehn Jahre auf; das gilt seit 13. Dezember 2024, nicht für die Waren nach Art. 2 Abs. 2 GPSR, nicht für Produkte, die Harmonisierungsrechtsvorschriften unterliegen (Art. 2 Abs. 1 GPSR), und nicht in der Schweiz.</summary>
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    <title>Kaffee und Tee online verkaufen: Steuer, EUDR und Abo</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Für Röstkaffee und Tee gilt je Land ein anderer Umsatzsteuersatz: Deutschland 7 Prozent, Schweiz 2,6 Prozent, Österreich 20 Prozent für Kaffee und Tee der Position 0902, für Kräuter- und Haustee dagegen 10 Prozent. Röstkaffee trägt in Deutschland zusätzlich 2,19 Euro Kaffeesteuer je Kilogramm. Kaffee fällt unter die EUDR: Marktteilnehmer, die ihn in Verkehr bringen oder aus der Union ausführen, erfüllen die Sorgfaltspflicht ab 30. Dezember 2026, Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Person oder als Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, ab 30. Juni 2027; Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger trifft die Sorgfaltserklärung nicht, sie übermitteln eine einmalige vereinfachte Erklärung (Art. 4a EUDR). In Deutschland und Österreich braucht vorverpackte Ware die Pflichtangaben der Lebensmittelinformationsverordnung vor dem Kaufabschluss — außer dem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum —, ein Abo gegenüber Verbrauchern einen Kündigungsweg, in Deutschland über § 312k BGB.</summary>
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    <title>Kosmetik online verkaufen: Rollen, Pflichten, Produktdaten</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Ob Händler, Importeur oder Eigenmarke entscheidet, welche Pflichten Sie beim Kosmetikverkauf in Deutschland und Österreich haben, wo die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unmittelbar gilt. Reine Wiederverkäufer prüfen vor dem Bereitstellen, ob die Angaben nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. a, e und g sowie nach Abs. 3 und 4 vorliegen, ob die Sprache stimmt und ob das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist (Art. 6 Abs. 2). Wer unter eigener Marke verkauft, wird verantwortliche Person und trägt CPNP-Meldung und Produktinformationsdatei; wer aus einem Drittstaat einführt, wird es als Importeur (Art. 4). In der Schweiz gilt die VKos mit einer verantwortlichen Person nach Art. 73 LGV.</summary>
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    <title>Kunst online verkaufen: Steuer, Kulturgutschutz, Echtheit</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer Kunst im Onlineshop verkauft, muss Umsatzsteuer, Herkunftsprüfung und Folgerecht trennen. Deutschland besteuert Kunstgegenstände nach Anlage 2 Nummer 53 UStG mit 7 Prozent, Wiederverkäufe aus Privatbesitz nach § 25a UStG; in Österreich gilt für Wiederverkäufer der Satz von 20 Prozent (§ 10 Abs. 1 UStG 1994), für Lieferungen des Urhebers von Kunstgegenständen der Anlage 2 Z 10 und für deren Einfuhr 13 Prozent (§ 10 Abs. 3 Z 1 UStG 1994); in der Schweiz ist die Lieferung von Werken kultureller Natur durch den Urheber steuerausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 16 MWSTG), Wiederverkäufer rechnen mit 8,1 Prozent. Galerien prüfen die Herkunft nach § 42 KGSG, aber nicht bei nicht archäologischem Kulturgut bis 5.000 Euro Wert (§ 42 Abs. 3 KGSG) — ausgenommen von dieser Wertgrenze sind die Risikofälle des § 44 Satz 1 KGSG, weil § 44 Satz 2 die Ausnahme des § 42 Abs. 3 dort für nicht anwendbar erklärt; erleichtert sind der Urheber, der unmittelbar von ihm Erwerbende und wer für ihn verkauft (§ 43 KGSG). Das Folgerecht trifft nur Weiterverkäufe des Originals unter Beteiligung eines Kunsthändlers oder Versteigerers: in Deutschland ab 400 Euro (§ 26 Abs. 1 UrhG), in Österreich ab 2.500 Euro Verkaufspreis (§ 16b Abs. 2 UrhG).</summary>
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    <title>Medizinprodukte online verkaufen: Händlerpflichten</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer Medizinprodukte im Shop anbietet, muss in Deutschland und Österreich vor der Bereitstellung prüfen, dass die CE-Kennzeichnung vorhanden und eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt ist, die Produktinformation beiliegt und gegebenenfalls eine UDI vergeben wurde (Art. 14 Abs. 2 MDR). Bei Sonderanfertigungen entfallen CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung; beigefügt sein muss die Erklärung nach Anhang XIII Abschnitt 1 (Art. 20 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2, Art. 52 Abs. 8 MDR), bei Prüfprodukten entfallen beide (Art. 10 Abs. 6, Art. 21 Abs. 1 MDR), außer bei den in Art. 74 genannten, bereits CE-gekennzeichneten Produkten (Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 2 MDR); auf Sonderanfertigungen und Prüfprodukte erstreckt sich das UDI-System nicht (Art. 27 Abs. 1 MDR). In der Schweiz gilt die Prüfung nach Art. 54 MepV, mit den Kennzeichnungsausnahmen des Art. 13 Abs. 2 MepV und der Erklärung nach Art. 10 Abs. 1 MepV. Wer selbst einführt, unter eigenem Namen verkauft oder die Zweckbestimmung ändert, übernimmt zusätzliche Pflichten (Art. 13 und 16 MDR).</summary>
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    <title>Messer und Luftdruckwaffen online verkaufen: Überblick</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Deutschland verbietet Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser, ausgenommen seitlich herausspringende Springmesser bis 8,5 cm ohne zweiseitigen Schliff bei berechtigtem Interesse an einhändiger Nutzung oder Berufsausübung; die Schweiz verbietet Automatik-, Schmetterlings- und Wurfmesser sowie Dolche mit feststehender, spitz zulaufender, mehr als 5 cm und weniger als 30 cm langer symmetrischer Klinge. Waffen dürfen in allen drei Ländern nur an Personen ab 18 Jahren überlassen werden (§ 2 Abs. 1 WaffG, § 11 Abs. 1 WaffG 1996, Art. 8 Abs. 2 Buchst. a und Art. 10a Abs. 2 WG); die deutschen Ausnahmen des § 3 Abs. 1 und 2 WaffG gelten unmittelbar, weitere Ausnahmen bewilligt die Behörde (§ 3 Abs. 3 WaffG, § 11 Abs. 2 WaffG 1996). In Österreich ist der Versandhandel mit Waffen und Munition an Letztverbraucher unzulässig (§ 50 Abs. 2 GewO 1994).</summary>
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    <title>Münzen, Barren und Anlagegold online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Anlagegold ist in Deutschland (§ 25c Abs. 1 UStG) und in Österreich (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994) steuerfrei und in der Schweiz nach Art. 23 Abs. 2 Z 12 MWSTG von der Steuer befreit. Silber ist in allen drei Ländern steuerpflichtig, aber je nach Ware unterschiedlich belastet: Ein Silberbarren der Position 7106 trägt in Deutschland 19 Prozent auf den vollen Preis (§ 12 Abs. 1 UStG). Eine von einer Privatperson angekaufte Silbermünze trägt bei Anwendung der Differenzbesteuerung 19 Prozent auf die Differenz (§ 25a Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG); auf die Differenzbesteuerung kann der Wiederverkäufer nach § 25a Abs. 8 UStG bei jeder Lieferung verzichten, soweit er nicht die Gesamtdifferenz nach Absatz 4 anwendet, und dann gelten die allgemeinen Vorschriften, also 19 Prozent auf den vollen Preis oder 7 Prozent, wenn die Münze ein Sammlungsstück von münzkundlichem Wert ist und die Bemessungsgrundlage mehr als 250 Prozent des Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (Anlage 2 Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc UStG). In Österreich trägt die Lieferung 20 Prozent (§ 10 Abs. 1 UStG 1994), in der Schweiz 8,1 Prozent (Art. 25 Abs. 1 MWSTG). Die Identität des Kunden prüfen Sie in Deutschland ab 2.000 Euro Barzahlung und in Österreich ab 10.000 Euro Barzahlung sowie bei Anlagegold schon bei einer Bemessungsgrundlage über 15.000 Euro unabhängig von der Zahlart (§ 24a Abs. 3 UStG 1994). In der Schweiz greifen bei Händlerinnen und Händlern mehr als 100.000 Franken Bargeld und, bei den Edelmetallformen des Art. 15a GwV, mehr als 15.000 Franken; auf Finanzintermediäre, die berufsmässig mit Bankedelmetallen handeln, sind diese Absätze nicht anwendbar (Art. 8a Abs. 2ter GwG); für sie gilt Art. 3 GwG, der die Vertragspartei bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung und bei Kassageschäften erst ab einem erheblichen Wert erfasst, dessen Höhe die Aufsichtsstellen und Selbstregulierungsorganisationen festlegen (Art. 3 Abs. 1, 2 und 5 GwG).</summary>
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    <title>Musikinstrumente und Tontechnik online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Anmerkung #15 nimmt fertige Musikinstrumente aus Dalbergia- und Guibourtia-Holz von den Handelskontrollen aus; thailändisches Palisander (Dalbergia cochinchinensis, Buchst. d) und Rohware aus mexikanischem Dalbergia-Holz (Buchst. e über Anmerkung #6) bleiben erfasst, Fernambukbögen (Anmerkung #10) ebenfalls. Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 gilt in Deutschland und Österreich; für Anhang-A-Instrumente wie Rio-Palisander (Dalbergia nigra) ist eine Bescheinigung nach Art. 8 Abs. 3 nötig, es sei denn, das Material wurde vor mehr als 50 Jahren, also vor dem 3. März 1947, verarbeitet (Art. 62 Nr. 3 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 865/2006), oder es handelt sich um künstlich vermehrte Pflanzenexemplare (Art. 62 Nr. 2 derselben Verordnung); Elefanten-Elfenbein bleibt bescheinigungspflichtig, und für den Versand in die Schweiz kommt eine Bewilligung nach Art. 7 BGCITES hinzu. Gewährleistung: zwei Jahre ab Übergabe an einen Verbraucher, bei gebrauchten Instrumenten auf ein Jahr verkürzbar, in Deutschland nur nach vorherigem Hinweis und gesonderter Vereinbarung, in Österreich nur, wenn die Frist im Einzelnen ausgehandelt wird.</summary>
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    <title>Nahrungsergänzung und Sportnahrung online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel: In Deutschland zeigen Hersteller und Einführer sie mit Etikettmuster beim BVL an (§ 5 Abs. 1 NemV), in der Schweiz ist die Tätigkeit der kantonalen Behörde zu melden (Art. 20 Abs. 1 LGV) und im Fernabsatz müssen die Pflichtangaben schon beim Anbieten verfügbar sein, ausgenommen Haltbarkeitsdatum und Warenlos (Art. 44 Abs. 1 LGV); Österreichs NEMV verlangt keine Produktanzeige. Gesundheitsaussagen sind in Deutschland und Österreich nur zugelassen und in der Unionsliste erlaubt (Art. 10 Abs. 1 VO (EG) 1924/2006); eine dort nicht gelistete Angabe trägt nur über eine Übergangsmaßnahme des Art. 28: Abs. 5, solange die Bewertung der Angabe nicht abgeschlossen ist (Erwägungsgrund 11 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012), oder Abs. 6, wenn die Angabe weder unter Art. 13 Abs. 1 Buchst. a noch unter Art. 14 Abs. 1 Buchst. a fällt und vor dem Inkrafttreten am 19. Januar 2007 unter Beachtung nationaler Vorschriften verwendet wurde und in einem Mitgliedstaat bewertet und zugelassen wurde oder vor dem 19. Januar 2008 ein Antrag gestellt worden ist (Art. 28 Abs. 6 Buchst. a und b, Art. 29; EuGH, C-386/23, Rn. 57 und 59). In der Schweiz gilt nur Anhang 14 LIV oder eine Bewilligung des BLV (Art. 31 Abs. 2 und 3 LIV).</summary>
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    <title>Pflanzen und Gartenprodukte online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Für die in Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 gelisteten Waren, darunter alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen außer Samen, braucht der Versand innerhalb der Union einen Pflanzenpass, auch an Hobbygärtner: Die Ausnahme für die direkte Lieferung an Endnutzer gilt im Fernabsatz nicht (Art. 79 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 Unterabsatz 2 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/2031). Der Betrieb gehört ins Register des Pflanzenschutzdienstes (Art. 65 Abs. 1 Buchst. a); in der Schweiz muss sich melden, wer passpflichtige Ware in Verkehr bringt oder mit Fernkommunikationsmitteln anbietet (Art. 64 Abs. 1 und 2 PGesV), und wer die Pässe für die eigene Ware selbst ausstellt, braucht dafür die Zulassung des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes, die die Meldepflicht ersetzt (Art. 76 und Art. 64 Abs. 3 Buchst. b PGesV); bestellte und verschickte Ware ist passpflichtig (Art. 60 Abs. 3 Buchst. b PGesV). Der Liefertermin gehört in den Shop; wer den Widerruf für schnell verderbliche Ware ausschließen will, muss vor dem Kauf darüber informieren (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB mit Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB, § 18 Abs. 1 Z 4 FAGG mit § 4 Abs. 1 Z 11 FAGG).</summary>
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    <title>Photovoltaik und Balkonkraftwerke online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Deutschland: Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher, die Strom aus begünstigten Modulen speichern, berechnet der Shop mit 0 Prozent Umsatzsteuer, wenn die Lieferung an den Betreiber geht und die Anlage an einem begünstigten Gebäude steht oder höchstens 30 Kilowatt (peak) hat (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG); auch ein später nachgerüsteter Speicher kann so begünstigt sein. Österreich: 20 Prozent, der Satz von 0 Prozent lief dort 2025 aus. Schweiz: 8,1 Prozent. Die Sätze für Österreich und die Schweiz gelten nur für Umsätze, die dort steuerbar sind; Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen sind in Deutschland steuerfrei (§ 4 Nr. 1 UStG). Registriert wird im Marktstammdatenregister vom Betreiber; die Pflicht entfällt nur, wenn die Einheit weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist und auch nicht an ein Stromnetz angeschlossen werden soll (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 MaStRV).</summary>
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    <title>Privat oder gewerblich verkaufen: Folgen im Überblick</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Gewerblich verkaufen Sie in Deutschland, wenn Sie in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB); privat handelt, wessen Geschäft überwiegend nicht dieser Tätigkeit zuzurechnen ist (§ 13 BGB). Maßgeblich ist das Gesamtbild aller Umstände, nicht die Anmeldung. Zivilrechtlich folgen daraus gegenüber Verbrauchern das Widerrufsrecht im Fernabsatz- und Außergeschäftsraumvertrag, das nach § 312g Abs. 2 und 3 BGB entfallen kann, die Informations- und Preisangabepflichten und die Mängelrechte, von denen vor Mitteilung des Mangels nur in den Grenzen des § 476 BGB abgewichen werden kann: von den objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 BGB nur nach vorheriger Kenntnisgabe und ausdrücklicher, gesonderter Vereinbarung (Abs. 1 Satz 2), die Verjährung nur bis auf zwei Jahre, bei gebrauchten Waren ein Jahr, mit vorherigem Hinweis und gesonderter Vereinbarung (Abs. 2), und der Schadensersatz nur unter AGB-Kontrolle nach §§ 307 bis 309 BGB (Abs. 3); Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO) und Umsatzsteuer (§ 2 Abs. 1 UStG) prüfen Sie gesondert. Österreich und die Schweiz regeln es eigenständig.</summary>
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    <title>Feuerwerk und Pyrotechnik online verkaufen: Überblick</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen Sie in Deutschland an Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen – fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, ab 28. Dezember – und nur an Personen ab 18 Jahren; Verbraucher mit Erlaubnis nach § 7 oder § 27, mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG oder mit Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 sind von diesem Zeitfenster ausgenommen (§ 22 Abs. 1, § 20 Abs. 1 1. SprengV). Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, Schwärmer und Pfeifsatz als Einzelgegenstand gehen unabhängig vom Datum nur an Erlaubnis- und Befähigungsscheininhaber (§ 20 Abs. 4 1. SprengV). Der Versandhandel an Verbraucher ist erlaubt (§ 21 Abs. 3 Satz 1); F1 ist ganzjährig ab 12 Jahren frei verkäuflich, F3, F4, P2 und T2 nur an berechtigte Personen (§ 20 Abs. 1, § 22 Abs. 2).</summary>
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    <title>Reifen online verkaufen: Label, Montage, Versand</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer Reifen der Klassen C1, C2 oder C3 online verkauft, die nicht unter eine Ausnahme des Art. 2 Abs. 2 fallen — etwa gebrauchte Reifen, solange sie nicht aus einem Drittland eingeführt werden — und deren Anforderungen nach Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 bereits gelten, also keine runderneuerten Reifen, zeigt die Reifenkennzeichnung neben der Preisangabe und hält das Produktdatenblatt abrufbar (Art. 6 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2020/740, anwendbar ab 1. Mai 2021). Für runderneuerte Reifen gelten die Anforderungen dieser Verordnung erst, sobald nach Art. 13 eine geeignete Prüfmethode festgelegt ist (Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2). In Deutschland und Österreich gilt die Verordnung unmittelbar, und wer selbst aus einem Drittland einführt, wird Lieferant; in der Schweiz übernehmen Art. 13 und Anhang 4.2 der Energieeffizienzverordnung die Händlerpflichten aus Art. 6, und die Aufschriften am Reifen richten sich nach Art. 58 und 59 VTS. Die Montage gehört in einen Partnervertrag mit dem Betrieb, der sie ausführt.</summary>
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    <title>Reifenmontage-Netz im Shop: Partner, Termin, Haftung</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Deutschland: Der Shop schuldet die Montage nur, wenn er sie selbst zugesagt hat; beauftragt er einen Partnerbetrieb, haftet er für dessen Fehler wie für eigenes Verschulden (§ 278 Satz 1 BGB). Bilden Reifen und Montage einen Vertrag, macht eine unsachgemäße Montage durch den Shop die Reifen mangelhaft (§ 434 Abs. 4 BGB); gegenüber Verbrauchern gehört die Montagevergütung in den Gesamtpreis, den der Shop angeben muss (§ 3 Abs. 1 PAngV).</summary>
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    <title>Reparaturpflicht der Hersteller und Ersatzteile im Onlinehandel</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>In Deutschland und Österreich muss der Hersteller Waren, für die ein Rechtsakt aus Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt, auf Verlangen eines Verbrauchers reparieren, aber nur im Umfang und so lange, wie dieser Rechtsakt die Reparierbarkeit vorgibt, und nur wenn dem Verbraucher keine Mängelrechte mehr zustehen. In Deutschland gilt das für Kaufverträge ab 31. Juli 2026 (§ 479b BGB, Art. 229 § 72 EGBGB), in Österreich für Reparaturverlangen seit 1. Oktober 2026 (§ 9b KSchG). Ihren Shop trifft die Pflicht nur, wenn er Hersteller ist oder für einen Hersteller außerhalb der Union als EU-Bevollmächtigter, sonst als Importeur, zuletzt als Vertreiber einsteht; Angaben zu Reparierbarkeit und Ersatzteilen schuldet er im Fernabsatz unabhängig davon, die Ersatzteile betreffenden Angaben aber nur, wenn kein Reparierbarkeitswert vorliegt und der Hersteller sie ihm mitteilt.</summary>
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    <title>Schmuck und Uhren online verkaufen: Feingehalt, Steuer, GwG</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Feingehaltsangaben sind in Deutschland freiwillig, aber an Form und Toleranz gebunden; in Österreich und in der Schweiz trägt Edelmetallware eine Feingehaltsangabe und ein Zeichen, das für die Ware einsteht. Das österreichische Recht erfasst nur Gegenstände ab 585 (Gold), 800 (Silber) und 950 (Platin) Tausendsteln (§ 1 Abs. 2 PuG 2000). Von Feingehaltszahl und Verantwortlichkeitspunze befreit § 6 Abs. 1 PuG 2000 Kleinware, Ausfuhrware und vor 1938 erzeugte Stücke; nur von der Verantwortlichkeitspunze befreit § 6 Abs. 2 PuG 2000 Gold- und Platinstücke bis zwei Gramm, Silberstücke bis 30 Gramm und Ware mit der Punze eines EWR-Erzeugers; nur die Stufenliste des § 3 Abs. 2 gilt nach § 3 Abs. 4 PuG 2000 nicht für außerhalb Österreichs erzeugte Ware mit einer in einem EWR-Staat zulässigen Feingehaltsangabe und für Ausfuhrware. Auf Schmuck und Uhren gilt der Regelsteuersatz: 19 Prozent in Deutschland, 20 Prozent in Österreich, 8,1 Prozent in der Schweiz. Geldwäschepflichten lösen Barzahlungen ab 10.000 Euro (Deutschland, Österreich) und in der Schweiz ab mehr als 100.000 Franken aus, bei den Edelmetallformen und Steinen nach Art. 15a GwV ab mehr als 15.000 Franken.</summary>
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    <title>Schusswaffen und Munition online verkaufen: Erlaubnis</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition anbietet, braucht eine Erlaubnis: in Deutschland die Waffenhandelserlaubnis (§ 21 Abs. 1 WaffG), in Österreich die Gewerbeberechtigung für das Waffengewerbe (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. b GewO 1994), in der Schweiz die kantonale Bewilligung nach Art. 17 WG. Geliefert werden darf nur an Personen mit nachgewiesener Erwerbsberechtigung; die deutsche elektronische Anzeige der Überlassungsabsicht ersetzt diesen Nachweis nicht (§ 34 Abs. 1 Satz 2 und 4 WaffG). In Österreich ist der Versandhandel mit Waffen und Munition an Letztverbraucher unzulässig (§ 50 Abs. 2 GewO 1994), und Feilbieten und Verkauf sind dort an die Betriebsstätte gebunden (§ 139 Abs. 3 GewO 1994).</summary>
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    <title>Spielzeug online verkaufen: CE, Warnhinweise, Pflichten</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>In Deutschland und Österreich muss Spielzeug die CE-Kennzeichnung tragen, die für den Kauf maßgeblichen Warnhinweise samt Altersangabe müssen vor dem Kauf sichtbar sein, Hersteller und Einführer benannt; die Schweiz verlangt Kennzeichen, Namen und Warnhinweise, aber kein CE-Zeichen. Konformitätserklärung und technische Unterlagen schuldet, wer herstellt oder unter eigener Marke verkauft; Einführer halten eine Kopie zehn Jahre bereit.</summary>
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    <title>Studiobedarf für Friseur und Kosmetik online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Salonbedarf folgt denselben Kennzeichnungspflichten wie Drogerieware: Vor dem Bereitstellen müssen die Angaben nach Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 auf Behältnis und Verpackung stehen, wobei das Zutatenverzeichnis nur auf der Verpackung erscheinen muss und die Chargennummer bei geringen Abmessungen ebenfalls nur dort (anwendbar ab 11. Juli 2013; in der Schweiz Art. 8 und 9 VKos). Zahnaufheller mit mehr als 0,1 und höchstens 6 Prozent Wasserstoffperoxid gehen in Deutschland und Österreich nur an Zahnärzte, in der Schweiz an Zahnärzte oder diplomierte Dentalhygiene (Art. 7 VKos). Wasserstoffperoxid über 12 Prozent w/w dürfen Sie in Deutschland der Allgemeinheit nicht überlassen; in Österreich ist die Abgabe an Privatpersonen nur mit Genehmigung nach Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/1148 und nur bis zum oberen Konzentrationsgrenzwert von 35 Prozent w/w zulässig (§ 10 Abs. 2 ChemG 1996).</summary>
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    <title>Tabak, E-Zigaretten und Nikotinprodukte online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Was erlaubt ist, entscheidet das Land der Abgabe. Deutschland lässt den Versand von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten – auch nikotinfreien – an Erwachsene zu, verlangt dafür aber ein zuverlässiges Altersverifikationssystem im Bestellvorgang und eine Lieferung, die eine volljährige Person erreicht; tabakfreie Nikotinbeutel halten die Obersten Landesjugendbehörden für nicht in Verkehr bringbar. Österreich verbietet den Versandhandel an Verbraucher ganz (§ 2a TNRSG), die Schweiz erlaubt ihn an Erwachsene, elektronische Zigaretten eingeschlossen. Wer aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten liefert, muss sich im Inland und im Bestimmungsmitgliedstaat registrieren lassen (§ 22 Abs. 2 TabakerzG), es sei denn, das Sortiment ist ausschließlich nikotinfrei (§ 22 Abs. 3).</summary>
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    <title>Tierfutter und Heimtierbedarf online verkaufen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Der Einzelhandel mit Heimtierfutter ist in Deutschland und Österreich vom Hygienerecht der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ausgenommen (Art. 2 Abs. 2 Buchst. e); nach dem amtlichen Registrierungsleitfaden deckt die Ausnahme auch Handhabung, Bearbeitung und Abpacken am Ort des Verkaufs und den Online-Handel, während die Herstellung ausserhalb des Einzelhandels die Registrierung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. a auslöst. Fertig bezogene Fertigpackungen muss ein Händler in Deutschland nicht anzeigen (§ 22 Abs. 2 FuttMV), lose Abgabe und eigenes Abpacken dagegen schon (§ 22 Abs. 1), und schon der Verkauf rohen Heimtierfutters ist nach dem Nebenprodukterecht registrierungspflichtig (Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009). Die Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 gehört vor den Kauf; ein Händler ohne Apotheke darf in Deutschland nur frei verkäufliche Tierarzneimittel abgeben, apothekenpflichtige sind Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken vorbehalten (§ 43 Satz 1, § 44 Abs. 1 TAMG).</summary>
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    <title>Vereinsshop: Steuer und Pflichten für gemeinnützige Vereine</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Der Shop eines gemeinnützigen Vereins ist in Deutschland ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb nur unter den Voraussetzungen der §§ 65 bis 68 AO. Die Körperschaftsteuerbefreiung entfällt für die ihm zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen, soweit der Geschäftsbetrieb kein Zweckbetrieb ist (§ 64 Abs. 1 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG), nicht die Gemeinnützigkeit. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, zusammen 50.000 Euro im Jahr nicht, unterliegen die diesen Betrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen weder der Körperschaftsteuer noch der Gewerbesteuer (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO).</summary>
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    <title>Vermietung und Verleih online: Widerruf, Kaution, Verfügbarkeit</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Ein Mietshop braucht drei Festlegungen: einen Verfügbarkeitskalender, der Mietzeit und Pufferzeiten blockiert, eine Widerrufsregel nach Land und Mietobjekt und eine Kaution mit Rückgabebedingungen. Gegenüber Verbrauchern entfällt der Widerruf in Deutschland und Österreich bei Kraftfahrzeugvermietung und bei Freizeitleistungen nur dann, wenn der Vertrag für die Leistung einen festen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB; § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG); die Fahrzeugart allein genügt nicht. Unternehmerkunden haben dieses gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrecht nicht, weil es nur Verbrauchern zusteht (§ 312g Abs. 1 BGB; § 1 Abs. 1 FAGG). In der Schweiz fehlt ein gesetzliches Widerrufsrecht.</summary>
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    <title>Versandapotheke und Arzneimittel im Shop: Anforderungen</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>In Deutschland dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel im Fernabsatz nur Apotheken abgeben: eine in Deutschland betriebene öffentliche Apotheke braucht die Erlaubnis nach § 11a ApoG, eine Apotheke aus einem anderen EU- oder EWR-Staat eine Versandbefugnis nach ihrem nationalen Recht, soweit es dem deutschen Apothekenrecht im Hinblick auf die Versandhandelsvorschriften entspricht, oder nach dem deutschen Apothekengesetz und einen Versand nach den deutschen Versandhandelsvorschriften (§ 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG); ein Shop ohne Apotheke darf nur Arzneimittel führen, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind. In Österreich ist der Fernabsatz mit Arzneimitteln verboten; erlaubt ist er öffentlichen Apotheken nur für rezeptfreie Arzneispezialitäten, nämlich in Österreich zugelassene oder registrierte Arzneispezialitäten innerhalb Österreichs oder nach Österreich (§ 59 Abs. 8 und 9 AMG) und solche, die den Vorschriften einer anderen EWR-Vertragspartei entsprechen, dort nicht rezeptpflichtig sind und in deren Gebiet geliefert werden (§ 59 Abs. 10 AMG); ein Shop ohne Apotheke darf Arzneimittel dort auch dann nicht im Fernabsatz abgeben, wenn sie für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind. In der Schweiz ist der Versandhandel nur mit kantonaler Bewilligung zulässig, die eine ärztliche Verschreibung voraussetzt; auf frei verkäufliche Arzneimittel ist das Verbot nicht anwendbar (Art. 23 Abs. 2 und Art. 27 HMG).</summary>
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    <title>Produktrückruf im Lebensmittelshop: Kunden erreichen, erstatten</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Erkennen Sie oder müssen Sie vermuten, dass ein Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht, und ist die Ware schon bei Onlinekäufern, melden Sie den Fall unverzüglich der zuständigen Behörde, stoppen den Verkauf und unterrichten die Käufer genau über Produkt, Charge, Grund und Verzehrhinweis. In Deutschland und Österreich gilt Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, in der Schweiz Art. 84 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, der eine festgestellte oder vermutete Gefährdung der Gesundheit voraussetzt. Reicht die Unterrichtung der Abnehmer nicht, muss der Unternehmer selbst die Öffentlichkeit informieren (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, in der Schweiz Art. 84 Abs. 1 Buchst. c der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung); daneben kann die Behörde warnen (§ 40 LFGB, § 43 LMSVG, Art. 54 LMG).</summary>
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    <title>Zahlungsanbieter für Erotik- und Adult-Shops</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Ob ein Zahlungsanbieter einen Erotik- oder Adult-Shop annimmt, hängt an Ware und Angebot: Adyen und Klarna führen körperliche Erotikartikel als eingeschränkte Kategorie mit Einzelfallprüfung, Stripe und PayPal nennen sexuell orientierte Artikel und Dienste in ihren Ausschlusslisten. Pornografische Inhalte und erotische Dienste sind verboten oder nur mit Genehmigung möglich; maßgeblich ist die aktuelle Liste des Anbieters (DACH, Stand Oktober 2026).</summary>
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    <title>Zalando, About You und Otto: Anforderungen für Modehändler</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Wer auf Zalando, About You oder OTTO Market verkaufen will, braucht ein geprüftes Händlerkonto mit Identitäts- und Steuernachweisen, gültiger EAN, zugelassenen Zustellern und einer Rückgabemöglichkeit von 30 Tagen. Firmensitz, Rechtsform und Länderzulassung entscheiden über die Aufnahme. Die Vergütung ist je Plattform, Warengruppe und Preisspanne verschieden; jeder Satz gilt nur mit dem Datum seiner Quelle.</summary>
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    <title>Altersprüfung bei Waffen und Messern: Ident und Zustellung</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>In Deutschland ist der Umgang mit Waffen und Munition grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 Abs. 1 WaffG); Ausnahmen für Jugendliche nennt § 3 WaffG. Überlassen werden darf nur an berechtigte Personen, deren Berechtigung offensichtlich ist oder nachgewiesen wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Eine Checkbox oder ein Geburtsdatumsfeld im Checkout ist kein Nachweis. Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen gehören Erlaubnisdokument und Identitätsprüfung vor den Versand.</summary>
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    <title>Altgoldankauf im Onlineshop: Ablauf, Identifizierung, Geldwäsche</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Ein Altgoldankauf im Onlineshop ist ein Gütergeschäft: Der Händler ist Verpflichteter nach § 2 Absatz 1 Nummer 16 GwG. In Deutschland muss er den Verkäufer nur bei einer Barzahlung ab 2.000 Euro für Edelmetalle identifizieren (§ 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG), bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und bei Zweifeln an den erhobenen Identitätsangaben dagegen ohne Betragsgrenze (§ 10 Absatz 3 Nummer 3 und 4 GwG); Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren (§ 8 Absatz 4 GwG).</summary>
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    <title>Arbeits- und Schutzkleidung online verkaufen: PSA</title>
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    <updated>2026-10-17T00:00:00Z</updated>
    <summary>Schutzkleidung unterliegt in Deutschland und Österreich unmittelbar der Verordnung (EU) 2016/425, die seit 21. April 2018 gilt. Händler prüfen vor der Bereitstellung auf dem Markt CE-Kennzeichnung, die erforderlichen Unterlagen, die Anleitung nach Anhang II Nr. 1.4 sowie die Angaben nach Art. 8 Abs. 5 und 6 und, bei Einführerbeteiligung, nach Art. 10 Abs. 3 (Art. 11 Abs. 2); bei einem Onlineangebot, das sich an Endnutzer in der Union richtet, gilt nach Art. 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 schon das Verkaufsangebot als Bereitstellung, die Prüfung muss also vor der Freischaltung der Produktseite abgeschlossen sein. Zehn Jahre ab Bezug und zehn Jahre ab Abgabe müssen Händler außerdem die Wirtschaftsakteure benennen können, von denen sie die PSA bezogen haben und an die sie sie abgegeben haben (Art. 13 Abs. 1 und 2); Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion ist keine PSA.</summary>
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